BT-Drucksache 16/3470

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2300, 16/2302, 16/3106, 16/3123, 16/3124, 16/3125- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) hier Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Vom 20. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3470
16. Wahlperiode 20. 11. 2006

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Petra Pau, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar
Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz
Heilmann, Hans-Kurt Hill, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Michael Leutert,
Dorothee Menzner, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Dr. Ilja Seifert,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2300, 16/2302, 16/3106, 16/3123, 16/3124, 16/3125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Haushaltsgesetz 2007)

hier: Einzelplan 06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Titelansatz für 06 33 684 02 (Durchführung von Integrationskursen nach
der Integrationskursverordnung) wird von 140 802 T Euro auf 207 830 T Euro
erhöht.

Berlin, den 20. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Wer „Integration“ zur Zukunftsaufgabe mit wachsender politischer Bedeutung
erklärt, muss auch die entsprechenden finanziellen Mittel in diesem Bereich,
etwa zur Erleichterung des Spracherwerbs, zur Verfügung stellen. Das von der
Regierung nicht erwartete hohe Interesse an den Integrationskursen vor allem

seitens der bereits seit längerem in Deutschland lebenden Migrant(inn)en und
Flüchtlinge ist ein eindrucksvoller Beleg für die dringende Notwendigkeit staat-
lich geförderter freiwilliger Angebote zum Spracherwerb, die es in Deutschland
über Jahrzehnte hinweg nicht gab. Diese Kursangebote entsprechen bisher je-
doch nicht den qualitativen Anforderungen einer effizienten Sprachförderung.

Der Haushaltsansatz für Integrationskurse für das Jahr 2007 in Höhe von gut
140 Mio. Euro basiert auf den im Jahr 2005 tatsächlich abgerufenen Mitteln.

Drucksache 16/3470 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Diese Absenkung ist nicht nachvollziehbar, da die bisherige Kursausgestaltung
und Finanzierung erheblich und dringlich verbesserungsbedürftig ist. Der Deut-
sche Volkshochschul-Verband e. V. (dvv) stellt folglich in einem Schreiben
vom 31. März 2006 fest: „Eine effiziente und nachhaltige Integration ist nur
dann möglich, wenn die finanziellen Mittel für die Integrationskurse nicht ge-
kürzt werden und zumindest an dem Haushaltsansatz des Jahres 2005 (208 Mio.
Euro) festgehalten wird“.

Eine Erhöhung der Finanzmittel ist notwendig um folgende qualitativen Ver-
besserungen der Integrationskurse zu erreichen:

● eine Erhöhung der Stundenzahl (etwa: von 600 auf 900 Stunden)

● eine Verringerung der Kursgrößen (von derzeit maximal 25 auf z. B. maxi-
mal 15 Teilnehmer(innen)) bzw. um die Einrichtung spezieller Kurse (etwa
für Analphabet(inn)en, Jugendliche usw.)

● eine bessere Bezahlung der Kursträger bzw. entsprechend um eine bessere
Entlohnung der Dozent(inn)en

● eine umfassende Kostenbefreiung von den Teilnahmegebühren

● zusätzliche Kostenübernahmen in Bezug auf die eventuell entstehenden
Fahrt- und Kinderbetreuungskosten usw.

Darüber hinaus ist eine Erhöhung der Finanzmittel notwendig, um endlich auch
für schon länger in Deutschland lebende Migrant(inn)en einen Rechtsanspruch
auf Teilnahme an den Integrationskursen zu gewähren.

Die wesentlichen haushaltsrelevanten Kritikpunkte an den Integrationskursen
sind nicht zuletzt infolge der ausführlichen Beratungen im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages bereits umfassend bekannt. Nicht verständlich ist des-
halb, weshalb diese im Haushalt für das Jahr 2007 nicht berücksichtigt werden.
Auch der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages,
Sebastian Edathy, plädierte am 5. September 2006 (Plenarprotokoll 16/45,
S. 4468) deshalb für eine Mittelerhöhung, die noch für das Jahr 2007 wirksam
wird. Ohnehin sind die Mittel knapp kalkuliert, wie aus dem Schreiben des Prä-
sidenten des Bundsamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Schmid,
an den Vorsitzenden des Innenausschusses, Edathy, vom 21. März 2006 (Aus-
schussdrucksache 16(4)41; Prognose des Mittelabflusses zu Kapitel 06 33, S. 2
der Anlage 2) hervorgeht: Der Kostenansatz von 140,83 Mio. Euro reiche nur
dann bis Dezember 2006, wenn ein Teilnehmer(innen)-Rückgang aufgrund der
„Ferienzeiten“ angenommen würde. Jede konkrete Verbesserung des Ist-Zu-
standes der Integrationskurse würde damit ein (weiteres) Überschreiten des
geplanten Kostenansatzes zur Folge haben. Es muss befürchtet werden, dass
angesichts der selbst geschaffenen „Haushaltszwänge“ Änderungen erst zum
1. Januar 2008 geplant und wirksam werden.

Ein weiteres Abwarten ist angesichts der erkannten Mängel der Integrations-
kurse und der hieraus resultierenden niedrigen „Erfolgsquote“ (nur ca. 10 Pro-
zent aller Teilnehmer(innen) erlangen ein Abschlusszertifikat Deutsch, B 1)
nicht zu verantworten: Kursteilnehmer(innen) werden entmutigt und erhalten
nicht die optimale Hilfe beim Erlernen der Sprache, Lehrkräfte werden unter-
bezahlt und müssen unter prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.

„Integration“ darf zwar grundsätzlich nicht gleichgesetzt werden mit „Sprach-
erwerb“, jedoch ist die Bereitstellung eines umfassenden, weitgehend kosten-
losen und qualifizierten Angebots von Sprachkursen eine notwendige „Bring-
schuld“ der aufnehmenden Einwanderungsgesellschaft.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.