BT-Drucksache 16/499

Zwischenbilanz der Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes

Vom 31. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/499
16. Wahlperiode 31. 01. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar,
Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian
Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zwischenbilanz der Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes

Am 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Ein Kern-
anliegen dieses von der rot-grünen Regierungskoalition initiierten Gesetzes war
die signifikante Verbesserung von Integrationsmöglichkeiten sowohl von Neu-
zuwanderinnen und Neuzuwanderern als auch von bereits zuvor in Deutschland
lebenden Ausländerinnen und Ausländern.

Die Sprachkurse des Zuwanderungsgesetzes sollten die für die Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis erforderlichen ausreichenden Deutschkenntnisse ver-
mitteln. Der Nachweis dessen soll über die Stufe B1 des Gemeinsamen Europä-
ischen Referenzrahmens des Europarates für Sprachen erfolgen.

Die Vorgänger der rot-grünen Bundesregierung finanzierten Deutschkurse für
Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer mit lediglich 34 Mio. DM im Jahr. Für
die Sprachkurse des Zuwanderungsgesetzes hatte die rot-grüne Bundesregie-
rung demgegenüber 208 Mio. Euro im Jahr veranschlagt.

Einem Bericht des „DER TAGESSPIEGEL“ vom 5. Januar 2006 zufolge hat
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im vergangenen Jahr
201 017 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Sprachkurse des Zuwande-
rungsgesetzes zugelassen. 105 000 hätten diese Deutschkurse innerhalb dieses
Jahres abgeschlossen – darunter 55 000 Neuzuwanderinnen und Neuzuwande-
rer. Die meisten Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer seien jedoch Auslände-
rinnen und Ausländer gewesen, die schon länger in Deutschland leben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer waren in 2005 im Sinne
von § 44 AufenthG berechtigt zur Teilnahme an einem Sprachkurs des Zu-
wanderungsgesetzes?

a) Wie viele von ihnen hatten eine Aufenthaltserlaubnis

– zu Erwerbszwecken (§ 44 Abs. 1a) i. V. m. §§ 18, 21 AufenthG
– zum Zwecke des Familiennachzugs (§ 44 Abs. 1b) i. V. m. §§ 28, 29,
30, 32, 36 AufenthG

– aus humanitären Gründen (§ 44 Abs. 1c) i. V. m. § 25 Abs. 1 oder 2
AufenthG oder

– eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG?

Drucksache 16/499 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Wie viele Aussiedlerinnen und Aussiedler nahmen in 2005 aufgrund von
§ 9 Abs. 1 BVertrG an den Sprachkursen des Zuwanderungsgesetzes teil?

2. Wie viele Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, denen in 2005 erstmals
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bzw. eine Nie-
derlassungserlaubnis nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 erteilt worden war, hatten kei-
nen Anspruch auf Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgeset-
zes, weil sie

– erkennbar geringen Integrationsbedarf aufwiesen (§ 44 Abs. 3 Nr. 2 Auf-
enthG) bzw.

– weil sie bereits über ausreichende Sprachkenntnisse verfügten (§ 44
Abs. 3 Nr. 3 AufenthG)?

3. Wie viele Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer haben in 2005 die Bestä-
tigung für ihre Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes
erhalten?

a) Wie viele Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer haben in 2005 an
einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes teilgenommen?

b) Wie viele von ihnen haben diesen Kurs in 2005 abgeschlossen?

c) Wie viele Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer wurden in 2005 ge-
mäß § 44a AufenthG zur Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwande-
rungsgesetzes verpflichtet?

4. Wie viele bereits in 2004 in Deutschland lebende Ausländerinnen und Aus-
länder haben in 2005 die Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwande-
rungsgesetzes beantragt?

a) Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

b) Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

c) Wie viele bereits in 2004 in Deutschland lebende Ausländerinnen und
Ausländer haben in 2005 an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgeset-
zes teilgenommen?

d) Wie viele von ihnen haben diesen Kurs in 2005 abgeschlossen?

e) Wie viele bereits in 2004 in Deutschland lebende Ausländerinnen und
Ausländer wurden in 2005 zur Teilnahme an einem Sprachkurs des Zu-
wanderungsgesetzes verpflichtet?

5. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3
AufenthG haben in 2005 gemäß § 5 AuslIntV die Teilnahme an einem
Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes beantragt?

a) Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

b) Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

6. Wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben in 2005 gemäß § 5
AuslIntV die Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes
beantragt?

a) Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

b) Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

7. Wie viele Sprachkurse wurden in 2005 insgesamt angeboten, und wie viele
von ihnen wurden auch tatsächlich durchgeführt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/499

8. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten in 2005 ihren Sprach-
kurs mit der Stufe

a) A1

b) A2

c) B1

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates für
Sprachen abschließen (bitte aufschlüsseln)?

9. Wie viele Sprachkurse wurden als Jugendintegrationskurs (im Sinne von
§ 13 Nr. 1 IntV) angeboten?

a) Wie viele Personen hatten einen solchen Jugendintegrationskurs bean-
tragt?

b) Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

c) Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

d) Wie viele Personen haben an einem solchen Jugendintegrationskurs teil-
genommen?

e) Worin unterscheidet sich dieser Jugendintegrationskurs von normalen
Sprachkursen des Zuwanderungsgesetzes?

f) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Jugendintegrations-
kurse haben diesen mit der Stufe

a) A1

b) A2

c) B1

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates für
Sprachen abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?

10. Wie viele Sprachkurse wurden als Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs (im
Sinne von § 13 Nr. 2 IntV) angeboten?

a) Wie viele Personen hatten einen solchen Eltern- bzw. Frauenintegrati-
onskurs beantragt?

b) Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

c) Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

d) Wie viele Personen haben an einem solchen Eltern- bzw. Frauenintegra-
tionskurs teilgenommen?

e) Worin unterschieden sich diese Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse
von normalen Sprachkursen des Zuwanderungsgesetzes?

f) Werden im Rahmen von Eltern- bzw. Frauenintegrationskursen immer
auch Kinderbetreuungsangebote gemacht, und wenn nein, warum nicht?

g) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Eltern- bzw. Frauen-
integrationskurse haben diesen mit der Stufe

a) A1

b) A2

c) B1

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates für
Sprachen abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?

Drucksache 16/499 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

h) Sofern vor Ort keine Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse angeboten
bzw. keine Kinderbetreuungsangebote gemacht werden, welche Mög-
lichkeiten haben Eltern dann tatsächlich, an den Sprachkursen des Zu-
wanderungsgesetzes teilzunehmen?

11. Wie viele Sprachkurse umfassten auch ein Modul zur Alphabetisierung (im
Sinne von § 13 Nr. 3 IntV)?

a) Wie viele Stunden umfasst ein solches Alphabetisierungsmodul?

b) Wie viele Personen hatten eine solche Alphabetisierung beantragt?

c) Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

d) Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

e) Wie viele Personen haben an einer solchen Alphabetisierung teilgenom-
men?

f) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Alphabetisierungs-
kurse haben ihren Sprachkurs mit der Stufe

a) A1

b) A2

c) B1

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates für
Sprachen abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?

12. Wie viele Personen haben in 2005 angegeben, ihre Teilnahme am Sprach-
kurs wäre im Sinne von § 4 Abs. 3 IntV nicht zumutbar, und welches
waren die häufigsten Gründe, aus denen die Ausländerbehörde die Unzu-
mutbarkeit der Teilnahme bestätigt hat?

13. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sprachkurse des Zuwande-
rungsgesetzes haben in 2005 Fahrtkostenzuschüsse im Sinne von § 4
Abs. 3 IntV beantragt?

a) Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

b) Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

c) Wie viele Personen haben aufgrund der Ablehnung ihres Antrags am
Sprachkurs nicht teilnehmen können?

14. Mit wie vielen Ausländerinnen und Ausländern war in 2005 die Teilnahme
am Integrationskurs als Eingliederungsmaßnahme nach § 16 Abs. 2 Satz 2
SGB II vereinbart worden?

a) Inwiefern sind die aufgrund einer solchen Eingliederungsmaßnahme
teilnehmenden Ausländerinnen und Ausländer berechtigt, Fahrtkosten-
zuschüsse zu beantragen?

b) Wie viele Personen aus diesem Teilnehmerkreis haben in 2005 Fahrt-
kostenzuschüsse beantragt?

c) Wie viele dieser Anträge wurden in 2005 durch welche Behörde (Aus-
länderbehörde oder Arbeitsagentur) gebilligt?

d) Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

e) Wie viele Personen haben aufgrund der Ablehnung ihres Antrags am
Sprachkurs nicht teilnehmen können?

15. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sprachkurse des Zuwande-
rungsgesetzes haben in 2005 einen Antrag auf Kostenbefreiung im Sinne

von § 9 Abs. 2 IntV gestellt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/499

a) Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

b) Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

c) Wie viele Personen haben aufgrund der Ablehnung ihres Antrags am
Sprachkurs nicht teilnehmen können?

16. a) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten die Sprachkurse des
Zuwanderungsgesetzes in 2005 im Durchschnitt?

b) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatte der größte in 2005
durchgeführte Sprachkurs?

17. a) Welche Inhalte werden in den Orientierungskursen des Zuwanderungs-
gesetzes (§§ 10, 12 IntV) vermittelt?

b) Werden hierbei auch Aspekte z. B. der Gesundheitsprävention bzw.
solche Inhalte vermittelt, die sich speziell an Migrantinnen richten, um sie
über ihre Rechte aufzuklären bzw. um sie vor Missbrauch, Zwangs-
situationen und/oder Gewalt zu bewahren, und wenn nein, warum nicht?

18. Hält die Bundesregierung eine Erhöhung des Zuschusses an die Kursanbie-
ter von zurzeit 2,05 Euro pro Unterrichtsstunde für sinnvoll?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

19. a) In welcher Spannbreite bewegen sich die Honorare für die Lehrkräfte
dieser Sprachkurse?

b) Wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung dieser Lehrkräfte?

20. a) Wie viele Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren für die
Begleitung von Integrationsmaßnahmen hat das BAMF bundesweit an-
gestellt?

b) Welche Kosten entstanden hieraus in 2005 für Personal, Fahrt und Sach-
mittelaufwand?

Berlin, den 31. Januar 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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