BT-Drucksache 16/6332

zu der zweiten Beratung des Antrags der Bundesregierung -Drucksachen 16/6278, 16/6330- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) auf Grundlage der Resolutionen 1701 (2006) und 1773 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006 bzw. 24. August 2007

Vom 11. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6332
16. Wahlperiode 11. 09. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln),
Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde,
Dr. Uschi Eid, Britta Haßelmann, Thilo Hoppe, Omid Nouripour, Claudia Roth
(Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6278, 16/6330 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der
„United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) auf Grundlage der
Resolutionen 1701 (2006) und 1773 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 11. August 2006 bzw. 24. August 2007

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im August 2006 konnten mit der Verabschiedung der Resolution des UN-Sicher-
heitsrates 1701 die Kampfhandlungen zwischen Israel und der Hisbollah been-
det werden. Auslöst wurde der Krieg durch die Entführung von zwei israeli-
schen Soldaten auf israelischem Gebiet durch die Hisbollah und die massive
militärische Reaktion Israels. Der Krieg führte durch Luftwaffenangriffe Israels
wie Raketenangriffe der Hisbollah zu großen Zerstörungen auf beiden Seiten.
Auf libanesischer Seite kamen fast 1200 Menschen im Süden des Landes und in
Beirut ums Leben, auf israelischer Seite 119 Soldaten und 40 Zivilisten. Die Be-
mühung der UN, durch einen sofortigen Waffenstillstand zu einem schnellen
Ende der Kampfhandlungen zu kommen, konnte erst verspätet umgesetzt wer-
den und gelang mit Einigung auf die Einsetzung einer verstärkten UNIFIL-
Truppe im Südlibanon im Rahmen der Resolution 1701.

1. Die erweiterte UNIFIL

Das seit 1978 bestehende UNIFIL-Mandat wurde mit der Resolution 1701 auf
bis zu 15 000 Soldatinnen und Soldaten aufgestockt, die mit einem robusten

Mandat den Waffenstillstand sichern und die libanesischen Autoritäten und die
libanesische Armee bei der Ausübung ihrer Autorität in gesamten Staatsgebiet
des Libanon unterstützen sollen. Dazu soll UNIFIL eng mit den regulären Ein-
heiten der libanesischen Armee kooperieren und sie aus- und weiterbilden.

Bisher waren etwas über 11 000 UNIFIL-Soldatinnen und Soldaten im Süd-
libanon und ca. 2 000 Marinesoldatinnen und -soldaten aus 29 Staaten, davon
18 EU-Mitgliedstaaten, beteiligt.

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Erstmals ist die libanesische Armee im Südlibanon stationiert worden und
nimmt zunehmend an der Überwachung des Seeraumes teil. Alle Konflikt-
parteien – Israel und als damaliger Bestandteil der libanesischen Regierung die
Hisbollah – haben der Resolution zugestimmt. Alle libanesischen Gruppen und
Parteien unterstützen auch heute ausdrücklich UNIFIL und die Resolution 1701.
Nach Anforderung durch die UN hat der Deutsche Bundestag am 20. September
2006 das Mandat für einen deutschen maritimen Beitrag zu UNIFIL mit bis zu
2 400 Soldatinnen und Soldaten beschlossen. Israel hat die deutsche Teilnahme
ausdrücklich unterstützt.

Am 24. August 2007 hat der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1773 auf An-
frage der libanesischen Regierung das Mandat für UNIFIL bis zum 31. August
2007 verlängert. Darin wird die positive Rolle von UNIFIL bei der Sicherung
des Waffenstillstandes hervorgehoben und die Notwendigkeit weiterer enger
Zusammenarbeit mit der libanesischen Armee betont. Darüber hinaus betont die
Resolution die Bedeutung, im Rahmen der Resolution 1701 und der Vorgänger-
resolutionen eine langfristige Friedenslösung anzustreben und die Ursachen des
Konfliktes zu bearbeiten.

Im Lichte der politischen Entwicklungen bedürfen alle Maßnahmen zur Um-
setzung der Resolution 1701 der laufenden Evaluierung und Anpassung an ver-
änderte Situationen. Dies gilt auch für das deutsche militärische Engagement
und seine Ausgestaltung sowie den weiteren Zeitrahmen der bis zum 31. August
2008 befristeten Mission.

Am 22. August 2007 hat das Bundeskabinett einer Verlängerung der deutschen
Beteiligung am Marineeinsatz im Libanon mit einer reduzierten Obergrenze von
1 400 Soldatinnen und Soldaten unter Vorbehalt des Bundestagsbeschlusses
zugestimmt, da bisher weniger als 1 000 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz
waren. Die Bundesregierung will die deutsche Führung des Marineeinsatzes auf
Wunsch der Vereinten Nationen fortführen, sie aber Ende Februar 2008 ab-
geben.

2. Bewertung des Einsatzes: Chancen und Risiken

Das Fazit des UNIFIL-Einsatzes und des deutschen Beitrages fällt überwiegend
positiv aus: Der Süden Libanons ist insgesamt stabil und im Operationsgebiet
unter Kontrolle der UNIFIL bzw. der libanesischen Armee. UNIFIL hat im Ein-
satzzeitraum laut Bericht des Generalsekretärs vom 28. Juni 2007 altes, zurück-
gelassenes Militärmaterial sichergestellt, aber keinerlei Bewaffnung im Opera-
tionsgebiet südlich des Litani-Flusses entdeckt und keinerlei Hinweise darauf
erhalten. Bei der erfolgreichen Überwachung der Seeseite wurden keine Waffen-
lieferungen gefunden. Durch das maritime Kontingent konnten die israelischen
Embargomaßnahmen nach dem Krieg beendet werden. Die libanesische Marine
hat ihre Fähigkeiten verbessert und soll zunehmend in die Lage versetzt werden,
die Überwachung des Seeraumes selbst zu übernehmen. Die Ausdehnung der
libanesischen staatlichen Autorität und die Stärkung der Armee gehen voran,
ebenso wie der Wiederaufbau. Die Zusagen der Geberkonferenzen in Stockholm
und Paris müssen von der internationalen Gemeinschaft eingehalten werden. Ein
größerer Teil der von der israelischen Armee benutzten ca. 1 Million Streu-
munitionsteile, die die örtliche Bevölkerung gefährden, konnte geräumt werden.
Vertrauensbildende Maßnahmen im Rahmen einer trilateralen Militärgruppe
zwischen UNIFIL, Israel und Libanon sind ebenfalls positiv.

Demgegenüber stehen als Herausforderungen andauernde Grenzverletzungen
Israels und Libanons, die von den Konfliktparteien gemeinsam mit UNIFIL
markiert werden müssen. Die Freilassung der israelischen Soldaten Eldad Regev
und Ehud Goldwasser und ein Gefangenenaustausch stehen aus. Die israeli-

schen Überflüge haben sich auf 15 bis 20 täglich gesteigert und gefährden die
Legitimation von UNIFIL. Brüche des Waffenstillstands, wie der Abschuss von

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drei Katyusha-Raketen am 17. Juni 2007, zu dem sich die bis dahin unbekannten
„Jihadi Badr Brigaden im Libanon“ bekannt haben, sind ebenso beunruhigend,
wie terroristische Anschläge und Drohungen, wie der Anschlag auf spanische
UNIFIL-Soldaten am 24. Juni 2007. Ein großes Problem für UNIFIL und die
Resolution 1701 ist die fehlende Überwachung großer Teile der Landgrenze zu
Syrien. Bewaffnete Gruppen, darunter Hisbollah, haben militärische Strukturen
außerhalb des Operationsgebietes verlagert. Einzelne belegte Waffenfunde in-
klusive Raketenteilen belegen, dass Hisbollah und andere bewaffnete Gruppen
weiterhin Nachschub an Waffenlieferungen erhalten. Es bleibt ungewiss, inwie-
weit die Behauptung der Hisbollah, auf Vorkriegsniveau wiederaufgerüstet zu
haben, zutrifft. Vor allem von Israel erhobene Vorwürfe über Lieferungen hoch-
technologischer Waffensysteme konnten nicht belegt und von den Vereinten
Nationen nicht bestätigt werden. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen
forderte insbesondere Syrien und den Iran auf, ihren Verpflichtungen zur Unter-
bindung von Waffenschmuggel nachzukommen und bekräftigte seine Haltung,
dass die Entwaffnung aller libanesischen Milizen in einem libanesisch geführten
politischen Prozess erfolgen muss. UNIFIL selbst kann und soll diese Entwaff-
nung nicht durchsetzen, notwendig sind dafür Fortschritte im politischen Dialog
und bei den Bemühungen zu einem effektiven Grenzregime.

An der östlichen Grenze zu Syrien ist eine zuverlässige Überwachung nicht ge-
währleistet, da die libanesische Regierung unter Beteiligung der Hisbollah einer
dortigen Stationierung der UNIFIL nicht zugestimmt hat. Syrische und libane-
sische Behörden sind gemeinsam verantwortlich für die Überwachung. Der
Bericht einer Untersuchungskommission der Vereinten Nationen über die
Grenzüberwachung (LIBAT) kam zu dem Ergebnis, dass erhöhtes internationa-
les Engagement notwendig ist, um die trotz Fortschritten insgesamt schwachen
libanesischen Kapazitäten zur Grenzüberwachung zu stärken und die mangelnde
Abstimmung zu verbessern. Dafür werden konkrete Maßnahmen vorgeschla-
gen, die sich auch am von Deutschland durchgeführten Projekt an der Nord-
grenze orientieren. Die vier für die Grenzsicherheit verantwortlichen libane-
sischen Behörden sollen durch ein integratives Grenzkontrollkonzept in die
Lage versetzt werden, die Grenze effektiv zu kontrollieren. Dafür hat die Bun-
desregierung Grenzscanner geliefert und ein Ausbildungsteam entsandt. Eine
erfolgreiche Ausdehnung dieses Konzeptes erfordert erhöhte Anstrengungen
der EU und der Bundesregierung und eine raschere Finanzierung und Umset-
zung der Projekte als in der Vergangenheit. Der Erfolg von UNIFIL hängt auch
vom Erfolg der verbesserten Grenzüberwachung ab.

3. Politische Lage im Libanon

Wichtigste Grundlage für den Erfolg von UNIFIL sind Fortschritte im poli-
tischen Dialog. Mit der zentralen Beteiligung an UNIFIL haben die EU und
Deutschland Verantwortung für politische Fortschritte neben den militärischen
und sicherheitspolitischen Unterstützungsaufgaben übernommen. Im ersten Jahr
des UNIFIL-Einsatzes konnte die innerlibanesische Blockade aber nicht über-
wunden werden, sondern hat sich sogar deutlich verschärft. Diese Gefahren
nicht zu benennen, wie es der Antrag der Bundesregierung versäumt, ist fahrläs-
sig.

Die politische Lage im Libanon ist über ein Jahr nach Ende des militärischen
Konflikts äußerst angespannt. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat
in seinem Zwischenbericht vom Juni 2007 darauf hingewiesen und seine Be-
fürchtung ausgedrückt, dass die Umsetzung der Resolution 1701 durch die
schwierige politische Lage behindert werden könnte. Größere Fortschritte im
politischen Bereich sind die Grundvoraussetzung für den Erfolg von UNIFIL
und einer friedlichen Entwicklung im Libanon und in der Region. Da sich die

EU intensiv im Rahmen von UNIFIL engagiert, muss sie alle Anstrengungen
unternehmen, um solche politschen Fortschritte zu erzielen und dies diploma-

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tisch zu untermauern. Die lange anhaltenden Kämpfe zwischen der libanesi-
schen Armee und extremistischen Kämpfern im Palästinenserlager Nahr Al-Ba-
rid und die Anschläge auf UNIFIL-Soldaten, bei denen am 24. Juni 2007 sechs
spanische UNIFIL-Soldaten ums Leben kamen, geben großen Anlass zur Sorge.

Zugleich besteht die innenpolitische Blockade zwischen der Regierung Siniora
und der Opposition fort. Seit dem Austritt der oppositionellen Minister ist die
Regierungsbasis verkleinert und die Parlamentsarbeit aufgrund eines Boykotts
der Oppositionsparteien blockiert. Aus einer Nachwahl im Bezirk Metn ging die
Opposition gestärkt hervor, was die Blockade verstärkt hat. Beide Seiten konn-
ten bisher keinen Konsens in den Streitfragen finden und sich auf eine von der
Opposition vorgeschlagene Regierung der nationalen Einheit und einen für
beide Seiten akzeptablen Präsidentschaftskandidaten für die Wahlen am
25. September 2007 einigen. Im Falle einer anhaltenden Blockade droht eine
Eskalierung der Lage, da eine reguläre Präsidentschaftswahl ohne die erfor-
derliche Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten nicht stattfinden
kann und ein Verlust der politischen Legitimität beider Lager droht.

Im innerlibanesischen Streit hat sich die EU zunächst mit dem Verweis auf die
Legitimität der libanesischen Regierung auf eine Unterstützung der Regierung
Siniora konzentriert. Aufgrund der innenpolitischen Verschärfung und zuneh-
menden Lagerbildung ist es aber zentral, den Dialog zwischen den einzelnen
Gruppen zu unterstützen. Nur eine repräsentative Regierung wird im Libanon
ausreichende Legitimität haben, um die dringend erforderlichen politischen Re-
formen und eine substantielle Stärkung des Staates anzugehen. Eine anhaltende
Spaltung widerspricht dem Geist des Ta’if-Abkommens (Friedensabkommen
nach dem Bürgerkrieg 1989) und dem darin enthaltenen Bekenntnis zu einer
Überwindung der Fragmentierung des politischen Systems. Langfristiges Ziel
muss sein, durch eine Stärkung gesamtlibanesischer Institutionen eine Abschaf-
fung des religiösen Proporzes zu erreichen. Diesen Prozess muss die EU aktiv
begleiten.

Der UNIFIL-Einsatz ist weiterhin geeignet, zur Stabilität beizutragen, kann aber
die politische Blockade nicht auflösen. Die Resolution 1701 stellt kein abschlie-
ßendes Konzept für einen stabilisierenden Prozess dar. Die französische Initia-
tive zum Dialog der innerlibanesischen Kräfte war ein richtiger Ansatz, der aber
mit Nachdruck von der gesamten EU getragen werden sollte. Auch die USA
müssen davon überzeugt werden, dass ein Dialog und eine politische Lösung im
Libanon unerlässlich sind für die Stabilität der Region.

4. Regionales Umfeld

Die EU muss die Rolle der Vereinten Nationen und multilaterale Ansätze im
Nahen Osten nachdrücklich stärken. Unter der deutschen EU-Ratspräsident-
schaft konnten die erhofften Fortschritte nicht erzielt werden. Die Wiederbele-
bung des Nahostquartetts als einzig konkrete Maßnahme konnte keinen politi-
schen Prozess in Gang setzen, zumal keine Ausweitung der Zuständigkeit auf
Syrien und Libanon erfolgte. Um das regionale Umfeld zu verbessern, sind auch
intensivere Bemühungen der EU zur Wiederaufnahme eines israelisch-paläs-
tinensischen Friedensprozesses und zur Überwindung der Spaltung der palästi-
nensischen Autonomiegebiete gefordert.

Dies schließt auch Bewegung im regionalen Friedensprozess, insbesondere eine
Wiederaufnahme der syrisch-israelischen Friedensgespräche mit ein. Konkrete
Probleme in den Beziehungen zwischen Libanon, Israel und Syrien müssen stär-
ker angegangen werden. Dazu zählen die Frage der Zugehörigkeit der Shebaa-
Farmen, die endgültige Grenzdemarkierung, die derzeit von den UN recher-
chiert wird, und ein syrisch-libanesischer Ausgleich inklusive der Aufnahme

diplomatischer Beziehungen. Dazu muss es gegenüber Syrien eine diploma-
tische Initiative geben, auch um ein weiteres Abdriften in eine feste Allianz mit

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6332

dem Iran zu verhindern. Damit verbunden sind klare Erwartungen im Bereich
der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte. Initiativen der EU und der
Bundesregierung zur Einbindung Syriens und Vermeidung einer Destabilisie-
rung des Landes, dass mittlerweile bis zu 1,5 Millionen irakische Flüchtlinge
aufgenommen hat, sind zu begrüßen.

Deutschland hat eine besondere historische Verantwortung gegenüber Israel und
ein elementares Interesse an einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten. In die-
sem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, dass neben der libane-
sischen auch die israelische Regierung um ein deutsches militärisches Engage-
ment gebeten hat. Neben dem zivilen und politischen Engagement stellt auch
eine im Risiko überschaubare und begrenzbare maritime deutsche Beteiligung
an UNIFIL weiterhin einen legitimen und wichtigen Beitrag dar.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● sich mit der deutschen Beteiligung an UNIFIL für ein weiteres Jahr aktiv für
die Umsetzung der Ziele des UN-Mandats aus der Resolution 1701 einzu-
setzen,

● dafür zu sorgen, dass der Einsatz umfassend politisch und diplomatisch von
Seiten der EU und Deutschlands begleitet wird,

● sich mit allen möglichen Kanälen nach Kräften für eine Freilassung der is-
raelischen Geiseln und ein baldiges Lebenszeichen der entführten israeli-
schen Soldaten einzusetzen,

● einen politischen Prozess zur Stabilisierung im Libanon zu unterstützen, der
alle politischen Kräfte im Libanon einschließt, um eine Auflösung der
Blockade zwischen Regierung und Opposition zu erreichen,

● mit allen demokratisch legitimierten Parteien im libanesischen Parlament,
einschließlich der Hisbollah, zu sprechen und zu einem Ausgleich beizu-
tragen,

● durch einen libanesischen politischen Dialog und eine Einbindung aller
politischen Kräfte den Weg zu einer Entwaffnung aller Milizen, darunter der
Hisbollah, wie in der Resolution 1559 gefordert, zu ebnen,

● die Rechtsstaatlichkeit im Libanon und weitere Reform der libanesischen
Institutionen zu unterstützen und ihre Kapazitäten zu stärken,

● den Wiederaufbau konsequent weiterzubetreiben, insbesondere im besonders
betroffenen Südlibanon, und die Zusagen der internationalen Geberkonferen-
zen einzuhalten,

● das zentrale deutsche Pilotprojekt zur Verbesserung des libanesischen Grenz-
schutzes an der Nordgrenze schnell umzusetzen und dazu beizutragen, dass
im Rahmen der Umsetzung der Resolution 1701 – konkret durch Umsetzung
der LIBAT-Empfehlungen – eine umfassende Eindämmung des Waffen-
schmuggels in den Libanon nicht nur auf See, sondern auch zu Land erfolgt,

● die Kapazitäten der Botschaft Beirut zu stärken durch die Entsendung eines
eigenen Militärattachés und einer Verstärkung der politischen Abteilung,

● beim nächsten Quartetttreffen am 23. September in New York Libanon und
Syrien auf die Agenda zu setzen und auf eine energische Nahost-Friedens-
initiative zu drängen, die einen Ausgleich zwischen Syrien, Libanon und
Israel anstrebt und die jeweiligen konkreten bilateralen Streitfragen wie
Golan und Shebaa-Farmen einschließt,

● sich darüber hinaus für eine Verhandlungslösung mit dem Ziel friedlicher

Koexistenz aller Staaten in der Region einzusetzen, dafür die von der Arabi-
schen Liga bestärkte saudische Friedensinitiative nachhaltig zu unterstützen

Drucksache 16/6332 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

und substantielle Verhandlungen Israels und der Palästinenser voranzubrin-
gen,

● die laufende Information über den Einsatz und über die deutschen politischen
Projekte für den Deutschen Bundestag zu verbessern, um eine fundierte Ab-
wägung von Chancen und Risiken zu ermöglichen,

● eine umfassende Evaluierung des bisherigen UNIFIL-Einsatzes und des bis
zum 31. August befristeten deutschen Beitrags zu diesem Einsatz vorzuneh-
men.

Berlin, den 11. September 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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