BT-Drucksache 16/7569

Zur Zukunft der nuklearen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle

Vom 12. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7569
16. Wahlperiode 12. 12. 2007

Große Anfrage
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Jürgen Trittin, Kerstin
Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Kai
Gehring, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg),
Rainder Steenblock, Josef Philip Winkler, Renate Künast, Fritz Kuhn und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zur Zukunft der nuklearen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle

Die Weltgemeinschaft befindet sich auf dem Weg in ein neues Kernwaffenzeit-
alter. Die Zukunft der nuklearen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungs-
kontrolle ist ungewiss. Obwohl in den vergangenen 20 Jahren die Anzahl der
Atomsprengköpfe drastisch reduziert wurde, nimmt das Risiko eines Atomwaf-
feneinsatzes eher zu. Rüstungskontrollvereinbarungen erodieren, die nukleare
Abrüstung stagniert und die Weiterverbreitung der Atomenergie und nuklear-
waffenrelevanter Technologien schreitet voran.

Wissenschaftler des „Bulletin of Atomic Scientists“ bewerten die Gefahr einer
Atomwaffenkatastrophe inzwischen wieder so groß wie vor 20 Jahren. Sie
haben im Januar 2007 den Zeiger der „Doomsday“ Uhr auf „fünf vor zwölf“ vor-
gerückt. Ob die „Mayors for Peace“, Naturwissenschaftler oder ehemalige
Nobelpreisträger: Immer mehr Menschen fordern von den verantwortlichen
Politikerinnen und Politikern einen Ausstieg aus der Politik der nuklearen Ab-
schreckung und einen Verzicht auf Atomwaffen. Der Friedensnobelpreisträger
und Generalsekretär der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO)
Dr. Mohamed ElBaradei warnte in seiner Nobelpreisrede im Dezember 2005:
„Solange einige von uns es vorziehen, sich auf Atomwaffen zu verlassen, wer-
den wir weiterhin riskieren, dass der Besitz dieser Waffen auch für andere erstre-
benswert erscheint. Ich habe keine Zweifel daran: Wenn wir hoffen, der Selbst-
zerstörung zu entkommen, dann darf in unserem kollektiven Bewusstsein kein
Platz für Atomwaffen sein und dann dürfen sie für unsere Sicherheit keine Rolle
spielen. Um dies zu erreichen, müssen wir sicherstellen – absolut sicherstellen –
dass keine weiteren Länder in den Besitz dieser tödlichen Waffen gelangen. Wir
müssen dafür sorgen, dass Staaten, die Kernwaffen besitzen, konkrete Schritte
zur atomaren Abrüstung unternehmen. Und wir müssen ein Sicherheitssystem
aufbauen, das nicht auf atomarer Abschreckung beruht“ (http://www.iaea.org/
NewsCenter/Statements/2005/ebsp2005n020_ger.pdf).

Auch eine vom ehemaligen Chef des UN-Waffeninspektionsprogramms, Hans

Blix, geleitete Expertenkommission stellte in ihrem Bericht „Weapons of Terror –
Freeing the World of Nuclear, Biological and Chemical Arms“ vom Mai 2006
fest: „Solange auch nur ein Staat Atomwaffen hat, werden auch andere sie haben
wollen. Solange diese Waffen existieren, wird es auch das Risiko geben, dass sie
eines Tages absichtlich oder bei einem Unfall benutzt werden“ (www.wmdcom-
mission.org). In ihren 60 Empfehlungen plädieren sie unter anderem für einen
Weltgipfel der Vereinten Nationen zur Abrüstung und Nichtverbreitung von

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Massenvernichtungswaffen, den Rückzug von Atomwaffen in ihre Heimatlän-
der und die kompromisslose Ächtung der Atomwaffen.

Die wachsende Zahl derer, die in den nächsten Jahren Zugriff auf Nuklearwaffen
und -materialien haben könnte, hat auch andere erfahrene Diplomaten wie
George Shultz, William Perry, Henry Kissinger und Sam Nunn auf den Plan ge-
rufen. Sie halten das Risiko, dass die Kontrollmechanismen versagen und es zu
Fehleinschätzungen, Pannen oder nuklearen Unfällen kommt, für unverantwort-
lich. In einem Artikel des „Wall Street Journal“ vom 4. Januar 2007 fordern sie
deshalb eine atomwaffenfreie Welt (A World Free of Nuclear Weapons).

Abrüstung und Rüstungskontrolle

Die Politik der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung befindet sich seit
Jahren in einer Krise. Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV) hat von
Anfang an eine Reihe von strukturellen Schwächen und Implementierungsdefi-
ziten. Die Atomwaffenstaaten sind seit der unbegrenzten Verlängerung des nu-
klearen Nichtverbreitungsvertrags (1995) nicht mehr bereit, ihre in Artikel VI
festgeschriebene Abrüstungsverpflichtung verbindlich einzulösen. Auf der
Überprüfungskonferenz im Jahr 2000 hatten sie sich noch einmal zu 13 konkre-
ten Abrüstungsschritten verpflichtet, die sie allenfalls punktuell umgesetzt ha-
ben. Das Scheitern der Überprüfungskonferenz zum NVV im Frühjahr 2005 und
das Fehlen abrüstungspolitischer Aussagen im Schlussdokument des VN-Gip-
fels vom Herbst 2005 spiegeln die Uneinigkeit und Zerstrittenheit der Weltge-
meinschaft wider.

Vor allem die USA und Russland haben bestehende bilaterale Verträge auf-
gekündigt (wie den ABM-Vertrag zur Begrenzung der Raketenabwehr), nicht
beachtet (wie den START-II-Vertrag zur Begrenzung weitreichender Atomwaf-
fen) oder deren Relevanz in Frage gestellt (wie im Fall des INF-Vertrages über
die Abrüstung von Mittelstreckenwaffen). Weder die Bush/Gorbatschow-Initia-
tive (1991/92) noch die START-III-Pläne (1997) haben zu einer verifizierbaren
Reduzierung der substrategischen taktischen Atomwaffen geführt. Das multi-
laterale Teststopp-Abkommen kann nicht in Kraft treten, weil sich Schlüssel-
staaten wie die USA, weigern, das Abkommen zu ratifizieren. Überfällige Ver-
handlungen über ein Ende der Produktion waffenfähigen Spaltmaterials bleiben
blockiert, weil die Kernwaffenstaaten unterschiedliche Haltungen hinsichtlich
Überprüfbarkeit und Reichweite eines solchen Abkommens vertreten. Für den
2009 auslaufenden START-Vertrag gibt es noch keine Nachfolgeregelung.

Gleichzeitig modernisieren die Atomwaffenstaaten ihre nuklearen Einsatzdok-
trin und Waffenarsenale, inklusive einer Raketenabwehr. Mit Ausnahme Chinas
behalten sich alle Atommächte den Ersteinsatz von Atomwaffen für unter-
schiedliche Szenarien vor.

Weiterverbreitung von Atomwaffen und nuklearwaffenrelevanter Technologien

Neben den im nuklearen Nichtverbreitungsvertrag anerkannten fünf Atomwaf-
fenstaaten (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China) gelten Israel,
Indien und Pakistan de facto als militärische Atommächte. Nordkorea erklärte
sich im Februar 2005 zur Atomwaffenmacht und führte im Oktober 2006 einen
Atomtest durch. Die fünf ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrats und
Deutschland wollen gemeinsam mit der IAEO verhindern, dass der Iran sich im
Schatten des Rechts auf zivile Nutzung der Atomenergie zur militärischen
Atommacht entwickelt. Sie wollen mit Hilfe von Sanktionen erreichen, dass der
Iran die Urananreicherung einstellt und die offenen Fragen hinsichtlich seines
Atomprogramms zügig beantwortet.

Nicht zuletzt haben die Atomwaffenstaaten und Deutschland in den vergange-

nen Jahrzehnten die Weiterverbreitung der Atomenergie propagiert und geför-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7569

dert. Militärische und zivile Nutzung der Atomenergie sind nicht erst seit dem
iranischen Atomprogramm nahezu untrennbar miteinander verbunden. Frie-
dens- und Umweltgruppen mahnen seit Jahrzehnten vor den sicherheitspoli-
tischen Risiken der Atomenergie. In 31 Ländern sind gegenwärtig ca. 440 Reak-
toren in Betrieb, weitere 32 sind im Bau. Der Ausbau der Atomenergie erlebt
eine neue Dynamik. Inzwischen verfügen 32 Staaten über waffenfähiges Spalt-
material zum Atomwaffenbau. Die Anlagen, Lagerstätten und das Know-how
sind staatlicherseits oder von Seiten der IAEO kaum noch unter Kontrolle zu
halten. Der internationale Schmugglerring des pakistanischen Atomexperten
A. Q. Khan hat jahrelang unbeanstandet Nuklear(waffen)technologien für
Pakistan beschafft und an Staaten wie Nordkorea, Libyen, dem Irak und den Iran
weitergegeben. Pakistanische Wissenschaftler, Militärs und Geheimdienstkräfte
stehen im Verdacht, terroristischen Gruppen wie Al Kaida zu Nuklearwaffen zu
verhelfen.

In den vergangenen Jahren hat es mit der G8 „Globalen Partnerschaftsinitia-
tive“(2002) der „Proliferation Security Initiative“ (PSI – 2003), der Sicherheits-
ratsresolution 1540 (2004), der UN-Konvention zum Schutz vor Nuklearterro-
rismus (2005) und „outreach“-Programmen zur Stärkung der Exportkontrolle
diverse neue Initiativen gegeben, um die Kontrolle über die Lieferung nuklearer
Technologie und Atomwaffen zu verbessern. Nicht zuletzt die Resolution 1540
und die PSI gelten dabei als völkerrechtlich bedenklich. In Reaktion auf das ira-
nische Atomprogramm wurden in den vergangenen Jahren auch Überlegungen
wieder belebt und weiterentwickelt, wie man die besonders kritischen Elemente
des Brennstoffkreislaufs – die Urananreicherung, Plutoniumproduktion und den
Nuklearabfall – unter internationale Kontrolle bringen kann. Hierzu liegen der
IAEO diverse Vorschläge wie z. B. der US-Vorschlag für eine „Global Nuclear
Energy Partnership“ (GNEP) oder der Vorschlag der Bundesregierung für eine
internationale Anreicherungsanlage auf extraterritorialem Gebiet vor. Gegen-
wärtig ist eine Einigung auf ein für potentielle Kunden akzeptables Modell noch
nicht in Sicht.

Dies liegt auch daran, dass sich das Beschreiten des Nuklearwaffenpfads für die
meisten Länder bisher ausgezahlt hat. Nicht nur Libyen wird für seinen nuklea-
ren Fehltritt großzügig entschädigt. Indien, Pakistan, Israel oder Nordkorea, die
sich außerhalb oder unter Verletzung des Nichtverbreitungsvertrags in den Be-
sitz von Atomwaffen gebracht haben, mussten in den vergangenen Jahren aus
unterschiedlichen Gründen keine dauerhaften und einschneidenden Sanktionen
hinnehmen. Im Gegenteil: Indien, Pakistan und Israel werden von den fünf
Atommächten massiv unterstützt und sogar mit konventionellen Waffen aufge-
rüstet. Auch die Bundesregierung ist – an dieser Aufrüstung aktiv beteiligt.

Im Falle Indiens setzt die US-Regierung seit 2005 alles daran, dass die Liefer-
sanktionen der Nuclear Suppliers Group aufgehoben werden. In diesem Bemü-
hen wird sie u. a. von den Nuklearexporteuren Russland, Großbritannien und
Frankreich unterstützt. Der Versuch, Indien, Israel und Pakistan näher an das
NVV-Regime heranzuführen, wird im Grundsatz international angestrebt. Da
Indien z. B. nicht alle Nuklearanlagen einer IAEO-Kontrolle unterstellen muss,
keiner Abrüstungsverpflichtung unterliegt, nicht dem Atomteststop-Vertrag bei-
treten muss oder auch keiner verbindlichen Verpflichtung hinsichtlich des
Stopps der Produktion von waffenfähigem Material unterliegt, sehen viele
Beobachter in dem vorliegenden US-indischen Abkommen einen weiteren Bei-
trag zur Demontage des nuklearen Proliferationsregimes. Indien müsste weniger
Verpflichtungen eingehen, als die gegenwärtigen Atommächte und könnte sein
Nuklearwaffenarsenal mit Hilfe der Nuklearlieferungen weiter ausbauen und
modernisieren. Die Aufhebung der nuklearen Lieferbeschränkungen gegen
Indien, schwächt Anreize für andere Staaten, sich dauerhaft regeltreu zu verhal-

ten. Pakistan und Israel drängen bereits heute auf Gleichbehandlung.

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Beitrag der Bundesregierung zur Abrüstung und Nichtverbreitung

Deutschland hat in der Debatte um die künftige Rolle von Atomwaffen eine
wichtige Stimme und Leitfunktion. Über die NATO und deren Nuklearen Pla-
nungsgruppe ist die Bundesrepublik Deutschland an zentraler Stelle in die nu-
kleare Entscheidungsfindung in der nordatlantischen Allianz miteinbezogen. Im
Rahmen der gegenwärtig stattfindenden Diskussion innerhalb der Allianz über
die Anforderungen an die nukleare Abschreckung im 21. Jahrhundert könnte
Deutschland auf einen Verzicht der NATO auf Atomwaffen hinwirken. Als ein
Land, das den Atomausstieg vollzieht, kann Deutschland weiterhin besonders
glaubwürdig für nukleare Abrüstung und gegen die Verbreitung von militärisch
nutzbarer Nukleartechnologie eintreten.

Auch im Rahmen der Europäischen Union kann Deutschland zu einer Reduzie-
rung der Rolle von Atomwaffen beitragen. Die Politik der europäischen Atom-
waffenstaaten Frankreich und Großbritannien verhindert bislang eine effektive
und einheitliche Rüstungskontrollpolitik Europas. Bis heute ist noch nicht ge-
klärt, welche Rolle die nuklearen Arsenale Frankreichs und Großbritanniens im
Rahmen einer künftigen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)/
Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) spielen.

Das Auswärtige Amt hat in der Vergangenheit in der NATO, EU, G8, IAEO, den
Vereinten Nationen und in nuklearen Rüstungskontrollforen, wie z. B. der Über-
prüfungskonferenz zum NVV 2005, vielfach einen wichtigen und konstruktiven
Beitrag zur nuklearen Abrüstung und Rüstungskontrolle geleistet. Die Zahl der in
Deutschland gelagerten Atomwaffen wurde in den vergangenen Jahren weiter re-
duziert. Innerhalb der Bundesregierung, im Deutschen Bundestag und im Landtag
von Rheinland-Pfalz wurde die Stationierung von Atomwaffen in Deutschland
und die Aufrechterhaltung der nuklearen Teilhabe auch öffentlich in Frage gestellt.
Im Rahmen der Gespräche um das Atomprogramm des Iran hat die Bundes-
regierung lange Zeit mäßigend und moderierend auf die Akteure eingewirkt.

Mit dem Regierungswechsel ging eine politische Akzentverschiebung einher.
Das Bundesministerium des Auswärtigen und der Bundesminister des Auswär-
tigen Dr. Frank-Walter Steinmeier bemühen sich, z. B. in der deutsch-norwegi-
schen NATO-Initiative vom 7. Dezember 2007, erkennbar, im Bereich der nu-
klearen Abrüstung und Rüstungskontrolle außenpoltische Spielräume zu nutzen.
Innerhalb der Regierung und Regierungskoalition erfährt dieser Kurs – wie die
EU- und G8-Präsidentschaft zeigte – keine erkennbare Unterstützung. Im Ge-
genteil: Im „Weißbuch zur Sicherheitspolitik“ vom Oktober 2006 macht die
Bundesregierung deutlich, dass sie „für die überschaubare Zukunft“ die Auf-
rechterhaltung der nuklearen Abschreckung, die Präsenz von US-Atomwaffen
in Deutschland und die aktive Beteiligung deutscher Soldaten an einem poten-
tiellen Nuklearwaffeneinsatz nicht in Frage stellt.

Zu einem wichtigen Gradmesser der Ernsthaftigkeit deutscher Abrüstungs- und
Nichtverbreitungspolitik wird das Verhalten der Bundesregierung in der Frage
des US-indischen Atomdeals. Als Mitglied der Nuclear Supplier Group (NSG),
die traditionell im Konsens entscheidet, ist Deutschlands Zustimmung für eine
Aufhebung der seit 30 Jahren gegen Indien bestehenden nuklearen Liefer-
beschränkungen notwendig. Der Deutsche Bundestag drängt seit März 2006
vergeblich, dass sich die Bundesregierung in dieser rüstungskontrollpolitisch
entscheidenden Frage nicht versteckt, sondern gegebüber den USA, Indien, der
IAEO und anderen Partnern deutlich macht, dass die Bundesregierung eine wei-
tere Aushöhlung und Schwächung des nuklearen Nichtverbreitungsregimes
nicht mitträgt. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier und der deutsche Botschafter in In-
dien haben bei verschiedenen Gelegenheiten in der Vergangenheit immer wieder
angedeutet, dass aus strategischen Erwägungen heraus eine Einigung in der

Nuclear Suppliers Group an Deutschland nicht scheitern wird. Deutschland
übernimmt im Mai 2008 erstmals für ein Jahr den Vorsitz der NSG.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7569

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Risiken und Bedrohungen

1. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko und die Wahrscheinlichkeit,
dass Deutschland Opfer eines gezielten Nuklearangriffs wird, und welche
Länder/Akteure sind gegenwärtig und auf absehbare Zeit in der Lage, einen
solchen Nuklearangriff durchzuführen?

Auf welche nuklearen worst-case-Szenarien sind Bund und Länder vorbe-
reitet, und wie wird diese Vorbereitung sichergestellt?

Mit welchen Opferzahlen wird dabei gerechnet?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit von nuklearen Lagerstät-
ten in Deutschland und das Risiko, dass in Deutschland stationierte Atom-
waffen, waffenfähiges Material oder Nukleartechnologien in die Hände
Unbefugter gelangen?

Hat es seit der deutschen Einheit entsprechende Fälle gegeben, wenn ja, was
waren die Hintergründe und Folgen?

3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche internationaler
Terrororganisationen in den Besitz von Atomwaffen oder radiologischer
Substanzen zu kommen?

Wie viele solcher Versuche von Terrororganisationen sind der Bundesregie-
rung bekannt?

Welche Materialien versuchten Terrororganisationen dabei zu beschaffen,
und woher stammten diese?

Welche Organisationen waren an derartigen Versuchen beteiligt?

4. Welche Staaten verfügen über welche Menge waffenfähigen Spaltmaterials,
und wie viele Atomwaffen sind damit jeweils herstellbar?

5. Welche Nichtkernwaffenstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig bzw. kurz- und mittelfristig die technischen Fähigkeiten zur
Urananreicherung und zum Bau von Atomwaffen?

Welche dieser Staaten verfügen kurz- und mittelfristig über welche nuklear-
waffenfähigen Trägersysteme?

6. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergan-
genheit ein Atomwaffenprogramm betrieben?

Welcher Entwicklungsstand wurde dabei erreicht?

7. Welche Staaten arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig
an der militärischen Nutzung der Atomenergie?

8. Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig, kurz-
fristig oder in naher Zukunft in der Lage, eine Atomwaffe zu testen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die nuklearen Fähigkeiten und Ambitio-
nen Brasiliens und Japans?

10. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung das
iranische Atomprogramm auf die Weiterverbreitung der Kernenergie in den
Nachbarländern und der Region des Nahen Ostens?

II. Zur Nuklearwaffenpolitik der Kernwaffenstaaten

11. Über wie viele strategischen und taktischen Atomwaffen verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die offiziellen und inoffiziellen
Atommächte?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Bemühungen um ein Kernwaf-
fenregister?

Drucksache 16/7569 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

12. Welche Programme zur Modernisierung der Nuklearwaffen und nuklearen
Trägersysteme laufen in den jeweiligen Nuklearwaffenstaaten und de facto
Atomwaffenstaaten?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

13. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Poli-
tik der USA, die Nukleardoktrin so anzupassen, dass künftig fortgeschritte-
ne militärische Konkurrenten, Regionalstaaten, die über Massenvernich-
tungswaffen verfügen sowie nichtstaatliche Terrornetzwerke atomar abge-
schreckt werden?

Welche Auswirkung hat diese Ausweitung der Rolle von Kernwaffen auf
die Nuklearwaffenpolitik der NATO?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der US-amerikanischen Regie-
rung zur umfassenden Modernisierung des US-Atomwaffenkomplex (Com-
plex 2030) und die geplante Entwicklung eines neuen Atomsprengkopfes
(Reliable Replacement Warhead – RRW)?

Welche Auswirkung hat dies nach Auffassung der Bundesregierung auf das
nukleare Nichtverbreitungsregime?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht der US-Regierung, see-
gestützte Trident-Atomraketen mit konventionellen Sprengköpfen auszu-
statten?

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass der Einsatz einer solchen Waffe
fälschlicherweise als ein Angriff mit Nuklearwaffen wahrgenommen wird?

16. Wann und in welchen (NATO-)Gremien hat die US-amerikanische Regie-
rung ihre Pläne zur Atomwaffenmodernisierung und zur Umrüstung von
Trident-Atomraketen zur Diskussion gestellt?

Welche Haltung hat die Bundesregierung in diesen Diskussionen bzw. bila-
teral vertreten?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der britischen Regierung, die
Trident-U-Boot-Flotte zu modernisieren?

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der britischen Rechtsanwalts-
firma Matrix Chambers (www.acronym.org.uk/docs/0512/doc06.htm), dass
die britische Regierung durch die Modernisierung der Trident-Flotte einen
Bruch von Artikel-VI-Verpflichtungen begehen würde?

18. Wann und in welchem (NATO-)Gremien sind die britischen Pläne zur Tri-
dent-Modernisierung zur Diskussion gestellt worden?

Welche Haltung hat die Bundesregierung in diesen Diskussionen vertre-
ten?

19. Wie stellt sich die Bundesregierung zur formellen Bitte des schottischen
First Minister, Alex Salmond, Schottlands Antrag auf offiziellen Beobach-
terstatus bei den künftigen NVV-Konferenzen zu unterstützen und dem
Land zu helfen, den Abzug des britischen Trident-Systems von schotti-
schem Boden zu erreichen?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Drohung mit dem Atomwaffenein-
satz gegen Staaten, die eventuell auf terroristische Mittel gegenüber Frank-
reich zurückgreifen?

Ist diese Drohung nach Auffassung der Bundesregierung eine Verletzung
der negativen Sicherheitsgarantien, die Frankreich zusammen mit den an-
deren vier NVV-Kernwaffenstaaten 1995 gegeben haben (VN-SR-Resolu-

tion 984)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/7569

21. Worin bestand das Angebot, das der französische Präsident Nicolas Sarkozy
am 10. September 2007 während der deutsch-französischen Konsultationen
im direkten Gespräch mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier in Bezug auf
die Ausdehnung des französischen Nuklearschirms auch auf Deutschland
gemacht hat (SPIEGEL 38/2007)?

In welchem Umfang hat der französische Präsident Deutschland angeboten,
an politischen oder militärischen Entscheidungen mitzuwirken, die die
Force de Frappe betreffen?

Wie hat die Bundesregierung auf das Angebot des französischen Präsiden-
ten reagiert?

22. Welche Rolle sollen nach Ansicht der Bundesregierung die französischen
und britischen Atomwaffen im Rahmen der ESVP spielen?

23. Was ist Gegenstand und Ziel der deutsch-norwegischen Abrüstungsinitia-
tive innerhalb der NATO, und inwiefern hat der Bundesminister des Aus-
wärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier das Mandat der Bundesregierung, sich
im Rahmen dieser Initiative für substanzielle Abrüstungschritte und eine
Wiederbelebung und Stärkung der vertragsgestützten Rüstungskontrolle ein-
zusetzen?

24. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von NATO-Generalsekretär
Jaap de Hoop Scheffer, das gegenwärtig gültige Strategische Konzept der
NATO bis zum Jahr 2009 zu überarbeiten, und wenn ja, welche Schritte hat
sie unternommen, um eine solche Überarbeitung, anzustoßen?

25. Sollte ein neues Strategisches Konzept der NATO nach Auffassung der
Bundesregierung auch eine Überarbeitung der Nukleardoktrin der NATO
umfassen?

Wenn ja, welche Aufgaben soll das Nuklearwaffendispositiv der Allianz im
Rahmen eines überarbeiteten Strategischen Konzepts wahrnehmen?

26. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass die NATO am nuklearen Erst-
einsatz und an der Drohung eines Einsatzes gegen Nichtatomwaffenstaaten
festhält?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

Welche Haltung haben nach Kenntnis der Bundesregierung verbündete
NATO-Mitglieder in dieser Frage?

27. Welche Rolle kann das nukleare Abschreckungsdispositiv der NATO in
friedenserhaltenden und friedensschaffenden Einsätzen haben?

Welche Rolle hat das nukleare Abschreckungsdispositiv der NATO im
Kampf gegen den internationalen Terrorismus?

28. Bis wann sollten nach Auffassung der Bundesregierung die gegenwärtig
stattfindenden Beratungen in der Nuclear Planning Group über die Anfor-
derungen an die nukleare Abschreckung im 21. Jahrhundert abgeschlossen
werden?

Was ist das bisherige Ergebnis?

29. Welche inhaltlichen Ergebnisse strebt die Bundesregierung in den Bera-
tungen der Nuclear Planning Group und High Level Group der NATO
über die Anforderungen an die nukleare Abschreckung im 21. Jahrhundert
an?

Drucksache 16/7569 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

III. Zur Zukunft des Nuklearen Nichtverbreitungsregimes

30. Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die zentralen Schwä-
chen des Nichtverbreitungsvertrags, und was kann und muss nach Auffas-
sung der Bundesregierung getan werden, um das NVV-Regime aus seiner
gegenwärtigen Krise zu befreien?

Welche Initiativen hat die Bundesregierung bereits unternommen, und auf
welche Partner kann die Bundesregierung dabei bauen?

31. Woran sind nach Einschätzung der Bundesregierung die letzte Überprü-
fungskonferenz und der abrüstungspolitische Teil des VN-Gipfelergebnis-
ses gescheitert?

Welches waren nach Einschätzung der Bundesregierung die wesentlichen
Ergebnisse des ersten Vorbereitungstreffens für die nächste Überprüfungs-
konferenz, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse?

32. Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung, welche die
EU und USA in Bezug auf die nächste Überprüfungskonferenz des NVV im
Jahr 2010?

Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung des NVV sollten die Vertrags-
staaten nach Meinung der Bundesregierung auf der nächsten Überprüfungs-
konferenz 2010 vereinbaren?

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Article-VI-Forum-Treffen
der Middle Powers Initiative?

33. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu kanadischen Vorschlägen, zwi-
schen den NVV-Überprüfungskonferenzen jährliche Vertragsstaatenkonfe-
renzen mit Entscheidungsbefugnissen abzuhalten, sowie Möglichkeiten zu
schaffen, bei Bedarf Staatentreffen einzuberufen?

Inwiefern sollten die NV-Vertragsstaaten sich nach Meinung der Bundes-
regierung 2010 auf die Schaffung eines NVV-Sekretariats oder anderer per-
manenter Institutionen einigen, um so eine bessere Umsetzung der Vertrags-
bestimmungen zu erleichtern?

34. Welche Verbindlichkeit haben nach Auffassung der Bundesregierung Be-
schlüsse von Überprüfungskonferenzen des NVV?

Inwieweit teilt die Bundesregierung die auf dem Vorbereitungsausschuss
2007 vertretene Auffassung der US-Administration, dass Beschlüsse der
nächsten Überprüfungskonferenz im Jahr 2010 lediglich Empfehlungen
sind, die die Vertragsstaaten nicht binden?

35. Wann und bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung gegenüber
der US-Regierung auf eine baldige Ratifizierung des Atomteststopp-Vertra-
ges (Comprehensive Test Ban Treaty – CTBT) gedrängt, und welche Ant-
worten hat sie von den Gesprächspartnern erhalten?

36. Welche Auswirkungen hat die gegenwärtige Finanzkrise der CTBT Organi-
sation (CTBTO faces budgetary challenges, CTBTO Press Release, Vienna,
22. Juni 2007) auf die Funktionsfähigkeit des CTBT Verifikationssystems?

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass mehr als 70 Staaten
im Vorbereitungsausschuss zum umfassenden Atomteststoppvertrag ihr
Stimmrecht verloren haben, weil sie mehr als eine Jahresrate mit ihren Zah-
lungen im Rückstand sind?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/7569

37. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten, dass demnächst in der
Genfer Abrüstungskonferenz Verhandlungen über einen Vertrag über das
Ende der Produktion waffenfähigen Spaltmaterials (Fissile Material Cut-
Off Treaty, FMCT) aufgenommen werden?

An wem bzw. an was scheitert das bislang?

38. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der US-Regierung, ein
FMCT sei nicht verifizierbar?

Welche Meinungsunterschiede bestehen in der Frage der Überprüfbarkeit
eines FMCT zwischen den Partnern in der Europäischen Union?

39. Welche Verifikationsmethoden hält die Bundesregierung für effektiv, um
die Einhaltung eines FMCT zu überprüfen?

Wird die Bundesregierung nach Aufnahme von Verhandlungen über einen
FMCT auf Abschluss eines Vertrages drängen, der effektiv überprüfbar ist?

40. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der EU zur nuklearen Abrüs-
tung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle?

Spricht die EU aus Sicht der Bundesregierung auf internationaler Bühne mit
einer einheitlichen Stimme?

Wo sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?

Welche Impulse ist die Bundesregierung bereit zu geben?

41. Wie viele Atom-Anlagen werden bislang von der Internationalen Atom-
energieorganisation in den einzelnen Ländern kontrolliert/nicht kontrolliert,
und welche Länder haben bisher ein Zusatzprotokoll unterzeichnet und ra-
tifiziert?

Wie wird sich der Kontrollaufwand in den kommenden Jahren voraussicht-
lich verändern?

42. Welches sind die zentralen Aufgaben und Herausforderungen der IAEO in
den kommenden Jahren, und was muss getan werden, damit die IAEO diese
Aufgaben erfüllen kann?

43. Inwieweit hält die Bundesregierung die Finanzmittel der IAEO für aus-
reichend, um die Aufgaben der Organisation zu erfüllen?

In welchen Bereichen sind durch nicht ausreichende Finanzmittel Kern-
kompetenzen der IAEO bedroht?

44. In welchem finanziellen, personellen und technischen Umfang unterstützt
die Bundesregierung die IAEO?

Unterstützt Deutschland Forderungen des IAEO-Generaldirektors
Dr. Mohamed ElBaradei, den Finanzhaushalt der IAEO zu erhöhen?

Bis zu welcher Höhe ist die Bundesregierung bereit, eine Erhöhung des
IAEO-Budgets mitzutragen?

45. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die 15 Mitglieder des
Sicherheitsrats mit der VN-Sicherheitsratsresolution 1540 zum wiederhol-
ten Mal als globaler Gesetzgeber auftreten, die (mit vagen Begriffsbestim-
mungen) völkerrechtlich bindende Aufgaben anordnen, die im Falle eines
Verstoßes vom Sicherheitsrat mit der Verhängung von Zwangsmaßnahmen
nach Kapitel VII der VN-Charta geahndet werden können?

Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass sich der
Sicherheitsrat weiterhin als Legislativorgan betätigt?

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46. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Einhaltung und Anwend-
barkeit der Bestimmungen der VN-Sicherheitsratsresolution 1540 durch die
internationale Staatengemeinschaft und die deutschen Behörden?

Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?

47. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Prolifera-
tion Security Initiative (PSI) dazu beigetragen, dass Transporte prolifera-
tionsrelevanter Güter oder Technologien identifiziert, aufgebracht oder
unterbunden wurden?

48. Welche Staaten sind aktive Teilnehmer der PSI, welche unterstützen die
PSI, und welche Staaten müssten nach Ansicht der Bundesregierung beitre-
ten, damit die Effektivität erhöht werden kann?

49. Welche jährlichen Kosten entstanden der Bundesregierung durch die Mit-
wirkung an PSI-Treffen, die Mitwirkung/Ausrichtung von PSI-Übungen
und durch andere PSI-Aktivitäten?

50. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung im Rahmen der G8 Globalen
Partnerschaft zur Beseitigung der nuklearen Altasten und Sicherung nukle-
arer Lagerstätten in Russland?

Wie groß ist der russische Eigenanteil an diesen Projekten, und wie begrün-
det die Bundesregierung die Fortsetzung der deutschen Abrüstungshilfe vor
dem Hintergrund, dass angesichts des russischen Staatshaushalts und der
russischen Streitkräftemodernisierung die Zweifel innerhalb des Deutschen
Bundestages an dieser Unterstützung lauter werden?

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung eine geographische und inhalt-
liche Ausweitung der Globalen Partnerschaft?

51. In welchem Umfang und welchen Ländern beteiligt sich Deutschland an
Outreach-Aktivitäten zur Verbesserung der Zoll-/Exportkontrolle in ande-
ren Staaten?

IV. Zur Zukunft der nuklearen Abrüstung und Rüstungskontrolle

52. In welchem Maß erfüllen die fünf durch den NVV anerkannten Kernwaffen-
staaten ihre in Artikel VI NVV festgeschriebene Verpflichtung zur nu-
klearen Abrüstung?

In welchem Umfang haben

a) China,

b) Frankreich,

c) Großbritannien,

d) Russland,

e) die Vereinigten Staaten

die auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2000 vereinbarten 13 Abrüstungs-
schritten umgesetzt?

53. Wie bewertet und unterstützt die Bundesregierung den Appell und die bis-
herige Arbeit der „Shultz“-Gruppe für eine atomwaffenfreie Welt?

54. Wie bewertet die Bundesregierung den von der Kommission für Massen-
vernichtungswaffen unter Leitung von Hans Blix vorgelegten Bericht
„Weapons of Terror“?

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, den Blix-Bericht zu unterstützen

und diesen der Kommission und der Öffentlichkeit in einer deutschen Über-
setzung zur Verfügung zu stellen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/7569

55. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Blix-Berichts,
einen Weltgipfel zur Abrüstung, Nichtverbreitung und zum terroristischen
Gebrauch von Massenvernichtungswaffen einzuberufen, wenn nein, warum
nicht?

56. Was tut die Bundesregierung, um die von der Blix-Kommission geforderte
demokratische Kontrollmöglichkeit von Seiten des Parlaments, von Nicht-
regierungsorganisationen und Öffentlichkeit in Fragen der Nuklearwaffen-
politik zu verbessern?

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung nichtstaatliche Bildungs-
projekte (wie z. B. „Atomwaffenpolitik. Lernen – Erfahren – Mitgestalten“)
zu unterstützen?

57. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die abrüstungspolitischen
Haupterfolge der deutschen EU- und G8-Präsidentschaft?

58. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Ziel der Ächtung der Atom-
waffen und die Initiative für eine Nuklearwaffenkonvention?

Welche Elemente der Nuklearwaffenkonvention unterstützt die Bundes-
regierung, bei welchen sieht sie Nachbesserungsbedarf, und welche Überle-
gungen hält sie für nicht realisierbar?

Ist die Bundesregierung bereit, an der Weiterentwicklung der Konvention
mitzuwirken?

59. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einer atom-
waffenfreien Zone im Mittleren Osten?

Warum hat die Bundesregierung auf der 51. IAEO-Generalversammlung ihr
Abstimmungsverhalten bei der Verabschiedung der Resolution über eine
atomwaffenfreien Zone im Mittleren Osten „Application of IAEA safe-
guards in the Middle East“ GC(51)/RES/17 geändert und sich 2007 enthal-
ten, während Deutschland in den Jahren zuvor der Resolution zugestimmt
hat?

60. Welche Haltung vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung die US-Re-
gierung und die russische Regierung in der Frage einer Fortführung des
START-Verifikationssystem über das Jahr 2009 hinaus?

61. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung einer Fortführung des
START-Verifikationssystems über das Jahr 2009 hinaus bei?

Befürwortet die Bundesregierung, dass der START-Vertrag durch einen
rechtlich bindenden Vertrag ersetzt wird, der die im Vertrag enthaltenen Be-
grenzungen strategischer Waffensysteme über das Ende der Vertragslaufzeit
fortschreibt?

62. Befürwortet die Bundesregierung eine Verlängerung der Geltungsdauer des
Moskauer Vertrages über das Ende des Jahres 2012 hinaus?

Hält die Bundesregierung die Schaffung eines Verifikationssystems für den
Moskauer Vertrag für wünschenswert, und welche Elemente sollte das Ve-
rifikationssystem umfassen?

63. Welche Staaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Mittel-
streckenraketen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 Kilometer?

Welche Staaten werden in absehbarer Zeit über solche Systeme verfügen?

Welche dieser Staaten könnten oder sollten nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in das INF-Vertragswerk einbezogen werden?

Drucksache 16/7569 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

64. Welche konkreten Schritte können nach Auffassung der Bundesregierung
unternommen werden, um den Gültigkeitsbereich des INF-Abkommens
auszuweiten?

In welchem Rahmen sollte eine solche Multilateralisierung des INF-Vertra-
ges verhandelt werden?

65. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung von atomwaffenfreien
Zonen unter rüstungskontrollpolitischen Gesichtspunkten?

Hält sie atomwaffenfreie Zonen für ein grundsätzlich sinnvolles Instru-
ment?

Wo sieht sie bei den bestehenden atomwaffenfreien Zonen Handlungs-
bedarf?

66. Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass sich EU-Staa-
ten, die über keine Atomwaffen verfügen, zu einer atomwaffenfreien Zone
in Europa zusammenschließen und damit ein wichtiges Zeichen für eine
atomwaffenfreie Welt setzen?

Wenn nein, warum nicht?

V. Nukleare Teilhabe und Atomwaffen in Deutschland

67. In welchem Zeithorizont will die Bundesregierung ihr langfristiges Ziel
einer „Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen“ erreichen?

68. Gegen welche konkreten Risiken und Gefahren hält die Bundesregierung
und das NATO-Bündnis die Aufrechterhaltung der nuklearen Abschreckung
und von Atomwaffen in Deutschland und Europa für erforderlich?

69. Betrachtet die Bundesregierung die im Weißbuch postulierte nukleare
Abschreckung, die Stationierung fremder Atomwaffen in Deutschland und
die nukleare Teilhabe Deutscher am Einsatz von Atomwaffen als legitimes
Recht das grundsätzlich allen Staaten, die Mitglied des NVV sind, zu-
steht?

Wenn nein, warum nimmt die Bundesregierung für die Sicherheit Deutsch-
lands etwas in Anspruch, was sie anderen Staaten vorenthält?

Wie will die Bundesregierung andere Staaten davon überzeugen, auf einen
nuklearen Schutz zu verzichten, wenn sie selbst nicht bereit ist, ohne diesen
Schutz zu leben?

70. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des ehemaligen Verteidi-
gungsministers und Verfassungsrechtlers, Prof. Scholz, vom Januar 2006,
dass man über deutsche Atomwaffen nachdenken müsse?

Auf Grund welcher völkerrechtlichen Verpflichtungen hat Deutschland auf
Atomwaffen verzichtet?

Wie unumkehrbar bzw. einseitig aufkündbar ist dieser Verzicht?

71. Gilt der NVV nach Auffassung der Bundesregierung auch in Zeiten, in de-
nen Deutschland in Kriege und bewaffnete Konflikte verwickelt ist?

Wie kann die Bundesregierung ohne Völkerrechtsbruch gleichzeitig auf
Atomwaffen verzichten und sich als Mitglied des NV-Vertrages zur Atom-
waffenfreiheit bekennen und im Ernstfall deutschen Piloten den Einsatz von
Atomwaffen befehlen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/7569

72. Unterstützt die Bundesregierung Überlegungen, einen Atomwaffenverzicht
ins Grundgesetz aufzunehmen und damit international ein besonderes
Zeichen zu setzen?

Wenn nein, warum nicht?

Was würde sich aus Sicht der Bundesregierung gegenüber der gegenwärti-
gen Rechtslage ändern, wenn ein Verzicht auf Atomwaffen im Grundgesetz
festgeschrieben werden würde?

73. Wie sieht das Entscheidungsverfahren im Bündnis und innerhalb der Bun-
desregierung über eine Beteiligung deutscher Streitkräfte am Nuklearwaf-
feneinsatz aus, und wo ist dieses Verfahren geregelt?
In welcher Form wird der Deutsche Bundestag lt. Grundgesetz, Verfas-
sungsgerichtsurteil und Parlamentsbeteiligungsgesetz an einem nuklear be-
waffneten Einsatz deutscher Streitkräfte beteiligt?
Sieht das Entscheidungsverfahren eine vorherige konstitutive Zustimmung
des Parlaments zum Nuklearwaffeneinsatz vor?

74. Wie viele Piloten, Waffensystemoffiziere und sonstige Bundeswehrangehö-
rigen sind derzeit für die Wahrnehmung der nuklearen Teilhabe ausgebildet
und einsatzfähig?
Wie werden die Piloten und Waffensystemoffiziere für diese Aufgabe aus-
gewählt, ausgebildet und begleitet?
Wie viele Piloten und Waffensystemoffiziere haben in der Geschichte der
Bundeswehr aus Gewissensgründen die Beteiligung an der nuklearen Teil-
habe abgelehnt?

75. In welchem Einsatzradius können von deutschen TORNADO-Flugzeugen
Atomwaffen abgeworfen werden?

76. In welchen NATO-Ländern wurde in der Vergangenheit aus welchen Grün-
den die nukleare Teilhabe beendet, und in welchen Ländern ist die nukleare
Teilhabe politisch und gesellschaftlich umstritten?

Hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Jahren für einen Abzug
der US-Atomwaffen aus Deutschland eingesetzt, wenn ja, wann, und in wel-
chem Rahmen?

77. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein möglicher Abzug der US-
Atomwaffen aus Ramstein jemals in den Gremien der NATO angespro-
chen?
Wenn ja, von wem, und welche Position hat die Bundesregierung in dieser
Frage eingenommen?

78. Unter welchen Rahmenbedingungen ist die Bundesregierung bereit, gegen-
über den USA und den NATO-Partnern dafür einzutreten, dass alle Atom-
waffen in ihre Heimatstaaten zurückverlegt werden?

79. Wann und mit welchem Ergebnis sind Möglichkeiten der Erhöhung der
Transparenz im Bereich der taktischen Atomwaffen im NATO-Russland-
Rat besprochen worden?

80. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit der Außerdienststellung
des TORNADO die taktisch-nukleare Teilhabe Deutschlands endet?
Wie lange werden die TORNADOs nach jetziger Planung in der Nuklear-
rolle bereitgehalten werden?

81. Wie hoch sind die Kosten, die Deutschland mit der Aufrechterhaltung der
nuklearen Teilhabe entstehen, und welche Kosten würden eingespart, wenn
die Bundesrepublik Deutschland auf die aktive nukleare Teilhabe verzichten
würde?

Drucksache 16/7569 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wie beurteilt der Bundesrechnungshof die Aufwendungen für die Aufrecht-
erhaltung der nuklearen Teilhabe?

82. Inwieweit wird die Bundesregierung von der US-Administration in die Ent-
scheidung über den Verbleib bzw. Abzug US-Atomwaffen einbezogen, und
warum hat die Bundesregierung nicht darauf hingewirkt, dass mit dem Ab-
zug der US-Atomwaffen aus Ramstein auch die in Büchel stationierten
Atomwaffen zurückverlegt werden?
Inwieweit hat die Bundesregierung selbst aktiv darauf hingewirkt, dass die
Atomwaffen in Büchel stationiert bleiben?

VI. Multilaterale Kontrolle der nuklearen Brennstoffkreisläufe

83. Sieht der NVV nach Auffassung der Bundesregierung das unveräußerliche
Recht zur Urananreicherung und Wiederaufbereitung vor?

84. Inwieweit hat der Iran nach Auffassung der Bundesregierung ein Recht auf
die friedliche Nutzung der Atomenergie und die damit im Zusammenhang
stehende Urananreicherung?

Inwieweit hat er dieses Recht verwirkt, und wer ist berechtigt, dies autorita-
tiv festzustellen?

Welche Auflagen hat der Iran bislang erfüllt, und welche muss der Iran noch
erfüllen?

Wer entscheidet in letzter Instanz, ob der Iran alle Verpflichtungen ord-
nungsgemäß erfüllt hat?

85. Welche Staaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Kapazi-
täten zur Anreicherung von Uran oder zur Aufbereitung von Plutonium?

Welche dieser Anlagen stehen unter der Kontrolle der IAEO?

86. Welche Staaten beabsichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung neue
Urananreicherungsanlagen zu errichten?

Welche Staaten beabsichtigen Anlagen zur Wiederaufbereitung von Pluto-
nium zu errichten?

Welche Motive liegen diesen nuklearen Bestrebungen nach Einschätzung
der Bundesregierung zu Grunde?

87. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des US-Präsidenten vom
11. Februar 2004, Technologie zur Anreicherung von Uran und zur Wieder-
aufbereitung von Plutonium nur noch an solche Staaten zu liefern, die be-
reits über entsprechende Kapazitäten verfügen?

88. Auf welche konkreten Vorschläge bezog sich der Bundesminister des Aus-
wärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier am 8. Oktober 2007, als er betonte,
dass „Bestrebungen zu einer Teilung der Welt in Staaten mit und ohne
Brennstoffkreislauf … zum Scheitern verurteilt“ sind?

89. Welche Meinungsunterschiede bestehen in der Frage der Multilateralisie-
rung des Brennstoffkreislaufs zwischen dem Auswärtigem Amt, dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und dem Bun-
desministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und dem Bundes-
minisetrium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)?

Warum ist der deutsche Vorschlag zur Multilateralisierung des Brennstoff-
kreislaufs lediglich im kleinen Kreis im Referat 410 des Auswärtigen Amts
erarbeitet worden, und warum wurden vor der Veröffentlichung des Vor-
schlags andere Abteilungen des Auswärtigen Amts sowie BMWi und BMU

nicht konsultiert (Mark Hibbs „Steinmeier IAEA enrichment gambit
hatched in July by ministry aides“, Nuclear Fuel, September 25, 2006)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/7569

90. Wie unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung

a) der deutsche Vorschlag, der IAEO ein Sonderterritorium zur Verwaltung
zuzuweisen, auf dem unter ihrer Aufsicht eine Urananreicherungsanlage
errichtet werden könnte (Multilateral Enrichment Sanctuary Project –
MESP, IAEO INFCIRC/704 vom 4. Mai 2007)

b) der von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Russ-
land und den Vereinigten Staaten gemeinsam unterbreitete Vorschlag zur
Schaffung einer virtuellen Brennstoffbank (IAEO GOV/INF/2006/10
vom 1. Juni 2006)

c) und die von den USA initiierte Global Nuclear Energy Partnership
(GNEP), an der Deutschland als Beobachterstaat teilnimmt

hinsichtlich der Ziele der Initiativen, den Voraussetzungen der Teilnahme
als Empfängerstaat und der internationalen Unterstützung?

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis der drei Modelle zueinan-
der?

91. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ein Mitwirken
an GNEP?

Strebt die Bundesregierung für Deutschland die Vollmitgliedschaft in
GNEP an?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

92. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung, die am zweiten
Ministerialtreffen von GNEP am 17. September in Wien als Beobachter-/
Kandidatenstaat teilgenommen hat, die im vereinbarten Prinzipienkatalog
festgeschriebene Vision eines Ausbaus der internationalen Nutzung der
Kernenergie?

Durch welche Maßnahmen trägt die Bundesregierung zu dem im Rahmen
von GNEP vereinbarten Ziel der Förderung von fortgeschrittenen Techno-
logien des nuklearen Brennstoffkreislaufes bei?

In welchem Umfang befürwortet die Bundesregierung insbesondere die im
Rahmen von GNEP angestrebte Entwicklung fortgeschrittener Brutreakto-
ren zur Verbrennung von wiederaufbereitetem Nuklearbrennstoff?

93. In welchem Maß teilt die Bundesregierung die wiederholt von der US-
Regierung vertretene Haltung, dass ein verbindlicher Verzicht auf den Auf-
bau eigener Anreicherungs- und Wiederaufbereitungskapazitäten eine not-
wendige Voraussetzung für die Zusage nuklearer Brennstoffliefergarantien
sein sollte?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

94. Welche Staaten haben gegenüber der Bundesregierung Interesse daran ge-
zeigt, sich an dem Projekt einer zusätzlichen, kommerziell betriebenen An-
reicherungsanlage auf einem IAEO-Sondergebiet (Multilateral Enrichment
Sanctuary Project – MESP) als Empfängerstaat zu beteiligen?

95. Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, mehrere multilate-
ral betriebene Anreicherungsanlagen in verschiedenen Regionen der Welt
zu errichten?

Welche Anforderungen müssten nach Auffassung der Bundesregierung
Sitzstaaten erfüllen, die eine solche Anlage beherbergen könnten?

Gibt es konkrete Überlegungen, welche Sitzstaaten in Betracht kommen?

96. Hätte die Errichtung einer solchen Anlage und die damit verbundenen
neuen Produktionskapazitäten für Nuklearbrennstoff nach Auffassung der
Bundesregierung Einfluss auf den Marktpreis für nuklearen Brennstoff?
97. Welche Unternehmen kommen nach Auffassung der Bundesregierung als
Betreiber einer solchen Anlage in Betracht?

Drucksache 16/7569 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

98. Welche Rolle kann die von Russland in Aussicht gestellte Lieferung von
nuklearem Brennstoff aus der Anlage in Angarsk im Rahmen eines multi-
lateralen Ansatzes zur Kontrolle von nuklearen Brennstoffkreisläufen spie-
len?

99. Warum ist Deutschland bisher nicht bereit, das von der Nuclear Threat
Initiative ins Leben gerufene Projekt der Bereitstellung von Nuklearbrenn-
stoff finanziell zu unterstützen?

Unter welchen Umständen wäre die Bundesregierung bereit, sich an dem
Projekt finanziell zu beteiligen?

VII. Zum US-indischen Atomdeal

100. Inwieweit besteht die Bundesregierung darauf, in der NSG einer Locke-
rung der gegen Indien bestehenden nuklearen Lieferbeschränkungen erst
dann zuzustimmen, wenn

a) Indien den CTBT gezeichnet hat,

b) Indien die Produktion waffenfähigen Spaltmaterials überprüfbar und
verbindlich beendet hat,

c) Indien Abrüstungsverpflichtungen zugestimmt hat,

d) für alle Staaten geltende Kriterien entwickelt worden sind?

101. Wie bewertet die Bundesregierung die schriftliche Stellungnahme Indiens
im Zusammenhang der Verabschiedung der VN-Sicherheitsratsresolution
1540 zur Verhütung des Nuklearterrorismus, wonach „Indien (…) keine
von außen auferlegten Normen oder Standards, welchen Ursprungs auch
immer, akzeptieren (wird), die sich auf Angelegenheiten im Zuständig-
keitbereich seines Parlaments beziehen (…), die den nationalen Interessen
Indiens zuwiderlaufen oder die seine Souveränität verletzen“ (zitiert nach
Zimmermann/Elberling, S. 75: http://www.dgvn.de/fileadmin/user_upload/
PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_VN/VN_2004/vn200403.pdf)?

102. Inwiefern stellen die von Indien in Aussicht gestellten „Indien-spezi-
fischen“ Safeguards für eine begrenzte Anzahl von Nuklearreaktoren einen
Fortschritt in Bezug auf die Transparenz im indischen Nuklearsektor da?

Welche indischen Nuklearanlagen werden keinen Safeguard-Kontrollen der
IAEO unterstellt, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?

103. Inwiefern hat die indische Regierung – z. B. während des Besuchs von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Indien – Interesse am Kauf von
deutscher Nuklear- und Rüstungstechnologie geäußert?

Welche Nuklear- und Rüstungstechnologie würde Indien aus Deutschland
importieren wollen, welche Lieferungen wurden in Aussicht gestellt?

104. Welche Hinweise liegen der Bundesregierung vor, dass Indien versucht
hat, auf geheimen Wegen Nukleartechnologie zu beziehen?

Hält die Bundesregierung Berichte US-amerikanischer Experten (David
Albright/ Susan Basu, „India’s Gas Centrifuge Program: Stopping Illicit
Procurement and the Leakage of Technical Centrifuge Know-How,“
March 10, 2006, www.isis-online.org) über geheime Bemühungen Indiens,
unter Umgehung internationaler Regeln, in den Besitz von Nukleartechno-
logie zu kommen, für zutreffend?

105. In welchen sicherheitspolitisch relevanten Bereichen haben iranisches und
indisches Militär oder indische und iranische Firmen nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit kooperiert?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/7569

106. In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich nach Auffassung der
Bundesregierung der im Dezember 2006 vom U.S. Kongress verabschie-
dete Hyde Act und das Anfang August 2007 zwischen den USA und
Indien geschlossene 123 Agreement (Agreement for Cooperation between
the Government of the United States of America and the Government of
India concerning peaceful uses of nuclear energy)?

107. Erwartet die Bundesregierung, dass die US-Regierung Widersprüche
zwischen Hyde Act und 123 Agreement vor einer Beschlussfassung der
NSG klärt und ausräumt?

Wenn ja, in welcher Form sollten USA bestehende Unterschiede zwischen
Hyde Act und 123 Agreement klären?

108. Welche Bedingungen des Hyde Act sollten nach Auffassung der Bundes-
regierung im Rahmen von der NSG übernommen werden?

Teilt die Bundesregierung die vom indischen Außenminister vertretene
Auffassung, dass die im Hyde Act festgeschriebenen Bedingungen der
zivilen nuklearen Zusammenarbeit zwischen Indien und den USA nicht
bindend sind?

109. Welche Bestimmungen des Hyde Act binden nach Auffassung der Bun-
desregierung die US-Regierung?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Hyde Act enthaltene
Beschränkung hinsichtlich einer Beendigung der zivilen nuklearen Zu-
sammenarbeit im Falle eines erneuten indischen Atomtests die US-Regie-
rung bindet?

110. Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass der IAEO-Gouverneurs-
rat Indien-spezifische Safeguards billigt, bevor die NSG über eine Ände-
rung der Ausfuhrrichtlinien für Indien entscheidet?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des indischen Premier-
ministers Manmohan Singh vor der indischen Lok Sabha am 13. August
2007, dass Indien erst dann IAEO-Safeguards akzeptieren werde, wenn
alle gegen das Land bestehenden Lieferbeschränkungen gefallen sind?

111. Welche Auswirkung hat die Diskussion um den US-indischen Nukleardeal
auf Bemühungen um die Universalisierung des Teststoppabkommens?

112. Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, den
von Indien angestrebten nuklearen Thorium-Kreislauf zur Produktion von
Nuklearwaffen zu nutzen?

Welche Folgen hätte eine solche Nutzung nach Meinung der Bundesregie-
rung für die zivile Nuklearkooperation mit Indien?

113. Welche Auswirkungen auf Bemühungen um eine Multilateralisierung nu-
klearer Brennstoffkreisläufe hat die im 123-Abkommen enthaltene Zusage
der USA, Indien beim Aufbau einer strategischen Reserve von nuklearem
Brennstoff für die gesamte Betriebszeit von importierten Nuklearreakto-
ren behilflich zu sein?

114. Bindet der Beschluss der NVV-Überprüfungskonferenz 1995, neue Ab-
kommen über die Lieferung von spaltbarem Material oder Nuklearmate-
rial nur mit solchen Staaten abzuschließen, die ihre Nuklearanlagen um-
fassenden Sicherheitsabkommen der IAEO unterwerfen, auch heute noch
alle NV-Vertragsstaaten?

Steht dieser Beschluss einer Aufhebung der nuklearen Lieferbeschränkun-
gen, die gegenüber Indien bestehen, entgegen?

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür,

von diesem Beschluss abzurücken, um eine Wiederaufnahme der Nuklear-
kooperation mit Indien zu ermöglichen?

Drucksache 16/7569 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

115. Welches Gremium sollte nach Ansicht der Bundesregierung legitimer-
weise über eine Änderung der nuklearen Lieferrichtlinien für Indien be-
schließen?

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass angesichts der Auswirkungen
des US-indischen Atomabkommens auf den NVV, die Gemeinschaft der
NV-Vertragsstaaten über eine Änderung der entsprechenden Beschlüsse
beraten und ggfs. beschließen sollte?

116. Welche Themen werden im Rahmen des Sicherheitsdialogs zwischen
Indien und der EU behandelt?

In welcher Form hat sich die Bundesregierung seit 2005 und insbesondere
während der EU-Präsidentschaft um eine gemeinsame Position der EU-
Mitgliedstaaten hinsichtlich einer potentiellen Aufhebung bestehender nu-
klearer Lieferbeschränkungen gegenüber Indien bemüht?

Welche Haltung hat die Bundesregierung in dieser Frage innerhalb der EU
vertreten?

Welche Staaten haben sich dafür ausgesprochen, bestehende nukleare Lie-
ferbeschränkungen gegenüber Indien zu lockern oder aufzuheben?

117. Bei welchen Gelegenheiten ist eine mögliche Aufhebung der gegen Indien
bestehenden Nuklearsanktionen während Konsultationen zu Sicherheits-
fragen im Rahmen der Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und
Indien angesprochen worden?

Welche Forderungen hinsichtlich einer Annäherung Indiens an NVV sind
dabei an die indische Regierung seitens der EU erhoben worden?

118. Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass die EU-Klausel zur Bekämpfung
der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen in künftige Freihandels-
oder Kooperations- oder andere Sektorabkommen mit Indien aufgenom-
men wird?

Teilt die Bundesregierung die Meinung der persönlichen Beauftragten von
Javier Solana für Massenvernichtungswaffen, Annalisa Giannella, dass
die EU den Ansatz, solche Klauseln zur Bekämpfung der Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen in Abkommen mit Drittstaaten aufzunehmen
„aufgeben könne“, sollte für Indien ein anderes Vorgehen gewählt werden,
als für vergleichbare Fälle (Reuters, Brussels, 2 March 2007)?

119. Welche Auswirkungen hat die Diskussion um eine Privilegierung Indiens
durch eine Aufhebung der gegen das Land bestehende Lieferbeschränkun-
gen auf Bemühungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens so-
wie der EU um eine friedliche Lösung der Krise um das iranische Atom-
programm?

120. Welche Auswirkungen haben Diskussionen um das US-indische Atom-
abkommen auf Bemühungen in der NSG, durch die Schaffung zusätzlicher
Ausfuhrkontrollen die Ausfuhr besonders sensitiven Technologien an die
Erfüllung strengster Nichtverbreitungskriterien zu knüpfen?

121. Hat es aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland seit Juli 2005 Entwick-
lungen in Indien oder Südasien gegeben, die seit 1990 bestehende Praxis
(vgl. Bundestagsdrucksache 16/1373 zu Frage 30) zu ändern, keine Nu-
klearexporte nach Indien zu genehmigen?

Wenn ja, welche Entwicklungen sind dies?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/7569

122. Inwieweit ist eine Zustimmung der Bundesregierung im trilateralen
Urenco-Aufsichtsgremium notwendig, um die Ausfuhr von nuklearem
Brennstoff nach Indien nach einer entsprechenden Änderung der NSG-
Ausfuhrrichtlinien zu genehmigen?

Welche Faktoren beeinflussen die Haltung der Bundesregierung zum Ex-
port von nuklearem Brennstoff und anderer Nukleartechnologie durch Un-
ternehmen an denen deutsche Firmen beteiligt sind?

123. Welche Art von Sicherungsabkommen (INFCIRC/153, INFCIRC/66,
Voluntary Offer Agreement) sollte nach Auffassung der Bundesregierung
als Modell für Indien-spezifische Sicherungsabkommen dienen, und
warum?

124. Welcher Art sind nach Meinung der Bundesregierung die „Korrekturmaß-
nahmen“ die Indien im Falle einer Unterbrechung der Belieferung mit
Nuklearbrennstoff in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen der IAEO ergrei-
fen will?

Welche Präzedenzfälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in exis-
tierende IAEO-Safeguards für derartige Korrekturmaßnahmen?

125. Sollten nach Auffassung der Bundesregierung Sicherungsmaßnahmen der
IAEO für indische Atomanlagen und Nuklearmaterialien auf ewig („in
perpetuity“) veranlagt sein?

Welche Gründe kann es aus Sicht der Bundesregierung geben, solche
Sicherungsmaßnahmen unter Vorbehalte zu stellen oder zeitlich zu be-
grenzen?

126. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des US-indischen Atomabkommens zusätzliche Kosten für IAEO-Safe-
guards anfallen, und wer wird für diese Kosten aufkommen?

127. Muss nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusatzprotokoll zum
IAEO-Sicherungsabkommen vorliegen, bevor die NSG über eine Ände-
rung der Ausfuhrrichtlinien entscheiden kann?

Muss nach Auffassung der Bundesregierung der IAEO-Gouverneursrat
ein solches Abkommen gebilligt haben, bevor die NSG über eine Ände-
rung der Ausfuhrrichtlinien entscheiden kann?

128. Ist Indien nach Kenntnis der Bundesregierung bereit, alle künftigen Brut-
reaktoren Sicherungsmaßnahmen der IAEO zu unterstellen, und wenn
nein, wie bewertet die Bundesregierung dies?

129. Wird die von Indien im Rahmen der geplanten Nuklearkooperation zuge-
sagte Trennung von zivilen und militärischen Komponenten des nuklearen
Brennstoffkreislaufs auch verhindern, dass Personen, die im zivilen Teil
des indischen Atomprogramms arbeiten, ihre dort gewonnenen Kennt-
nisse im militärischen Atomwaffenprogramm einsetzen?

Ist aus Sicht der Bundesregierung eine solche klare Trennung ziviler und
militärischer Institutionen im Rahmen des Abkommens wünschenswert?

130. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Annalisa Giannella,
dass die EU Sorge tragen müsse, dass es im Falle der Wiederaufnahme
ziviler Nuklearkooperation Technologieimporte nach Indien nicht dem
indischen Atomwaffenprogramm zugute kommen (Reuters, Brussels,
2 March 2007)?

Welche Maßnahmen wären nach Auffassung der Bundesregierung zwei-
felsfrei geeignet, einen solchen Transfer ziviler Technologie in militärisch

relevante Institutionen zu verhindern?

Drucksache 16/7569 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

131. Gilt Indiens – im Rahmen des 123-Abkommens gegebene – Zusage, abge-
brannte Brennelemente, die aus US-Importen stammen, ausschließlich in
einer noch zu errichtenden und unter IAEO-Kontrolle stehende Anlage
wiederaufzubereiten, für alle importierten Nuklearbrennstoffe?

132. Welchen Einfluss hätte die Lieferung ziviler Nukleartechnologie nach
Indien auf regionale Rüstungswettläufe in Asien?

Teilt die Bundesregierung die pakistanische Auffassung, dass der Ab-
schluss eines Nuklearabkommens, das gleiche Bedingungen für Indien
und Pakistan hinsichtlich des Zugang zu ziviler Atomtechnologie schaffen
würde, der Gefahr eines neuen Rüstungswettlaufs entgegenwirken würde
(www.ispr.gov.pk/Archive&Press/Aug2007/2-Aug-2007.htm)?

Welche Auswirkungen sind hinsichtlich des chinesischen Atomwaffen-
programms und der chinesische Proliferationspolitik zu erwarten?

133. Unterstützt die Bundesregierung die im Hyde Act enthaltene Forderung,
Indien unabhängig von einer generellen Lockerung nuklearer Lieferbe-
schränkungen auch künftig keine Anreicherungs- und Wiederaufberei-
tungstechnologien zu liefern?

134. Befürwortet die Bundesregierung eine Übernahme der Bestimmung des
Hyde Act, dass die Verletzung des US-indischen Nuklearabkommens die
Beendigung der Nuklearkooperation durch alle NSG-Teilnehmer nach
sich ziehen sollte, in eine Ausnahmegenehmigung der NSG?

Sollte diese Bestimmung verallgemeinert werden, so dass die Verletzung
jeden bilateralen nuklearen Kooperationsabkommens eines NSG-Mit-
gliedstaates eine erneute Verhängung nuklearer Lieferbeschränkungen
nach sich ziehen würde?

135. Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein bilaterales Abkommen mit
Indien über die Kooperation im zivilen Nuklearbereich Voraussetzung für
die Wiederaufnahme der nuklearen Zusammenarbeit zwischen Deutsch-
land und Indien?

Strebt die Bundesregierung den Abschluss eines solchen bilateralen Ab-
kommens mit Indien über die Zusammenarbeit im Nuklearbereich an?

136. Wie geht die Bundesregierung und wie die EU mit dem Ansinnen Pakis-
tans und Israels nach Gleichbehandlung mit Indien um?

Wie kann nach Auffasssung der Bundesregierung dem Vorwurf der Dop-
pelstandards entgegengewirkt werden?

137. Wie bewertet die Bundesregierung die Stärken und Schwächen der von
Israel im März 2007 gegenüber der NSG vorgeschlagenen 12 Kriterien
für eine nukleare Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedern des NVV
(www.armscontrol.org/pdf/200070927_Israeli_NSG_Proposal.pdf)?

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung eines Kata-
logs von Kriterien, auf dessen Grundlage entschieden werden kann, ob ein
Staat, der nicht dem NVV beigetreten ist, Zugang zu Exporten ziviler
Nukleartechnologie durch NSG-Teilnehmer ermöglicht werden sollte?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung in dieser Frage?

138. Welche Haltung vertreten die anderen EU- und NSG-Staaten in der Frage
eines kriterienbasierte Ansatzes für nukleare Ausfuhrkontrollen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/7569

139. Unterstützt die Bundesregierung den Wunsch Pakistans nach Zugang zu
ziviler Nukleartechnologie?

Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Lockerung der NSG-Aus-
fuhrregeln im Falle Pakistans?

Teilt die Bundesregierung die Selbsteinschätzung Pakistans als verantwor-
tungsvoller Atomstaat?

140. Unterstützt die Bundesregierung den Wunsch Israels nach Zugang zu
ziviler Nukleartechnologie aus NSG-Staaten, wie er während eines Tref-
fens der NSG-Troika mit israelischen Regierungsvertretern am 8. März
2007 in Wien übermittelt wurde?

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Selbsteinschätzung Israels als
„verantwortungsvoller Atomstaat“, die in zwei Vorlagen enthalten ist, die
während des Treffens übergeben wurden (http://www.armscontrol.org/
pdf/20070927_Israeli_NSG_Proposal.pdf)?

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für oder
gegen eine Lockerung der NSG-Ausfuhrregeln im Falle Israels?

141. Welche inhaltlichen Schwerpunkte zur Stärkung nuklearer Ausfuhr-
kontrollen will Deutschland während des im Mai 2008 beginnenden deut-
schen NSG-Vorsitzes setzen?

142. Welche Beschlüsse muss nach Auffassung der Bundesregierung das
Zangger Komitee fassen, bevor es zu einer Wiederaufnahme der Lieferung
ziviler Nukleartechnologie nach Indien kommen kann?

Berlin, den 12. Dezember 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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