BT-Drucksache 16/3607

Stärkung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union

Vom 29. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3607
16. Wahlperiode 29. 11. 2006

Antrag
der Abgeordneten Erika Steinbach, Holger Haibach, Carl-Eduard von Bismarck,
Michael Brand, Hartwig Fischer (Göttingen), Ute Granold, Hermann Gröhe,
Hubert Hüppe, Alois Karl, Hartmut Koschyk, Eduard Lintner, Dr. Norbert Röttgen,
Arnold Vaatz, Peter Weiß (Emmendingen), Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer
und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Christoph Strässer, Angelika Graf (Rosenheim),
Niels Annen, Doris Barnett, Klaus Brandner, Detlef Dzembritzki, Kurt Bodewig,
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Wolfgang Gunkel, Petra Heß, Gerd Höfer,
Johannes Jung (Karlsruhe), Walter Kolbow, Ernst Kranz, Ute Kumpf, Lothar Mark,
Johannes Pflug, Christel Riemann-Hanewinckel, Walter Riester, Sönke Rix,
Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Dr. Hermann Scheer, Olaf Scholz, Rolf Stöckel,
Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Stärkung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Menschenrechtliche Grundlagen
Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokra-
tie, der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaat-
lichkeit. Sie achtet die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleistet
sind.
Auf dem langen Weg von einer wirtschaftlichen zu einer politischen Gemein-
schaft haben die Förderung und der Schutz der Menschenrechte zunehmend an
Gewicht gewonnen; der Schwerpunkt lag dabei zunächst auf den auswärtigen
Beziehungen. Durch den Vertrag von Amsterdam rückten mit dem Asyl- und
Einwanderungsrecht auch im EU-Binnenbereich Fragen der Menschen- und
Grundrechte stärker in den Mittelpunkt.
Mit der Verabschiedung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im
Jahr 2000 wurde der Grundrechtsschutz inhaltlich und vom Anwendungsbereich
her weiterentwickelt. Mit der Übernahme der Charta in den Verfassungsvertrag
sollten die in ihr verbrieften Rechte Teil der Verfassung und damit verbindlich
werden. Der Verfassungsvertrag beinhaltet auch den Beitritt der Union zur
EMRK. Der Deutsche Bundestag hat sich mit überwältigender Mehrheit für die
Verfassung für Europa ausgesprochen und bedauert, dass der Verfassungspro-
zess ins Stocken geraten ist und mit ihm eine weitere Stärkung der Grundrechte
und Menschenrechte in der Europäischen Union. Der Deutsche Bundestag be-
stärkt die Bundesregierung in ihrem Bestreben, Impulse zur Fortführung des
EU-Verfassungsvertrages zu geben.

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2. Chancen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
Am 1. Januar 2007 wird Deutschland für ein halbes Jahr die EU-Ratspräsident-
schaft übernehmen. Damit ist auch der Vorsitz in der EU-Ratsarbeitsgruppe
Menschenrechte (COHOM) verbunden. Die Aufgabe der Ratspräsidentschaft
erfordert in erster Linie eine verantwortungsvolle Mittlerrolle bei der Suche
nach Kompromissen zwischen den Mitgliedstaaten und in den EU-Organen im
Sinne des europäischen Gesamtinteresses. Daneben können aber auch eigene
Akzente gesetzt werden. Diese kann Deutschland während der anschließenden
Team-Ratspräsidentschaft gemeinsam mit Portugal und Slowenien bis Mitte
2008 weiterverfolgen. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass einer der Schwer-
punkte der Präsidentschaft sein wird, dem Verfassungsprozess neue Impulse zu
geben. Darüber hinaus ermutigt der Deutsche Bundestag die Bundesregierung,
über die Dauer ihrer Präsidentschaft hinaus institutionell und politisch die Men-
schenrechte in der EU zu stärken und in einer erweiterten Europäischen Union
die oben genannten Prinzipien aktiv nach innen und nach außen zu vertreten.
Auch für Europa als Ganzes gilt, dass Menschenrechtspolitik eine Querschnitts-
aufgabe ist und dass ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Drittstaaten von der Ach-
tung der Menschenrechte innerhalb der Grenzen der Europäischen Union ab-
hängt. Unabhängige europäische und internationale Nichtregierungsorganisatio-
nen spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der Menschenrechtspolitik der
EU.
3. Menschenrechte in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
Der Vertrag von Amsterdam hält als eines von fünf Zielen der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) die Entwicklung und Stärkung von
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten fest. Die EU kann hierfür ein breites Instrumentarium aus
gemeinsamen Strategien, Aktionen und Standpunkten sowie aus Demarchen,
Leitlinien, Standardklauseln in Drittstaatenabkommen, Dialogforen und Son-
derbeauftragten nutzen. Bei der Vielzahl von Einzelmaßnahmen sind allerdings
Zielorientierung und Kohärenz noch zu verbessern. So hat auch das Europäische
Parlament dem Rat empfohlen, sich stärker auf die Evaluierung der Instrumente
und Initiativen bzw. deren Ergebnisse zu konzentrieren. In diesem Zusammen-
hang begrüßt der Deutsche Bundestag die Ernennung eines Persönlichen Beauf-
tragten für Menschenrechte im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicher-
heitspolitik im Jahr 2005. Gemeinsam mit der AG Menschenrechte des Rates
(COHOM) soll er die konsequente Verankerung des menschenrechtlichen
Ansatzes in allen Aspekten der auswärtigen Politik vorantreiben, die EU-Men-
schenrechtspolitik koordinieren und eng mit den Vereinten Nationen, dem Euro-
parat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
zusammenarbeiten. Zur Stärkung der Menschenrechtspolitik ist es auch nötig,
menschenrechtspolitische Informationen und Entscheidungen transparenter zu
gestalten und mit thematischen und regionalen Arbeitsgruppen der EU, dem
Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee, den Sonderbeauftragten sowie
mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament rückzukoppeln. Bei
der vertraglichen Ausgestaltung der EU-Beziehungen zu Drittstaaten trägt die
Verankerung der so genannten Standardklausel zu Demokratie und Menschen-
rechten in den Abkommen dazu bei, Kohärenz und Glaubwürdigkeit der EU-Außen-
politik zu stärken. Die Verletzung dieser Klauseln kann zu Sanktionen bis hin zur
Aufkündigung eines Abkommens führen.
Die Ziele der GASP gelten auch für die Europäische Sicherheits- und Vertei-
digungspolitik (ESVP), in deren Rahmen die EU humanitäre und friedenserhal-
tende Aufgaben sowie militärische Einsätze bei der Krisenbewältigung über-
nimmt. Ähnlich wie bei den Vereinten Nationen sollten auch in EU-Missionen
Personen integriert sein, die ausschließlich für Menschenrechte zuständig sind.
Ihre Aufgabe wäre u. a., Menschenrechtsverletzungen sowohl durch die Kon-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3607

fliktparteien als auch durch das zivile oder militärische EU-Personal zu doku-
mentieren und so die Voraussetzung für (straf-)rechtliche Konsequenzen und
institutionelle Änderungen zu schaffen. Eine Evaluierung von EU-Missionen
auch in menschenrechtlicher Hinsicht könnte in Zukunft wesentlich zur Präven-
tion von Menschenrechtsverletzungen beitragen.
4. Menschenrechtliche Leitlinien
Grundlegende außenpolitische Instrumente der EU-Menschenrechtspolitik sind
die Leitlinien zu den Themen Todesstrafe, Folter, Menschenrechtsdialoge, Men-
schenrechtsverteidiger sowie Kinder und bewaffnete Konflikte. Die deutsche
Ratspräsidentschaft sollte COHOM und den EU-Menschenrechtsbeauftragten
bei ihren vielfältigen Aufgaben unterstützen und sich insbesondere gegenüber
den EU-Vertretungen in Drittstaaten dafür einsetzen, dass die Leitlinien bekannt
gemacht, in die Praxis umgesetzt und dass Implementierungsberichte erstellt
werden. Die Bundesregierung kann sich um so überzeugender für die Leitlinien
einsetzen, je konsequenter sie diese Themen auch in ihrer nationalen Politik auf-
greift.
Der Deutsche Bundestag hat interfraktionell in der letzten Legislaturperiode mit
Bundestagsdrucksache 15/2078 eine Selbstverpflichtung zugunsten bedrohter
Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen abgegeben und würde es be-
grüßen, wenn unter der deutschen Ratspräsidentschaft das Engagement früherer
Präsidentschaften für diesen mutigen Personenkreis fortgesetzt wird. Dabei kön-
nen die Ergebnisse der in diesem Jahr abgeschlossenen Evaluierung der Umset-
zung der Leitlinie eine wichtige Handlungsorientierung sein. Auch die Leitlinie
zur Bekämpfung der Folter hat höchste Priorität angesichts der weltweiten Dis-
kussion über die Lockerung des Folterverbots im Anti-Terror-Kampf. Mit dem
im Juni 2006 in Deutschland eingeleiteten Ratifizierungsprozess zum Zusatz-
protokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention ist die Bundesregierung gut aufge-
stellt für eine kraftvolle Initiative gegen jede Form von Folter und andere grau-
same, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Die in Europa vorhandene hohe Sensibilisierung für das Schicksal von Kinder-
soldaten sollte genutzt werden, um die Umsetzung der Leitlinie zu Kindern in
bewaffneten Konflikten voranzutreiben. Mit der neu eingerichteten Taskforce,
welche die Strategie für die Umsetzung der Leitlinie begleiten soll, ist hierfür
eine gute Grundlage geschaffen. Im Hinblick auf die Leitlinie zur Bekämpfung
der Todesstrafe begrüßt der Deutsche Bundestag, dass mit aktiver Unterstützung
der EU auf den Philippinen die Todesstrafe abgeschafft wurde. Er bestärkt die
EU in ihrer konsequenten Politik gegen diese Kapitalstrafe und verurteilt die
Initiativen der Regierungen in Polen und Peru, in ihren Ländern die Todesstrafe
erneut einzuführen.
Menschenrechtsdialoge zwischen der EU und Drittstaaten sowie andere Dia-
loge, die menschenrechtliche Komponenten enthalten, bieten ein großes Poten-
tial für die Verbesserung der Menschenrechte in einem Land. Der Deutsche Bun-
destag misst solchen systematischen Dialogen eine große Bedeutung bei. Er be-
wertet allerdings die Fortschritte im Menschenrechtsdialog mit der VR China
kritisch und mit dem Iran als nicht erkennbar. Menschenrechtsdialoge dürfen
nicht zum Ritual erstarren, sondern brauchen klare Zielvorgaben und eine Mes-
sung der Wirkung. In dieser Hinsicht benötigt insbesondere der seit zwei Jahren
ruhende Dialog mit dem Iran dringend neue Impulse. Auch die im letzten Jahr
begonnenen halbjährlichen Konsultationsgespräche mit Russland haben die
Lage der Menschenrechte, insbesondere in Tschetschenien, nicht verbessern
können. In dem 2007 neu zu verhandelnden Abkommen zwischen der EU und
Russland müssen Menschenrechte einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Der
Deutsche Bundestag unterstützt alle Maßnahmen, welche die Bundesregierung
im Rahmen ihrer EU-Präsidentschaft ergreift, um positiven Einfluss auf die
Achtung der Grund- und Menschenrechte in diesen drei weltpolitisch so wichti-

Drucksache 16/3607 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gen Staaten zu nehmen. Er begrüßt, dass die Bundesregierung den regionalen
Schwerpunkt ihrer Präsidentschaft auf Zentralasien legen und auch dort Men-
schenrechtsdialoge initiieren will. Höchst besorgniserregend ist insbesondere
die Situation in Usbekistan und Turkmenistan, wo die Menschenrechte systema-
tisch verletzt werden.
5. Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist einer der großen innen-
und außenpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. In vielen Staaten finden
jedoch schwerste Menschenrechtsverletzungen unter dem Vorwand des Anti-
Terror-Kampfes statt. Die Opfer sind häufig missliebige politische Gegner oder
Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten. Dies zeigt klar, wie wichtig
eine allgemein verbindliche, international anerkannte Definition von Terroris-
mus ist. Die Europäische Union setzt sich daher seit Jahren dafür ein, dass sich
die UN-Mitgliedstaaten endlich auf den Text der Umfassenden Terrorismuskon-
vention der Vereinten Nationen einigen, der eine solche Definition enthält. Die
Europäische Union hat mehrfach bekräftigt, dass Terrorismusbekämpfung unter
Wahrung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit erfolgen muss. Die EU
sollte deshalb der Welt ein Vorbild sein. Berichte über die geplante Legalisie-
rung der Folter in einzelnen EU-Staaten haben jedoch EU-intern für Verunsiche-
rung gesorgt, weil damit eigene EU-Leitlinien und sicher geglaubte Normen in
Frage gestellt wurden. Zugleich ist die Gefahr groß, dass dadurch auch die men-
schenrechtliche Glaubwürdigkeit der EU gegenüber Drittstaaten untergraben
wird, in denen z. B. die Leitlinien gegen Folter umgesetzt werden sollen. Die
deutsche EU-Rats- und Team-Ratspräsidentschaft sollte ihren Einfluss geltend
machen, damit weder innerhalb Europas noch mit Wissen oder Mitwirkung von
EU-Staaten außerhalb Europas Menschen im Namen des Anti-Terror-Kampfes
entführt, gefoltert oder erniedrigend behandelt und illegal an geheimen Orten
festgehalten werden. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die EMRK. Der Deutsche
Bundestag erwartet eine vollständige Aufklärung der Vorwürfe und weiterhin
rechtsstaatliches Vorgehen. Er unterstützt die EU nachdrücklich in ihrer For-
derung nach Auflösung des Lagers in Guantánamo Bay auf Kuba, wie dies
bereits auf dem EU-USA-Gipfel in Wien geschehen ist. Außerdem bestärkt er
die EU in ihrer Kritik an den Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien
und bittet sie, dieses Thema bei allen Menschenrechtskonsultationen mit Russ-
land einzubringen.
6. Monitoring im Barcelona-Prozess
Das besondere Interesse der EU gilt der Mittelmeerregion. Zehn Jahre nach der
Barcelona-Erklärung sind die Ergebnisse der euro-mediterranen Partnerschaft in
menschenrechtlicher Hinsicht eher ernüchternd. In den meisten Ländern gibt es
erhebliche Defizite an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Men-
schenrechte. Auch die Aufnahme einer Demokratie- und Menschenrechtsklau-
sel in alle bilateralen Assoziierungsabkommen hat bislang wenig bewirkt, ob-
wohl deren Verletzung zu Sanktionen bis hin zur Aufkündigung des Abkom-
mens führen kann. Der Deutsche Bundestag würde es begrüßen, wenn die EU
regelmäßig ein sorgfältiges Monitoring der Menschenrechtsklausel durchführt
und bereit ist, konsequent auf die Verletzung menschenrechtlicher Verpflichtun-
gen zu reagieren. Der Vorschlag der Kommission, Unterausschüsse einzurich-
ten, welche die Menschenrechtslage in vertraglich verbundenen Drittländern
prüfen sollen, weist in die richtige Richtung. Der Deutsche Bundestag empfiehlt
die strategischen Leitlinien „Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittel-
meerpartnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie“ als ein
wichtiges handlungsorientiertes Konzept auch für die neue Nachbarschaftspoli-
tik.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/3607

7. Förderung der Menschenrechte in Afrika
Die Zusammenarbeit mit Afrika wird 2007 sowohl während der deutschen EU-
Rats- und Team-Ratspräsidentschaft als auch während des deutschen Vorsitzes
der G8 eine wichtige Rolle spielen. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass
Afrika auf der Agenda des G8-Gipfels im Juni 2007 in Heiligendamm steht und
dass für die zweite Jahreshälfte ein EU-Afrika-Gipfel angestrebt wird.
Ihrer Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte in der Gründungs-
akte der Afrikanischen Union und in den Statuten der New Partnership for
Africa´s Development (NePAD) sind die afrikanischen Staaten bislang nur
unzureichend gerecht geworden. Obwohl die meisten Staaten die wichtigsten
internationalen Menschenrechtsabkommen ratifiziert haben, ist die Menschen-
rechtsbilanz insgesamt negativ. Hinzu kommen zahlreiche gewaltsame Kon-
flikte, die oft mit schwersten Menschenrechtsverletzungen einhergehen. Die
Staaten müssen unmissverständlich an ihre menschenrechtlichen Verpflichtun-
gen erinnert werden. Der deutsche EU-Rats- und G8-Vorsitz sollte auch genutzt
werden, um gemeinsam mit den afrikanischen Staaten eine Lösung des Konflik-
tes im westsudanesischen Darfur zu suchen und eine der größten humanitären
Katastrophen der Gegenwart zu beenden. Die Stationierung von UN-Truppen ist
hierfür eine wesentliche Voraussetzung.
Eine positive Entwicklung in Afrika stellt der Peer Review-Mechanismus dar,
nach dem die Staaten freiwillig und gegenseitig die Stärken und Schwächen
ihrer Regierungsführung prüfen. Die Hälfte der Staaten unterzieht sich bereits
diesem Kontrollverfahren. Die Ende 2005 verabschiedete EU-Strategie für
Afrika zielt auf genau diese Eigenverantwortung und auf gute Regierungsfüh-
rung, beinhaltet jedoch zugleich die aktive Förderung der Menschenrechte und
der Rechtsstaatlichkeit, den Kampf gegen die Straflosigkeit und den Ausbau
menschenrechtlicher Strukturen. Auch das Cotonou-Abkommen bietet die Mög-
lichkeit zu einem regelmäßigen menschenrechtlichen Dialog zwischen der
Europäischen Union und einzelnen AKP-Staaten. Zur Stärkung des afrika-
nischen Menschenrechtssystems hält der Deutsche Bundestag den zügigen Auf-
bau des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte für äußerst wichtig. Er
unterstützt insgesamt die Förderung afrikanischer Menschenrechtsschutzinstru-
mente sowie die konsequente Umsetzung der in der Milleniumserklärung ge-
nannten Entwicklungsziele, denen in den armen Ländern Afrikas eine besondere
Bedeutung zukommt.
8. Aspekte der internationalen Menschenrechtspolitik der EU
Die Europäische Union tritt in ihrer internationalen Menschenrechtspolitik weit-
gehend geschlossen auf. Ein aktuell höchst schwieriges Handlungsfeld ist der
neue Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, dessen abschließende instituti-
onelle Ausgestaltung in die Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft fällt. Der
Deutsche Bundestag hat in einem nach der zweiten Sitzungsperiode einstimmig
verabschiedeten Antrag (Bundestagsdrucksache 16/3001) seine Erwartungen an
das Gremium deutlich formuliert. Um seine Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit
zu sichern, müssen mindestens folgende Punkte zufriedenstellend geklärt wer-
den: Erhalt der Sondermechanismen, insbesondere der Länderberichterstatter
und Länderresolutionen, periodische Überprüfung der Menschenrechtslage der
UN-Mitgliedstaaten auf der Basis unabhängiger Informationen (Universal
Periodic Review) sowie Erstellung einer strukturierten Jahresagenda zur besse-
ren Vorbereitung der Themen. Da der UN-Menschenrechtsrat eine zentrale
Bedeutung für den internationalen Menschenrechtsschutz hat, kommt der Bun-
desregierung gerade in dieser Umbruchsphase eine herausragende Rolle bei der
Koordinierung der Verhandlungen seitens der westeuropäischen Gruppe zu.
Fortgesetzt werden sollte die intensive Unterstützung des Internationalen Straf-
gerichtshofs (IStGH) durch die EU und damit die weltweite Bekämpfung der

Drucksache 16/3607 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Straflosigkeit. Der Deutsche Bundestag bestärkt die EU in ihren Bemühungen,
weitere Staaten zur Ratifizierung des Römischen Statuts zu bewegen bzw. sie
von bilateralen Nichtüberstellungsabkommen abzuhalten. Er würde begrüßen,
wenn alle Partnerschaftsabkommen mit Drittstaaten – analog zur Menschen-
rechtsklausel – eine IStGH-Klausel enthielten bzw. wenn für bestehende
Abkommen eine solche Klausel nachverhandelt würde.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU bei den Vereinten Nationen
wesentlich dazu beigetragen hat, dass Ende Oktober 2006 mit überwältigender
Abstimmungsmehrheit der erste Schritt zu einem internationalen Waffenhan-
delsabkommen (Arms Trade Treaty/ATT) getan wurde. Ziel des Übereinkom-
mens ist, eine möglichst große Zahl von Staaten auf grundlegende Prinzipien für
Rüstungstransfers zu verpflichten und damit internationale Richtlinien für den
Rüstungsexport zu entwickeln, darunter die Achtung der Menschenrechte und
die Einhaltung des Völkerrechts. Der Deutsche Bundestag bekräftigt die
Notwendigkeit einer restriktiven Rüstungsexportpolitik. Er hofft, dass unter der
deutschen Ratspräsidentschaft der überarbeitete EU-Verhaltenskodex für Waf-
fenausfuhren in einen Gemeinsamen Standpunkt und damit in ein rechtlich ver-
bindliches Instrument umgewandelt wird.
9. Schutz vor Diskriminierung
Aufgabe der Europäischen Union ist es auch, sich für die Rechte von Minder-
heiten einzusetzen und Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der
Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behin-
derung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern. Mit den beiden
vom Europäischen Rat angenommenen Richtlinien zur „Anwendung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse“ sowie zur „Gleich-
behandlung in der Beschäftigung“ wurde der Schutz gegen Diskriminierung in
der Europäischen Union erheblich gestärkt. Auch die „Europäische Stelle zur
Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ in Wien hat hierfür ei-
nen wichtigen Beitrag geleistet. Die praktische Umsetzung der Richtlinien in
den Mitgliedstaaten muss jedoch verbessert werden. Auch deshalb hat die Euro-
päische Kommission ein „Jahr der Chancengleichheit für alle“ ausgerufen, das
2007 mit der deutschen Ratspräsidentschaft beginnen wird. Die Jugendkampa-
gne der Europarates „alle anders – alle gleich“ greift ebenfalls dieses Thema auf.
Deutschland fällt daher die Aufgabe zu, auf europäischer Ebene Impulse zu ge-
ben und beispielhaft gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit voran-
zugehen.
Anlass zu besonderer Sorge gibt die Lage der Sinti und Roma, die die am wei-
testen verbreitete ethnische und kulturelle Minderheit Europas sind. Nach dem
Beitritt von Rumänien und Bulgarien werden etwa 10 Millionen Sinti und Roma
in der EU leben. Extrem hohe Arbeitslosigkeit, niedriger Bildungsstand, man-
gelhafte medizinische Versorgung, ghetto-ähnliche Wohnverhältnisse und stän-
dige Diskriminierung prägen das Leben der Roma und stellen eine gewaltige
Herausforderung sowohl für die Herkunftsstaaten als auch für die Europäische
Union insgesamt dar. Die OSZE und insbesondere der Europarat haben sich
intensiv mit den Roma befasst und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation
eingeleitet. Die 2005 von betroffenen Staaten ausgerufene Dekade der Roma-
Integration soll deren soziale und wirtschaftliche Integration beschleunigen;
eine neu eingerichtete hochrangige EU-Expertengruppe widmet sich demselben
Ziel. Sinti und Roma dürfen jedoch nicht nur Objekte nationaler und euro-
päischer Förderprogramme sein, sondern müssen selbst aktiv und eigenver-
antwortlich ihre Zukunft gestalten. Das „Jahr der Chancengleichheit für alle“
bietet hierfür gute Anknüpfungspunkte.
10. Flüchtlings- und Asylpolitik
Der Europäische Rat in Tampere hat 1999 die Weichen für eine Union der Frei-
heit, der Sicherheit und des Rechts gestellt und die Ausgestaltung einer gemein-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/3607

samen Asyl- und Migrationspolitik vereinbart. Obwohl seitdem wesentliche
Fortschritte bei der Umsetzung des Programms erzielt wurden, sind mit den Ter-
roranschlägen vom 11. September 2001 verstärkt Sicherheitsfragen in den Vor-
dergrund gerückt. Mit dem 2004 verabschiedeten Haager Programm soll nun in
der zweiten Phase der Harmonisierung die Vereinheitlichung der Asylpolitik bis
zum Jahr 2010 erreicht werden. Ziel ist ein gemeinsames Asylverfahren und ein
einheitlicher Status für Menschen, denen Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt
wird. Grundlage ist die umfassende Anwendung der Genfer Flüchtlingskonven-
tion. Nicht zuletzt deren unterschiedliche Auslegung in den Mitgliedstaaten hat
eine einheitliche Regelung nötig gemacht. Die EU hat im Asyl- und Migrations-
recht bislang elf Richtlinien vorgelegt, darunter jene drei menschenrechtlich be-
sonders relevanten, die Mindestnormen festlegen für die Aufnahme von Flücht-
lingen, für die Feststellung ihrer Flüchtlingseigenschaft sowie für die Verfahren,
nach denen über die Flüchtlingseigenschaft entschieden wird. Die Mitglied-
staaten müssen diese Richtlinien in nationalstaatliche Vorschriften umsetzen,
wobei die vereinbarten Mindestnormen einzuhalten sind. Auch Deutschland ist
hier noch in der Pflicht.
Der Deutsche Bundestag sieht mit wachsender Sorge die große Zahl von
Migranten an den EU-Außengrenzen und insbesondere an den südlichen See-
grenzen. Für ihren Traum von einem Leben in Europa riskieren viele Menschen
ihr Leben. Um die Migrationsströme nachhaltig einzudämmen, hat die EU ihre
politischen Prioritäten auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des
Menschenhandels gelegt, d. h. vor allem auf Maßnahmen des Grenzschutzes,
die durch FRONTEX noch weiter verstärkt werden sollen. Regionale Schutz-
programme in Gebieten, die von Flüchtlingsbewegungen besonders betroffen
sind, sollen ebenfalls dazu beitragen, dass weniger Migranten und Asylbewerber
die Grenzen zur Europäischen Union überschreiten. Insofern wird den Ergebnis-
sen der derzeit laufenden Pilotprogramme in Tansania und einigen osteuro-
päischen Staaten mit Interesse entgegengesehen.
Der Deutsche Bundestag erinnert daran, dass bei allen Maßnahmen die Grund-
rechte von Migranten und die Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen nicht aus
dem Blick geraten dürfen. Maßstab der EU müssen stets die international aner-
kannten Normen des Menschenrechtsschutzes sein. Dies bedeutet auch, dass für
Flüchtlinge der Zugang zu fairen Asylverfahren in Europa gewährleistet sein
muss. In diesem Zusammenhang sollte nach der EU-Osterweiterung auch das
Konzept der sicheren Drittstaaten überprüft werden. Die in Zusammenarbeit mit
dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR)
durchgeführten regionalen Schutzprogramme können Flüchtlingen langfristige
Lösungen – Rückkehr, lokale Integration oder Neuansiedlung – eröffnen. Bei
der Festlegung der Zielgebiete für die Schutzgebiete sollte berücksichtigt wer-
den, ob der Auf- und Ausbau von Strukturen des Flüchtlingsschutzes und der
Migrationssteuerung angesichts der politischen und menschenrechtlichen Lage
in den betreffenden Staaten sinnvoll und erfolgversprechend ist.
Das Konzept der regionalen Schutzprogramme sieht u. a. die Neuansiedlung
von Flüchtlingen vor. Der Deutsche Bundestag würde begrüßen, wenn sich EU-
und Drittstaaten verstärkt zu dieser freiwilligen Schutzgewährung bereit fänden.
Zugleich empfiehlt er der EU, die geplante Evaluierung der ersten Phase der
Harmonisierung der europäischen Asylpolitik zu nutzen, um menschenrechts-
politische Kohärenz zwischen den von der Flüchtlings- und Migrationsprob-
lematik betroffenen Politikfeldern herzustellen.
11. EU-Agentur für Grundrechte
Die Verhandlungen über die Einrichtung einer Agentur für Grundrechte sind
noch nicht abgeschlossen. Geplant ist, dass die Agentur im Januar 2007 ihre
Arbeit aufnehmen soll. Ziel ist, die relevanten Organe und Einrichtungen der
Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemein-

Drucksache 16/3607 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

schaftsrechts zu unterstützen, wenn Grundrechte betroffen sind, sowie Fach-
kenntnisse bereitzustellen, um die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte
zu gewährleisten. Die Arbeit erfolgt auf der Basis der EMRK und der Grund-
rechte-Charta der EU.
Der Deutsche Bundestag beobachtet die geplante Einrichtung der Grundrechte-
Agentur mit Skepsis und wird den weiteren Fortgang kritisch begleiten. Er wird
insbesondere darauf achten, dass es keine Überschneidungen in der Arbeit von
Europarat und Europäischer Union geben wird. Eine solche Befürchtung wurde
auch von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates geäußert.
12. Europarat und Europäische Union
Der Deutsche Bundestag befürwortet eine sinnvolle Ergänzung der Menschen-
rechtsschutzinstrumente von Europarat und Europäischer Union. Beide sind
zwei unterschiedliche und zugleich komplementäre Organisationen. Ein Bei-
spiel: Als Organ des Europarates behandelt der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg Einzelbeschwerden auf der Basis der Europäi-
schen Menschenrechtskonvention. Allein 2005 wurden 44 000 Klagen einge-
reicht; 80 000 sind wegen der völligen Überlastung des Gerichtshofs noch an-
hängig. Als Organ der EU entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Ge-
meinschaften in Luxemburg Streitfälle zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission. Um im sensiblen Bereich der Menschenrechte Rechtssicherheit zu
gewährleisten, arbeiten beide Gerichtshöfe fruchtbar zusammen und sind bei-
spielhaft für eine gute Kooperation zwischen Institutionen von Europarat und
Europäischer Union.
Hüter der Menschenrechte ist insbesondere der Europarat. 25 seiner 46 Mit-
gliedstaaten gehören der Europäischen Union an. Als supranationale Organisa-
tion benötigt die Europäische Union dennoch auch ihr eigenes Menschenrechts-
schutzsystem, das über die Jahre hinweg kontinuierlich ausgebaut wurde. Der
Deutsche Bundestag wird diesen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten und
u. a. auch dadurch absichern, dass er – unabhängig vom Fortgang des Ver-
fassungsprozesses – mit Nachdruck für einen Beitritt der EU zur Europäischen
Menschenrechtskonvention eintritt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dem Projekt einer Verfas-

sung für Europa neue Impulse zu geben und dafür einzutreten, dass die
Charta der Grundrechte verbindlicher Teil der Verfassung wird;

2. während der EU-Ratspräsidentschaft und des Vorsitzes in der EU-Rats-
arbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM), aber auch während der anschlie-
ßenden Team-Präsidentschaft dafür einzutreten, dass Menschenrechtspolitik
in der EU stärker institutionalisiert, als Querschnittsaufgabe bewusst
gemacht und in den Mitgliedstaaten der EU und gegenüber Drittstaaten
konsequent, kohärent und glaubwürdig angewandt wird;

3. in den anstehenden EU-Beitrittsverhandlungen auf die Einhaltung der
Menschenrechte als ein wesentliches Kriterium für die Beitrittsfähigkeit zu
drängen;

4. in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik das vielfältige Instru-
mentarium zur Verbesserung der Menschenrechte angemessen zu nutzen und
in alle EU-Friedensmissionen Menschenrechtsbeobachter mit einem starken
Mandat zu integrieren;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/3607

5. aktiv für die Umsetzung der menschenrechtlichen EU-Leitlinien einzutreten
und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz von Menschen-
rechtsverteidigern, den Kampf gegen Folter und den Schutz von Kindern in
bewaffneten Konflikten zu legen;

6. die Menschenrechtsdialoge der EU mit der VR China und der Russischen
Föderation zu nutzen, um Menschenrechtsverletzungen offen anzusprechen
und sich gezielt für bedrohte und inhaftierte Menschenrechtsverteidiger ein-
zusetzen;

7. den Menschenrechtsdialog der EU mit dem Iran wiederzubeleben und klare
Zielvorgaben und ein Monitoring zu vereinbaren;

8. bei der regionalen Schwerpunktsetzung „Zentralasien“ während ihrer Prä-
sidentschaft auf die Achtung der Menschenrechte großes Gewicht zu legen
und zielorientierte Menschenrechtsdialoge vor allem mit Usbekistan und
Turkmenistan anzustreben;

9. sich weiterhin dafür einzusetzen, dass auch im Anti-Terror-Kampf die un-
eingeschränkte Achtung der Menschenrechte und insbesondere das absolute
Folterverbot gelten;

10. gemeinsam mit den Partnern in der EU weiterhin auf die Auflösung des
Lagers in Guantánamo Bay hinzuwirken;

11. das menschenrechtswidrige Verhalten der russischen Streitkräfte gegenüber
der tschetschenischen Zivilbevölkerung als inakzeptablen Verstoß gegen
internationale Menschenrechtsnormen zu thematisieren;

12. darauf hinzuwirken, dass die EU konsequent auf der Einhaltung der Demo-
kratie- und Menschenrechtsklauseln in bilateralen Assoziierungsabkommen
mit Nachbarstaaten besteht, ein Monitoring-Verfahren einführt und bei Ver-
letzung der Klauseln die dafür vorgesehenen Maßnahmen ergreift;

13. während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Weichen für einen EU-
Afrika-Gipfel zu stellen und die Achtung der Menschenrechte – politische
und bürgerliche wie wirtschaftliche, soziale und kulturelle – zu einem wich-
tigen Tagesordnungspunkt des Gipfels zu machen;

14. sich weiterhin für ein rasches Ende der Gewalt in Darfur und eine nachhal-
tige Lösung des Konflikts einzusetzen;

15. gemeinsam mit den Partnern in der EU die Strategie für Afrika konsequent
umzusetzen und regelmäßig die Einhaltung der Menschenrechtsklauseln in
den AKP-EU-Partnerschaftsabkommen zu überprüfen;

16. während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die institutionelle Ausge-
staltung des UN-Menschenrechtsrates zu einem Schwerpunkt zu machen
und dabei den Beschluss des Deutschen Bundestages (Bundestagsdruck-
sache 16/3001) miteinzubeziehen;

17. bilateral wie im EU-Rahmen den Internationalen Strafgerichtshof zu för-
dern und eine IStGH-Klausel in allen Partnerschaftsabkommen zu befür-
worten;

18. gemeinsam mit den EU-Partnern für eine zügige Ausarbeitung des inter-
nationalen Waffenhandelsabkommen (ATT) einzutreten;

19. auf die Umwandlung des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren in
einen verbindlichen Gemeinsamen Standpunkt zu dringen;

20. das mit der EU-Rats- und Team-Ratspräsidentschaft zusammenfallende
„Jahr der Chancengleichheit für alle“ zum Anlass zu nehmen, um systema-
tisch für Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung und für die Umset-
zung der entsprechenden Richtlinien einzutreten;

Drucksache 16/3607 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

21. sich an Projekten des Jahrzehnts der Roma-Integration in deren Heimat-
ländern zu beteiligen und für eine gemeinsame europäische Integrations-
politik einzusetzen, an deren Ausgestaltung und Umsetzung auch zivil-
gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind;

22. die EU-Richtlinien zum Asylrecht so rasch wie möglich in nationales Recht
umzusetzen;

23. gemeinsam mit den EU-Partnern bei allen Maßnahmen der Asyl- und
Flüchtlingspolitik uneingeschränkt die Genfer Flüchtlingskonvention an-
zuwenden und den Zugang zu fairen Asylverfahren in Europa zu gewähr-
leisten;

24. während der EU-Ratspräsidentschaft regionale Schutzprogramme in Zu-
sammenarbeit mit dem UNHCR zu fördern und sich dabei in der Zusam-
menarbeit mit Drittstaaten von den Prinzipien der uneingeschränkten Ach-
tung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit leiten
zu lassen;

25. sich für eine finanzielle Stärkung des Europäischen Gerichtshofs für Men-
schenrechte einzusetzen;

26. sich während der EU-Ratspräsidentschaft und darüber hinaus für einen
raschen Beitritt der EU zur EMRK, für den der Verfassungsvertrag die
Rechtsgrundlage geben wird, einzusetzen und damit das Menschenrechts-
schutzsystem der EU weiter zu stärken.

Berlin, den 29. November 2006

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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