BT-Drucksache 16/6604

Neujustierung der Auswärtigen Kulturpolitik

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6604
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Antrag
der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Grietje Bettin, Alexander Bonde, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Thilo Hoppe,
Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth
(Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neujustierung der Auswärtigen Kulturpolitik

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) ist ein zentraler Bestand-
teil der deutschen Außenpolitik. Festgeschrieben und in administrative Formen
gegossen wurde sie vor allem im Rahmen ausführlicher parlamentarischer De-
batten. Wegweisend war die Arbeit der Enquetekommission Auswärtige Kultur-
politik des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 7/4121, 7. Oktober
1975). Bestätigt wurde nicht nur die Gleichrangigkeit der auswärtigen Kultur-
politik mit den politischen und wirtschaftlichen Aspekten der Außenpolitik
(sog. Dritte Säule der Außenpolitik), sondern auch die Abkehr vom selektiven
Kulturexport als außenpolitischem Instrument. Das Zusammenwachsen Euro-
pas und die Unterstützung der Friedenspolitik wurden als ausdrückliche Ziele
formuliert. Verankert wurden die Grundsätze des partnerschaftlichen Kulturaus-
tauschs und die Vermittlung eines wirklichkeitsnahen und auch selbstkritischen
Deutschlandbildes. Zu den klassischen Themen der auswärtigen Kulturpolitik
(Austausch auf den Gebieten Kunst, Sprachvermittlung, deutsche Schulen im
Ausland, Auslandsrundfunk) traten – vor dem Hintergrund eines erweiterten
Kulturbegriffs – außerdem die internationale Bildungs- und Wissenschafts-
politik und die internationale Gesellschaftspolitik (Zusammenarbeit gesell-
schaftlicher Organisationen, Austausch im Bereich von Jugendarbeit und Sport,
Bildungs- und Wissenschaftshilfe für Entwicklungsländer). Auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik wurde damit zu einem zentralen Element der internationa-
len Beziehungen.

Die in den vergangenen Legislaturperioden entwickelten Grundlagen der aus-
wärtigen Kulturpolitik sind auch künftig wegweisend. Gerade mit Blick auf die
internationalen Veränderungen und Konfliktlagen sind jedoch Anpassungen und
Änderungen der Schwerpunkte erforderlich. Grundsätze und Zielsetzungen der
Auslandskulturarbeit sind in der jüngeren Vergangenheit vor allem mit Blick auf
die deutsche Einheit und die europäische Integration weiterentwickelt worden,
die auch zukünftig von großer Bedeutung bleiben. Darüber hinaus geht es in der
auswärtigen Kulturpolitik heute auch um die neuen internationalen Heraus-
forderungen. Gerade die Dynamik der Globalisierung trägt zum beschleunig-
ten – teilweise auch konfliktträchtigen – Wandel kultureller und politischer
Identitäten bei. Gleichzeitig hat sich vor dem Hintergrund nationalstaatlicher

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Entgrenzungen ein neues Verständnis für eine globale Verantwortungsethik ent-
wickelt. Transnationale und kosmopolitische Orientierungen bilden die Grund-
lage für die Entwicklung einer Kultur des Ausgleichs und des Verständnisses,
aber auch Impuls zur Erzeugung von Lernprozessen. Die Weiterentwicklung
und Stärkung dieser normativen Leitideen gehören zu den zentralen Aufgaben
der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Ziel ist die Schaffung neuer Ver-
bindungen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Menschen
unterschiedlicher Regionen und Kulturkreise. Gemeinsames weltweites Han-
deln erfordert eine Verständigung über kulturelle Unterschiede hinweg. Das von
der EU ausgerufene Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 zeigt,
dass interkulturelle Kommunikation und kultureller Austausch in der heutigen
weltpolitischen Lage wichtiger denn je sind.

Neue Schwerpunkte für die kulturellen Außenbeziehungen sind auf die Tages-
ordnung getreten. Bisher waren die Mitgliedstaaten der EU-15 diejenige
Region, in die die meisten finanziellen Ressourcen flossen, gefolgt von Latein-
amerika und Asien. Es ist auf den ersten Blick verständlich, dass den Weltregio-
nen, die die politische und weltwirtschaftliche Dynamik unserer Zeit bestim-
men, auch in kulturpolitischer Hinsicht mehr Aufmerksamkeit gewidmet wer-
den sollte. Dies gilt auch für ein verstärktes außenkulturelles Engagement im
arabisch-islamischen Raum. Mit diesen Schwerpunktverschiebungen droht je-
doch die Vernachlässigung anderer Regionen. Dies betrifft insbesondere die
Kulturarbeit innerhalb der Europäischen Union. Die Entwicklung und Stärkung
der europäischen Identität muss auch künftig als ein vordringliches Anliegen der
deutschen auswärtigen Kulturpolitik verstanden werden. Der europäische Inte-
grationsprozess muss mit einem intensivierten Kulturaustausch unterstützt wer-
den. Gleichzeitig sind Anstrengungen erforderlich, um zu gemeinsamen Struk-
turen und Programmen mit den europäischen Partnern zu gelangen. Solange
diese Aufgabe noch nicht ausreichend auf europäischer Ebene wahrgenommen
wird, bleiben die Systeme der nationalen auswärtigen Kulturpolitik gefordert.
Besonderes Augenmerk erfordert die Entwicklung einer europäischen auswärti-
gen Kulturpolitik, die das Prinzip der Nationalstaatlichkeit überwindet und sich
am Ziel einer gemeinschaftlichen Kulturarbeit gegenüber Drittstaaten ausrich-
tet. Zu beachten ist gleichzeitig der subsidiäre Charakter der europäischen Kul-
turpolitik: Die Europäische Union kann innerhalb des vertraglichen Rahmens im
kulturellen Bereich nur unterstützend tätig werden (Artikel 151 des EG-Vertra-
ges).

Unbestritten wird auch künftig die Programmarbeit zum Kernbereich der aus-
wärtigen Kulturpolitik gehören. Sie vermittelt im Ausland ein aktuelles Bild
vom künstlerischen Leben und Schaffen in Deutschland und präsentiert gleich-
zeitig Deutschland als kreativen Kulturstaat in Europa. Zu Recht hat sich neben
der Präsentation deutscher Kunst im Ausland in den letzten Jahren auch der
Dialog mit Vertretern ausländischer Kulturen als gleichberechtigte Aufgabe der
auswärtigen Kulturpolitik etabliert. Sie leistet gerade auf dem Gebiet des künst-
lerischen Schaffens (Literatur, Film, Musik, darstellende und bildende Kunst)
einen wichtigen Beitrag zum interkulturellen Dialog, internationalen Austausch
und zur Vermittlung eines realistischen und zeitgenössischen Bildes Deutsch-
lands im Ausland. Trotz dieser Funktion dürfen Kunst und Kultur jedoch nicht
politisch instrumentalisiert werden. Künstler sind keine auftragsgebundenen Re-
gierungsvertreter, sie sind und bleiben Künstler, die ihrer Kunst verpflichtet
sind. Somit gilt es auch in der auswärtigen Kulturpolitik, die Freiheit von Kunst
und Wissenschaft als grundlegendes Prinzip zu beachten. Auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik darf keine Normen für ästhetische Produktion festlegen.

Hinzu kommt die Überprüfung und Justierung der institutionellen Infrastruktur
der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Die interministerielle Abstim-
mung und Zusammenarbeit ist – im Unterschied zur beschönigenden Darstel-
lung der Bundesregierung – weiterhin gekennzeichnet durch mangelnde Trans-

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parenz, mangelhafte Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten und eine nur
gering strukturierte Koordinierung. Ähnliche Probleme zeigen sich in der föde-
ral strukturierten Vielgestaltigkeit der auswärtigen Kulturpolitik. Dies betrifft
etwa die Vorhaben der grenzüberschreitenden AKBP, wie etwa Städte- und
Regionalpartnerschaften, aber auch die Zusammenarbeit von Bund, Ländern
und Kommunen. Zu überprüfen sind außerdem die Kooperations- und Kommu-
nikationsformen innerhalb und zwischen den Mittlerorganisationen. Daneben
nehmen parteinahe Stiftungen, aber auch kirchliche Einrichtungen, zunehmend
Aufgaben im Rahmen der AKBP wahr. Hinzu kommen private Akteure wie Stif-
tungen und Vereine, deren Engagement in der auswärtigen Kulturpolitik eine
bedeutende Rolle spielt. Diese Akteure sind bisher nicht ausreichend in die
Diskussions- und Konsultationsprozesse der auswärtigen Kulturpolitik einbezo-
gen. Das gleiche gilt für die Kulturverbände als Vertreter der organisierten Zivil-
gesellschaft, die künftig stärker in die außenkulturellen Debatten einbezogen
werden sollten.

Insgesamt stellt sich die Frage, wie die im Kern zwischen allen Fraktionen des
Deutschen Bundestages unstreitigen Ziele und Grundsätze der auswärtigen Kul-
turpolitik in Zeiten begrenzter finanzieller Ressourcen künftig umgesetzt wer-
den können. Zu klären ist auch, wie die auswärtige Kulturpolitik Deutschlands
mit den neuen weltpolitischen Herausforderungen umgeht, wie sie die rasante
Entwicklung bei Kommunikationstechnologien und Medien in der Umsetzung
ihrer Strategien berücksichtigt und wie sie den Anforderungen des fortschreiten-
den europäischen Integrationsprozesses gerecht werden kann. Dabei muss auch
die Rolle des Parlaments in den Blick genommen werden. Es geht nicht zuletzt
um eine Stärkung der parlamentarischen Ebene in der grundsätzlichen Ausrich-
tung der auswärtigen Kulturpolitik, gleichzeitig aber um die Gewährleistung des
Beitrages des Deutschen Bundestages in der Gestaltung dieses Politikfeldes.

1. Neue Akzente in der konzeptionellen Ausrichtung

Die in der „Konzeption 2000“ der vorherigen rot-grünen Bundesregierung for-
mulierten Grundsätze und Ziele tragen mit ihrer wertakzentuierten Programma-
tik, der regionalen Schwerpunktsetzung und der Anpassung an neue medien-
technologische Entwicklungen in der medialen Außenrepräsentanz prinzipiell
auch den heutigen internationalen Herausforderungen und Entwicklungen
Rechnung. Jedoch gewinnen dynamische Wachstumsregionen weiter an Bedeu-
tung, neue politische wirtschaftliche, aber auch neue kulturelle Schwerpunkt-
regionen sind in den letzten Jahren entstanden. Die jüngsten Erfahrungen haben
außerdem deutlich gemacht, dass Krisen und Konflikte nur in begrenztem Maß
mit den Mitteln der Kulturpolitik gelöst werden können. Hinzu kommt eine zu-
nehmende Tendenz einer Politisierung von Kunst und Kultur. Dies gilt nicht nur
in negativer Hinsicht, etwa durch den Verzicht auf die Freiheit der Kunst in der
kulturpolitischen Praxis, wie es im Verlauf des weltumspannenden Streits um
die Mohammed-Karikaturen oder bei Absetzung der Idomeneo-Inszenierung
von Hans Neuenfels an der Deutschen Oper Berlin geschehen ist. Ebenso gra-
vierend ist die – in den letzten Jahren verstärkt zu beobachtende – programma-
tisch gewollte Indienstnahme von Kunst und Kultur für wirtschaftliche, soziale
und politische Zwecke (instrumentelle Kulturpolitik). Gerade die Auswärtige
Kulturpolitik ist in besonderer Weise der Gefahr einer solchen Instrumentalisie-
rung von Kunst und Kultur ausgesetzt. Demgegenüber ist prinzipiell zu betonen,
dass Kunst und Kultur ihren Zweck in erster Linie in sich selbst tragen – nicht
zuletzt als Ausdruck für individuelle und künstlerische Freiheit. Die Außenkul-
turpolitik ist deshalb gehalten, Kunst und Kultur in ihrer Autonomie zu schützen
und diese Schutzfunktion in ihrer Bedeutung zu unterstreichen.

Insgesamt steht die auswärtige Kulturpolitik vor der Aufgabe, die thematische
Abgrenzung und Reichweite des Politikfeldes zu klären. Eine wichtige Ergän-

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zung wird darin bestehen, Wissenschaft, Bildung und Entwicklungspolitik in die
Agenda der AKBP zu integrieren. Angesichts einer entstehenden globalen Wis-
sensgesellschaft stellt sich vor allem die Aufgabe, eine Konzeption zu ent-
wickeln, die Wissenschafts- und Forschungspolitik, aber auch Wirtschafts- und
Entwicklungspolitik in einem neuen Querschnittsbereich der Politik verbindet.
Eine stärkere Akzentuierung von Wissenschaft und Forschung in der Außen-
politik dient gleichzeitig der Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähig-
keit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Deshalb kommt der Öffnung und Zu-
sammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Hochschulen künftig noch größere
Bedeutung zu. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang die gestiegene
europäische Orientierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Ent-
wicklung des Europäischen Hochschul- und Forschungsraums).

Zu prüfen ist außerdem – in Abgrenzung zum originären Handlungsbereich der
AKBP – das Aufgabengebiet der Public Diplomacy des Auswärtigen Amtes.
Die beiden Bereiche werden als zwei unabhängige, komplementär eingesetzte
Instrumente der deutschen Außenpolitik verstanden, wobei die AKBP primär
kultur- und bildungspolitische Ziele – etwa die Stärkung des Wissenschafts-
standorts Deutschland – verfolgt, während Public Diplomacy im Ausland nicht
nur Interesse für Deutschland und Verständnis für unsere gesellschaftlichen
Wertvorstellungen wecken, sondern dauerhafte Bindungen zu Deutschland auf-
bauen will. Allerdings hat die Bundesregierung bisher keine klare begriffliche
Abgrenzung dieser beiden Bereiche vorgenommen. Weder in thematischer noch
institutioneller Hinsicht sind die operationalen Anforderungen dieser beiden Be-
reiche bisher eindeutig definiert. Ein weiteres Problem ist die bisherige Tren-
nung von auswärtiger Kulturpolitik und den Institutionen der Kulturpolitik im
Inland. Auch hier stellt sich die Aufgabe, eine global ausgerichtete Netzwerk-
orientierung zu entwickeln, die alle Akteure der Kulturpolitik prinzipiell ein-
schließt. Dabei ist es angesichts der Vielzahl von Aufgaben und Akteuren umso
wichtiger, die Ziele der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie die In-
strumente, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, genau zu benennen.

2. Umfassende Evaluierung der auswärtigen Kulturpolitik

Eine umfassende Überprüfung der in der „Konzeption 2000“ formulierten
Ziele – etwa mittels Aktualisierung von Zielvereinbarungen, Evaluierungs-
berichten und Auswertungsgesprächen – hat es bisher nur in Ansätzen gege-
ben. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/4024 S. 11) bestätigt,
dass umfassende Evaluierungen der verschiedenen Bereiche der auswärtigen
Kulturpolitik bisher nicht in Angriff genommen worden sind. Die Evaluation ist
ein defizitäres und dringend zu bearbeitendes Feld der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik, wie auch der Jahresbericht zur Auswärtigen Kultur- und Bil-
dungspolitik 2005/2006 des Auswärtigen Amtes belegt. Zwar wurde immer wie-
der darauf verwiesen, dass die Reformen der Instrumente und Verbesserungen
bei der Effizienz nur auf der Basis interner und externer Evaluation möglich
seien. Betont wurde außerdem, dass die Programme der auswärtigen Kultur-
politik auf Qualität, Relevanz und Nachhaltigkeit zu überprüfen seien. Die bis-
herigen Versuche zu einer derartigen Überprüfung der Leistungen dieses Politik-
feldes sind – nach einem zaghaften ersten Anlauf – recht bald wieder aufgege-
ben worden. Immer noch uneingelöst ist deshalb der Beschluss des Deutschen
Bundestages aus dem Jahr 2002 (Plenarprotokoll 14/212 vom 24. Januar 2002,
Beschluss S. 20916 C), mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, „zu
Inhalten, Perspektiven und Schwerpunkten der Auswärtigen Kulturpolitik eine
Evaluierung – auch unter Einbeziehung des Parlaments und externen Sachver-
standes – vorzunehmen“ (Bundestagsdrucksache 14/5799). Bis heute ist dem
Deutschen Bundestag kein Bericht über eine solche umfassende Evaluation vor-
gelegt worden. Auch die Einführung von modernen Managementinstrumenten

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wie Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling und eine darauf bezogene
regelmäßige interne Qualitätsbewertung der Mittlerorganisationen ist nur halb-
herzig durchgesetzt worden. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung eine um-
fassende Darstellung der Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Neuerungen
bisher schuldig geblieben ist. Offen blieb in diesem Zusammenhang auch der
Umfang der Nutzung wissenschaftlicher Expertise. Die wissenschaftlich beglei-
tete Evaluation der auswärtigen Kulturpolitik ist eine zentrale Voraussetzung für
wirksame Reformen und Verbesserungen. Das Vorhaben der Bundesregierung,
die Evaluierungskonzepte im Rahmen des Wissenschaftlichen Initiativkreises
Kultur und Außenpolitik (WIKA) fortzuentwickeln, sowie die Mitgliedschaft
des Auswärtigen Amtes in der Deutschen Gesellschaft für Evaluation, innerhalb
derer ein neuer Arbeitskreis Evaluation von Kultur und Kulturpolitik gegründet
wurde, ist zu begrüßen. Weiterhin gilt: „Sämtliche Programme der Auswärtigen
Kulturpolitik sind auf Qualität, Relevanz und Nachhaltigkeit zu überprüfen.“
Diese in der „Konzeption 2000“ angekündigte und 2004 per Bundestags-
beschluss geforderte systematische Evaluierung der Kulturarbeit der Mittler-
organisationen muss konsequent umgesetzt werden.

3. Stärkung der Dialogkultur und der interkulturellen Verständigung

Ein wesentliches Ziel der auswärtigen Kulturpolitik ist der Aufbau von Dia-
logstrukturen in den internationalen Kulturbeziehungen. In diesem Sinn war
bereits das Jahr 2001 von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr des
Dialogs zwischen den Kulturen“ ausgerufen worden. Regierungen sowie natio-
nale und internationale Organisationen waren aufgefordert, mit Hilfe kultureller
Programme den Dialog zwischen den Kulturen zu fördern. Ein wichtiger Beitrag
zum Jahr des Dialogs war der Millenniumsbericht des Generalsekretärs der Ver-
einten Nationen, der die kulturelle Vielfalt der Menschheit betont und auf das
daraus erwachsende Gebot der Toleranz verweist. Mit ähnlicher Zielrichtung
wird im kommenden Jahr das „Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs“
stattfinden.

Erforderlich sind außerdem eine intensivierte Kommunikation zwischen den
Kulturen und der Aufbau von kulturpolitischen Dialogstrukturen auf internatio-
naler Ebene. Eine besondere kulturelle Herausforderung der deutschen Außen-
politik ist die Verhinderung von Konflikten. Krisenprävention ist keine aus-
schließliche Aufgabe der herkömmlichen Sicherheits- und Entwicklungspolitik,
sondern ist eine Querschnittsaufgabe, die zunehmend auch andere Politikberei-
che einbezieht. Die kulturellen Aspekte beziehen sich vor allem auf den Bereich
der Perzeption von Konflikten durch die Betroffenen mit dem Ziel, zu einer
friedlichen Konfliktlösung zu befähigen. Durch kontinuierlichen kulturellen
Austausch, gezielte Förderung des interkulturellen Verständnisses und freiheit-
lich-moderner Bildungssysteme kann ein Beitrag geleistet werden, Feindbilder
abzubauen und Fähigkeiten zur friedlichen Konfliktbearbeitung zu vermitteln.
Ein weiteres ist es, durch einen institutionell unterstützten kontinuierlichen und
intensiven Dialog ein Frühwarnsystem für interkulturelle Konflikte zu ent-
wickeln und Spannungen möglichst im Vorfeld offener Konflikteskalation zu
erkennen und abzubauen.

Die tief greifenden wirtschaftlichen und sozialen Umbrüche, die mit dem Stich-
wort Globalisierung gekennzeichnet werden, haben in vielen Teilen der Welt ein
besonderes Bedürfnis nach Selbstvergewisserung hervorgerufen, das sich auf
Sprache, Ethnie, religiöse Überzeugungen oder kulturelle Traditionen beruft.
Die Auseinandersetzung mit fremden Einflüssen verläuft dabei nicht immer
ohne Friktionen. Sie kann auch den Nährboden bilden, auf dem Fundamentalis-
mus, Gewalt und Konfrontation gedeihen. Solchen Tendenzen eines „Kampfes
der Kulturen“ möglichst frühzeitig entgegenzuwirken, ist eine wichtige Aufgabe
für den aktiven Werte- und Kulturdialog.

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Zu berücksichtigen ist, dass sich inzwischen neue internationale kulturelle
Gravitationszentren mit eigenständigen Konzeptionen der Moderne entwickelt
haben. Mehr als bisher ist von einer Vielfalt unterschiedlicher Kulturen auszu-
gehen. Dies betrifft vor allem die aufstrebenden Gesellschaften Asiens, die ins
Zentrum des Interesses der deutschen auswärtigen Kulturpolitik und Public
Diplomacy gerückt sind. Kulturelle Kooperation kann zu produktiven Diskursen
zwischen den Kulturen führen und bietet zugleich die Möglichkeit, kulturell be-
gründeten Konflikten entgegenzuwirken. Die kulturelle Zusammenarbeit kann
auch dazu beitragen, dem Auseinanderdriften von Kulturen entgegenzuwirken.
Dazu bedarf es besonderer Anstrengungen, deutsche bzw. europäische Positio-
nen in diese internationalen Diskurse einzubringen. Die auswärtige Kultur-
politik kann dazu beitragen, jene Kräfte zu stärken, die sich um die Entwicklung
und Verbreitung eines kohärenten Bestandes universeller Wertvorstellungen und
Standards bemühen.

Die islamische Welt ist seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 be-
sonders in den Blickpunkt gerückt. Die Bundesregierung hat für den Dialog mit
der islamischen Welt im Rahmen des europäisch-islamischen Kulturdialogs
Sondermittel bereitgestellt. Diese Investition ist richtig, um dem fatalen Bild
vom „Zusammenprall der Kulturen“ zu begegnen und ein größeres gegensei-
tiges Verständnis zu fördern. Die Diskussion um die Veröffentlichung der
Mohammed-Karikaturen in Dänemark hat erneut gezeigt, welche Konsequen-
zen interkulturelle Konflikte nach sich ziehen können und wie bedeutsam eine
auf interkulturelle Verständigung ausgerichtete Auswärtige Kultur- und Bil-
dungspolitik ist. Allerdings sollten die Programme sowie die Aktions- und
Projektformen systematisch überprüft werden, um Erkenntnisse darüber zu ge-
winnen, ob sie dem gesteckten Ziel dienlich sind. Insbesondere im europäisch-
islamischen Kulturdialog stellt sich die Frage nach den Zielgruppen des Dialogs.
Dieser sollte nicht zum Selbstgespräch mit den aufgeklärten Kräften der Region
werden; andererseits gilt es zu definieren, unter welchen Voraussetzungen und
auf welche Weise mit moderaten, gewaltfreien islamistischen Kräften ein Dialog
geführt werden kann. Die AKBP muss als wirksamer Bestandteil der Außen-
politik genutzt und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und des
Dialogs eingesetzt werden. In diesem Sinn sollte das Instrumentarium der Aus-
wärtigen Kultur- und Bildungspolitik verstärkt für Begegnungs- und Austausch-
projekte eingesetzt werden.

4. Unterstützung des europäischen Integrationsprozesses

Mit Blick auf die außenpolitischen, aber auch außenwirtschaftlichen Interessen
Deutschlands ist eine globale Präsenz der Kulturarbeit von zentraler Bedeutung.
Doch auch wenn in Asien oder der Golfregion der gestiegene Bedarf für außen-
kulturelle Aktivitäten der Goethe-Institute auf der Hand liegt, bleibt die Kultur-
arbeit in Europa von ebenso entscheidender Bedeutung. Gerade die Unterstüt-
zung des europäischen Integrationsprozesses wird auch in den nächsten Jahren
eine entscheidende Aufgabe der kulturpolitischen Akteure bleiben. Das Argu-
ment, in Europa sei die kulturelle Basis zur Schaffung der Union bereits ausrei-
chend gelegt, erweist sich bei näherer Prüfung als wenig begründet. Das Zusam-
menwachsen Europas erfordert vielmehr dauerhafte Kulturarbeit und kulturel-
len Austausch, vor allem mit den neu aufgenommenen und denjenigen Staaten,
die in Verhandlungen zur Aufnahme stehen. Es gilt deshalb, die Identifikation
der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit
Europa und den europäischen Werten zu unterstützen. Eine zentrale Aufgabe der
deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ist es, die kulturelle Dimen-
sion der europäischen Integration zu stärken. Es geht darum, die Vielfalt kultu-
reller Produktion und Präsentation in den Mitgliedstaaten zu fördern und ihre
spezifischen Eigenheiten herauszustellen. Gleichzeitig soll diese den Bürgerin-
nen und Bürgern der Europäischen Union das gemeinsame Erbe aus allen Berei-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/6604

chen der Kultur ins Bewusstsein heben und zu seiner Erhaltung beitragen. Zu be-
rücksichtigen ist dabei, dass die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für
Kulturpolitik und für die Gestaltung des kulturellen Lebens prinzipiell bei den
Mitgliedstaaten und dort mitunter – wie im Fall der Bundesrepublik Deutsch-
land – bei den Ländern und Kommunen verbleiben. Die Beiträge der Gemein-
schaft auf dem Gebiet der Kulturpolitik kommen insofern auch der Auswärtigen
Kulturpolitik zugute, ersetzen diese jedoch nicht. Vielfach wird betont, dass die
kulturpolitischen Programme der EU keine Kraft entfalten könnten ohne die
aktive Beteiligung durch die Mitgliedstaaten und ihrer Zivilgesellschaften. Die
große Herausforderung besteht deshalb darin, eine multidimensionale Konzep-
tion für das europäische Projekt zu entwickeln. Erforderlich ist hierzu eine Ver-
tiefung der kulturellen Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten der EU, die
auch die auswärtige Kulturpolitik der Mitgliedstaaten einschließt.

Hinzu kommen die außenkulturellen Perspektiven der Europäischen Union. Der
sog. Kulturartikel des EG-Vertrages (Artikel 151) sieht auch eine gemeinschaft-
liche Kulturkompetenz nach außen vor. Die Gemeinschaft ist zwar innerhalb des
abgesteckten Rahmens ihrer Förderpolitik zu einer eigenständigen auswärtigen
Kulturpolitik befugt, allerdings kann sie auch hier nur unterstützend tätig wer-
den, da die Kompetenz im kulturellen Bereich grundsätzlich den Mitgliedslän-
dern zusteht. Die Gemeinschaft besitzt im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen
Regelungen nur einen begrenzten und abgeleiteten Auftrag zur Kulturförderung
und damit auch zur Außenkulturförderung. Auch deshalb sind die Systeme der
nationalen auswärtigen Kulturpolitik weiterhin gefordert und werden im Rah-
men der europäischen kulturellen Kooperation weiterhin eine wichtige Rolle
spielen. Gleichzeitig entwickelt sich die kulturelle Repräsentation der euro-
päischen Mitgliedstaaten in der EU – im Rahmen der kulturellen Kooperation –
in Richtung zu einer europäischen Kulturinnenpolitik. Zunehmen wird auch das
Gewicht einer genuin europäischen auswärtigen Kulturpolitik, die die gemein-
schaftliche Kulturarbeit gegenüber Drittstaaten verstärkt aufgreift. Unterstüt-
zung findet dies nicht zuletzt in der Mitteilung der EU-Kommission über eine
europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (KOM/2007/242). Die
erklärten Ziele sind die Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen
Dialogs sowie die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen der
Lissabon-Strategie. Zu Recht wird in diesem Dokument betont, dass die Förde-
rung von Kunst und Kultur ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Be-
ziehungen der Europäischen Union darstellt. Der Deutsche Bundestag begrüßt
diese Ziele ausdrücklich.

Zu benennen sind jedoch auch die Hemmnisse im europäischen kulturellen Pro-
jekt. Die meisten der EU-Staaten unterhalten eigene Kulturinstitute in den ande-
ren Mitgliedstaaten. Die EU-Staaten – auch die Bundesrepublik Deutschland –
sehen ihre eigene nationale Kultur als den wesentlichen Bezugspunkt der aus-
wärtigen Kulturpolitik. Die kulturellen Beziehungen der EU-Staaten untereinan-
der unterscheiden sich deshalb kaum von jenen mit den anderen Staaten. Aller-
dings gibt es inzwischen – gefördert durch Maßnahmen der EU – eine Reihe von
Ansätzen zur kulturellen Kooperation der Mitgliedstaaten in Europa. Beispiel-
haft ist die in einzelnen Bereichen vorbildliche Zusammenarbeit der Kulturins-
titute sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländern. Diese Kooperations-
modelle gilt es zu intensivieren – gefordert sind hier auch die Bundesregierung
und die deutschen Mittlerorganisationen. Neben der Kooperation der Kultur-
institutionen geht es auch um die Gründung von gemeinsamen Kulturinstituten.
Bislang gibt es nur wenige Beispiele für solche Kooperationsprojekte. Mit der
Gründung einer Dachorganisation der Kulturinstitute (European Union National
Institutes for Culture, EUNIC) hat sich die Basis für die Kulturarbeit und die
kulturelle Kooperation in Europa verbreitert. Zu den Zielen von EUNIC gehören
die Schaffung dauerhafter Partnerschaften und Netzwerke unter den beteiligten
Einrichtungen, die Verbesserung und Förderung der kulturellen Vielfalt und des

Drucksache 16/6604 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gegenseitigen Verständnisses zwischen den Gesellschaften Europas sowie die
Festigung des internationalen Dialogs und der Zusammenarbeit mit den außer-
europäischen Ländern.

Erforderlich sind jedoch auch verstärkte Anstrengungen der Mitgliedstaaten.
Von Bedeutung ist insbesondere die Arbeit der Kulturinstitute, die an den euro-
päischen Netzwerken mitwirken und an den EU-Förderprogrammen teilneh-
men. Erforderlich ist hierzu eine Strategie, die die europäische kulturelle Zu-
sammenarbeit nachhaltig fördert und eine Kooperation der Mitgliedstaaten trotz
mitunter divergierender einzelstaatlicher Konzeptionen ermöglicht. Die Schwie-
rigkeiten des europäischen Verfassungsprozesses haben nachdrücklich gezeigt,
dass weiterhin ein hoher kulturpolitischer Vermittlungsbedarf besteht, um den
europäischen Integrationsprozess und das gegenseitige Verständnis und die
Kooperation zu fördern. Das kulturelle Fundament Europas wird heute in er-
heblichem Maß durch neue Medien geprägt. Die Betonung lag bisher auf der
Wahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt, wie dies etwa durch die Un-
terstützung europäischer und unabhängiger Produktionen geschieht. Die euro-
päische Förderpolitik hat merklich zur größeren Vielfalt an Medien und Kultur-
produkten beigetragen. Gleichzeitig geht es um die Stärkung der gemeinsamen
kulturellen Grundlagen Europas. Gerade die Förderung eines gemeinsamen kul-
turellen Erbes ist ein zentrales Anliegen des europäischen Projekts. Erforderlich
sind hierzu verstärkte mediale Anstrengungen. Die in jüngerer Zeit entstandenen
Mediennetzwerke gilt es zu stärken. Gleichzeitig müssen die Anstrengungen der
EU zur Herstellung einer europäischen (Medien-)Öffentlichkeit verstärkt wer-
den.

5. Regionale Schwerpunktsetzungen

Gleiches gilt für die regionalen Schwerpunktsetzungen der deutschen AKBP.
Die Schwerpunktsetzung auf die Regionen Mittel- und Osteuropa, Asien und
den Nahen Osten, wie in der „Konzeption 2000“ festgelegt, sollen laut Bundes-
regierung aufrechterhalten und verstärkt werden, um den dynamischen Wachs-
tumsregionen auch kulturpolitisch Rechnung zu tragen. Dies ist vor dem Hinter-
grund der weltpolitischen Entwicklungen verständlich. Es stellt sich jedoch die
Frage, wie die strategische und programmatische Operationalisierung innerhalb
der Arbeit der einzelnen Mittlerorganisationen zügig und kohärent umgesetzt
werden kann. Auch muss überdacht werden, ob Länderkonzepte oder runde
Tische vor Ort in den Ländern als strategische Abstimmungs- und Implementie-
rungsinstrumente ausreichen oder ob vielmehr die regionalen Schwerpunkte
einen wesentlich stärker ausgearbeiteten konzeptionellen Überbau benötigen.
Dieser sollte akteursunabhängiger und im Kontext außenpolitischer Ziele for-
muliert werden. Ebenso sollte die Operationalisierung aufgrund der systema-
tischen Auswertung der bisherigen Arbeit, grundlegender Ziel- und Bestands-
aufnahmen und aktueller Länderanalysen erfolgen. Der Blick der Bundesregie-
rung auf die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik anderer europäischer und
nichteuropäischer Länder ist kaum ausgeprägt und ein fiskalischer Vergleich
laut Bundesregierung wegen unterschiedlichster Haushaltsansätze auch nicht
möglich. In Bezug auf sich neuerdings im Feld der AKBP positionierende
Akteure wie die Länder des Nahen Ostens oder China fehlen sowohl grund-
legende Daten als auch Kenntnisse über derzeitige Aktivitäten, Ansätze und
außenkulturpolitische Strategien (wie etwa Chinas Engagement in Afrika oder
Schwerpunkte und Aktionsformen der Länder des Nahen Ostens). Für eine
realistische Selbstüberprüfung und -positionierung sowie eine entsprechende
Bedarfsanalyse ist eine vergleichende Perspektive jedoch unverzichtbar. Gleich-
zeitig müssen die Strategien und Maßnahmen der anderen Akteure im Politik-
feld der auswärtigen Kulturpolitik berücksichtig werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/6604

Nicht „Kopenhagen oder Kalkutta“ sondern „Kopenhagen und Kalkutta“ ist das
richtige Leitmotiv. Die neue Schwerpunktsetzung auf dynamische Wachstums-
regionen wie China oder besondere Krisenregionen wie den Nahen und Mitt-
leren Osten darf deshalb nicht auf Kosten Europas gehen.

Bei der Überprüfung der regionalen Präsenz auswärtiger Kulturpolitik darf der
afrikanische Kontinent nicht außer Acht gelassen werden. Für eine zukunftswei-
sende deutsche Außenpolitik ist die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik mit
unseren Nachbarstaaten jenseits des Mittelmeers und in Subsahara-Afrika von
entscheidender Bedeutung. Afrika steht seit einigen Jahren verstärkt und jüngst
auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm auf der Agenda der Bundesregierung. Die-
sem Umstand auch kulturpolitisch Rechnung zu tragen, wurde bisher versäumt,
obwohl es im Rahmen der Afrikanischen Union, angestoßen durch die afrikani-
sche Entwicklungsstrategie NePAD (neue Partnerschaft für Afrikas Entwick-
lung) eine beachtenswerte Diskussion über die „kulturelle Renaissance Afrikas“
(AU-Dokument AUCMC/Exp.CHAR.1(1), 2005) gibt. Oftmals sind ein einsei-
tiges und negatives Bild von Afrika sowie eine perspektivische Vereinheitli-
chung der kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Umstände der 53 afrika-
nischen Länder zu beobachten. Dadurch entstehende interkulturelle Missver-
ständnisse und Konflikte könnten insbesondere durch eine auf die Pluralität
Afrikas ausgerichtete auswärtige Kulturpolitik entschärft werden. Verstärkte
Medien-, Kultur- und Wissenschaftskooperation mit reformorientierten afrika-
nischen Staaten und eine Erhöhung der Präsenz der Mittlerorganisationen sind
dringend geboten.

6. Stärkung der transatlantischen Partnerschaft

Die transatlantische Partnerschaft ist neben der europäischen Integration der
wichtigste Pfeiler der deutschen Außenpolitik. Die USA und Kanada sind seit
Ende des Zweiten Weltkrieges die engsten Verbündeten Deutschlands außerhalb
Europas. Die enge transatlantische Partnerschaft beruht nicht nur auf gemein-
samen Werten und historischen Erfahrungen, sondern auch und vor allem auf
gemeinsamen Interessen sowie einer traditionell engen politischen, wirtschaft-
lichen und gesellschaftlichen Verflechtung. Diese Beziehungen zu erhalten und
zu stärken und den Kultur- und Wissensaustausch zu fördern, sollte ein elemen-
tares Ziel und Aufgabe der AKBP sein. Jedoch benötigt der Dialog mit den USA
neue Impulse. Die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit muss angesichts der
aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und sichtbarer Differenzen z. B. in
der Bewertung internationaler Sachverhalte und Optionen für Problemlösungen
über den Wissenschafts- und Hochschulaustausch hinaus in der bilateralen Kul-
turarbeit stärkere Berücksichtigung finden. Die transatlantische Freundschaft
und die notwendige Kooperation mit den USA in wirtschafts-, außen- und
sicherheitspolitischer Hinsicht sollte auch durch die AKBP unterstützt werden,
um die Basis einer gemeinsamen Welt- und Wertesicht zwischen Nordamerika
und Europa zu festigen und kulturelle und wertebezogene Differenzen
abzubauen.

7. Verankerung der Kultur- und Kreativwirtschaft in der Auswärtigen
Kulturpolitik

Wirtschaftliche Aspekte der Kultur sind zu einem wichtigen Thema in der Aus-
wärtigen Kulturpolitik geworden. Kreativität und Originalität zählen zu den be-
sonderen ökonomischen Ressourcen einer innovativen und weltoffenen Gesell-
schaft. Hinzu kommt: Kulturelle Produkte und Dienstleistungen sind ein zuneh-
mender Teil des internationalen Handels. Eine Außenpolitik, die die Entwick-
lung der Wachstumsressource Wissensökonomie und somit die sog. Creative
Class Deutschlands stützt und fördert, kann nicht mehr streng zwischen Außen-
wirtschaftspolitik und auswärtiger Kulturpolitik trennen. Sie muss jedoch deut-

Drucksache 16/6604 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

licher als bisher auch die ökonomische Wettbewerbsorientierung in den Ziel-
kranz ihrer Agenda aufnehmen. Nachteilig wirkt sich aus, dass die Kultur- und
Kreativwirtschaft als Wirtschaftssektor in institutioneller Hinsicht noch keine
klare Verankerung im politischen Entscheidungssystem gefunden hat. Ihre Zu-
ordnung bewegt sich zwischen der klassischen Kulturpolitik, die vornehmlich
als Kulturförderung konzipiert ist (Kulturfinanzierung plus kulturelle Ord-
nungspolitik) und der Wirtschaftspolitik, die sich ebenfalls auf ihren klassischen
Feldern bewegt und dem Kultur- und Kreativwirtschaftssektor keinen eindeuti-
gen Ort zuweist. Hinzu kommt, dass Kultur- und Kreativwirtschaft bisher kein
vordringliches Thema der außenkulturellen Debatte war. Gerade die Unterstüt-
zung außenwirtschaftspolitischer Ziele war eher ein Anlass zu kritischen Ein-
wänden, die nicht selten von prinzipiellen Bedenken gegenüber ökonomischen
Einflussfaktoren getragen wurden.

Erforderlich ist deshalb eine stärkere Fokussierung der Politik auf die kulturel-
len und ökonomischen Potentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft. Es geht um
Maßnahmen, die Akteure der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für die
ökonomische und kulturpolitische Bedeutung der Kreativwirtschaft zu sensibi-
lisieren. Das Ziel ist, die Verzahnung der innovationsorientierten Kreativwirt-
schaft mit der Gesamtwirtschaft voranzubringen. Es geht nicht zuletzt um den
Aufbau von Netzwerken und Clustern, die als innovative Allianzen einen An-
stoß für regionale und sektorale Kooperationen auch über nationale Grenzen
hinweg geben. Die Unternehmen sind vielfach in innovativen spartenübergrei-
fenden Dienstleistungsbereichen an der Schnittstelle von Kultur und Wirtschaft
in Kunst, Musik, Theater, Medien, Entertainment, Design, Werbung und Mode
tätig. Diese Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft können zugleich dazu
beitragen, dem Deutschlandbild im Ausland ein innovatives Profil zu verleihen.
Deshalb ist die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik gehalten, sich stärker
ihrer ökonomischen Potentiale zu vergewissern. Sie darf sich nicht scheuen,
Standorteffekte zu beachten und den Erfolg auf internationalen Märkten in den
Zielekatalog der auswärtigen Kulturpolitik aufzunehmen. Stärker in den Blick
zu nehmen sind darüber hinaus die Wirkungen für den Beschäftigungssektor und
die Stärkung endogener regionaler Potentiale. Die Kultur- und Kreativwirtschaft
bedarf einer interdisziplinären Politik, die kulturpolitische und außenwirt-
schaftspolitische Zielsetzungen gleichermaßen berücksichtigt. Gleichzeitig ist
es jedoch erforderlich, kultur- und kreativwirtschaftliche Instrumente und Me-
thoden in der auswärtigen Kulturpolitik zu verankern.

8. Stärkere Fokussierung der medialen Vermittlung

Auswärtige Medienpolitik ist neben der klassischen Kultur-, Sprach- und Bil-
dungsarbeit ein Bereich der auswärtigen Kulturpolitik, der beim Aufbau einer
weltweiten Informations- und Wissensgesellschaft zunehmend an Bedeutung
gewinnt. Jedoch werden die Potentiale der fortschreitenden Kommunikations-
und Medientechnik – trotz einiger Schritte hin zu einem kohärenten Gesamtbild
in der neuen Web-Welt – noch nicht in vollem Umfang genutzt. Die Bundes-
regierung hat zu Recht betont, dass auswärtige Kulturpolitik und Öffentlich-
keitsarbeit enger verzahnt werden sollen. Public Diplomacy, d. h. der direkte
Dialog mit der Gesellschaft des Gastlandes, gewinnt heute immer stärkere
Bedeutung. In diesem Kontext hat die auswärtige Kulturpolitik die Aufgabe,
Freunde und Partner für Deutschland zu gewinnen und zu einem umfassenden
Austausch zwischen Zivilgesellschaften und Kulturen beizutragen. Hiervon ist
auch der Auslandsrundfunk betroffen. In vielen Ländern hat ein Reformprozess
dieses Bereichs begonnen, der angemessene Antworten auf die radikalen Verän-
derungen der letzten Jahre zu formulieren versucht. Das betrifft nicht nur die
technische Entwicklung. Auch die weltweiten neuen Weichenstellungen in Kul-
tur, Politik und Wirtschaft setzen hier Akzente, auf die die auswärtige Kultur-
politik stärker reagieren muss. Eine einfache Fortschreibung der bisherigen Pra-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/6604

xis reicht nicht aus. In Deutschland wird die Debatte über die Zukunft des
Auslandsrundfunks, d. h. der Deutschen Welle, zusätzlich auch noch vor dem
Hintergrund der begrenzten öffentlichen Haushalte geführt. Medien-, kultur-,
außen- und haushaltspolitische Gesichtspunkte angemessen zur Geltung zu
bringen, ist eine Aufgabe, die bisher nicht zufriedenstellend gelungen ist. Insbe-
sondere der zeitgemäße Einsatz und die Nutzung des Internets sind bleibende
Herausforderungen an die Medienarbeit der auswärtigen Kulturpolitik. Die sich
aus dem Fortschritt in der Kommunikations- und Medientechnologie, vor allem
durch das Internet, ergebenden Möglichkeiten müssen für die Auslandskulturar-
beit besser genutzt werden. Jedoch behalten auch die traditionellen Medien ihre
Bedeutung; dies vor allem dort, wo der Zugang zu den neuen Medien nicht ge-
geben ist. Schließlich gilt auch: Der echte Dialog zwischen Menschen verschie-
dener Kulturen und die Präsentation der Künste in ihrer authentischen Weise
bleiben ein zentraler Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

9. Sicherung der finanziellen Mittel

Die AKBP bedarf angesichts der weiter gewachsenen Aufgaben einer ausrei-
chenden und verlässlichen finanziellen Ausstattung. Zwar hat die Bundesregie-
rung wiederholt betont, dass sie eine angemessene Mittelausstattung, die – unter
Berücksichtigung der Haushaltslage – dem Umfang und der Bedeutung der Auf-
gaben entspricht, für die auswärtige Kulturpolitik für unverzichtbar halte.
Allerdings haben die erratischen Finanzentwicklungen in diesem Politikfeld
diese Aussagen nicht bestätigen können. Von einer Trendwende – wie sie von
der Bundesregierung proklamiert wurde – ist bislang nur wenig zu spüren. Die
bisherigen Anpassungen waren nicht nur eine Reaktion auf die veränderten
internationalen und europäischen Rahmenbindungen, sondern folgten vor allem
der – seit 1993 immer dringlicher gewordenen – Vorgabe eingeschränkter finan-
zieller Mittel. Allerdings sind die Kürzungen der letzten Jahre nicht allein mit
den – insgesamt gerechtfertigen – Konsolidierungsanstrengungen im Bundes-
haushalt zu erklären. Es geht deshalb mittelfristig um eine deutliche Verbes-
serung der finanziellen Ausstattung der auswärtigen Kulturpolitik. Die bisheri-
gen Schritte rechtfertigen keineswegs das Kennzeichen einer Trendwende. Eine
eingehende Betrachtung der Haushaltskennziffern zeigt, dass die Auswärtige
Kulturpolitik – im Vergleich zu früheren Zeiträumen – eine strukturell ge-
schwächte Position im Gesamthaushaltsrahmen einnimmt. So bewegt sich der
Anteil der AKBP am Gesamtvolumen des Bundeshaushalts weiterhin deutlich
unter 0,5 Prozent und auch der Anteil am Bruttoinlandsprodukt bewegt sich
nach wie vor im Bereich von 0,05 Prozent. Zu berücksichtigen ist schließlich
auch, dass eine Trendwende ohnehin erst erreicht ist, wenn auf generelle Bud-
getzwänge im Haushalt des Auswärtigen Amtes mit konzeptionellen Innovatio-
nen und Reformen geantwortet wird und die notwendigen Mittel zur sach-
gerechten Aufgabenerfüllung als strategische Notwendigkeit verstetigt zur Ver-
fügung stehen.

Auch die Feststellung, dass die Ausgaben für die (auswärtige) Kulturpolitik
keine Subventionen, sondern vielmehr Investitionen seien, haben dieses Bild
nicht verändern können. Festzustellen ist gleichwohl eine steigende Eigenfinan-
zierungsquote bei den ausführenden Organisationen der auswärtigen Kultur-
politik. Zu Recht werden die Einwerbung von Spenden und die Kooperation mit
privaten Unternehmen zur Umsetzung von Projekten der AKBP künftig weiter
an Bedeutung gewinnen. Jedoch erfordern die knapperen öffentlichen Ressour-
cen und die Förderung des gemeinsamen Auftretens privater und öffentlicher
Akteure im Gastland – etwa im Rahmen der Public Private Partnership (PPP) –
zusätzliche Initiativen. Die jetzt eingeleitete Trendwende ist nur ein erster
Schritt. Auf der Basis der verfügbaren Mittel – und vor dem Hintergrund der
künftig erforderlichen Konsolidierungsleistungen im Bundeshaushalt – müssen
jedoch weitere Anstrengungen unternommen werden, um einen zielgerichteten

Drucksache 16/6604 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

und wirksamen Ressourceneinsatz zu gewährleisten. Erforderlich ist hierzu
auch eine umfassende und differenzierende Darstellung aller Ausgaben im Poli-
tikfeld der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Entgegen der Ankündi-
gung in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/4024 S. 28) ist eine
Auflistung der Ausgaben aller beteiligten Ressorts bisher nicht erfolgt. Erforder-
lich ist eine Darstellung aller AKBP-Ausgaben, die – entsprechend Tabelle 19
im Finanzbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) – die jeweiligen
Ausgaben der beteiligten Ressorts vollständig ausweist.

10. Kooperationsformen in der auswärtigen Kulturpolitik

Das übergreifende Ziel ist es, die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik auf
eine moderne und zukunftsfähige Basis zu stellen. Die Bündelung von Interes-
sen und das Schaffen von Schnittstellen sind dafür notwendige Voraussetzun-
gen. Ein Problem ist die Vielfalt der Akteure und der Verfahrenswege. Dies be-
trifft zunächst die vielen Ressortzuständigkeiten in diesem Politikfeld. Neben
dem Auswärtigen Amt und dem Beauftragten für Kultur und Medien haben wei-
tere Bundesministerien Zuständigkeiten in der AKBP. Das Bundesministerium
für Bildung und Forschung fördert die internationale Kooperation in Wissen-
schaft und Forschung, den akademischen Austausch, das internationale Marke-
ting für den Wissenschaftsstandort Deutschland und die internationale Zusam-
menarbeit zahlreicher wissenschaftlicher Institutionen. Das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist zuständig für internationale Begeg-
nungsprogramme für Jugendliche, während das Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Qualifizierung akademischer
Fach- und Führungskräfte in entwicklungsrelevanten Sektoren und die Anbin-
dung der Kooperationsländer an globale Wissensnetze unterstützt. Hinzu kommt
das Bundesministerium des Innern mit der Unterstützung der kulturellen Betäti-
gung deutscher Minderheiten im Ausland. Verschiedene Fachministerien haben
eigenständige Außenaktivitäten entwickelt, die sich bisher nicht systematisch in
die auswärtige Kulturpolitik der Bundesregierung einfügen. Dies gilt insbeson-
dere für die bildungs- und wissenschaftspolitische Dimension der auswärtigen
Kulturpolitik. Die wechselnden Bezeichnungen „Auswärtige Kulturpolitik“ und
„Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“ in den Dokumenten der Bundesregie-
rung verweisen darauf, dass die Ressortabstimmung über das Politikfeld nicht
klar und eindeutig geregelt ist. Auch in materieller Hinsicht sind die Zuständig-
keiten und Abgrenzungen für die auswärtige Kulturpolitik der Bundesregierung
nicht klar zugeordnet. So fallen kulturorientierte Entwicklungspolitik und aus-
wärtige Kulturpolitik in zwei unterschiedliche ministerielle Ressorts. Die Folge
sind unterschiedliche und voneinander unabhängige Zuständigkeiten und Dis-
kurse. Doch mit dem Querschnittsthema „Kultur und Entwicklung“ beginnen
sich beide Bereiche immer stärker zu überlappen. Weder die Bundesregierung
insgesamt noch die zuständigen Bundesministerien haben bisher konzeptionell
angemessen auf die neue Situation reagiert. Die vorhandenen Ansätze müssen
besser abgestimmt und von einer gemeinsamen Politik getragen werden. Ge-
meinsame Felder sind der interkulturelle Dialog, die Entwicklung interkulturel-
ler Kompetenz, die Partizipation zivilgesellschaftlicher Akteure, materielles
und immaterielles Kulturerbe, kulturelle Identität und Kreativität, lokales Wis-
sen. Hinzu kommen zunehmend transnationale Netze von Fachpolitiken (auf
bi- und multilateraler, besonders aber auf europäischer Ebene), die außerhalb
des Rahmens der kulturellen Außenbeziehungen angesiedelt sind, gleichwohl
aber kulturelle und kulturpolitische Bezüge aufweisen.

Neue Aufgaben stellen sich auch für die ausführenden Institutionen. Die Mitt-
lerorganisationen leisten eine wertvolle Arbeit zur Erreichung der Kernaufgaben
der AKBP. Allerdings sollten sie noch enger und besser miteinander kooperieren
sowie ihre Arbeit und den Mitteleinsatz ständig evaluieren und dementspre-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/6604

chend an die veränderten Bedingungen anpassen. Die Bundesregierung beurteilt
die Arbeit der Mittlerorganisationen in der Antwort auf die Große Anfrage hin-
sichtlich deren Flexibilität, Zusammenarbeit und Reformnotwendigkeit als
durchweg positiv und sieht „keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf“ (Bun-
destagsdrucksache 16/4024 S. 64) bezüglich ihrer Kooperation und der existie-
renden Koordinationsgremien (insbesondere die Vereinigung für Internationale
Zusammenarbeit, VIZ). Nur ansatzweise wird darauf verwiesen, dass die Ko-
operation auch künftig noch verbessert und Impulse für eine Intensivierung der
weiteren Zusammenarbeit aufgegriffen werden sollten. Ebenso wird eine engere
Verzahnung zwischen AKBP und Kultur- und Bildungsarbeit im Inland, zwi-
schen staatlichem und privatem Engagement sowie zwischen verschiedenen
Politikbereichen (z. B. der AKBP und der Entwicklungszusammenarbeit) ange-
sprochen, wofür allerdings noch konkrete Ausgestaltungskonzepte fehlen. In
dieser Hinsicht sieht der Deutsche Bundestag noch hohen Klärungs- und Hand-
lungsbedarf, der unbedingt auch im Rahmen der geforderten Evaluierung der
AKBP umgesetzt werden muss. Daneben sollte das Kulturmittlernetzwerk er-
weitert werden, indem örtlich vorhandene Initiativen in die Arbeit miteinbezo-
gen werden und somit die zivilgesellschaftliche Beteiligung erhöht werden
kann. Dies betrifft nicht zuletzt die Kulturverbände als Vertreter der organisier-
ten Zivilgesellschaft. Es geht darum, die Verbände der verschiedenen künstleri-
schen Sparten und unterschiedlichen Bereiche des kulturellen Lebens stärker als
bisher in die auswärtigen Kultur- und Bildungsbeziehungen einzubinden. Hinzu
kommt die Einbeziehung von Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft im Rah-
men der PPPs.

Zwar hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Reihe von hierzu gestellten Fragen be-
antwortet (Bundestagsdrucksache 16/4024), insgesamt hat sich jedoch gezeigt,
dass eine umfassende Bestandsaufnahme des Politikfeldes der auswärtigen Kul-
turpolitik, gerade unter Berücksichtigung der neuen Entwicklungen und Heraus-
forderungen bisher nicht vorliegt. Eine solche Bestandsaufnahme, die die insti-
tutionellen und konzeptionellen Dimensionen des Politikfeldes berücksichtigt,
kann mit einer Enquetekommission des Deutschen Bundestages erreicht werden,
die im Anschluss an die Arbeit der jetzt tätigen Enquetekommission Kultur in
Deutschland eingesetzt werden soll. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme
der gegenwärtigen Situation der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sollen
politische Handlungsempfehlungen zur Reform des Politikfeldes gewonnen
werden. Neben einer kritischen Durchsicht der konzeptionellen Grundlagen und
der finanziellen Ausstattung geht es vor allem um die Überprüfung der Koordi-
nation und Steuerung der Ressorts auf Bundesebene, der Abstimmung und Kom-
munikation zwischen den föderalen Ebenen, der Koordination und Kooperation
bei den Mittlerorganisationen sowie der parlamentarischen Ausschussstrukturen
im Deutschen Bundestag.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, in Bezug auf die

Strategisch-konzeptionelle Grundlagen der AKBP

1. die auswärtige Kulturpolitik als nachhaltiges und zukunftsfähiges Instrument
des Kulturaustausches konzeptionell weiterzuentwickeln und gemäß ihrem
Stellenwert als sog. Dritte Säule der Außenpolitik zu stärken,

2. die Trägervielfalt unter Berücksichtigung der spezifischen Leistungsfähig-
keit der unterschiedlichen Akteure der Auswärtigen Kultur- und Bildungs-
politik als besondere Stärke der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bil-
dungspolitik zu beachten,

3. den Eigenwert von Kunst und Kultur durch die Betonung der künstlerischen
Profile in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu unterstreichen,

Drucksache 16/6604 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. den Beitrag von Kunst und Kultur in der Arbeit der Mittlerorganisationen
durch Bereitstellung von Plattformen für nationale und internationale
Künstler und die aktive Förderung des Kunst- und Kulturaustausches zu
unterstreichen,

5. bei der Verzahnung der auswärtigen Kulturpolitik mit anderen Politikberei-
chen eine effektive Koordinierung der beteiligten Bundesressorts durch ge-
regelte Konsultations- und Abstimmungsmechanismen zu gewährleisten
und die auswärtige Kulturpolitik als Querschnittsaufgabe unter Federfüh-
rung des Auswärtigen Amtes zu stärken,

6. Wissenschaft, Bildung und Entwicklungspolitik in die Agenda der AKBP
zu integrieren und eine neue internationale Wissenschaftspolitik zu formu-
lieren und umzusetzen,

7. mit der Akzentuierung von Wissenschaft und Forschung zur Sicherung des
internationalen Austausches und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
des Wirtschaftsstandorts Deutschland beizutragen,

8. die Aufgabengebiete der originären AKBP und der Public Diplomacy des
Auswärtigen Amtes zu präzisieren und die jeweiligen Zielsetzungen und
Handlungsbereiche klar zu definieren,

9. die bisherige Trennung von auswärtiger Kulturpolitik und den Institutionen
der Kulturpolitik im Inland zu überprüfen und eine neue, global ausgerich-
tete Netzwerkorientierung zu entwickeln, die alle Akteure der Kulturpolitik
prinzipiell einschließt,

10. im Rahmen der regionalen Schwerpunktsetzung die Aufgaben und Zielset-
zungen für die Programmarbeit der Mittlerorganisationen in den einzelnen
Regionen kontinuierlich zu analysieren unter Berücksichtigung der Aktivi-
täten und Strategien anderer europäischer und nichteuropäischer Akteure
der auswärtigen Kulturpolitik,

11. die ausgerufene Trendwende der AKBP durch eine entsprechende finan-
zielle Mittelzuweisung glaubwürdig einzuleiten und im Rahmen einer
neuen Konzeption der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik auch eine
Finanzplanung zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit den Zielen und
den daraus erwachsenden Aufgaben steht,

12. die eingeleitete Reflexionsphase nunmehr zielgerichtet fortzuführen und die
Ergebnisse des initiierten Konsultationsprozesses mit den zivilgesellschaft-
lichen Akteuren im Bereich der auswärtigen Kulturpolitik vorzulegen,

Evaluierung der AKBP

13. die bislang punktuelle Überprüfung des Instrumentariums der deutschen
AKBP in eine systematische, regelmäßige und umfassende Evaluierung der
Kulturarbeit aller Mittlerorganisationen der deutschen AKBP zu überfüh-
ren, um einen effizienten und besseren Mitteleinsatz zu gewährleisten und
zugleich Anpassungsnotwendigkeiten des Instrumentariums der deutschen
AKBP zu identifizieren,

14. die Ergebnisse der Evaluierungsgespräche mit den Mittlerorganisationen in
Form von Evaluierungsberichten wie auch die getroffenen Zielvereinbarun-
gen in geeigneter Form zu veröffentlichen,

15. sich im Rahmen des Wissenschaftlichen Initiativkreises Kultur und Außen-
politik für die Fortentwicklung der Evaluierungskonzepte einzusetzen und
die aktuellen Ergebnisse bei der Formulierung von Zielvereinbarungen in
die Überprüfung und zielgerichtete Bewertung der auswärtigen Kulturarbeit
miteinzubeziehen,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/6604

Dialog und Krisenprävention

16. den Beitrag der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zur Krisen- und
Konfliktprävention und Stabilitätssicherung in Krisenregionen gemäß der
„Konzeption 2000“ zu überprüfen,

17. eine wirksame Strategie des interkulturellen Dialogs in der Krisenpräven-
tion zu entwickeln und ein mittelfristiges Gesamtkonzept vorzulegen,

18. eine Bilanzierung der Zielgruppen, Themenschwerpunkte, Strategien und
Leitziele sowie die Auswahlkriterien von Projekten im Rahmen des Sonder-
programms europäisch-islamischer Kulturdialog vorzulegen und auf dieser
Grundlage den Dialog zu verbessern und strategisch auszurichten,

19. im Rahmen des Ressortkreises „Zivile Krisenprävention“, dessen Vorsitz
das Auswärtige Amt innehat, für eine verstärkte und konsequente Berück-
sichtigung kultureller Faktoren im Bereich der Krisenprävention auch an-
derer Ressorts zu sorgen,

Europäische Dimension in der AKBP

20. die Bedeutung der Kultur im europäischen Einigungsprozess und insbeson-
dere bei der Herausbildung einer europäischen Öffentlichkeit zu unterstrei-
chen und den Stand der kulturellen Zusammenarbeit in Europa kritisch zu
durchleuchten, Defizite zu benennen und politische Handlungsempfehlun-
gen zu geben,

21. sich für die Erweiterung und den Ausbau der bestehenden kulturellen Ko-
operationen und Netzwerke auf europäischer Ebene (EUNIC) einzusetzen,

22. in Anlehnung an die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung
der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen konzeptionelle Zielrichtungen für
die Förderung der europäischen kulturellen Zusammenarbeit zu formulieren
und im Hinblick auf eine gemeinsame europäische auswärtige Kulturpolitik
auf Basis von EU-Institutionen zu etablieren,

23. bei der Formulierung von außenkulturpolitischen Leitzielen und der Be-
stimmung kulturpolitischer, regionaler Schwerpunkte verstärkt die Aktivi-
täten neuer Akteure in der auswärtigen Kulturpolitik wie etwa der Länder
Saudi-Arabiens und des Nahen Ostens sowie China zu berücksichtigen,

24. zu beachten, dass Europa eine wichtige Zielregion in der Auswärtigen Kul-
tur- und Bildungspolitik bleibt, um dadurch den europäischen Einigungs-
prozess nachhaltig zu unterstützen,

25. die Verstärkung der AKBP-Aktivitäten in Asien und dem Nahen Osten nicht
auf Kosten der Präsenz in den Mitgliedstaaten der EU durchzusetzen und
dementsprechend eine angemessene Verteilung der Ressourcen auf die
Regionen und innerhalb der Regionen sicherzustellen,

26. außenkulturpolitische Instrumente zu nutzen, um den europäischen Eini-
gungsprozess voranzutreiben und kulturelle Differenzen gerade mit neuen
EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Osterweiterung durch Dialog und Aus-
tausch zu verringern,

27. im kommenden Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) mit
ausreichender Unterstützung – insbesondere bei Veranstaltungen und Initia-
tiven auf nationaler und regionaler Ebene – zur Sensibilisierung der euro-
päischen Bürgerinnen und Bürger für eine Unionsbürgerschaft und damit
zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union
beizutragen,

Drucksache 16/6604 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

28. auf europäischer Ebene und im System der Mittlerorganisationen – insbe-
sondere dem Goethe-Institut – zur Entwicklung einer europäischen auswär-
tigen Kulturpolitik beizutragen,

Die transatlantischen Beziehungen

29. die Beziehungen zwischen Deutschland und den USA und Kanada ange-
sichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen und Wertedifferenzen zu
stärken,

30. eine differenzierte und fundierte Auseinandersetzung mit einem realis-
tischen Deutschlandbild in den USA zu fördern,

31. den regelmäßigen inhaltlichen Austausch zwischen Deutschland und den
USA über kulturelle Programme und Projekte sowie neue Kooperationen zu
fördern,

32. die bestehenden Programme kritisch zu evaluieren und gegebenenfalls in
andere, neue Projekte zu investieren,

33. die Kontakte zu kulturpolitischen Akteuren in den USA zu vertiefen und die
kulturpolitischen Entscheidungsträger in den USA und in Deutschland ein-
ander näherzubringen,

34. zur Etablierung eines dauerhaften und nachhaltigen deutsch-amerikanischen
Diskurses im Haus der Kulturen der Welt in Berlin beizutragen,

Kultur- und Kreativwirtschaft

35. die Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft in der Auswärtigen Kul-
tur- und Bildungspolitik ausdrücklich zur unterstreichen,

36. die kulturellen Außenbeziehungen durch den forcierten Umgang mit kultur-
und kreativwirtschaftlichen Methoden zu unterstützen und dafür zu sorgen,
die kultur- und kreativwirtschaftlichen Instrumente in der Auslandsförde-
rung von Kultur transparenter und zugleich verständlicher zu machen,

37. die Akteure des Kreativsektors stärker in außenkulturelle Netzwerke einzu-
beziehen, um mit einem interdisziplinären Ansatz dazu beizutragen, kultur-
politische und außenwirtschaftspolitische Zielsetzungen im System der aus-
wärtigen Kulturpolitik zu integrieren,

38. zur Erarbeitung eines Kulturwirtschaftsberichts auf Bundesebene beizutra-
gen, der auch die außenkulturellen Aspekte der Kultur- und Kreativwirt-
schaft berücksichtigt,

39. die Einbindung der Kultur- und Kreativwirtschaft in die Lissabon-Strategie
der Europäischen Union voranzubringen und zur Ausarbeitung eines
Aktionsplans Kultur- und Kreativwirtschaft aktiv beizutragen und entspre-
chende Maßnahmen in das Nationale Reformprogramm für Deutschland
unter Berücksichtigung außenkultureller Aspekte zu integrieren,

40. eine kultur- und kreativwirtschaftsorientierte Aufbereitung des Informa-
tionsangebots für die Nutzung der EU-Kulturförder-, Struktur- und Regio-
nalprogramme durch die fondsverwaltenden Behörden und Kontaktstellen
in den Ländern und deren verstärkte Zusammenarbeit mit dem Cultural
Contact Point Germany als Informations- und Kontaktstelle zu unterstützen,

41. effektive Konsultations- und Beratungsverfahren zwischen Außenwirt-
schaft und auswärtiger Kulturpolitik zu entwickeln (z. B. Einsetzung eines
Beirats für auswärtige Kulturpolitik, Einrichtung von Querschnittsreferaten,
die die Ressortzuständigkeiten aus Wirtschafts-, Kultur- und auswärtiger
Kulturpolitik sachgerecht bündeln),

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/6604

Kulturelle Kooperation mit Entwicklungsregionen

42. den Eigenwert von Kunst und Kultur in der Entwicklungskooperation anzu-
erkennen und zu respektieren und die Reduktion von Kultur auf ihren
soziokulturellen Arbeitskontext bzw. auf ein zweckgebundenes, sozial-
pädagogisches Instrument zur Armutsbekämpfung zu vermeiden,

43. das kreative und wirtschaftlich nutzbare Potential des kultur- und kreativ-
wirtschaftlichen Sektors in der kulturellen und in der Entwicklungszusam-
menarbeit mit Entwicklungsländern verstärkt zu fördern,

44. die Kooperationsmöglichkeiten mit afrikanischen Staaten zur Umsetzung
des „Nairobi Plan of Action for Cultural Industries in Africa“ (AU-Doku-
ment AUCMC/MIN/PROG (I), 2005) zu prüfen,

45. die kulturpolitischen Interessen der Entwicklungsländer im Rahmen inter-
nationaler Institutionen zu berücksichtigen und deren Position im inter-
nationalen Kulturaustausch nachhaltig zu stärken,

46. die trans- und internationale Kulturzusammenarbeit als zeitgemäßen Pro-
zess künstlerischer Koproduktion und im Sinne ergebnisoffener, aber nach-
haltiger Kooperationsprozesse zu gestalten,

47. der gewachsenen politischen Bedeutung Afrikas Rechnung zu tragen und
die Medien-, Kultur- und Wissenschaftskooperation zu intensivieren,

48. die Präsenz der Mittleroganisationen auf dem afrikanischen Kontinent – bei
zunehmenden Mitteln – auszubauen,

Reform der Mittlerorganisationen und Erweiterung des Kulturmittlernetzwerkes

49. die Ausgaben aller Ressorts im Politikfeld Auswärtige Kultur- und Bil-
dungspolitik entsprechend Tabelle 19 des Finanzberichts des BMF in einer
Übersicht im jährlichen AKBP-Bericht zusammenzustellen,

50. eine verbesserte Zusammenarbeit der Mittlerorganisation aktiv zu fördern
und die Arbeit der Mittlerorganisationen besser zu koordinieren,

51. auf eine verbesserte Koordination und Steuerung der Ressorts in der Pla-
nung und Ausgestaltung außenkultureller Projekte hinzuwirken,

52. die begonnene Einführung neuer Steuerungsinstrumente rasch durchzuset-
zen, um einen an den strategischen Zielen ausgerichteten, flexibleren und
regionalspezifisch optimierten Ressourceneinsatz zu ermöglichen,

53. die strategischen Zielvereinbarungen auf möglichst alle Mittlerorganisatio-
nen auszudehnen,

54. die Ergebnisse der bisher eingeleiteten Budgetierung möglichst rasch zu
evaluieren und weitere Budgetierungsverfahren möglichst rasch auf andere
Kulturmittler anzuwenden,

55. einen beratenden Ausschuss für kulturelle Außenpolitik mit Persönlichkei-
ten aus Mittlerorganisationen, Kultur und Politik zu berufen,

56. sich für eine stärkere Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher Akteure – ins-
besondere der Kulturverbände – in der Auswärtigen Kultur- und Bildungs-
politik einzusetzen,

57. einen Beitrag zu einer besseren Verzahnung von Kulturpolitik im Ausland
und im Inland zu leisten, um den interkulturellen Dialog mit den in Deutsch-
land lebenden Migrantinnen und Migranten und dem Ausland zu verstär-
ken,

58. die Zusammenarbeit öffentlicher Akteure der AKBP und privaten Trägern
systematisch zu verbessern und auszubauen,

Drucksache 16/6604 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

59. das innovative Potential neuer Akteure aus den Bereichen der Medien und
der Kreativindustrie zu erschließen und für deren Einbindung in das Kultur-
mittlernetzwerk der deutschen auswärtigen Kulturarbeit zu sorgen,

60. gemäß der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Viel-
falt kultureller Ausdrucksformen den zivilgesellschaftlichen Beitrag inner-
halb der kulturellen Zusammenarbeit zu erhöhen.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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