BT-Drucksache 16/7952

Versprochene Erhöhung des Kinderzuschlags durch die Bundeskanzlerin

Vom 29. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7952
16. Wahlperiode 29. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Dr. Lothar
Bisky, Dr. Martina Bunge, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke
Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

Versprochene Erhöhung des Kinderzuschlags durch die Bundeskanzlerin

Seit der 2005 im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD versprochenen Re-
form des Kinderzuschlags ist der Bundesregierung bekannt, dass der Kinderzu-
schlag mit maximal 140 Euro viel zu gering ist, mit über 87 Prozent Ablehnun-
gen viel zu wenigen Eltern hilft (statt beabsichtigten 530 000 keine 130 000),
Alleinerziehende benachteiligt und hohe Verwaltungskosten für geringen Ertrag
erzeugt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7586 vom 14. Dezember 2007).

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 28. November 2007 vor dem
Deutschen Bundestag wörtlich erklärt: „Wir wollen, dass niemand wegen der
Kinder in die Bedürftigkeit fällt; deshalb muss der Kinderzuschlag weiterent-
wickelt werden. (…) Deshalb werden wir den Kinderzuschlag erhöhen und ver-
einfachen.“ (Plenarprotokoll 16/129, S. 13526).

In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur „Über-
windung der Hartz IV-Abhängigkeit von Kindern und Eltern durch den Kinder-
zuschlag“ (Bundestagsdrucksache 16/7194 vom 12. November 2007) vom 14.
Dezember 2007 schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend: „Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Kinderzuschlag zu
erhöhen.“ (Bundestagsdrucksache 16/7586, S. 8).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Stimmt die Aussage der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, dass der Kin-
derzuschlag erhöht und vereinfacht wird (bitte begründen)?

2. Stimmt die Aussage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, wonach die Bundesregierung keine Erhöhung des Kinderzu-
schlags beabsichtigt (bitte begründen)?

3. Mit welcher neuen (maximalen) Höhe des Kinderzuschlags über 140 Euro
hinaus rechnet die Bundeskanzlerin, und welche Vereinfachungen strebt sie an?

4. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass sich die Zahl der mit dem Kin-
derzuschlag erreichbaren Kinder dringend vervielfachen muss und mehr

Transparenz für Verwaltung und Berechtigte z. B. durch eine Flexibilisierung
der Mindesteinkommensgrenze, die Vergrößerung der Anreizwirkung durch
eine geringere Abschmelzrate und den Verzicht auf eine Höchsteinkommens-
grenze bewerkstelligt werden muss?

Wenn ja, wie stellt sich die Bundesregierung diese Maßnahmen konkret vor
(wenn nein, bitte begründen)?

Drucksache 16/7952 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen von Aussagen gegen-
über einkommensschwachen Familien zur Erhöhung des Kinderzuschlags,
wenn diese Versprechungen nachher nicht eingehalten werden?

6. Wie stellt sich die Bundesregierung eine direkte bedarfsorientierte Förderung
gegen Kinderarmut vor, und welche Rolle spielt dabei der Kinderzuschlag
mit welchem Erfolg?

7. Wann ist mit einer Erhöhung und Vereinfachung des Kinderzuschlags zu
rechnen?

Berlin, den 24. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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