BT-Drucksache 16/5441

Die EU braucht einen neuen Grundlagenvertrag

Vom 23. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5441
16. Wahlperiode 23. 05. 2007

Antrag
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour,
Dr. Gerhard Schick, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die EU braucht einen neuen Grundlagenvertrag

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Europäische Union (EU) braucht effiziente demokratische Institutionen,
transparente Verfahren und einen starken Schutz der Grund- und Bürgerinnen-/
Bürgerrechte. Für eine sozial gerechte und nachhaltige Ausgestaltung der
Globalisierung, für den Kampf gegen den Klimawandel, für die verantwortungs-
volle Gestaltung von Migration nach Europa sowie für die Bekämpfung organi-
sierter internationaler Kriminalität und des Terrorismus braucht die EU struktu-
relle Reformen. Wollen die europäischen Staaten außenpolitisch stärker Einfluss
nehmen, dann ist ein einheitliches Auftreten dafür die Voraussetzung. Nur so
kann die EU in einer neuen Verfasstheit zum Vorbild für diejenigen werden, die
eine Alternative zu einer ausschließlich finanzmarktorientierten Globalisierung
suchen.

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa bietet eine gute Grundlage für die
notwendigen Reformen und für die Stärkung und Dynamisierung des Integra-
tionsprozesses. Der Verfassungsvertrag wurde in langen und umfassenden
Verhandlungen vom öffentlich tagenden Konvent zur Zukunft Europas erar-
beitet und von den Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlos-
sen. Er legt das Fundament einer europäischen Demokratie, errichtet die Union
als Grundrechte-Gemeinschaft und gründet ihre Politik auf ein gemeinsames
Wertefundament, das die Ziele und Grundwerte beschreibt und auf dem sich die
EU als politische Gemeinschaft weiterentwickeln kann. Er verpflichtet die EU
auf das Prinzip der Nachhaltigkeit und erklärt soziale Rechte zu klassischen
Menschenrechten. Er ermöglicht den Beitritt der EU zur Europäischen Men-
schenrechtskonvention. Er stärkt das europäische und die nationalen Parlamente
und ermöglicht direkte demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten für die
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Und er enthält eine Reform der Institu-

tionen und Politiken der EU, die sie entscheidungs- und handlungsfähiger
machen und verhindert, dass aus dem Prozess der Erweiterung eine innere
Lähmung der Gemeinschaft entsteht.

Die Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten haben den Verfassungsvertrag unter-
zeichnet; 18 EU-Mitgliedstaaten haben ihn mittlerweile – darunter Spanien und
Luxemburg per Plebiszit – ratifiziert. Damit haben zwei Drittel der 27 Mitglied-
staaten, die eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der EU repräsentieren,

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den Verfassungsvertrag ratifiziert. Vier weitere Mitgliedstaaten haben mehrfach
und deutlich signalisiert, dass sie den Verfassungsvertrag in seiner jetzigen Form
annehmen wollen.

Dem stehen das Nein einer Mehrheit der Bürgerinnen Frankreichs und der Nie-
derlande zum Verfassungsvertrag sowie die Kritik am Vertrag durch die Regie-
rungen der Niederlande, Polens, der Tschechischen Republik und des Vereinig-
ten Königreiches gegenüber. Das Nein in Frankreich und in den Niederlanden
beruhte auf einem Bündel von Motiven. Es mischten sich Sorgen um die eigene
soziale und wirtschaftliche Situation, Globalisierungsängste, Kritik an einzelnen
Vorhaben der EU, Furcht vor den Folgen der erfolgten Erweiterung und vor dem
Beitritt weiterer Staaten Europas, Abstrafung der französischen und der nieder-
ländischen Regierung sowie die Aufforderung, über einzelne Inhalte des Verfas-
sungsvertrags weiter nachzudenken.

Diesen Sorgen und dieser Kritik dürfen sich die EU-Mitgliedstaaten nicht ver-
schließen. Aber gleichzeitig darf es in Würdigung der übergroßen Mehrheit der
Mitgliedstaaten, die Ja zum Verfassungsvertrag gesagt haben, nicht zu einer
dauerhaften Lähmung des Reformprozesses der EU kommen. Daher bedarf es
dringend eines neuen Anlaufs in der Debatte um den Verfassungsvertrag mit
dem Ziel der Ratifizierung eines neuen Vertrags bis 2009.

Grundlage eines solchen Anlaufs ist, dass ein Verfassungsvertrag nur dann in
Kraft treten kann, wenn ihn alle Mitgliedstaaten ratifizieren. Grundlage muss
auch sein, dass die Sorgen und die Kritik der Menschen in Frankreich und den
Niederlanden ernst genommen werden müssen und in einem neuen Vorschlag
Berücksichtigung finden müssen.

Zweiteilung: Ein Grundlagenvertrag mit Grundrechtecharta und ein Reform-
vertrag

Ein neuer Verfassungsvertrag muss übersichtlicher und klarer strukturiert werden.
Dabei ist wesentlich, dass die Substanz des vorliegenden Verfassungsvertrags ge-
wahrt bleibt und die EU somit handlungsfähiger, demokratischer und trans-
parenter wird. Der vorliegende Vertragstext soll in zwei Teile aufgespaltet wer-
den; in einen Grundlagenvertrag und in einen Reformvertrag. Der Grundlagen-
vertrag soll die Werte und Ziele der EU definieren und sämtliche institutionelle
Regelungen sowie die europäische Grundrechtecharta enthalten. Der Reform-
vertrag soll detaillierte Regelungen für die einzelnen Politikbereiche enthalten.

Es ist unabdingbar, dass die europäische Grundrechtecharta endlich ein kon-
stitutives Element des Vertragswerks der Europäischen Union darstellt. Die
Europäische Union entwickelt sich immer mehr zu einer politischen Union. Des-
halb ist ein effektiver Schutz von Grund- und Bürgerinnen-/Bürgerrechten in
allen Politikbereichen notwendig. Mit der Grundrechtecharta erhält die EU ein
deutlich sichtbares bürgerrechtliches Fundament und bindet die EU-Politik,
ohne dass höhere Standards einzelner Staaten dadurch unterlaufen werden. Iden-
tität und Legitimität der EU als Wertegemeinschaft werden mit der Grund-
rechtecharta gestärkt. Daher soll die Charta als Ganzes in den Grundlagenver-
trag überführt werden. Es reicht keineswegs aus, nur auf sie zu verweisen. Die
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen auf einen Blick ihre Rechte in der
EU finden können.

Eine stärkere Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Klima, Soziales und
Wirtschaft

Nur institutionelle Reformen sind nicht genug. Die politische Integration
Europas hinkt der wirtschaftlichen Integration weiter hinterher, und die Mehr-

heit der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wünscht sich, dass wichtige
Fragen der Klima- und Energiepolitik auf EU-Ebene gelöst werden und soziale

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und ökologische Mindeststandards EU-weit gelten. Deshalb sollen Zusatzproto-
kolle eine weitergehende Zusammenarbeit in den Bereichen Klima- und Ener-
giepolitik sowie in der Sozial- und Wirtschaftspolitik ermöglichen.

Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und ein hohes soziales Sicherungs-
niveau sind die wichtigsten Prioritäten, deren Verfolgung die Bürgerinnen und
Bürger von der Europäischen Union erwarten.

Wir brauchen daher einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien sowie stär-
kere Investitionen in Forschung und Entwicklung, um Probleme der sicheren
Energieversorgung, des wachsenden Verbrauchs und des Klimawandels anzuge-
hen. Für die EU-Ebene müssen die drei Es verbindlich werden: Energiesparen,
Energieeffizienz und der Ausbau Erneuerbarer Energiequellen.

Es ist gut, dass es gelungen ist, den Euratom-Vertrag als internationalen Vertrag
außerhalb des Verfassungsentwurfs zu belassen. Die Beendigung des Euratom-
Vertrages ist allerdings die beste Lösung.

Die ökonomische Globalisierung verunsichert die Menschen zutiefst. Gleichzei-
tig können in unseren offenen Volkswirtschaften nationalstaatliche Instrumente
der Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik immer weniger bewirken. Die
sozialstaatlichen Traditionen in den EU-Mitgliedstaaten sind sehr unterschied-
lich. Trotzdem muss die Europäische Union zum Schutz und zur Absicherung
der Bürgerinnen und Bürger zu mehr Gemeinsamkeiten kommen. Ein europäi-
sches Sozialmodell sollte auf den Grundprinzipien Zugang zu Arbeit, Aus- und
Weiterbildung, sozialer Sicherheit und Gesundheitsversorgung aufbauen sowie
auf Daseinsvorsorge, Grundrechten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
Chancengleichheit, Generationengerechtigkeit und sozialen Mindeststandards.
Beispielsweise soll jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger Mitglied in den so-
zialen Sicherungssystemen sein. Darüber hinaus sollen EU-weite Regelungen
gefunden werden, die die nationalen Bestimmungen zu Mindestlöhnen unter-
stützen. Angesichts zunehmend grenzüberschreitend mobiler EU-Bürgerinnen
und -Bürger besteht weiter Regelungsbedarf in Hinsicht auf Rentenansprüche
z. B. Portabilität von Betriebsrenten und Krankenversicherungsschutz. Die eher
losen europäischen Abstimmungsmechanismen in diesen Bereichen müssen ge-
strafft werden und zu mehr Ergebnissen und Verbindlichkeit führen.

Angesichts eines ruinösen Steuerwettbewerbs, zahlreichen Urteilen des Europä-
ischen Gerichtshofs mit massiven Auswirkungen auf die nationalen Steuerge-
setze und die Unübersichtlichkeit von 27 Unternehmensteuersystemen inner-
halb der EU besteht Handlungsbedarf, die wirtschaftspolitischen Strategien der
Mitgliedstaaten auf EU-Ebene stärker zu koordinieren. Deswegen muss schnell
eine Einigung über die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Unterneh-
mensbesteuerung in Verbindung mit einem Mindeststeuersatz erzielt werden.
Nur wenn die Mitgliedstaaten in dieser Frage ihre nationale Souveränität aufge-
ben, können sie ihr Steueraufkommen sichern und das Steuerdumping beenden.

Damit die EU-Staaten sich nicht mehr als bisher um material- und rohstoffspar-
sames Wirtschaften bemühen, soll die Steuer- und Abgabenlast in der EU weni-
ger als bisher von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen werden,
sondern an den Ressourcenverbrauch gekoppelt sein.

Eine EU der Bürgerinnen und Bürger

Bisher wurde die europäische Integration sehr stark von den politischen Eliten
beziehungsweise den Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmt. Daher ist die
konkrete Ausgestaltung der europäischen Zusammenarbeit für viele Bürgerin-
nen und Bürger oft schwer durchschaubar. Es ist notwendig, die politischen Pro-
zesse auf europäischer Ebene wahrnehmbarer und transparenter zu machen.

Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit der Verfahren sowie Verantwortlich-
keit für Entscheidungen sind fundamentale Elemente jeder Demokratie.

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Eine europäische Öffentlichkeit wird nur dann entstehen, wenn Debatten über
politische Alternativen öffentlich geführt werden und sich die Bürgerinnen und
Bürger über ein Bürgerbegehren direkt an europäischer Politik beteiligen und
mit ihrer Stimme europäische Politik sanktionieren können. Deshalb ist es ent-
scheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger in die Neuordnung der EU einge-
bunden werden.

EU-weite Referenden zu europapolitischen Grundsatzfragen müssen daher ein
zentrales Instrument in der weiteren Ausgestaltung der Europapolitik sein. Hier-
für müssen die nationalen Rechtsgrundlagen in einer Reihe von EU-Mitglied-
staaten angepasst werden und der Grundlagenvertrag muss ein EU-weites Refe-
rendum vorsehen, das im Vertrag von Nizza noch nicht verankert ist. Für den
neuen Grundlagenvertrag ist jedoch entscheidend, dass er bis 2009 ratifiziert ist.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen bei der Wahl zum Europäischen Parlament
2009 wissen, was zur Wahl steht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung als Ratspräsidentin auf,

1. einen neuen Anlauf für einen neuen Vertrag zu unternehmen,

2. sich dafür einzusetzen, dass dabei die Substanz des vorliegenden Verfas-
sungsvertrags gewahrt bleibt und die EU damit handlungsfähiger, demokra-
tischer und transparenter wird,

3. auf eine Zweiteilung des bisherigen Textes des Verfassungsvertrags hinzu-
wirken in einen Grundlagenvertrag, der die Werte und Ziele der EU definiert,
der die europäische Grundrechtecharta enthält und für alle europäischen Bür-
gerinnen und Bürger rechtsverbindlich macht und der sämtliche institutionel-
len Regelungen beinhaltet sowie in einen Reformvertrag, der detaillierte Re-
gelungen für die einzelnen Politikbereiche enthält,

4. darauf hinzuwirken, dass insbesondere folgende Inhalte des Verfassungsver-
trags gewahrt bleiben: Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat;
Europäischer Außenminister und Europäischer Auswärtiger Dienst; gleich-
berechtigtes Rotationsprinzip, das gewährleistet, dass jeder Mitgliedstaat in
zwei von drei aufeinanderfolgenden Amtsperioden der Kommission vertre-
ten sein wird; Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens zum ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren der EU; Einführung einer Unionsbürgerinitiative;
Öffentlichkeit der Gesetzgebung im Ministerrat; Einführung einer klaren
Kompetenzordnung mit ausschließlichen und geteilten Zuständigkeiten so-
wie unterstützenden Maßnahmen der EU; Verringerung der bestehenden
Rechtsinstrumente und Verfahren in der EU auf vier Normentypen; Wahrung
der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung,

5. eine breite öffentliche Debatte über die weiteren Schritte zu initiieren und so
einen neuen Grundlagenvertrag zum Projekt der Bürgerinnen und Bürger zu
machen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung als Ratspräsidentin auf,

darauf hinzuwirken, dass dem Reformvertrag ein Klima- und Energieprotokoll
angehängt wird, das

1. die weitergehende Zusammenarbeit in den Bereichen Klima- und Energie-
politik ermöglicht,

2. den massiven Ausbau erneuerbarer Energien sowie stärkere Investitionen in
Forschung und Entwicklung fördert,

3. Europa zur energieeffizientesten Region der Welt macht,
4. dazu führt, dass der europäische Emissionshandel über 2012 hinaus ambitio-
niert und klimapolitisch wirkungsvoll weiterentwickelt wird. Dazu gehört

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5441

eine vollständige Versteigerung der Emissionsrechte und die Aufnahme wei-
terer Treibhausgase und Bereiche und die Verknüpfung mit anderen Emis-
sionshandelssystemen weltweit,

5. das zu einem realen Energiebinnenmarkt führt, der neuen Marktteilnehmerin-
nen und Markteilnehmern und neuen Technologien einen fairen und diskri-
minierungsfreien Marktzutritt ermöglicht,

6. klarstellt, dass die Atomenergie kein geeignetes Mittel gegen den Klimawan-
del ist, dass dies eine teure, risikoreiche Technologie ist, die nur einen gerin-
gen Beitrag zur Primärenergieversorgung leistet und sich folgerichtig gegen
die weitere Nutzung der Atomenergie auszusprechen. Dies bedeutet auch
eine Beendigung des EURATOM-Vertrages,

7. das zu einer einheitlichen EU-Energieaußenpolitik führt.

IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung als Ratspräsidentin auf,

darauf hinzuwirken, dass dem Reformvertrag ein Sozial- und Wirtschaftsproto-
koll angehängt wird, das eine weitergehende Zusammenarbeit in den Bereichen
Wirtschafts- und Sozialpolitik ermöglicht. Die Mitgliedstaaten, die dem Sozial-
protokoll beitreten, sollten neben weiteren Maßnahmen

1. den ruinösen Steuerwettbewerb bei Unternehmensteuern durch ein gemein-
sames Steuerrecht, einheitliche Mindeststeuersätze und eine verbesserte
Amtshilfe der Steuerbehörden unterbinden,

2. die wechselseitige Steuerhinterziehung ihrer Bürgerinnen und Bürger im
jeweils anderen Staat durch Kontrollmitteilungen bei jeder Art von Kapi-
taleinkünften bekämpfen,

3. in der Fiskalpolitik eine enge Abstimmung untereinander und mit den Tarif-
parteien erreichen,

4. die betriebliche Mitbestimmung auf europäischer Ebene stärken,

5. Lohndumping durch geeignete Mindestlohnregelungen verhindern,

6. einen legislativen Schutzmechanismus für die sozialen Dienste und die
Gesundheitsdienste im Rahmen des Binnenmarktes vereinbaren,

7. weitere gemeinsame soziale und ökologische Mindeststandards, z. B. auch
für öffentliche Ausschreibungen, vereinbaren.

Berlin, den 23. Mai 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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