BT-Drucksache 16/6004

Rüstungsexporte an Pakistan

Vom 4. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6004
16. Wahlperiode 04. 07. 2007

Große Anfrage
der Abgeordneten Alexander Bonde, Winfried Nachtwei, Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller
(Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen
Trittin, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rüstungsexporte an Pakistan

Die Bundesregierung ist bereit, hochmoderne deutsche U-Boote an Pakistan zu
exportieren. Auch andere Kriegswaffen- und Rüstungsexporte sind im Ge-
spräch. Pakistan wird seit dem Umsturz 1999 vom Militär regiert und bewegt
sich innenpolitisch am Rande des Kriegsrechts (s. International Crisis Group:
Emergency Rule or Return to Democracy? www.crisisgroup.org). Nach dem
„Failed States Index 2007“ rangiert Pakistan auf Rang 12 von 177 untersuchten
Staaten und damit vor Staaten wie Nordkorea, Burma oder Syrien. Transparency
International (www.transparency.org) sieht Pakistan im „Corruption Perceptions
Index 2006“ auf Rang 147 von 163 Staaten, d. h. unter den 20 als besonders kor-
rupt geltenden Staaten. Unter der Militärherrschaft von General Musharraf ha-
ben nicht nur Militär und Geheimdienst, sondern auch religiöse und gewaltbe-
reite Fanatiker an Macht und Einfluss gewonnen (NZZ vom 5. Juni 2007, FAZ
vom 20. Juni 2007). Die Macht des Präsidenten erodiert, die Protestbewegung
wächst und die Rückkehr der Demokratie ist fragwürdiger denn je. Es ist nicht
auszuschließen, dass in Pakistan in den kommenden Jahren radikalislamistische
und mit internationalen Terroristen kooperierende Kräfte noch größeren Ein-
fluss auf den Staat und damit auch auf dessen Nuklearwaffenkomplex erhalten.

Ein Rüstungsexport an Pakistan wäre nach Auffassung der Fragesteller mit den
deutschen außen- und sicherheitspolitischen Interessen und den Rüstungs-
exportrichtlinien nicht vereinbar. (http://www.bicc.de/ruestungsexport/pdf/
countries/2007_pakistan.pdf) Auch der EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuh-
ren kennt eine Reihe von Kriterien, wonach ein Export von Kriegswaffen in die
südasiatische Spannungsregion und an das instabile, nuklearbewaffnete Militär-
regime nicht genehmigungsfähig ist. Der Benutzerleitfaden zum Verhaltens-
kodex soll sicherstellen, dass alle Staaten der EU den Verhaltenskodex einheit-
lich interpretieren und einhalten. Nach den in Einzelbereichen strengeren und
für deutsche Exporte ausschlaggebenden Rüstungsexportrichtlinien der Bun-
desregierung ist der Export von Kriegswaffen an Drittstaaten, d. h. Staaten, die
nicht der NATO oder EU angehören bzw. diesen genehmigungsrechtlich gleich-

gestellt sind, grundsätzlich verboten. Eine Genehmigung ist nur im Einzelfall
und nur bei Vorliegen besonderer außen- und sicherheitspolitischer Interessen
zulässig. Beschäftigungspolitische Gründe dürfen keine ausschlaggebende
Rolle spielen und der Export darf nicht zum Aufbau exportspezifischer Kapazi-
täten führen. Genehmigungen kommen insbesondere dann nicht in Betracht,
wenn das Empfängerland innen- bzw. außenpolitisch in bewaffnete Auseinan-
dersetzungen verwickelt ist oder solche drohen, die Menschenrechte systema-

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tisch verletzt werden und das Verhalten des Empfängerlandes z. B. hinsichtlich
des Gewaltverzichts, der Terrorismusbekämpfung oder der Einhaltung interna-
tionaler Verpflichtungen im Bereich der Abrüstung und Nichtverbreitung unzu-
reichend ist.

Dennoch hat die Bundesregierung deutschen Rüstungsfirmen die Erteilung einer
Genehmigung für den Export von drei hochmodernen U-Booten an das Militär-
regime in Pakistan in Aussicht gestellt und damit eine Vorentscheidung für eine
endgültige Ausfuhr getroffen. Das Rüstungsgeschäft wurde von der Bundesre-
gierung mit einer Hermesbürgschaft in Höhe von 1,3 Mrd. Euro abgesichert.
(Neues Deutschland vom 21. April 2007) In der Begründung des Exportkredits
bezeichnet die Bundesregierung den U-Boot-Export als „Chance auf künftige
Aufträge, da die pakistanische Marine angabegemäß an einer langfristigen Part-
nerschaft interessiert ist.“ („U-Boote für Pakistan“, www.bits.de) Pakistan hat
bei einem Besuch von Verteidigungsminister Jung sein Interesse an Waffenlie-
ferungen aus Deutschland bekundet und dies als „Honorierung Pakistans für den
Kampf gegen Extremisten“ bezeichnet (DIE WELT vom 6. Juni 2007). Neben
Drohnen will Pakistan „möglichst bald rund 1 000 gepanzerte, mit Maschinen-
gewehren bewaffnete und von Ketten getriebene M113-Fahrzeuge der Bundes-
wehr kaufen“ (Kölner Stadt-Anzeiger vom 18. Juni 2007). In der Schweiz hatte
ein beabsichtigter Export von 736 ausgemusterten M113-Schützenpanzern zu
erheblichen Protesten und zur Annullierung des Geschäftes geführt.

Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass die Bundesregierung im Bereich der
Rüstungsexportpolitik – insbesondere in die Krisenregionen Asiens – einen fun-
damentalen Kurswechsel vollzieht, der im Widerspruch zu den Rüstungsexport-
richtlinien und zur bisherigen Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der
Bundesregierung steht. Im Weißbuch 2006 heißt es: „Unter Anwendung des vor-
handenen Kontrollinstrumentariums unterstützt die Bundesregierung die Ex-
portbemühungen deutscher wehrtechnischer Unternehmen, um eine ausreichen-
de Auslastung der Kapazitäten zu fördern. Sie ist bereit, mit Staaten auch
außerhalb von NATO und EU, die zum Abbau von Konflikten beitragen, ge-
meinsame Sicherheitsinteressen verfolgen und demokratisches Verhalten beach-
ten sowie Verpflichtungen im Bereich Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung
übernehmen, strategische Partnerschaften einzugehen.“ (S. 87). Verteidigungs-
minister Dr. Franz Josef Jung, Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und
Wirtschaftsminister Michael Glos haben bei ihren Reisen nach Asien auffällig
offensiv für deutsche Rüstungsexporte in die Region geworben. So hat Verteidi-
gungsminister Dr. Franz Josef Jung Indien den Verkauf von EUROFIGHTER in
Aussicht gestellt und hinzugefügt, die Entscheidung für oder gegen das Kampf-
flugzeug liege auf der indischen Seite (FAZ vom 5. Juni 2007).

Pakistan besitzt eine der größten Armeen der Welt. Der pakistanische Militär-
haushalt beansprucht einen wesentlichen Teil des Staatshaushalts. Das Militär
ist über Stiftungen, Banken und Wirtschaftsunternehmen im erheblichen Um-
fang privatwirtschaftlich aktiv und besetzt viele zivile Schlüsselpositionen des
Landes (s. Ayesha Siddiqa: Military Inc. – Inside Pakistan’s Military Economy,
Karachi 2007). Die Herrschaft von Militär und Geheimdienst wird von Korrup-
tion, Unruhen und gewaltätigen Aufständen begleitet und erschwert die Rück-
kehr der Demokratie. Nach dem 11. September 2001 wuchs das Interesse der
USA und des Westens, Pakistan als Partner im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus zu gewinnen. Dies ist nur unzureichend gelungen. Waziristan und
große Teile Pakistans gelten heute mehr denn je als Rekrutierungs- und Aus-
bildungsbasis für Taliban und Al-Kaida-Kräfte. Militär und Geheimdienst spie-
len hinsichtlich der Förderung, Bekämpfung oder Duldung des Terrorismus
sowie fundamentalistischer religiöser Gruppen eine äußerst zwielichtige Rolle
(s. z. B. Seth G. Jones: Pakistan’s Dangerous Game, in: Survival, Spring 2007).

Große Teile des Sicherheitsapparates stehen im Verdacht, Taliban und andere

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6004

militante fundamentalistische Kräfte (Jihadis) gezielt zu unterstützen und zur
Destabilisierung der Nachbarländer einzusetzen.

„Die Instrumentalisierung von militanten religiösen Gruppen durch das pakista-
nische Militär und den pakistanischen Nachrichtendienst … (ISI) steht außer
Frage. Inzwischen steht umgekehrt die Sorge, dass der Staatsapparat durch reli-
giöse Kräfte – insbesondere durch religiöse Extremisten – instrumentalisiert und
unterwandert werden könnte.“ (Boris Wilke, SWP, 2006). In den vergangenen
Jahren hat der gewalttätige Protest gegen die Politik Musharrafs deutlich zuge-
nommen. In einzelnen Regionen sind Regierung und Militär nicht mehr Herr der
Lage. Das Risiko, dass dem Militär die Kontrolle entgleitet und sich weitere
Teile des Militärs auf die Seite konservativer oder extremistischer islamischer
Kräfte schlagen, ist gewachsen. Die Menschenrechtslage hat sich dabei erheb-
lich verschlechtert. Die Zahl der Hinrichtungen nimmt zu, immer mehr Men-
schen – verstärkt auch Journalisten – werden widerrechtlich festgehalten, ver-
schleppt, gefoltert und hingerichtet. Die gegenwärtigen Unruhen anlässlich der
Entlassung des Musharraf-kritischen Obersten Richters, und die Besetzung der
Roten Moschee durch Fundamentalisten der Lal Masjid unterstreichen dies.

Pakistans fragiles und mit Atomwaffen bewaffnetes Regime befindet sich im
Zentrum eines gewaltträchtigen Krisenherdes, der vom Iran über Afghanistan
und China bis nach Indien reicht. Pakistans Armee und Geheimdienst werden
von Indien und Afghanistan auch nach dem 11. September 2001 immer wieder
beschuldigt, Terroristen zu unterstützen. Der Kaschmir-Konflikt und terroris-
tische Anschläge in Indien haben in den vergangenen Jahren wiederholt zu Ge-
fechten sowie massiven Streitkräftemobilisierungen geführt. 2002 konnte nur
mit größter diplomatischer Mühe von Seiten der USA ein Krieg – bei dem
womöglich Nuklearwaffen zum Einsatz gekommen wären – verhindert werden.
Parallel zum Friedensdialog wird der Rüstungswettlauf zwischen Indien und
Pakistan, insbesondere im Raketenbereich, fortgesetzt (Neues Deutschland vom
1. Dezember 2006).

Vor dem Hintergrund der latenten (nuklearen) Kriegsgefahr und der Sorge, dass
Atomwaffen und Nukleartechnologien in die Hände von extremistischen Grup-
pen fallen könnten, ist der in den vergangenen Jahren deutlich zu konstatierende
Erosionsprozess in Pakistan äußerst beunruhigend. Pakistan hat sich seit den
70er Jahren außerhalb des Atomwaffensperrvertrages und unter dem Deckman-
tel der zivilen Nutzung der Atomenergie in den Besitz von Atomwaffen ge-
bracht. Das multinationale Netzwerk des „Vaters der pakistanischen Atom-
bombe“, Abdul Qadeer Khan, konnte mit staatlicher Duldung oder gar
Beteiligung über Jahre hinweg Nukleartechnologien an Staaten wie Iran, Nord-
korea und Libyen liefern. Es gibt Zweifel, dass dieses weltweite Proliferations-
netzwerk völlig zerschlagen ist. Die pakistanische Regierung nimmt die Verant-
wortlichen in Schutz und verweigert die Aufklärung. Kein einziger der für die
Proliferation Verantwortlichen wurde angeklagt oder verurteilt. Angesichts der
Bestrebungen der USA, die Nuklearsanktionen gegen Indien aufzuheben, for-
ciert Pakistan das eigene Atomprogramm.

Pakistan ist insbesondere durch die massive indische Aufrüstung – die nicht zu-
letzt auch durch die USA unterstützt wird – beunruhigt. In Asien ist ein Wettrüs-
ten entbrannt, an dem auch deutsche Firmen beteiligt sein wollen. Türöffner ist
hierbei der Marinebereich. Laut Defense News (vom 21. Mai 2007) rechnen Rüs-
tungsunternehmen damit, dass in den kommenden 10 Jahren in Asien und Aus-
tralien insgesamt 841 Marineschiffe (darunter 83 U-Boote, 82 Fregatten, 32 Zer-
störer, 83 Landungsboote, 122 Schnellboote) im Wert von 108 Mrd. US-Dollar
beschafft werden. Die 83 U-Boote verteilen sich auf 18 Beschaffungsprogramme
in neun Staaten (Taiwan, China, Indien, Pakistan, Südkorea, Japan, Malaysia,

Singapore, Indonesien) und haben einen geschätzten Marktwert von 29 Mrd.
US-Dollar. Zur Bekämpfung dieser „U-Boot-Bedrohung“ wird parallel dazu

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mit dem Bau von 151 Schiffen mit U-Boot-Abwehrfähigkeiten im Wert von
24 Mrd. US-Dollar gerechnet. Dieses maritime Wettrüsten ist mit dem Argument
der Bekämpfung von Piraterie und der Gewährleistung der Sicherheit der See-
wege nicht erklärbar.

Pakistan gilt als großer Produzent von Kleinwaffen und steht im Verdacht, dass
in Pakistan hergestellte Waffen auch in den Händen nicht-staatlicher Akteure in
Indien, Kaschmir, im Nahen Osten usw. landen. Die Rüstungskooperation mit
China, das nach wie vor von einem Waffenembargo der EU belegt ist, ist
äußerst eng. Die staatliche pakistanische Exportkontrolle gilt als schwach. Die
größte und älteste Rüstungsfirma, Pakistan Ordnance Factory (POF) produziert
mit Lizenz von Heckler & Koch Kleinwaffen der Typen G-3, MG-3 und MP-5
sowie Munition und Explosivstoffe, darunter Landminen. Die Rüstungsfirma
wirbt in Werbespots für den Export von „German rifles G3, sub-machine guns
MP-5, machine gun MG-3“, die auf den modernsten Anlagen produziert wür-
den (http://www.youtube.com/watch?v=3wy8i8EXuPM). Pakistan, das dem
Ottawa-Abkommen zur Ächtung von Personenminen nicht beigetreten ist, be-
sitzt ca. 6 Millionen Anti-Personenminen und gehört zu den wenigen Staaten,
die weiterhin noch Landminen produzieren. Die Regierung hatte Ende 2006 an-
gekündigt, Teile der Grenze zu Afghanistan verminen zu wollen.

Die Konkurrenz um Rüstungsmärkte und die staatlichen Bemühungen um den
Erhalt bzw. den Ausbau eigener Rüstungskapazitäten bergen die Gefahr, dass
die nationalen wie europäischen Rüstungsexportstandards wechselseitig unter-
boten und damit ausgehöhlt werden. Offset-Geschäfte sollen den Bewerbern
Vorteile verschaffen. Frankreich hat 2005 mit Indien einen Vertrag über den Ver-
kauf von 6 U-Booten der Scorpene-Klasse (3,6 Mrd. US-Dollar) abgeschlossen
und ist auch an der Lieferung von U-Booten an Pakistan interessiert. Nach An-
gaben von „Defence News“ vom 27. Februar 2006 war der Export von U-Boo-
ten an Pakistan in Frankreich lange umstritten. „Industry needs it, but the French
government does not want to contribute to a potential arms race in the region …
But if Paris withholds export approval, Pakistan might turn to the 214 submarine
built by Howaldtswerke-Deutsche Werft (HDW)“. Der EU-Verhaltenskodex
sollte eigentlich einen Rahmen dafür bieten, dass eine deutsche oder französi-
sche Genehmigungsverweigerung von Partnern nicht unterlaufen wird. Voraus-
setzung ist, dass die Mitgliedstaaten den Verhaltenskodex ernst nehmen.

Mit Hilfe vorangegangener französischer Technologietransfers ist die Marine-
werft in Karachi inzwischen in der Lage, U-Boote, Patrouillenschiffe und
Minenräumer herzustellen. Frankreich hat mit Pakistan eine Exportlizenz ver-
einbart, sodass Pakistan mit französischer Zustimmung exportieren könnte.
Hierfür wurde im Jahr 2000 eine pakistanische Rüstungsexport-Agentur ge-
gründet und eine internationale Rüstungsmesse organisiert. Potentielle Kunden
sind die VAE, Katar, Malaysia und Niger. Pakistan ist bestrebt, eigene Export-
fähigkeiten aufzubauen und in 5 Jahren Rüstungsgüter im Wert von einer hal-
ben Mrd. US-Dollar exportieren zu können. Die neuen U-Boote sollen in Pakis-
tan zusammengebaut werden. Außerdem sollen sie in der Lage sein,
amerikanische Harpoon-Raketen verschiessen zu können. Laut der indischen
Zeitung „The Hindu“ vom 17. Juli 2005 hat HDW inzwischen die U-Boote der
Klasse 214 so umgebaut, dass sie auch Unterwasserstarts von Raketen ermög-
lichen. Die US-Regierung hatte 2006 den Verkauf von 30 U-bootfähigen
Harpoon-Raketen an Pakistan genehmigt.

Pakistan hat seine Raketentechnologie in den vergangenen Jahren – im Falle
Nordkoreas u. a. durch den Tausch gegen pakistanische Nukleartechnologie-
Kenntnisse – immer weiter ausgebaut und befindet sich auch hier in einem Wett-
rüsten mit Indien. Von Seiten der pakistanischen Marine wurde in den vergange-

nen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass man die U-Boote mittel- und
langfristig als Atomwaffenträger nutzen möchte. Pakistan bemüht sich dabei um

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6004

die Entwicklung einer U-bootfähigen Variante der nuklearwaffenfähigen Mittel-
streckenrakete vom Typ „Babur“.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zum Genehmigungsverfahren

1. Welches sind die „besonderen außen- und sicherheitspolitischen Interessen
der Bundesrepublik Deutschland“, die dazu geführt haben, dass die Bundes-
regierung im Falle Pakistans vom Grundsatz einer restriktiven Rüstungs-
exportpolitik und der Leitlinie keine Kriegswaffen an Drittstaaten und
insbesondere keine Kriegswaffen in Krisen- oder Spannungsregionen abge-
wichen ist?

2. Wo und wie ist das Beteiligungs- und Entscheidungsverfahren für Voranfra-
gen bzw. die Erteilung von Ausführbürgschaften für Exporte von Kriegswaf-
fen und sonstigen Rüstungsgütern geregelt?

Wer hat in welchen Fällen die Federführung?

Welchen Abstimmungsmodus sieht die Geschäftsordnung für den Bundes-
sicherheitsrat bzw. den Interministeriellen Ausschuss vor?

3. Wie rechtsverbindlich ist eine positiv entschiedene Voranfrage bzw. eine er-
teilte Ausfuhrbürgschaft?

Unter welchen Bedingungen kann eine solche Entscheidung widerrufen wer-
den?

Wann und in welchen Fällen ist dies in der Vergangenheit geschehen?

4. Wann und in welcher Form wurde die Voranfrage für den Export von U-Booten
nach Pakistan gestellt, welches Ministerium war bei der Genehmigungsertei-
lung federführend, und welche Ministerien und welche Referate des Auswär-
tigen Amtes wurden bei der Entscheidung beteiligt?

Wann haben der Bundessicherheitsrat bzw. der Interministerielle Ausschuss
die Entscheidung getroffen, und welche Ministerien haben für, welche gegen
das Rüstungsgeschäft bzw. die Bürgschaft gestimmt?

5. Welche Bedenken wurden im Rahmen des Genehmigungsprozesses, z. B.
von Seiten des Auswärtigen Amtes oder von Seiten des Entwicklungshilfe-
ministeriums, gegen eine Bewilligung der Voranfrage vorgebracht, und in-
wieweit wurde diesen Bedenken Rechnung getragen?

6. Hat die Bundesregierung angesichts der zahlreichen Risiken und Unwägbar-
keiten eines Missbrauchs einer Nutzung als potentieller (nuklearer) Angriffs-
plattform oder einer Weiterverbreitung der U-Boottechnologie die Genehmi-
gung und die Bürgschaft an irgendwelche Auflagen geknüpft, wenn ja, an
welche?

7. Seit wann war der Bundesregierung bekannt, dass französische und deutsche
Anbieter um den pakistanischen Auftrag konkurrieren?

Wurde das Thema U-Boot- oder Rüstungslieferungen an Pakistan im Rah-
men von bilateralen deutsch-französischen Gesprächen angesprochen, wenn
ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

8. Was ist aus Sicht der Bundesregierung die Aufgabe und Funktion der Gruppe
„COARM“ („Ausfuhr konventioneller Waffen“) und des EU-Verhaltens-
kodex?

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Hat die Bundesregierung, ein anderer Mitgliedstaat oder das Büro des Ho-
hen Repräsentanten für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der
EU das Thema U-Bootlieferungen an Pakistan im Rahmen der EU, z. B. in
der Arbeitsgruppe COARM, zur Sprache gebracht, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum ist dies von Seiten der Bundesregierung nicht gesche-
hen?

9. Wie wirksam ist nach Einschätzung der Bundesregierung der EU-Verhal-
tenskodex, wenn mit dem EU-Verhaltenskodex gemeinhin für nicht verein-
bar gehaltene Ausfuhren vor allem deshalb genehmigt werden, weil be-
fürchtet wird, dass ein anderer EU-Partner im Falle einer Ablehnung
weniger strenge Kriterien anlegt und den Export genehmigt?

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung den Konsultationsmecha-
nismus des EU-Verhaltenskodex weiter zu entwickeln?

10. Inwieweit würde aus Sicht der Bundesregierung bzw. anderer Experten ein
rechtsverbindlicher EU-Verhaltenskodex dazu beitragen, dass die Einhal-
tung des Verhaltenskodex verbindlicher und rechtlich überprüfbar wird?

Inwieweit muss es aus Sicht der Bundesregierung perspektivisch innerhalb
der EU ein Gremium geben, das über die Einhaltung des EU-Verhaltens-
kodex wacht?

11. Inwieweit hat die Bundesregierung mit dem Weißbuch einen Kurswechsel
im Bereich der deutschen Rüstungsexportpolitik eingeleitet, und welche
Aussagen sind für das politische Ermessen der Bundesregierung bzw. der
nachgeordneten Behörden ausschlaggebend?

a) Was bedeutet es in der Praxis und im Vergleich zu bisher, dass die Bun-
desregierung „unter Anwendung des vorhandenen Kontrollinstrumenta-
riums“ Exportbemühungen der deutschen Rüstungsindustrie unterstützt?

Was versteht die Bundesregierung unter einer „ausreichenden Auslas-
tung der Kapazitäten“?

Wie verhält sich dies zu den Bestimmungen der Rüstungsexportricht-
linien, wonach z. B. der Export in Drittstaaten nicht zum Aufbau zusätz-
licher, exportspezifischer Kapazitäten führen darf und beschäftigungs-
politische Gründe beim Export keine ausschlaggebende Rolle spielen
dürfen?

b) Was bedeutet die „strategische Partnerschaft“-Klausel des Weißbuchs für
die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung in Drittstaaten?

Heißt das, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die als restriktiv gel-
tenden Rüstungsexportbestimmungen für Drittstaaten weiter aufzuwei-
chen?

Wird damit das von der damaligen rotgrünen Regierung in die Rüs-
tungsexportrichtlinien eingeführte Prinzip, wonach die Bundesregierung
„keine privilegierende Differenzierungen nach einzelnen Ländern oder
Regionen“ mehr vornimmt, außer Kraft gesetzt?

c) Welche Staaten betrachtet die Bundesregierung als potentielle strate-
gische Partner, und wie wird eine solche Partnerschaft in die Wege gelei-
tet?

Mit wem und in welcher Form sollen künftig „strategische Partner-
schaft“ eingegangen werden?
Inwiefern wird der Bundestag an diesen Partnerschaften beteiligt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/6004

12. Welchen Sinn haben aus Sicht der Bundesregierung Rüstungsexportricht-
linien, ein EU-Verhaltenskodex oder auch ein „Arms Trade Treaty“, wenn
das „pflichtgemäße Ermessen“ der jeweiligen Regierung so viel Spielraum
lässt, dass jegliche Rüstungsexportentscheidung mit diesen Richtlinien für
vereinbar erklärt werden kann?

II. Zur innenpolitischen Lage in Pakistan

13. Wie beurteilt die Bundesregierung (unter Einbeziehung des Benutzerleit-
fadens zum EU-Verhaltenskodex) die innere Lage (Kriterium Drei) in
Pakistan?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausfuhr deutscher U-Boote, Droh-
nen und Schützenpanzer an Pakistan hinsichtlich des Kriteriums Zwei (Ach-
tung der Menschenrechte) des EU-Verhaltenskodex (inkl. Benutzerleit-
faden), und zu welchen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen
oder internen Repressionen ist es nach Auffassung der Bundesregierung in
Pakistan in den vergangenen Jahren gekommen?

15. Inwieweit kann die Bundesregierung Berichte von pakistanischen und inter-
nationalen Menschenrechtsorganisationen über die Zunahme von willkür-
lichen Verhaftungen, vom Verschwindenlassen von Journalisten, Aufständi-
schen und Terror-Verdächtigen, von Folter, Vergewaltigung und (außerge-
richtlichen) Hinrichtungen durch pakistanisches Militär und pakistanische
Sicherheitskräfte bestätigen bzw. widerlegen?

Kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass es sich angesichts der
Dauer und des Umfangs der Menschenrechtsverletzungen um systematische
Menschenrechtsverletzungen handelt?

Wenn nein, was versteht die Bundesregierung unter systematischen Men-
schenrechtsverletzungen?

16. Hält die Bundesregierung an der Zielsetzung der Rüstungsexportrichtlinien
fest, dass es nicht nur darauf ankommt, dass das zur Ausfuhr bestimmte
Rüstungsgut nicht zu interner Repression oder Menschenrechtsverletzun-
gen benutzt werden kann, sondern dass bei der Entscheidung über Exporte
der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland besonderes Gewicht
beigemessen wird?

Wenn ja, wie geschieht dies im Falle Pakistans?

17. Wie viele gewaltbereite Gruppen gibt es in Pakistan, und wie groß ist deren
bewaffneter Unterstützerkreis?

Welche internen Konflikte haben seit der Machtübernahme von General
Musharraf zu Aufständen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt?

Wie viele Menschen sind hierbei voraussichtlich jährlich ums Leben ge-
kommen?

18. Wie begründet die Bundesregierung ihre Genehmigungsentscheidung vor
dem Hintergrund, dass nach den deutschen Rüstungsexportrichtlinien Ex-
portgenehmigungen explizit und ausnahmslos nicht in Betracht kommen,
wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht, „z. B. bei
bewaffneten internen Auseinandersetzungen“ (III.4.) oder wenn in dem
Land „ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht (III.5.)“?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussicht, dass es in Pakistan zu
einem Ende der Militärherrschaft und zu einer Rückkehr demokratischer
Verhältnisse kommen wird?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Rückkehr zur Demokratie in
Pakistan zu fördern und zu unterstützen?

Drucksache 16/6004 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

III. Zum Verhalten gegenüber der Internationalen Staatengemeinschaft

20. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten Pakistans hinsichtlich der
Unterstützung oder Förderung des Terrorismus und der internationalen or-
ganisierten Kriminalität?

21. Welche Rolle nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Pakistans Militär
und Geheimdienst hinsichtlich von Al-Kaida, Taliban und anderen gewalt-
tätigen Extremisten ein?

Inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise, dass diese Kräfte von pakis-
tanischer Seite geduldet, unterstützt und gefördert werden?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausfuhr deutscher U-Boote an Pakis-
tan hinsichtlich Kriterium Eins des EU-Verhaltenskodex (Einhaltung inter-
nationaler Verpflichtungen) und der diesbezüglichen Hinweise im Benut-
zerleitfaden?

23. Wie bewertet die Bundesregierung Pakistans Einhaltung internationaler
Verpflichtungen, insbesondere des Gewaltverzichts, einschließlich der Ver-
pflichtungen des für internationale und nicht-internationale Konflikte gel-
tenden humanitären Völkerrechts?

24. Wie begründet die Bundesregierung ihre Genehmigungsentscheidung unter
Berücksichtigung von Kriterium Vier des EU-Verhaltenskodex (Erhalt von
Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region), d. h. dem Risiko, dass die
U-Boote „zu aggressiven Zwecken gegen ein anderes Land oder zur gewalt-
samen Durchsetzung eines Gebietsanspruchs“ benutzt werden?

Haben U-Boote, Drohnen oder Transportpanzer in der Vergangenheit bei
Auseinandersetzungen zwischen Pakistan und anderen Staaten eine Rolle
gespielt, wenn ja, welche?

25. In welche grenzübergreifenden bewaffneten Auseinandersetzungen waren
pakistanische Truppen oder Sicherheitskräfte seit der Machtübernahme
Musharrafs verwickelt, und wie viele Tote und Verletzte hat es bei diesen
bewaffneten Auseinandersetzungen jährlich gegeben?

26. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Konflikt
zwischen Pakistan und Indien im Jahr 2002 derart eskalierte, dass von
pakistanischer bzw. indischer Seite ein Einsatz von Nuklearwaffen in Erwä-
gung gezogen wurde?

Wie konnte die Gefahr gebannt werden?

27. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass Pakistan in den kom-
menden Jahren erneut in einen selbstverschuldeten oder provozierten be-
waffneten Konflikt mit seinen Nachbarn verwickelt wird, und mit welcher
hinreichenden Sicherheit glaubt die Bundesregierung dies ausschließen zu
können?

IV. Zur maritimen Sicherheit und den Rüstungsbemühungen Pakistans und
seiner Nachbarn

28. Welche strategische Bedeutung hat die Sicherheit des Indischen Ozeans aus
Sicht der Bundesregierung für die zivile und militärische Schifffahrt?

Welche Akteure stellen aus Sicht der Bundesregierung eine Gefahr für die
maritime Sicherheit im Indischen Ozean dar, und mit welchen Maßnahmen
und Partnern gedenkt die Bundesregierung dieser Gefahr zu begegnen?

29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufrüstungsbemühun-
gen der pakistanischen Nachbarn?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/6004

30. Welche maritimen Beschaffungsprogramme sind nach Kenntnis der Bun-
desregierung in Asien in der Planung?

31. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis und Wahrnehmung der Bun-
desregierung die Aufrüstung Indiens sowie die US-indischen Verhandlun-
gen um die Aufhebung der Nuklearsanktionen gegen Indien auf das pakis-
tanische Rüstung-, Atom- und Atomwaffenprogramm und die pakistanische
Afghanistan-Politik?

32. Welche wesentlichen Rüstungsbeschaffungsmaßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung von Pakistan in den vergangenen 10 Jahren
in die Wege geleitet, welche weiteren sind geplant?

Wie hoch sind die Kosten, die mit diesen Rüstungsbeschaffungsmaßnahmen
verbunden sind?

33. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nach einschlägi-
gen Quellen die jährlichen Militär- und Rüstungsausgaben Pakistans seit
1990 entwickelt?

Wie hoch ist dabei realistischerweise der Anteil der Militär- und Rüstungs-
ausgaben am Staatshaushalt bzw. am Bruttoinlandsprodukt?

Wie hoch sind die jährlichen Rüstungsausgaben im Vergleich zu Pakistans
Sozialausgaben?

Inwieweit sieht die Bundesregierung durch den Rüstungsauftrag die nach-
haltige Entwicklung des Empfängerlandes beeinträchtigt?

34. Wie bewertet die Bundesregierung die Rüstungsbemühungen Pakistans im
Allgemeinen und die maritimen Rüstungsbestrebungen im Besonderen?

Welche wesentlichen qualitativen Verbesserungen würden die U-Boote des
Typs 214 im Vergleich zu den bisherigen Fähigkeiten bedeuten?

Wofür sollen die U-Boote nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt
werden?

35. Worin unterscheidet sich die U-Bootversion des Typs 214, die Pakistan an-
geboten wird, von den U-Booten des Typs 214, die nach Südkorea und Grie-
chenland geliefert werden?

Welche Brennstoffzellen-Version soll zum Einsatz kommen?

Welchen Anteil haben die einzelnen ausländischen Zuliefererländer an den
jeweiligen U-Booten des Typs 214 in Griechenland, Pakistan und Südkorea,
und um welche Zulieferungen handelt es sich dabei im Wesentlichen?

36. Mit welchen Waffensystemen sollen die U-Boote ausgestattet werden?

Für welche geostrategischen oder aggressiven Zwecke können die hochleis-
tungsfähigen deutschen U-Boote grundsätzlich eingesetzt werden?

Wie viele Jahre können U-Boote der Klasse 214 im besten Fall in Dienst ge-
halten werden?

37. Inwieweit sind der Bundesregierung oder ihren nachgeordneten Behörden
Berichte bekannt, wonach Pakistan beabsichtigt, U-Boote als potentielle
Trägerplattform für Massenvernichtungswaffen zu nutzen?

Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit und das Risiko,
dass Pakistan innerhalb der kommenden 15 Jahre, allein oder mit Partnern,
in der Lage sein wird, sich diese Fähigkeit zuzulegen?

Wie kann dies ausgeschlossen werden?

Drucksache 16/6004 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

38. Trifft es zu, dass die Firma HDW inzwischen in der Lage ist, ein U-Boot der
Klasse 214 zu bauen, das für den Unterwasserabschuss von Raketen geeig-
net ist?

Kann nach Ansicht der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass die
an Pakistan zu liefernden U-Boote des Typs 214 sich nicht für den Abschuss
von Flugkörpern mit Atomsprengköpfen eignen oder entsprechend umge-
baut werden können?

Wenn ja, wie?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass an Pakistan gelieferte,
schwer detektierbare deutsche U-Boote gegen die Streitkräfte von befreun-
deten Ländern oder von Verbündeten, insbesondere auch gegen US-ameri-
kanische Flugzeugträgerverbände, eingesetzt werden könnten?

Über welche Kapazitäten verfügen unsere Partner USA, Großbritannien und
Frankreich zur Ortung bzw. Bekämpfung der U-Boote des Typs 214?

Inwieweit war der potentielle Export von U-Booten an Pakistan Gegenstand
von deutsch-amerikanischen Gesprächen, und welche Position vertritt die
USA?

V. Zu Fragen der Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik

40. Wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen die pakistanische Über-
nahme bzw. Nicht-Übernahme von Verpflichtungen im Bereich der Nicht-
verbreitung sowie in anderen Bereichen der Rüstungskontrolle und Abrüs-
tung, insbesondere die Unterzeichnung, Ratifizierung und Durchführung
der im EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren bzw. dessen Benutzerleit-
faden aufgeführten Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen so-
wie die Unterstützung des VN-Waffenregisters?

41. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass sich Pakistan wider-
rechtlich und außerhalb der abrüstungs- und rüstungskontrollpolitischen
Vereinbarungen in den Besitz von Technologien und Fähigkeiten zum Bau
von Atomwaffen gebracht hat?

Inwieweit haben deutsches Know-how sowie deutsche Unternehmen und
Technologielieferungen zum Aufbau der pakistanischen Atomindustrie und
Nuklearwaffenfähigkeit beigetragen?

42. Wie hoch ist der Umfang des waffenfähigen Spaltmaterials in Pakistan?

Wie viele Atomwaffen sind damit herstellbar?

Wie sieht der derzeitige jährliche Zuwachs aus, und wie wird sich der Um-
fang entwickeln, wenn Pakistan die Pläne zum Ausbau der Atomenergie in
die Tat umsetzt?

43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bzw. der nachgeordnete Bereich
über die pakistanischen Atomwaffen, deren Trägersysteme, den Stand und
die Weiterentwicklung des pakistanischen Atomwaffenprogramms?

Wer hat die Verfügungsgewalt und Kontrolle über die pakistanischen Atom-
waffen und wie kann sichergestellt werden, dass die Atomwaffen nicht in
die Hände von radikalislamistischen Kräften bzw. terroristischen Händen
fallen?

44. Welche nationalen und internationalen Sicherungsmaßnahmen und Bemü-
hungen gibt es, um den Diebstahl und die Weiterverbreitung von Atomwaf-
fen bzw. atomwaffenrelevanten Materialien, Technologien und Kenntnissen
zu verhindern?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/6004

Wie bewertet die Bundesregierung diese Sicherheitsmaßnahmen und auf
Grund welcher Kenntnisse kommt sie zu diesem Urteil?

45. Inwieweit sind die amerikanischen Pläne zur Raketenabwehr darauf ausge-
richtet bzw. dafür geeignet potentielle pakistanische Raketenbedrohungen
gegenüber den USA und Europa abwehren zu können?

46. Welche direkten oder indirekten Kenntnisse hat die Bundesregierung über
die pakistanische Weitergabe von A-, B- oder C-waffenrelevanten Techno-
logien und Fähigkeiten an andere Staaten bzw. an nicht-staatliche Akteure?

Wie beurteilt die Bundesregierung dies?

47. Welche direkten oder indirekten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
das pakistanische Schmuggler- und Handelsnetzwerk um Abdul Qadeer
Khan bzw. dessen Zerschlagung?

Gibt es Hinweise, dass Reste des Netzwerks in Pakistan bzw. in anderen
Ländern noch aktiv sind bzw. reaktiviert werden können?

48. Kann nach Auffassung der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Be-
hörden heutzutage mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden,
dass pakistanische Wissenschaftler oder Insider sensitive Rüstungstechno-
logien an andere staatliche und nichtstaatliche Empfänger weitergeben?

Wenn ja, woher nimmt die Bundesregierung diese Gewissheit?

49. Wie beurteilt die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden die
Gefahr, dass es angesichts der pakistanischen Proliferationsbilanz und der
pakistanischen Pläne, U-Boote bis zur Exportreife weiterentwickeln zu wol-
len, zu einer Weitergabe deutscher U-Boottechnologie kommt?

Welche Sicherheiten gibt es, dass dies nicht geschieht?

50. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtigen
pakistanischen Fähigkeiten und die Entwicklungsprogramme im Bereich
der Raketentechnologie?

An welchen Programmen wird derzeit gearbeitet?

Wer sind die Partner und Kunden pakistanischer Raketenprogramme?

51. Inwieweit bemüht sich Pakistan um den Kauf bzw. die Entwicklung von
U-bootfähigen Raketen?

Wie kann bzw. will die Bundesregierung mit hinreichender Sicherheit aus-
schließen, dass Pakistan in den kommenden Jahren U-bootfähige Raketen
mit nuklearem Gefechtskopf herstellt?

VI. Zur deutschen Rüstungsindustrie und den Rüstungsexporten an Pakistan

52. Wie ist die derzeitige und perspektivische Beschäftigungslage in der deut-
schen U-Boot- bzw. Marineindustrie?

Wie viele Arbeitsplätze würden mit dem Auftrag an Pakistan gesichert bzw.
neu geschaffen werden?

Wie groß wäre die mit dem U-Bootauftrag für Pakistan verbundene Wert-
schöpfung in Deutschland?

Haben bei der Genehmigungsentscheidung beschäftigungspolitische Gründe
eine ausschlaggebende Rolle gespielt?

53. Wie ist die derzeitige Kapazitätsauslastung der deutschen (U-Boot)Werften?

Wann werden welche U-Boote voraussichtlich vom Stapel laufen und wür-

de der Export von U-Booten an Pakistan zum Aufbau exportspezifischer
Kapazitäten führen?

Drucksache 16/6004 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

54. Sollen die U-Boote in Deutschland oder in Pakistan gebaut werden?

Gibt es im Zusammenhang mit dem geplanten Export Erwartungen bzw.
Zusagen hinsichtlich des pakistanischen Re-Exports, wenn ja, welche?

55. Welche Aktivitäten und Offset-Angebote zur Unterstützung des franzö-
sischen Angebotes kennt die Bundesregierung?

Wie beurteilt die Bundesregierung generell Versuche Rüstungsexporte
durch Offset-Geschäfte bzw. die Gewährung von Wirtschafts- und Entwick-
lungsunterstützung zu fördern?

56. Haben die Bundesregierung bzw. die deutsche Wirtschaft im Zusammen-
hang mit Rüstungslieferungen an Pakistan Offset-Geschäfte oder sonstige
Hilfen in Aussicht gestellt, und inwieweit hat die pakistanische Seite das
U-Bootgeschäft oder andere deutsche Rüstungsexporte mit weiteren Rüs-
tungslieferungen bzw. Offset-Erwartungen verknüpft?

57. Gibt es im Zusammenhang mit dem geplanten U-Bootexport Zusagen oder
Vereinbarungen bezüglich Genehmigung von Ersatzteilen, Zubehör und
Ähnlichem an Pakistan oder die beteiligten Firmen?

Wenn ja, welche?

58. Inwieweit hat sich die Bundesregierung seit Amtsantritt gegenüber pakista-
nischen Militär- und/oder Regierungsvertretern für den Export deutscher
Rüstungsgüter eingesetzt?

Bei welchen Ministerreisen spielten Rüstungsgeschäfte eine Rolle, und um
welche Projekte ging es dabei?

59. Welche deutschen Rüstungsunternehmen und Regierungsvertreter haben
seit Gründung der Rüstungsmesse an der IDEAS in Karachi teilgenommen,
und in welchem Umfang hat die Bundesregierung diese Teilnahme jeweils
finanziell bzw. personell unterstützt?

60. Welche Bemühungen Pakistans gibt es, weitere Kriegswaffen und sonstige
Rüstungsgüter aus Deutschland zu erhalten, und wie beurteilt die Bundes-
regierung diese Anfragen?

Welche Bemühungen und Initiativen gibt es von Seiten der Bundesregie-
rung und der deutschen Rüstungsindustrie die Rüstungs- und Militärkoope-
ration zwischen Deutschland und Pakistan zu vertiefen?

61. Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter hat Pakistan in der Ver-
gangenheit von Deutschland erhalten?

62. In welchem Umfang werden bzw. wurden in Pakistan Kleinwaffen, Land-
minen oder Streumunition mit deutschen Lizenzen hergestellt bzw. an
Pakistan geliefert?

Welche Lizenzen wurden wann erteilt, und was ist der Inhalt der jeweiligen
Lizenz?

Wie ist diese Lizenzerteilung mit der Politik der Bundesregierung hinsicht-
lich Kleinwaffen, Landminen und Streumunition vereinbar?

63. In welchem Jahresumfang wurde seit 1980

a) der Export von Kriegswaffen,

b) der Export von sonstigen Rüstungsgütern,

c) der Export von dual-use Gütern

an Pakistan genehmigt, und wie groß war der jeweilige Wert für die erfasste

tatsächliche Ausfuhr?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/6004

64. Wie verteilen sich die seit 1980 erteilten jährlichen Ausfuhrgenehmigungen
auf die Positionen der Ausfuhrliste?

65. In welchen, von anderen Staaten an Pakistan gelieferten Rüstungsgütern
sind im wesentlichen Umfang deutsche Zulieferungen enthalten?

Wie wird gewährleistet, dass auf diesem Wege keine Technologien exportiert
werden, die nach deutschem Exportrecht nicht genehmigungsfähig wären?

66. Wurden seit 1999 nicht-genehmigungspflichtige Güter, wie z. B. „handels-
übliche Motoren“ an die pakistanischen Streitkräfte geliefert, und wenn ja,
um welche Güter handelt es sich dabei und wofür waren diese bestimmt?

67. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den pakistanischen Ex-
port von Kleinwaffen, Landminen und Streumunition an Drittstaaten bzw.
nicht-staatliche Empfänger?

Welche anderen sensitiven oder bedeutsamen Rüstungsgüter wurden von
Pakistan in den vergangenen 10 Jahren exportiert, und welches waren die
Empfängerländer?

68. Gibt es weitere Voranfragen bzw. Anfragen für die Ausfuhr von Kriegswaf-
fen und Rüstungsgütern an Pakistan, Indien bzw. die asiatische Region, die
seit Amtsübernahme der Bundesregierung positiv bewilligt wurden, und
wenn ja, um welche Rüstungsgüter handelt es sich dabei?

69. Wurden in den vergangenen zehn Jahren Voranfragen und Anfragen für die
Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern abgelehnt, und
wenn ja, um welche Güter ging es, und was war der Grund der Ablehnung?

70. Welche deutschen Rüstungsunternehmen haben Niederlassungen oder Ver-
treter in Pakistan?

71. Welche Abkommen zur Rüstungs- bzw. verteidigungspolitischen Zusam-
menarbeit wurden in den vergangenen Jahren zwischen Deutschland und
Pakistan abgeschlossen?

Berlin, den 4. Juli 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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