BT-Drucksache 16/5429

Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen ausschließen

Vom 23. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5429
16. Wahlperiode 23. 05. 2007

Antrag
der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae,
Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Dr. Thea Dückert, Britta Haßelmann, Markus
Kurth, Anna Lührmann, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen ausschließen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt den Nachrangigkeitsgrund-
satz im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) offensichtlich nunmehr dahin-
gehend aus, dass grundsätzlich „auch die Inanspruchnahme einer Rente mit
Abschlägen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ von den Arbeitsuchenden ver-
langt werden kann. Die Begründung der Bundesregierung dazu lautet: „Hilfe-
bedürftige müssen zunächst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre
Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu vermeiden.“ (vgl. Bundestagsdrucksa-
che 16/5086).

Diese Auslegung widerspricht aber einer anderen Zielsetzung der Bundesregie-
rung: der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Flankie-
rend zur Anhebung der Regelaltersgrenze hatte die Bundesregierung erklärt, die
Erwerbsintegration von älteren Beschäftigten deutlich verbessern zu wollen.
Dazu passt es nicht, wenn Arbeitslose gegen ihren Willen dazu gedrängt werden
können, frühzeitig mit Abschlägen in Rente gehen zu müssen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

gesetzliche Regelungen zu treffen, die ausschließen, dass Arbeitsuchende vor
Erreichung der Regelaltersgrenze vorzeitig in Rente geschickt werden können
und Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen.

Berlin, den 23. Mai 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
Begründung

Wenn es die Bundesregierung den Trägern der Grundsicherung so leicht macht,
ältere Arbeitslose zwangsweise in Rente zu schicken, sind keine Anstrengungen
der Arbeitsmarktpolitik für eine verbesserte Vermittlung von älteren Arbeits-

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losen zu erwarten. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsquote der
55- bis 64-jährigen Männer und Frauen betrug im Juni 2006 lediglich 31 Pro-
zent.

Nach aktuellen Ergebnissen des Projekts „Altersübergangs-Monitor“ gingen in
den letzten Jahren vermehrt Männer und Frauen aus der Arbeitslosigkeit heraus
mit massiven Einbußen in die Rente. Die Kombination von häufig unterbroche-
ner Erwerbsbiografie und hohen Rentenabschlägen wird den Anteil von Armut
im Alter erhöhen und zu einer steigenden Inanspruchnahme von Grundsiche-
rung im Alter führen. Dies gilt es zu verhindern. Die schrittweise Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 darf nicht zu einer faktischen Rentenkürzung führen.

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