BT-Drucksache 16/3459

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2300, 16/2302, 16/3123, 16/3124, 16/3125- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) hier: Einzelplan 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vom 20. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3459
16. Wahlperiode 20. 11. 2006

Änderungsantrag
der Abgeordneten Diana Golze, Karin Binder, Roland Claus, Klaus Ernst,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner,
Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2300, 16/2302, 16/3123, 16/3124, 16/3125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Haushaltsgesetz 2007)

hier: Einzelplan 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 17 02 wird ein neuer Titel – Sonderfonds Kinder- und Jugendarbeit –
eingefügt, der Titelansatz beträgt 50 Mio. Euro. Für den Titel wird darüber
hinaus eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 100 Mio. Euro ausge-
bracht, deren Fälligkeit sich auf die Haushaltsjahre 2008 und 2009 mit jeweils
50 Mio. Euro verteilt.

Berlin, den 20. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Seit dem Jahr 2000 ist nach den verfügbaren Daten der Kinder- und Jugend-

hilfestatistik ein erheblicher Rückgang an öffentlich geförderten Maßnahmen
und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zu verzeichnen. Die flächen-
deckende Krise der Haushalte von Ländern und Kommunen hat dazu geführt,
dass außerschulische Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche dem Rotstift
zum Opfer fielen. Diese Entwicklung stellt sich regional sehr verschieden dar,
hat aber in manchen Landstrichen, insbesondere in den östlichen Bundeslän-
dern, zu einem regelrechten Zusammenbruch der Träger- und Angebotsland-

Drucksache 16/3459 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
schaft geführt. Während in der gesamten Bundesrepublik die Zahl der Teil-
nehmerinnen und Teilnehmer an öffentlich geförderten Maßnahmen der
Jugendarbeit um 17 Prozent zurückging, war im Osten im selben Zeitraum ein
Rückgang um 39 Prozent zu verzeichnen. Wie von der Bundesregierung in der
Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. bestätigt wurde,
muss davon ausgegangen werden, dass es gerade rechtsextremen Organisatio-
nen immer öfter gelingt, Versorgungs- und Angebotslücken im Bereich der
Kinder- und Jugendarbeit mit eigenen Angeboten zu füllen. Wo Jugendarbeit
aus finanziellen Gründen eingestellt wird, entsteht ein Vakuum, in das rechts-
extreme Organisationen mit Angeboten vorstoßen, die im schlimmsten Fall ihre
Attraktivität bei Jugendlichen und ihre Verankerung in lokalen Strukturen
stärkt. Auch im Rahmen einer Verbesserung des Kinderschutzes spielen ver-
lässlich vorgehaltene Angebote der öffentlich geförderten Kinder- und Jugend-
arbeit eine wichtige Rolle. Dieser Hintergrund rechtfertigt ein besonderes
finanzielles Engagement des Bundes mit dem Ziel der Stabilisierung des An-
gebots an Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit.

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