BT-Drucksache 16/2233

Auswärtige Kulturpolitik

Vom 17. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2233
16. Wahlperiode 17. 07. 2006

Große Anfrage
der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, Grietje
Bettin, Ekin Deligöz, Kai Boris Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann,
Priska Hinz (Herborn), Thilo Hoppe, Ute Koczy, Undine Kurth (Quedlinburg),
Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Krista Sager,
Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auswärtige Kulturpolitik

Die Auswärtige Kulturpolitik ist ein integraler Bestandteil der Außenpolitik der
Bundesrepublik Deutschland. Seit den sechziger Jahren wird sie auch als
„Dritte Säule“ der Außenpolitik bezeichnet, womit verdeutlicht werden sollte,
dass sie neben der klassischen Diplomatie und Außenwirtschaftspolitik ein
gleichwertiger Bestandteil der internationalen Beziehungen Deutschlands ist.
Form und Inhalt der kulturellen Außenbeziehungen sind infolge außen- und
innenpolitischer Veränderungen immer wieder neu justiert worden. Nicht zu-
letzt durch parlamentarische Debatten und Initiativen sind immer wieder neue
Themen der Auswärtigen Kulturpolitik angeregt worden. Dies betraf in der jün-
geren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vor allem die Herausforde-
rungen durch die Deutsche Einheit, das Ende der Blockkonfrontation und die in
der Folge veränderten weltpolitischen Konstellationen. Erforderlich wurde in
jüngerer Zeit auch – insbesondere mit dem weltweiten Auftreten des islamis-
tischen Terrors – eine intensivierte Kommunikation zwischen den Kulturen und
der Aufbau von kulturpolitischen Dialogstrukturen auf internationaler Ebene.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich inzwischen neue internationale kul-
turelle Gravitationszentren mit eigenständigen Konzeptionen der Moderne ent-
wickelt haben. Mehr als bisher ist von einer Vielfalt konkurrierender Kulturen
auszugehen. Kulturelle Kooperation kann zu produktiven Diskursen zwischen
den Kulturen führen und bietet zugleich die Möglichkeit, kulturell begründeten
Konflikten entgegenzuwirken. Die kulturelle Zusammenarbeit kann auch dazu
beitragen, dem Auseinanderdriften von Kulturen entgegenzuwirken. Allerdings
bedarf es dazu auch besonderer Anstrengungen, deutsche bzw. europäische
Positionen in diese internationalen Diskurse einzubringen.

Der Kulturaustausch mit dem Ausland befruchtet nicht nur das Kulturgesche-
hen in Deutschland, sondern die durch ihn geschaffenen partnerschaftlichen
Bindungen strahlen auch positiv auf die politischen und wirtschaftlichen Bezie-
hungen aus. In diesem Sinne verfolgt die Auswärtige Kulturpolitik auch unmit-

telbare Interessen Deutschlands, seiner Gesellschaft und seiner Wirtschaft. Mit
den Mitteln der Kulturpolitik kann Deutschland zugleich seine Rolle als Partner
in der Welt bekräftigen, ein Partner, der für klassische und zeitgenössische
Kultur steht, der an gleichberechtigtem Dialog und Begegnung mit anderen
Völkern und Kulturen interessiert ist, der sich seiner Vergangenheit in offener
Auseinandersetzung stellt und dadurch glaubwürdig ist. Die konzeptionelle
Ausrichtung der auswärtigen Kulturarbeit muss jedoch vor dem Hintergrund

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der neuen weltpolitischen Entwicklungen erneut überprüft werden. Gerade der
Prozess der immer stärkeren Verflechtung der Welt in nahezu allen Bereichen
hatte in den letzten zehn Jahren neben wirtschaftlichen auch gravierende politi-
sche und kulturelle Folgen. Auswirkungen hatte dies vor allem auf die regionale
Schwerpunktsetzung in der Auswärtigen Kulturpolitik Die Bundesregierung hat
hierzu entsprechende Umsteuerungsmaßnahmen eingeleitet, die inzwischen in
der Arbeit der Mittlerorganisationen sichtbar werden. Zu den neuen Schwer-
punkten zählen Mittelosteuropa, der Mittlere Osten und Ostasien. Bisher waren
die Mitgliedstaaten der EU-15 die Region, in die bislang die meisten finan-
ziellen Mittel flossen, gefolgt von Lateinamerika und Asien. Es ist folgerichtig,
dass den Weltregionen, die die politische und weltwirtschaftliche Dynamik
unserer Zeit bestimmen, auch in kulturpolitischer Hinsicht mehr Aufmerksam-
keit zu widmen ist. Hinzu kommt heute – als besondere außenkulturpolitische
Herausforderung – der arabisch-islamische Raum. Kaum zu übersehen ist aller-
dings, dass diese Schwerpunktverschiebungen – angesichts der angespannten
Haushaltslage – bereits jetzt zu deutlichen Einschränkungen der Kulturarbeit
innerhalb der Europäischen Union geführt haben. Die Bundesregierung hat bis-
her nicht darlegen können, wie sie diesen Mangel kompensieren will.

Ein wesentliches Ziel der Auswärtigen Kulturpolitik ist der Aufbau von Dia-
logstrukturen in den internationalen Kulturbeziehungen. Außenkulturpolitik
soll dafür sorgen, dass der Dialog mit anderen Gesellschaften und Kulturen
aktiv geführt wird. In diesem Sinn wurde auch das Jahr 2001 von den Vereinten
Nationen zum „Internationalen Jahr des Dialogs zwischen den Kulturen“ aus-
gerufen. Regierungen sowie nationale und internationale Organisationen waren
aufgefordert, mit Hilfe kultureller, pädagogischer und sozialer Programme den
Dialog zu fördern. Ein wichtiger Beitrag zum Jahr des Dialogs war der „Millen-
niumsbericht“ des Generalsekretärs der Vereinten Nationen 2000, der die kultu-
relle Vielfalt der Menschheit betont und auf das daraus erwachsende Gebot der
Toleranz verweist: „Die Menschen müssen einander in der gesamten Vielfalt
ihrer Glaubensvorstellungen, Kulturen und Sprachen achten. Unterschiede in-
nerhalb einer Gesellschaft sowie zwischen verschiedenen Gesellschaften sollen
weder gefürchtet noch unterdrückt, sondern mit Wertschätzung gepflegt wer-
den.“ (Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen 2000, 59).

Kulturpolitik ist zudem auch zu einem Medium der Konfliktverhütung gewor-
den mit dem Ziel, durch einen institutionell unterstützten kontinuierlichen und
intensiven Dialog ein „Frühwarnsystem“ für interkulturelle Konflikte zu ent-
wickeln und Spannungen möglichst im Vorfeld offener Konflikteskalation
abzubauen. Klar ist, dass es hierbei prinzipiell weniger um die Präsentation
deutscher Kultur im Ausland und eine damit verbundene Sympathiewerbung
für Deutschland geht, sondern vielmehr um die Ausgestaltung von Bezie-
hungen auf der Grundlage demokratischer Werte und Interessen und um die
Vermittlung dieses Wertefundaments bei manifesten Konflikten in Europa
oder anderen Regionen. Nachdrücklich haben die Ereignisse des 11. September
2001 die Bedeutung einer auf interkulturelle Verständigung ausgerichteten
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstrichen. Zugleich wurden aber
auch die Schwierigkeiten deutlich, mit denen ein solcher Kulturdialog konfron-
tiert ist – etwa im Rahmen des europäisch-islamischen Kulturdialogs oder auch
beim Engagement in Afghanistan und im Irak. Trotz der prinzipiell begrüßens-
werten Bemühungen der Bundesregierung stellt sich die Frage, welche Erfolge
auf dem Gebiet des europäisch-islamischen Kulturdialogs bisher erzielt worden
sind. Der stete Verweis auf die Erhöhung der hierfür verwendeten Mittel kann
kaum als Erfolgsmaß genommen werden. Festzustellen ist vielmehr, dass der
Dialog insbesondere mit der islamischen Welt bisher nur wenig sichtbare
Erfolge gezeitigt hat. Die Entstehung und der Verlauf des Konflikts über die

Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in Dänemark und in anderen
Ländern haben die Grenzen der Verständigungsbereitschaft zwischen den Kul-

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turen deutlich gemacht. Vielfach sehen sich die traditionellen islamischen
Werte in Frage gestellt, gleichzeitig werden aber die eigenen Entwicklungsdefi-
zite nicht selten auf ein strukturelles Machtgefälle gegenüber den erfolgreichen
westlichen Ökonomien zurückgeführt. Diese widersprüchlichen Deutungen
finden sich vor allem innerhalb der traditionellen Kulturen Zentralasiens, der
islamischen Kulturen und auch in den teilweise noch archaischen Kulturen in
Afrika, in Teilen Lateinamerikas und Asiens. Jüngste Umfragen zeigen, dass
sich auch in Deutschland die Entfremdung zwischen der abendländischen und
islamischen Welt vertieft hat. Es bedarf intensiver und verstärkter Anstrengun-
gen, um diesen Entfremdungsprozess nicht in eine fatale Konfliktspirale ein-
münden zu lassen. Die Auswärtige Kulturpolitik kann jene Kräfte stärken, die
sich um die Entwicklung und Verbreitung universeller Werte bemühen – es geht
dabei zuvorderst um eine Kultur der Gewaltlosigkeit, um eine freie und ge-
rechte Wirtschaftsordnung, aber auch um eine Kultur der Toleranz und der
Gleichberechtigung.

Kultureller Dialog setzt gegenseitige Lernbereitschaft voraus und Dialogfähig-
keit erfordert ein ausreichendes Maß an „interkultureller Kompetenz“. Lang-
fristig werden auch die Dialogebenen zwischen den Staaten nur dann erfolg-
reich sein, wenn auf den Ebenen der Bildung, Wissenschaft, Kunst und
Zivilgesellschaft nicht nur die interkulturellen Dialoge intensiviert werden,
sondern auch die sozialen und kognitiven Voraussetzungen für die Teilnahme
an einem solchen Dialog verbessert werden. Dies gilt insbesondere für den Kul-
turaustausch mit muslimischen Gesellschaften, die heute vielfach durch ein tie-
fes Misstrauen, manchmal auch durch offene Feindseligkeit gegenüber „dem
Westen“ geprägt sind. In diesem Zusammenhang sollte gründlich und kritisch
geprüft werden, welche Erfolge die Außenkulturpolitik auf diesem Gebiet bis-
her erzielt hat und wie die künftigen Erfolgsaussichten zu bewerten sind.
Gleichzeitig sind auch die Ziele und Mittel der bisher praktizierten Politik zu
überprüfen. Die Bundesregierung verweist zu Recht auf die Werterorientierung
der Auswärtigen Kulturpolitik, wenn sie damit Menschen weltweit für Demo-
kratie, Menschenrechte, Minderheitenschutz, Herrschaft des Rechts und nach-
haltige Entwicklung gewinnen will. Entgegen den Behauptungen der Bundes-
regierung – zuletzt in ihrem Bericht zur Auswärtigen Kulturpolitik 2004
(Bundestagsdrucksache 15/6007) – haben sich diese Bemühungen nur in sehr
geringem Maß in Erfolgen niedergeschlagen. Es ist daher zu prüfen, inwieweit
die Ziele der Auswärtigen Kulturpolitik sich in einer kohärenten Gesamtstra-
tegie für die Auslandskulturarbeit niederschlagen und gleichzeitig die allgemei-
nen Ziele und Interessen – allen voran die Sicherung des Friedens – der Außen-
politik Berücksichtigung finden. Eine gründliche Überprüfung von Form und
Inhalt der Auslandskulturarbeit ist deshalb überfällig.

Eine zunehmend wichtige Rolle in den kulturellen Außenbeziehungen spielt
die mediale Vermittlung. Die Bundesregierung hat zu Recht betont, dass Aus-
wärtige Kulturpolitik und Öffentlichkeitsarbeit enger verzahnt werden sollen.
Public diplomacy, d. h. der direkte Dialog mit der Gesellschaft des Gastlandes,
gewinnt heute immer stärkere Bedeutung. In diesem Kontext hat die Außenkul-
turpolitik die Aufgabe, Freunde und Partner für Deutschland zu gewinnen und
zu einem umfassenden Austausch zwischen Völkern und Kulturen beizutragen.
Hiervon ist auch der Auslandsrundfunk betroffen. In vielen Ländern hat in die-
sem Bereich ein Reformprozess begonnen, der angemessene Antworten auf die
radikalen Veränderungen der letzten Jahre zu formulieren versucht. Das betrifft
nicht nur die technische Entwicklung. Auch die weltweiten neuen Weichenstel-
lungen in Kultur, Politik und Wirtschaft in einer globalen Informationsgesell-
schaft setzen hier Akzente, auf die die Auswärtige Kulturpolitik stärker reagie-
ren muss. Eine einfache Fortschreibung der bisherigen Praxis reicht nicht aus.

In Deutschland wird die Debatte über die Zukunft des Auslandsrundfunks, d. h.
der Deutschen Welle, zusätzlich vor dem Hintergrund der begrenzten öffent-

Drucksache 16/2233 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

lichen Haushalte geführt. Medien-, kultur-, außen- und haushaltspolitische
Gesichtspunkte angemessen aufeinander abzustimmen, ist eine Aufgabe, die
bisher nicht zufrieden stellend gelungen ist. Die Entwicklungen auf dem Gebiet
der Medien- und Informationstechnologien verändern die Bedingungen des
Kultur- und Wissensaustauschs. Deshalb sind der zeitgemäße Einsatz und die
Nutzung des Internets bleibende Herausforderungen für die Auswärtige Kultur-
politik.

Die Grundlinien und Schwerpunkte der Auswärtigen Kulturpolitik wurden zu-
letzt in der „Konzeption 2000“ vom Auswärtigen Amt überarbeitet und zusam-
mengefasst mit dem Ziel, Anpassungen an die Gegebenheiten eines veränderten
internationalen Umfelds vorzunehmen und den Veränderungen in Deutschland
in der Außendarstellung gerecht zu werden. Damit einher ging eine deutlich
multilaterale Ausrichtung der Auswärtigen Kulturpolitik, die sich substantiell
in einer Reihe von Dialogprogrammen insbesondere für islamisch geprägte
Länder und Regionen niedergeschlagen hat. Die Konzeption wurde in den
vergangenen Jahren fortgeschrieben und modifiziert. Die künftige Grundrich-
tung der Auswärtigen Kulturpolitik wird jedoch – dies zeigen gerade die vagen
Aussagen in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD – nicht deut-
lich. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel machte in der Regierungserklärung
vom 30. November 2005 keine näheren Ausführungen zur Außenkulturpolitik
(Plenarprotokoll 16/4, 83); ebenso wenig ging Bundesminister des Äußeren
Dr. Frank-Walter Steinmeier auf dieses Thema ein (Plenarprotokoll 16/4 vom
30. November 2005, 121 ff.).

Inkohärenzen in der konzeptionellen Ausrichtung der Außenkulturarbeit der
Bundesregierung zeigen sich am deutlichsten auf dem Gebiet der europäischen
Integration. Die kulturelle Vielfalt Europas zu stärken und gleichzeitig Gemein-
samkeiten bewusst zu machen und fortzuentwickeln, ist zu Recht ein erklärtes
Ziel der Außenkulturpolitik. Mit dem Zusammenwachsen Europas stellt sich
zunehmend die Frage einer europäischen Identität als Grundlage einer tragfähi-
gen und belastbaren Wertegemeinschaft. Der Prozess der europäischen Eini-
gung ist längst nicht abgeschlossen. Die Gemeinsamkeiten der europäischen
Kultur herauszustellen und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken, ohne
die kulturellen, nationalen und regionalen Unterschiede einzuebnen, ist zu
einem wichtigen Ziel der Politik in Europa geworden. Zu Unterstützung und
Förderung dieser Zusammenarbeit sind Gemeinschaft und Mitgliedstaaten
gleichermaßen berufen. Ein wesentliches Ziel der kulturellen Kooperation in
Europa ist die Herstellung einer länder- und regionenübergreifenden europäi-
schen Öffentlichkeit. Die gegenwärtige Praxis kultureller Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten genügt diesen Zielsetzungen bisher nur wenig. Eine von der
Kommission in Auftrag gegebene Studie über die kulturelle Zusammenarbeit
(EFAH/Interarts 2003) ergab beispielsweise, dass nach wie vor die klassische
Kulturdiplomatie in der Tradition des 19. Jahrhunderts vorherrschend ist. Eine
weitere, ebenfalls im Auftrag der Kommission erstellte Studie über Koopera-
tionen der EU-Mitgliedstaaten mit Drittländern in den Bereichen Kultur und
Audiovisuelles bestätigte diesen Befund auch im Hinblick auf die Kulturarbeit
der EU und ihrer Mitgliedstaaten in der übrigen Welt (Ernst & Young France
2004). Die einzelnen Mitgliedsländer verfolgen unterschiedliche und zum Teil
widersprüchliche Zielsetzungen. Imagewerbung, Förderung von Tourismus und
Sprache, Stärkung der heimischen Kulturindustrie, Konfliktprävention oder
Entwicklungspolitik – ein Nebeneinander unterschiedlichster Ziele und Strate-
gien ist festzustellen. Gerade nach dem vorläufigen Scheitern des Europäischen
Verfassungsprozesses und den sichtbar gewordenen Renationalisierungstenden-
zen in einigen Ländern der Gemeinschaft ist die Stärkung der europäischen
Dimension der Auswärtigen Kulturpolitik wichtiger denn je. Vor diesem Hin-

tergrund lassen die Pläne der Bundesregierung und ihrer Mittlerorganisationen,

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die Kulturarbeit in den Ländern der Europäischen Union auszudünnen, nur ge-
ringes Problembewusstsein erkennen.

Geplant war im Rahmen der „Konzeption 2000“ auch die Evaluierung der bis-
her praktizierten Auswärtigen Kulturpolitik. Sämtliche Programme der Aus-
wärtigen Kulturpolitik sollten in diesem Zusammenhang auf Qualität, Relevanz
und Nachhaltigkeit überprüft werden. Die Bundesregierung hat jedoch nach
einem ersten zaghaften Anlauf zu einer Überprüfung der Arbeit der Mittler-
organisationen das Vorhaben wieder aufgegeben. Entgegen den Vorgaben eines
parlamentarischen Beschlusses (Plenarprotokoll 14/212 vom 24. Januar 2002,
Beschluss, S. 20936 C), mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, „zu
Inhalten, Perspektiven und Schwerpunkten der Auswärtigen Kulturpolitik eine
Evaluierung – auch unter Einbeziehung des Parlaments und externen Sachver-
standes – vorzunehmen“ (Bundestagsdrucksache 14/5799), wurde dem Deut-
schen Bundestag bis heute kein Bericht über eine solche Evaluation vorgelegt.
Auch die Einführung von modernen Management-Instrumenten wie Kosten-
und Leistungsrechnung und Controlling sowie eine darauf bezogene regelmä-
ßige interne Qualitätsbewertung der Mittlerorganisationen ist nur halbherzig
und in geringem Maß durchgesetzt worden. Hierzu sollten die Flexibilisie-
rungsmaßnahmen im Haushaltsvollzug bei den Mittlerorganisationen optimiert
und auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Ziel war die Über-
tragung von Ressourcenverantwortung von zentralen Entscheidungsinstanzen
hin zu dezentralen Entscheidungsträgern. Dahinter stand die Einsicht, dass die
Entscheidung über Investitionen und Ausgaben (Kosten) am besten „vor Ort“
getroffen wird, weil dort über die Notwendigkeit und den Nutzen einzelner
Ausgaben am ehesten Klarheit besteht („Subsidiaritätsprinzip“). Auch hier ist
die Bundesregierung eine umfassende Darstellung der Verzögerungen bei der
Umsetzung dieser Neuerungen bisher schuldig geblieben. Offen blieb in die-
sem Zusammenhang auch der Umfang der Nutzung wissenschaftlicher Exper-
tise.

Nicht völlig geklärt scheinen auch die Ressortzuständigkeiten innerhalb der
Bundesregierung zu sein. So blieb die Auswärtige Kulturpolitik auch nach Ein-
richtung des Amts des Beauftragten/der Beauftragten der Bundesregierung für
die Angelegenheiten von Kultur und Medien (BKM) im Jahr 1998 dem Außen-
ressort zugeordnet und ist somit sachgerecht in der Verantwortung des Auswär-
tigen Amts verblieben. Dennoch erweist sich in der Praxis die Abstimmung
über das Politikfeld der Auswärtigen Kulturpolitik als nicht ausreichend trans-
parent. Schon in der Terminologie verweisen die wechselnden Bezeichnungen
„Auswärtige Kulturpolitik“ und „Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“ in
den Dokumenten der Bundesregierung darauf, dass es der Ressortabstimmung
über das Politikfeld an eindeutigen Regelungen mangelt. Auch in materieller
Hinsicht sind die Zuständigkeiten und Abgrenzungen für die Außenkulturpoli-
tik der Bundesregierung nicht klar zugeordnet. Hinzu kommen – nicht zuletzt
im Zusammenhang mit neuen Kooperationsprojekten – die unklaren Kompe-
tenzen für auswärtige Kulturfragen in einer Reihe von Ministerien. Dies betrifft
insbesondere die Bildungs- und Entwicklungspolitik, aber auch die Abstim-
mung mit dem BKM.

Ein weiteres Problem sind die finanziellen Unwägbarkeiten. Zwar hat die Bun-
desregierung wiederholt betont, dass sie eine angemessene Mittelausstattung,
die – unter Berücksichtigung der Haushaltslage – dem Umfang und der Be-
deutung der Aufgaben entspricht, für die Auswärtige Kulturpolitik für unver-
zichtbar halte. Allerdings haben die erratischen Finanzentwicklungen in diesem
Politikfeld diesen Anspruch nicht eingelöst. Auch die vielfach geäußerte
Behauptung, dass die Ausgaben für die (Auswärtige) Kulturpolitik keine „Sub-
ventionen“, sondern vielmehr Investitionen seien, haben dieses Bild nicht ver-

ändern können. Festzustellen ist gleichwohl eine steigende Eigenfinanzierungs-
quote bei den ausführenden Organisationen der Auswärtigen Kulturpolitik. Zu

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Recht werden die Einwerbung von Spenden und die Kooperation mit privaten
Unternehmen zur Umsetzung von Projekten der Auswärtigen Kulturpolitik
künftig weiter an Bedeutung gewinnen. Jedoch erfordern die knapperen öffent-
lichen Ressourcen und die Förderung des gemeinsamen Auftretens privater und
öffentlicher Akteure im Gastland (Public Private partnership) zusätzliche Initia-
tiven.

Es stellt sich die zentrale Frage, wie die im Kern zwischen allen Fraktionen
unstrittigen Ziele und Grundsätze der Auswärtigen Kulturpolitik auch in Zeiten
begrenzter finanzieller Ressourcen umgesetzt werden können und die Auswär-
tige Kulturpolitik Deutschlands den veränderten politischen Rahmenbedingun-
gen in Deutschland und der Welt und insbesondere den Herausforderungen des
europäischen Integrationsprozesses angepasst werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Konzeptionelle Grundlagen

1. Wie definiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten innen-,
europa- und weltpolitischen Entwicklungen die künftigen Aufgaben der
Auswärtigen Kulturpolitik?

Wie lassen sich aus der Sicht der Bundesregierung die heutigen internationa-
len kulturellen Entwicklungen beschreiben?

Worin liegen die wesentlichen Herausforderungen für die deutsche Außen-
kulturpolitik?

Welches sind dabei die wesentlichen deutschen kulturpolitischen Interessen
in Abgrenzung zu den wirtschafts- und außenpolitischen Zielsetzungen?

2. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Auswärtigen Kultur-
politik im Rahmen ihrer Europapolitik, ihrer auswärtigen Politik und ihrer
Politik der internationalen Zusammenarbeit ein, und was ist der Bundes-
regierung die Auswärtige Kulturpolitik wert?

3. Inwieweit haben sich die bisherigen Instrumente der Auswärtigen Kultur-
politik als erfolgreich erwiesen?

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Überprüfung des bisheri-
gen Instrumentariums, mit dem Deutschland als Partner in der Welt präsen-
tiert wird, der für klassische und aktuelle Kultur steht, der an gleichberech-
tigtem Dialog und Austausch interessiert ist und der sich zugleich seiner
Vergangenheit in offener Auseinandersetzung stellt?

4. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung das ambitionierte Konzept
der „Weltweiten Konfliktprävention durch Wertedialog“ angesichts der in
jüngerer Zeit entstandenen, vor allem ideologisch geprägten Konflikte be-
währt?

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Überprüfung und Über-
arbeitung der bisherigen Formen des Kulturdialogs vor dem Hintergrund der
Herausbildung neuer internationaler kultureller Gravitationszentren?

5. Mit welchen veränderten Finanzmitteln, Programmen der Mittlerorganisa-
tionen, Strukturen, Organisationsformen und regionalen Schwerpunktset-
zungen wird die Bundesregierung auf diese neuen Herausforderungen ant-
worten?

6. Wird der Kulturaustausch weiterhin die ihm zustehende Bedeutung be-
halten, um anderen Völkern und Nationen Deutschland als Kulturnation
darzubieten und um die Begegnung von Künstlern aus den verschiedenen

Weltregionen zu befördern?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/2233

7. Wie will die Bundesregierung die unmittelbaren Interessen Deutschlands
(z. B. im Hinblick auf den „Bildungsstandort Deutschland“) verfolgen und
künftig dafür sorgen, dass der Kulturaustausch mit dem Ausland nicht nur
das Kulturgeschehen in Deutschland befruchtet, sondern auch positiv auf
die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen ausstrahlen kann?

8. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung
für die Etablierung von internationalen kulturpolitischen Dialog- und Be-
gegnungsstrukturen eingesetzt, um eine stärkere Präsenz zivilgesellschaft-
licher Akteure in den internationalen Kulturbeziehungen zu ermöglichen,
wie dies der Deutsche Bundestag (Bundestagsdrucksache 14/5799) gefor-
dert hat?

9. Welche Bedeutung hat für die Bundesregierung die Förderung der deut-
schen Sprache im Ausland angesichts der Tatsache, dass Deutsch nicht nur
als Mittel der Verständigung verdrängt wird, sondern auch seinen Stellen-
wert als internationale Wissenschaftssprache verloren hat?

10. Welche Evaluierungsinstrumente wurden bisher eingesetzt, um die Stärken
und Schwächen der „Konzeption 2000“ festzustellen?

In welchem Rahmen finden Evaluationsmaßnahmen statt, und welche Insti-
tutionen sind dabei beteiligt?

11. Welche wissenschaftlichen Institutionen sind mit der Durchführung von
Evaluationsmaßnahmen betraut worden?

In welchem Umfang werden nach Planung der Bundesregierung auch
Fachveranstaltungen im Rahmen der Evaluationsverfahren durchgeführt
werden?

12. Wann wird die Bundesregierung eine umfassende Bestandsaufnahme zur
Auswärtigen Kulturpolitik vorlegen?

II. Wissenschaftliche Expertise, Fachveranstaltungen und Publikationen zur
Auswärtigen Kulturpolitik

13. Welche Gutachten, Evaluierungen und andere Expertiseaufträge haben das
Auswärtige Amt oder andere Ressorts zum Themenbereich der Auswär-
tigen Kulturpolitik seit Beginn der 14. Legislaturperiode vergeben?

In welcher Weise wurden diese Gutachten veröffentlicht?

14. In welcher Weise sind die Ergebnisse der Gutachten, Evaluationen und
Expertisen in den politischen Willensbildungsprozess der Bundesregierung
eingeflossen?

15. Welche nationalen bzw. internationalen Fachtagungen, Konferenzen, Sym-
posien oder sonstige Fachveranstaltungen zu Themen der Auswärtigen
Kulturpolitik haben das Auswärtige Amt oder andere Ressorts seit Beginn
der 14. Legislaturperiode ganz oder teilweise finanziert?

16. An welchen internationalen bzw. europäischen Tagungen, Konferenzen,
Symposien oder sonstigen Fachveranstaltungen zu Themen der Auswärti-
gen Kulturpolitik haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen
Amts bzw. anderer Ressorts seit Beginn der 14. Legislaturperiode teilge-
nommen?

17. Welche Publikationen wurden seit Beginn der 14. Legislaturperiode zu
Tagungen, Symposien oder sonstigen Fachveranstaltungen zu Themen der
Auswärtigen Kulturpolitik herausgegeben?

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18. Welche Berichte sind dem Deutschen Bundestag seit Beginn der 14. Wahl-
periode von der Bundesregierung oder anderen offiziellen Stellen (z. B. der
Europäischen Union und internationalen Organisationen) zu Themen der
Auswärtigen Kulturpolitik vorgelegt worden?

19. Welche Gutachten, Evaluierungen und andere Expertiseaufträge wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung von Einrichtungen der Europäischen
Union und insbesondere der EU-Kommission zum Themenbereich der kul-
turellen Kooperation in Europa bzw. zur Auswärtigen Kulturpolitik der
Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft seit 1998 vergeben?

In welcher Weise fanden diese Dokumente Eingang in den Konsultations-
und Diskussionsprozess der Gremien der Gemeinschaft?

20. Welche Dokumente (Berichte, Stellungnahmen etc.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von Einrichtungen der Europäischen Union zum
Themenbereich der kulturellen Kooperation in Europa bzw. zur Auswär-
tigen Kulturpolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft seit 1998
vorgelegt?

In welcher Weise fanden diese Dokumente Eingang in den Konsultations-
und Diskussionsprozess der Gremien der Gemeinschaft?

In welcher Weise wurden diese Dokumente von Bundesregierung und
Bundestag behandelt?

Welche Schlussfolgerungen wurden jeweils daraus gezogen?

21. Welche Dokumente (Berichte, Konventionen etc.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von multilateralen Organisationen zum Themenbe-
reich der kulturellen Kooperation, des Kulturdialogs und der kulturellen
Vielfalt seit 1998 vorgelegt?

22. In welcher Weise wurden diese Dokumente von Bundesregierung und
Bundestag behandelt, und welche Schlussfolgerungen wurden jeweils da-
raus gezogen?

III. Institutionelle und organisatorische Anpassungen

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige – der traditionellen
Arbeitsteilung zwischen den Ressorts folgende – Aufteilung der Ressort-
zuständigkeiten für die Auswärtige Kulturpolitik?

Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Forderungen des Deut-
schen Kulturrates, die Kompetenz für die Auswärtige Kulturpolitik gänz-
lich in den Bereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) zu verlagern?

24. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür,
auch künftig die Kompetenzen für außenkulturelle Politikbereiche
(wesentliche Bereiche der auswärtigen Medienpolitik, Künstlerförderung
im Ausland, Zuständigkeit für das EU-Programm „Kultur 2000“) im Be-
reich des BKM zu belassen?

25. In welchen Bundesressorts sind weitere Kompetenzen für Themen der
Auswärtigen Kulturpolitik angesiedelt?

Wie werden diese Kompetenzen im Einzelnen begründet und gerechtfer-
tigt?

Welche neuen Kooperationen mit anderen Ressorts sind im Rahmen von
neuen Projekten bzw. Pilotprojekten vorgesehen?
Mit welchen Methoden werden die Koordination und Abstimmung zwi-
schen den beteiligten Ressorts gewährleistet?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/2233

26. Besitzt die Bundesregierung detaillierte Kenntnisse darüber, inwieweit
sich andere Staatsebenen an der Auswärtigen Kulturpolitik beteiligen?

Welche außenkulturellen Aktivitäten der Länder (einschließlich deren Kul-
turstiftung) und Kommunen sowie der Gemeindeverbände lassen sich seit
1998 verzeichnen?

Nach welchen Grundsätzen und Vorgaben erfolgt dieses Engagement?

27. Inwieweit entspricht das Engagement von Ländern und Kommunen in der
Auswärtigen Kulturpolitik den Zielsetzungen der Bundesregierung?

Welche Konsultations-, Abstimmungs- und Koordinationsverfahren gibt es
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, und wie beurteilt die Bundes-
regierung diese Verfahren?

28. In welcher Weise werden diese Beteiligungsverfahren – einschließlich der
Aktivitäten auf europäischer Ebene – durch die Ergebnisse der Föderalis-
musreform beeinflusst?

Sieht die Bundesregierung Reformbedarf auch bei den Abstimmungsver-
fahren auf dem Gebiet der Außenkulturpolitik?

29. In welchem Umfang beteiligen sich zivilgesellschaftliche Akteure auf dem
Gebiet der Auswärtigen Kulturpolitik (Verbände, private und politische
Stiftungen, Religionsgemeinschaften)?

In welcher Weise werden diese zivilgesellschaftlichen Organisationen in
die außenkulturelle Konzeption der Bundesregierung einbezogen?

Welche Verfahren der Konsultation und Koordinationen zwischen Politik
und den zivilgesellschaftlichen Akteuren haben sich hierzu seit 1998 ent-
wickelt?

30. In welchem Umfang und durch welche staatlichen Stellen von Bund und
Ländern wurden diese zivilgesellschaftlichen Organisationen durch öffent-
liche Gelder direkt oder indirekt bei ihrer Tätigkeit in der Außenkulturpoli-
tik unterstützt?

In welchem Umfang und mittels welcher Programme wurden diese
Akteure durch Hilfen der Europäischen Union unterstützt?

IV. Aktuelle Vorhaben

31. Welche konkreten Projekte sind für das kulturelle Rahmenprogramm der
deutschen EU-Präsidentschaft im Jahr 2007 vorgesehen?

Was sind die Zielsetzungen für dieses Rahmenprogramm?

Welche Kosten entstehen dabei, und welchen staatlichen Stellen werden
sie haushaltsmäßig zugeordnet?

32. In welcher Weise und mit welchen Finanzmitteln wird die Bundesregie-
rung das von der EU-Kommission vorgeschlagene und vom Rat gebilligte
„Europäische Jahr des kulturellen Dialogs 2008“ unterstützen?

33. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für geboten, den Dialog
zwischen den in der EU lebenden Bürgerinnen und Bürgern zu fördern,
und mit welchen Maßnahmen soll dies erreicht werden?

Welche einzelnen Aufgaben ergeben sich daraus für die Mittlerorganisatio-
nen der Auswärtigen Kulturpolitik im Rahmen ihrer Arbeit innerhalb der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

In welchem Umfang wird der deutsche Beitrag von europäischen Förder-

maßnahmen unterstützt werden?

Drucksache 16/2233 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

34. Welche bilateralen Kulturabkommen sind seit 1998 von der Bundesrepu-
blik Deutschland neu abgeschlossen worden?

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den bilateralen Kulturab-
kommen bei?

35. Welche besonderen Vereinbarungen existieren für jene Länder, mit denen
keine Kulturabkommen geschlossen worden sind?

Wo sieht die Bundesregierung besonderen Bedarf für weitere bilaterale
Kulturabkommen?

36. Mit welchen Maßnahmen beteiligte sich die Bundesregierung im Bereich
der Auswärtigen Kulturpolitik an den Vorbereitungen und der Durchfüh-
rung der Fußballweltmeisterschaft 2006?

Wie hoch sind die damit verbundenen finanziellen Lasten, aufgeteilt nach
Haushaltsjahren und Ressorts?

37. Welche Einnahmen stehen den Ausgaben jeweils gegenüber?

Welche Maßnahmen und finanzielle Aufwendungen fallen entsprechend
auf der Seite der Länder und Kommunen an?

Welche Einnahmen stehen den Ausgaben jeweils gegenüber?

38. In welcher Weise wurde dem Wunsch des Deutschen Bundestages (Bun-
destagsdrucksache 14/5799) Rechnung getragen, eine stärkere Beteiligung
von Künstlerinnen und Künstlern bei offiziellen Regierungsdelegationen
zu ermöglichen?

V. Öffentliche Finanzierung der Auswärtigen Kulturpolitik

39. Wie haben sich in den Jahren seit 1990 die Finanzvolumina für den Be-
reich des Bundes für Auswärtige Kulturpolitik entwickelt, und welches
waren die Hauptgründe für etwaige Schwankungen?

Wie hoch war in dieser Zeit der jeweilige Anteil am Gesamthaushalt des
Bundes?

Wie hoch waren jeweils der Pro-Kopf-Anteil und der jeweilige Anteil am
BIP?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung der öffentlichen
Ausgaben für Auswärtige Kulturpolitik?

40. Wie verteilten sich in diesem Zeitraum die Ausgaben des Bundes für Aus-
wärtige Kulturpolitik auf die einzelnen Ressorts?

Welche Entwicklung sieht die Finanzplanung für die kommenden Jahre
vor?

41. Wie haben sich die Ausgaben des Auswärtigen Amts für Auswärtige Kul-
turpolitik im Vergleich zu den Gesamtausgaben des Auswärtigen Amts seit
1990 entwickelt, und welches waren die Gründe hierfür?

42. Welche Ausgaben für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik sind inves-
tive Ausgaben, und wie haben sich diese absolut und im Verhältnis zu den
Gesamtausgaben für Auswärtige Kulturpolitik (gemäß Tabelle 19 des
Finanzberichts des Bundesministeriums der Finanzen) seit 1990 entwi-
ckelt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/2233

43. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Begriffsverwirrung hin-
sichtlich Subventionen und Investitionen im Kulturbereich zu klären, und
welche Maßnahmen schlägt sie vor, um klarzustellen, dass die bestehende
haushaltsrechtliche Begriffssystematik weiterhin ihre Gültigkeit hat und
dass „keine Notwendigkeit“ besteht „für die Einordnung der Kulturaus-
gaben als Investition im Sinne der Haushaltssystematik“ (so der BKM in
seiner Antwort vom 15. Dezember 2005 auf eine Schriftliche Frage vom
8. Dezember 2005)?

44. Wird die Bundesregierung klarstellen, dass auch im Kultursektor notwen-
dige und sinnvolle Subventionen existieren (im Sinne von Leistungen, die
der Staat ohne direkte Gegenleistung gewährt), die auch künftig Bestand
haben werden, auch wenn sie nicht im Sinne des Haushaltsrechts als Inves-
titionen eingeordnet werden können?

45. Welche finanziellen Mittel waren in den Jahren 1990 bis 2005 bzw. 2006
(Soll) für die einzelnen im Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen
Kulturpolitik genannten Mittler vorgesehen?

Welche Entwicklung sieht die Finanzplanung für die kommenden Jahre
vor?

46. Wie hat sich die auf mehrere Jahre angelegte Globale Minderausgabe auf
die Entwicklung der Ausgaben für Auswärtige Kulturpolitik ausgewirkt?

Welche künftigen Kürzungen in den Haushalten sind für die Auswärtige
Kulturpolitik in den kommenden Jahren zu erwarten?

47. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Zusammenfassung der res-
sortübergreifenden Ausgabenposten für Auswärtige Kulturpolitik nicht im
jährlichen Bericht zur Auswärtigen Kulturpolitik erscheint?

Wie begründet die Bundesregierung außerdem die Verlagerung der frühe-
ren „Übersicht 2“ des Einzelplans 05 (Auswärtiges Amt), der die außen-
kulturellen Ausgaben des Bundeshaushalts aufgrund eines Beschlusses des
Deutschen Bundestages zusammengefasst hatte?

Was sind die Gründe dafür, dass diese Zusammenstellung nunmehr als Ta-
belle 19 (zusammen mit den Kulturausgaben im Inland) im Finanzbericht
des Bundesministeriums der Finanzen publiziert wird?

48. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welchem finanziellen
Umfang sich andere Staatsebenen im Bereich der Auswärtigen Kulturpoli-
tik beteiligen?

Wie hoch sind die Ausgaben von Ländern und Gemeinden in diesem Poli-
tikfeld?

In welchem Umfang lassen sich dabei den jeweiligen Staatsebenen Steuer-
vergünstigungen als Minderausgaben im Sinne der Subventionsbericht-
erstattung des Bundes (entsprechend § 12 StWG) zuschreiben?

49. In welchem Umfang werden zivilgesellschaftliche Akteure auf dem Gebiet
der Auswärtigen Kulturpolitik (Verbände, Stiftungen, Religionsgemein-
schaften) von staatlichen Stellen finanziell unterstützt?

In welchem Umfang lassen sich diesem Bereich Steuervergünstigungen als
Minderausgaben im Sinne der Subventionsberichterstattung des Bundes
(entsprechend § 12 StWG) zuschreiben?

Drucksache 16/2233 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

50. In welchem Umfang hat sich die von der Bundesregierung vorgesehene
stärkere Nachfrageorientierung der Kulturarbeit bei den Mittlerorganisa-
tionen bisher ausgewirkt?

In welchem Umfang ist die Eigenfinanzierung der Arbeit der Mittlerorga-
nisationen – einschließlich der Einnahmen durch Sponsoring – dadurch
seit 1990 angestiegen (Entwicklung des prozentualen Anteils des Eigen-
finanzierungsanteils der Mittlerorganisationen)?

51. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1990 die
Ausgaben für Auswärtige Kulturpolitik in anderen Ländern entwickelt (vor
allem USA, Japan, China, Indien, Frankreich, Großbritannien, Spanien)?

Wie haben sich in diesen Ländern die entsprechenden Ausgaben im Ver-
hältnis zu ihrer jeweiligen Wirtschaftskraft (BIP) und in ihrem Pro-Kopf-
Anteil entwickelt?

Wie bewertet die Bundesregierung jeweils die kulturelle Außenpolitik
dieser Länder im Vergleich zu Deutschland?

52. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben in den
genannten Ländern in den Bereichen Stipendien für Ausländer, Ausgaben
im Hochschul- und Wissenschaftsbereich, Sprachförderung, Förderung des
Schulwesens im Ausland sowie Förderung des Auslandsrundfunks?

53. In welchem finanziellen Umfang erfolgt nach Kenntnis der Bundesregie-
rung seit dem Jahr 1990 das außenkulturelle Engagement von Saudi-
Arabien und anderen Ländern des islamischen Kulturkreises?

Wie viele außenkulturbezogene Institutionen wurden von diesen Ländern
in diesem Zeitraum in Deutschland, der Europäischen Union und in der
übrigen Welt gegründet und unterstützt?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

VI. Dialog zwischen den Kulturen

54. Welche nationalen und internationalen Aktivitäten wurden von der Bun-
desregierung explizit und unabhängig von bereits laufenden Programmen
zum „Internationalen Jahr des Dialogs zwischen den Kulturen 2001“
geplant, durchgeführt und gefördert, nachdem alle Regierungen und inter-
nationale Organisationen von den Vereinten Nationen aufgefordert worden
waren, mit Hilfe kultureller, bildungsorientierter und sozialer Programme
den Dialog zwischen den Kulturen zu fördern?

55. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung im Rahmen des „Internatio-
nalen Jahres des Dialogs zwischen den Kulturen“ im Hinblick auf die
„gegenseitige Lernbereitschaft“ und die „interkulturelle Kompetenz“ der
Dialogpartner gemacht, und welche Konsequenzen wurden aus diesen
Erfahrungen gezogen?

56. Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, und wenn ja, mit welchen
Partnern, um eine wirksame Strategie des interkulturellen Dialogs zu ent-
wickeln und darauf auszurichten, bei aller Achtung der Unterschiede der
Kulturen die latenten Gemeinsamkeiten aufzuspüren und zu artikulieren,
damit autistischen Syndromen von Gesellschaften entgegengewirkt wird
und der Instrumentalisierung von Kultur zu machtpolitischen Zwecken und
der fundamentalistischen Verstärkung von Konflikten der Boden entzogen
wird?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/2233

57. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die „interkul-
turelle Kompetenz“ zu stärken, die überall dort gefragt ist, wo Menschen
mit unterschiedlichen Denkmustern, Wertvorstellungen, Kommunikations-,
Verhandlungs- und Führungsstilen aufeinander treffen und zusammenar-
beiten, wie zum Beispiel in der Diplomatie, in der Entwicklungszusam-
menarbeit, in der Kooperation mit multilateralen Einrichtungen und in den
Mittlerorganisationen für Auswärtige Kulturpolitik?

58. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarungen im Rahmen des
deutsch-islamischen Mediendialogs?

Wo steht dieser Mediendialog heute, und wie hat sich die gemeinsame Ver-
pflichtung zur Wahrung von Meinungs- und Pressefreiheit gerade in den
letzten Monaten zum Beispiel im „Karikaturenstreit“ ausgewirkt?

59. Wie beurteilt die Bundesregierung die seit über drei Jahren laufenden Son-
derprogramme „Europäisch-islamischer Kulturdialog“ und „Wiederaufbau
Afghanistan“?

Welches sind ihre Erfolge, wo sind Misserfolge zu verzeichnen?

Wie sind die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen vom Beauftragten für
den Dialog der Kulturen und dem Arbeitsstab für den Dialog mit der isla-
misch geprägten Welt institutionell in die Abteilung „Auswärtige Kultur-
politik“ und in die entsprechenden Länderreferate geflossen, und inwieweit
haben sie zu einer Veränderung der Strategie der Bundesregierung geführt?

60. Welche Konsequenzen inhaltlicher, institutioneller und finanzieller Art
wurden gezogen, nachdem der „Karikaturenstreit“ zu Beginn dieses Jahres
die Wirkungslosigkeit des bisherigen Dialogkonzepts offen gelegt hat?

61. Wie hoch ist der Etat, der für die kommenden Jahre für diesen Politik-
schwerpunkt vorgesehen ist?

VII. Auswärtige Kulturpolitik als Mittel der Krisen- und Konfliktverhütung

62. Wie beurteilt die Bundesregierung die stärkere Akzentuierung der Auswär-
tigen Kulturpolitik als Medium der Konfliktverhütung?

In welchen Bereichen hat sich nach Auffassung der Bundesregierung
dieser Aspekt der Auswärtigen Kulturpolitik als besonders wichtig und
erfolgreich erwiesen?

63. Welche Zwischenerfolge oder positive Trends können in der Auswärtigen
Kulturpolitik mit Hilfe neuer institutionell unterstützter, kontinuierlicher
und intensiver Dialoge hinsichtlich der Entwicklung eines Sensoriums für
interkulturelle Konflikte sowie des Abbaus von Spannungen im Vorfeld of-
fener Konflikteskalationen verzeichnet werden?

Haben von der Bundesregierung geförderte Dialoge im Einzelfall in Kon-
fliktsituationen dazu geführt, diese abzubauen bzw. zu entschärfen?

64. In welcher Weise hat sich „im Rahmen des europäisch-islamischen Kultur-
dialogs sowie bei unserem Engagement in Afghanistan und im Irak“ bei-
spielhaft gezeigt, „wie sehr Kulturarbeit zum Wiederaufbau von Staat und
Gesellschaft beitragen und dadurch konfliktverhütend wirken kann“ (Be-
richt der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik 2004, S. 5)?

65. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, das Instrument des interkulturellen
Dialogs möglicherweise zu überfrachten und Ergebnisse zu erwarten, die
dieses Instrument gar nicht leisten kann?

66. Welche konkreten konzeptionellen Vorgaben wurden für die Auswärtige

Kulturpolitik als Mittel der Krisenprävention entwickelt?

Drucksache 16/2233 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

VIII. Förderung des Europäischen Integrationsprozesses

67. Welcher Grundkonzeption folgt die auswärtige Kulturarbeit der Bundes-
regierung im Hinblick auf den weiteren Prozess der europäischen Integra-
tion?

Wie sieht in diesem Zusammenhang der deutsche Beitrag zur kulturellen
Förderung des Europäischen Integrationsprozesses aus?

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die kulturelle Vielfalt Europas
zu stärken und gleichzeitig Gemeinsamkeiten bewusst zu machen und fort-
zuentwickeln?

68. In welchem Maße sieht die Bundesregierung die bisherigen Formen des
Kulturaustauschs in Europa als Vorgriff auf eine künftige „europäische
Kulturinnenpolitik“?

Wie grenzt die Bundesregierung die europäische kulturelle Kooperation
zur Unterstützung des europäischen Integrationsprozesses von anderen
Formen der deutschen Außenkulturpolitik ab – insbesondere jenen im
Sinne der public diplomacy des Auswärtigen Amts?

69. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sachstandsberichte der EU bzw. die
im Auftrag der EU erstellten vorliegenden Studien über die kulturelle Ko-
operation in Europa?

Welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?

70. Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehenden kulturellen Koopera-
tionsformen innerhalb der Europäischen Union vor dem Hintergrund der
vorhandenen – und teilweise konkurrierenden – nationalen Zielsetzungen?

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Verbesserung dieser
Kooperationsformen?

Welche Aufgaben ergeben sich hieraus für die Mitgliedstaaten (und damit
auch Deutschland) und die Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Kom-
petenzverteilung nach Artikel 151 EGV?

71. Wie beurteilt die Bundesregierung die Perspektiven für eine künftige
Außenkulturpolitik der EU?

Welcher Handlungsbedarf besteht hierzu nach Auffassung der Bundesre-
gierung für die Institutionen der Gemeinschaft, und inwieweit ergibt sich
Handlungsbedarf für die deutsche Politik und dabei insbesondere für die
Mittlerorganisationen?

72. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der europäischen kulturel-
len Zusammenarbeit und der Kulturkomponente der EU-Politik als eigenes
Element vor dem Hintergrund einer künftigen Europäischen Verfassung
und der Entwicklung einer aktiven Europäischen Bürgerschaft bei?

Welche Aufgaben ergeben sich hieraus für die deutsche EU-Präsident-
schaft im Jahr 2007?

73. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund neuer weltpolitischer
und geostrategischer Entwicklungen die Balance zwischen europäischen
und globalen Ambitionen sicherstellen?

Wie will sie angesichts sinkender Haushaltsmittel mit Hilfe der Auswärti-
gen Kulturpolitik

a) verstärkt die europäische Integration fördern;

b) ein noch immer vergangenheitsgeprägtes Deutschlandbild bei unseren

Nachbarn verändern helfen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/2233

c) der historischen Verantwortung gegenüber Europa gerecht werden und
einen Beitrag zur reflexiven Aufarbeitung des kollektiven Gedächtnis-
ses des Westens leisten;

d) und gleichzeitig den geografischen Aktionsradius der Auswärtigen
Kulturpolitik vergrößern und die Auslandskulturarbeit in neuen Welt-
regionen intensivieren?

74. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Beziehungen zu unseren
europäischen Nachbarn stabil genug und die kriegsbelasteten Bilder und
Erfahrungen mit Nazi-Deutschland durch die demokratische Epoche der
letzten 60 Jahre so verblasst sind, dass eine Verminderung der kulturellen
Programmarbeit der Mittlerorganisationen in Westeuropa verantwortbar
ist?

75. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Europa zentrales Aktionsfeld
der deutschen Auswärtigen Kulturpolitik bleibt, und dafür sorgen, dass
dies in Bezug auf die Arbeit der Mittlerorganisationen, d. h. Programmum-
fang, Programminhalte und Präsenzformen und die vorgesehenen Finanz-
volumina, Berücksichtigung findet?

76. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Präsidentin des Goethe-Insti-
tuts, dass kulturelle Aktivitäten in jenen Teilen der Welt gestärkt werden
müssen, in denen wir uns „erst einen gemeinsamen Verständigungshori-
zont erarbeiten müssen“?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten in Zeit, Personal und
Finanzmitteln ein, um einen solchen gemeinsamen Verständigungshorizont
z. B. mit China, Indien, den arabischen Staaten und anderen zu erarbeiten?

77. Erfordern das Projekt einer gemeinsamen europäischen Verfassung insbe-
sondere vor dem Hintergrund der ablehnenden Referenden der Franzosen
und der Niederländer sowie die Erweiterungsdiskussionen nicht ein ver-
stärktes kulturpolitisches Engagement der Bundesrepublik in Europa?

Wie und mit welchen Mitteln/Institutionen will die Bundesregierung dies
umsetzen?

78. Angesichts sich abzeichnender Renationalisierungstendenzen in einzelnen
europäischen Ländern sowie der Tatsache, dass einzelne Mitgliedstaaten
der EU auch außereuropäische Allianzen bevorzugen, steht die Europäi-
sche Union vor neuen integrations- als auch außenpolitischen Herausforde-
rungen. Wie will die Bundesregierung mit Hilfe der Auswärtigen Kultur-
politik als wichtiges Instrument im zivilisatorischen Integrationsprojekt
Europa dem etwas entgegensetzen?

79. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Auswärtige Kulturpolitik
die europäische Integration auch künftig aktiv und wirkungsvoll begleitet
und im langwierigen und schwierigen Prozess des Zusammenwachsens
insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas ihren
kulturpolitischen Modernisierungsauftrag erfüllen und einen wichtigen
Beitrag zur Integration Europas leisten kann?

80. Welche politischen Kosten in unseren europäischen Nachbarländern
nimmt die Bundesregierung – angesichts der bekannt gewordenen Proteste
hinsichtlich der Verkleinerung des einzigen Goethe-Instituts in Dänemark
oder der bis 2008 auslaufenden Finanzierung der „Deutschen Bibliothek“
in Helsinki – in Kauf, um Mittel aus Europa in neue Weltregionen umzu-
lenken?

Drucksache 16/2233 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

81. Welche konkreten Alternativen setzt die Bundesregierung der verringerten
Präsenz von Goethe-Instituten in Europa entgegen, um kein Vakuum in
den kulturpolitischen Beziehungen zu unseren europäischen Nachbarn ent-
stehen zu lassen?

82. Welche alternativen Möglichkeiten der kulturellen Zusammenarbeit in
Europa werden angesichts eines möglichen Rückzugs des Goethe-Instituts
aus Europa erwogen?

Welche Formen der Vernetzung von Kulturinstituten gibt es hinsichtlich
der europäischen Kulturarbeit

a) bilateraler Art (Vernetzung deutscher Institute mit anderen nationalen
Instituten in europäischen Hauptstädten oder anderen Orten in Europa);

b) multilateraler Art (auf europäischer Ebene in Brüssel oder an anderen
Orten)?

83. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dieser Vernetzung bei, und
in welcher Form fördert sie diese Vernetzungen, so z. B. das CICEB (Con-
sociatio institutorum culturalium europaeorum inter belgas) in Brüssel?

84. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die kulturelle Koopera-
tion in den Hauptstädten, so z. B. im Rahmen der in Berlin zusammen-
geschlossenen Kulturinstitutionen „GEK“ (Gemeinschaft der europäischen
Kulturinstitute in Berlin)?

Gibt es analoge Kooperationen auch in anderen Hauptstädten, und wie
werden sie durch die Bundesregierung unterstützt?

85. Wie bewertet die Bundesregierung Entwicklung und Aktivitäten der im
Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft gegründeten deutsch-tür-
kischen Kulturstiftung?

86. Welche kulturpolitischen Initiativen zur Stärkung des Zusammengehörig-
keitsgefühls, der europäischen Identität und des europäischen Bewusst-
seins wird die Bundesregierung während ihrer EU-Präsidentschaft im Jahr
2007 ergreifen?

Welche kulturpolitischen Prioritäten wird sie setzen?

In welcher Weise wird die Bundesregierung der Außenkulturpolitik der
Europäischen Union neue Impulse verleihen, die angesichts internatio-
naler, kulturell überformter krisenhafter Entwicklungen (Karikaturenstreit)
dringend erforderlich sind?

87. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den alljährlich
am 9. Mai stattfindenden „Europatag“, und wie sorgt sie dafür, dass dieser
gemäß seiner Bedeutung für die Entwicklung einer aktiven Unionsbürger-
schaft begangen werden kann?

Welche kulturpolitischen Maßnahmen sind hierzu von deutscher Seite
– auch im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft – für den Europatag
2007 vorgesehen?

IX. Gemeinsame Kulturaktivitäten in Drittstaaten

88. Welche Formen der Kulturkooperation in Drittstaaten haben sich in den
letzten Jahren entwickelt?

Mit welchen Partnern finden diese Kooperationen statt?

Welche Maßnahmen sind dies im Einzelnen, und welche zusätzlichen
künftigen Kooperationen sind nach Auffassung der Bundesregierung zu er-

warten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/2233

89. Welche Kooperationsformen zwischen Deutschland und Frankreich exis-
tieren für die gemeinsame Kulturarbeit in Drittländern oder bei internatio-
nalen Organisationen?

Welche Vorgaben und Regelungen gelten für die Durchführung von ge-
meinsamen Kulturprogrammen?

Mit welchen weiteren Staaten sind analoge Regelungen und Vorgaben für
gemeinsame Kulturprojekte im Ausland entwickelt worden?

90. In welcher Weise sieht die Bundesregierung diese Kooperationen auch als
Möglichkeit, mit geringeren Finanzmitteln die Kulturarbeit im Ausland
aufrechtzuerhalten?

X. Regionale Schwerpunktsetzungen

91. Welche regionalen Schwerpunktsetzungen hat die Bundesregierung vor
dem Hintergrund der jüngsten weltpolitischen Entwicklungen vorgenom-
men?

Welche strategischen Zielsetzungen sind dabei maßgeblich, und welche
konkreten Folgen ergeben sich daraus für die Um- und Neustrukturierung
der Arbeit der Mittlerorganisationen?

Worin liegen die konzeptionellen Änderungen gegenüber den Zielsetzun-
gen der „Konzeption 2000“?

92. Welche Bedeutung hat die vorgesehene stärkere Präsenz der Kulturmittler
in so genannten Wachstumsregionen („neue kulturelle Gravitationszent-
ren“), und welche Ziele werden mit dieser Schwerpunktsetzung verfolgt?

Wie hat sich dies seit 1998 auf die Zahl der Goethe-Institute ausgewirkt,
und in welcher Weise sind durch die Schwerpunktsetzung auch andere
Mittlerorganisationen betroffen?

93. Wie weit sind die Überlegungen zu regionalen Umsteuerungsmaßnahmen
gediehen, deren Einleitung in Zusammenarbeit mit den Kulturmittlern im
Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik für das Jahr
2004 (vgl. Bundestagsdrucksache 15/6007 angekündigt war?

94. In welcher Weise haben sich die Ausgaben aller Ressorts für die Auswär-
tige Kulturpolitik insgesamt, die Ausgaben des Auswärtigen Amts und der
Mittlerorganisationen in der Regionalverteilung – EU-15, neue EU-Mit-
gliedstaaten, Südosteuropa, Osteuropa, Zentralasien, Naher bzw. Mittlerer
Osten, Subsahara-Afrika, Süd- und Ostasien, Ozeanien, Nordamerika,
Lateinamerika, überregional – in den Jahren seit 1998 entwickelt?

95. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in der Regierungserklärung be-
tont: „Für die Zukunft gilt: Die neue Bundesregierung wird sich mit aller
Kraft für ein enges, ehrliches, offenes und vertrauensvolles Verhältnis in
der transatlantischen Partnerschaft einsetzen. Diese Partnerschaft der Wer-
tegemeinschaft der westlichen Welt ist ein hohes – ich sage: ein kaum zu
überschätzendes – Gut.“ (Plenarprotokoll 16/4 vom 30. November 2005,
S. 89). Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
gegenwärtige kulturelle Zusammenarbeit mit den USA?

Auf welchen Gebieten sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur
Vertiefung der kulturellen Kooperation mit den USA?

96. Welches sind die Gründe dafür, dass der afrikanische Kontinent, der im-
merhin 53 Staaten umfasst und mit dem Deutschland vielfältige histori-
sche, entwicklungspolitische und kulturelle Gemeinsamkeiten verbinden,

in den Debatten über zukünftige regionale Schwerpunktsetzungen nicht
aufgeführt wird?

Drucksache 16/2233 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

97. In welcher Weise will die Bundesregierung kulturpolitisch der neuen
politischen Dynamik in Afrika begegnen, wie sie sich mit der Neugrün-
dung der Afrikanischen Union, der Ratifizierung der Afrikanischen
Menschenrechtskonvention, dem beginnenden Umsetzungsprozess der
NEPAD-Reformstrategie und der Einrichtung eines panafrikanischen
Parlaments abzeichnet?

Sieht die Bundesregierung bei der geplanten Umlenkung der Mittel in
aufstrebende Volkswirtschaften wie China und Indien die regionale Aus-
gewogenheit in der kulturpolitischen Kooperation und in der Mittelver-
gabe für den afrikanischen Kontinent gewährleistet?

98. Indien und China unternehmen enorme finanzielle Anstrengungen in
Afrika und Lateinamerika, um dort mit den Mitteln der cultural diplo-
macy mehr Einfluss und Prestige zu gewinnen. Wie beurteilt die Bundes-
regierung die massiven Bemühungen Chinas und Indiens, ihre Präsenz in
der Welt auch kulturell zu verstärken?

99. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen islamischer Länder
(insbesondere Saudi-Arabiens), ihre kulturelle Repräsentanz durch die
Unterstützung von religiös geprägten Einrichtungen und durch den ge-
zielten Einsatz von Medien weltweit zu verstärken?

Welche Vorgehensweisen schlägt die Bundesregierung vor, um auf diese
veränderte Situation angemessen zu reagieren?

Welche Aufgaben ergeben sich hieraus für die Mittlerorganisationen?

XI. Entwicklungspolitik und Kultur

100. Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag der Kultur für die Unter-
stützung von Entwicklungsprozessen?

Welche Bedeutung kommt nach Auffassung der Bundesregierung der
Kultur – im Sinne kollektiver Einstellungen, Werte und Erfahrungen
einer Gesellschaft – für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung eines
Landes zu?

101. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Debatte über die
Rolle der Kultur als Motor und/oder Hemmnis für Entwicklung – im
Gegensatz zur Debatte in Deutschland – speziell in Afrika (siehe z. B.
Daniel Etounga-Mangnelle aus Kamerun) und Lateinamerika (siehe z. B.
Carlos Alberto Montano aus Kuba) mit zunehmender Vehemenz geführt
wird, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

102. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Schweizer DEZA, dass
sich die Notwendigkeiten der Kulturdebatte im Kontext der Entwick-
lungszusammenarbeit aus den sozialen und ökonomischen Faktoren
ergibt, die eine skandalöse Wirklichkeit für einen Großteil der Weltbe-
völkerung beschreiben und dies nach einem halben Jahrhundert Aus-
landshilfe und Entwicklungszusammenarbeit –, und was folgt daraus?

103. In welcher Weise stellt sich die Bundesregierung der Herausforderung,
aufgrund der Unterschiede in Einstellungen, Werten und Verhaltenswei-
sen, moderne Kulturarbeit in die Gestaltung von Entwicklungskoopera-
tion zu integrieren?

104. Wie löst die Bundesregierung den Widerspruch zwischen einer von ihr
selbst angestrebten werteorientierten Zusammenarbeit mit Partnern in
Entwicklungsländern und der Notwendigkeit einer kulturangepassten
Entwicklungskooperation?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/2233

105. Zu welchen Ergebnissen kamen die bisher gemeinsam von GTZ und
Goethe-Institut durchgeführten „Runden Tische: Kultur und Entwick-
lung“, und wie fließen diese Ergebnisse in die zukünftige Programm-
gestaltung ein?

106. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit der Strategiegruppe zum
Thema „Kultur und Entwicklung“, an der u. a. ifa, Alexander von Hum-
boldt-Stiftung, Deutsche Welle, Deutscher Akademischer Austausch
Dienst (DAAD), GTZ, InWEnt, DED und das Goethe-Institut beteiligt
sind?

Zu welchen Ergebnissen hat die Arbeit der Strategiegruppe bisher ge-
führt?

Welche Kooperationsprojekte wurden bereits realisiert, und welche sind
für die kommenden Jahre geplant?

107. In welchen Entwicklungskooperationsprogrammen und -projekten ist
„interkulturelles Lernen“ Gestaltungsprinzip?

108. Welche Instrumente – über die „interkulturelle Kompetenz“ von Mitar-
beitern hinausgehend – wurden bisher von Durchführungsorganisationen
der Entwicklungszusammenarbeit entwickelt, die sich an der Kultur des
Partnerlandes orientieren?

109. Welche Staaten haben bisher den „The Power of Culture – Aktionsplan
Kulturpolitik“ für Entwicklung umgesetzt, der auf der Konferenz für
Kulturpolitik der UNESCO 1998 in Stockholm verfasst wurde?

Was hat die Bundesregierung diesbezüglich getan?

110. Inwieweit sind die entwicklungsfördernden Aspekte des kulturellen
Erbes der Partnerländer und -regionen zentrales Handlungsfeld für die
Entwicklungspolitik?

111. Inwieweit tragen der interkulturelle Dialog bzw. die interkulturelle
Zusammenarbeit mit anderen Kulturen dazu bei, mehr Bereitschaft und
Offenheit zu schaffen für neue zukunftsfähige Handlungsmuster und für
ein Leben in Verantwortung für die eigene soziale und ökonomische Ent-
wicklung?

112. In welcher Form werden religiöse Vorstellungen, die zu den wirkungs-
mächtigen soziokulturellen Faktoren gehören, in der Entwicklungskoope-
ration berücksichtigt?

XII. Zur Arbeit der Mittlerorganisationen

113. In welchem Rahmen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Koordination der Arbeit der Mittler untereinander?

Wie beurteilt die Bundesregierung dabei die Arbeit der Vereinigung für
internationale Zusammenarbeit (VIZ)?

Sieht die Bundesregierung Bedarf für Änderungen in der Zusammenar-
beit der Mitglieder untereinander sowie mit den zuständigen staatlichen
und nichtstaatlichen Stellen?

114. Zu welchen Ergebnissen haben nach Auffassung der Bundesregierung die
vom Auswärtigen Amt in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut
durchgeführten „Runden Tische der Auswärtigen Kultur- und Bildungs-
politik“ als Mittel der Kooperation und Kommunikation geführt?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisheri-

gen Erfahrungen?

Drucksache 16/2233 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

115. Wie beurteilt die Bundesregierung die ersten Ergebnisse der Einführung
von neuen Steuerungselementen in der auswärtigen Kulturarbeit?

Wie beurteilt die Bundesregierung die zur internen Steuerung der Kultur-
abteilung des Auswärtigen Amts entwickelten Abteilungs- und Referats-
zielvereinbarungen einschließlich ihrer Ergebnisüberprüfung?

116. Mit welchen Mittlerorganisationen wurden bisher Zielvereinbarungen ge-
schlossen?

Welche Inhalte wurden dabei festgelegt?

Welche strategische Ausrichtung liegt diesen Inhalten zugrunde?

117. Zu welchen Ergebnissen hat die bereits vor einigen Jahren geplante
Evaluierung der Arbeit der Mittlerorganisationen und der auswärtigen
Kulturarbeit insgesamt geführt?

Liegen bereits Evaluationen vor und sind Evaluierungsergebnisse publi-
ziert?

Welche weiteren Evaluierungsformen und -prozesse hat die Bundesregie-
rung für die Zukunft geplant?

118. Wie beurteilt die Bundesregierung die seit 2001 von den Auslandsver-
tretungen vorgelegten und regelmäßig fortgeschriebenen Länderkonzep-
tionen?

119. In welchem Umfang erhalten die Auslandsvertretungen Mittel für die
Durchführung kultureller Maßnahmen?

Wie hat sich der Umfang dieser Unterstützung seit 1998 entwickelt?

120. Wie beurteilt die Bundesregierung den im Goethe-Institut angelaufenen
Feldversuch der Budgetierung der Haushaltsmittel in der Programmre-
gion Italien zur Überwindung der klassischen kameralen Haushaltsfüh-
rung?

Wie wird diese Entwicklung von den Mittlerorganisationen beurteilt?

121. Welche Kooperationsmaßnahmen hat das Goethe-Institut mit Mittler-
organisationen anderer Staaten seit 2000 verwirklicht?

Wo sieht die Bundesregierung die Hauptschwierigkeiten für die Durch-
setzung dieser Kooperationsmodelle?

Inwieweit werden die Kooperationen durch Maßnahmen der Europäi-
schen Union unterstützt?

122. Welche Kooperationsmaßnahmen wurden in diesem Zeitraum innerhalb
der Europäischen Union verwirklicht?

Welche Schwierigkeiten ergaben sich bei der Etablierung gemeinsamer
Kulturinstitute (z. B. CICEB, Werner-Institut in Luxemburg)?

Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für ein gemeinsames
europäisches Kulturinstitut im Rahmen einer europäischen Außenkultur-
politik?

123. Welche Bedeutung besitzen nach Ansicht der Bundesregierung die
deutsch-ausländischen Kulturgesellschaften und Sprachkursveranstalter,
die in Ergänzung zum Netz der Goethe-Institute und der sonstigen Mitt-
lerorganisationen die Kulturarbeit im Ausland unterstützen?

Wie viele dieser Einrichtungen existieren weltweit, und wie hat sich ihre
Zahl seit 1998 entwickelt?
In welchem Umfang werden diese Einrichtungen (Vereine, Gesellschaf-
ten etc.) durch öffentliche Gelder von Bund und Ländern unterstützt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/2233

124. In welcher Weise wird die Kulturarbeit der Mittler im Ausland durch die
Auslandsvertretungen unterstützt und koordiniert?

In welcher Weise erfolgt die strategische Planung der Auslandskultur-
arbeit, damit ein integriertes Auftreten der Außenkulturpolitik im Gast-
land (corporate identity) ermöglicht wird und kostspielige Doppelarbeit
vermieden werden kann?

In welchem Umfang liegen abgestimmte Länderkonzeptionen für die
Arbeit im Gastland vor?

125. In welcher Weise werden die sechs politischen Stiftungen – Friedrich-
Ebert-, Konrad-Adenauer-, Friedrich-Naumann-, Hanns-Seidel-, Heinrich-
Böll- und Rosa-Luxemburg-Stiftung – und die deutschen kirchlichen Ein-
richtungen und Kirchengemeinden im Ausland im Rahmen ihrer Kultur-
arbeit durch die Auslandsvertretungen unterstützt und gefördert?

126. Welche Maßnahmen werden durch die Bundesregierung und die Mittler-
organisationen ergriffen, um private Mittel zur Unterstützung der Aus-
landskulturarbeit einzuwerben?

Welche Richtlinien regeln die Behandlung von Spenden und Sponsoring
in der Auslandskulturarbeit?

XIII. Wirtschaft und Auswärtige Kulturpolitik

127. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Auswärtigen Kultur-
politik im Kontext wirtschaftlicher Interessen bei?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kürzungen bei den Mitt-
lerorganisationen auch die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirt-
schaft berühren?

128. Welche Gemeinschaftsprojekte mit Akteuren der Wirtschaft sind seit
1990 in der Auswärtigen Kulturpolitik realisiert worden?

Zu welchen Ergebnissen hat die Einbeziehung der deutschen Wirtschaft
im Rahmen „öffentlich-privater Partnerschaften“ bisher geführt?

129. In welchem Umfang haben sich solche öffentlich-privaten Partnerschaf-
ten etabliert?

Welche Arbeit leistet in diesem Zusammenhang der vorgesehene bzw.
eingerichtete Arbeitsstab „Kultursponsoring und private Stiftungen“?

Welche Erfahrungen wurden bisher mit diesem Ansatz gemacht?

130. In welchem Umfang haben sich im Rahmen von Kooperationen mit
Akteuren der deutschen Wirtschaft Sponsoringaktivitäten entwickelt?

Wie hoch sind die Einnahmen aus Sponsoring?

In welchem Umfang hat das Sponsoring zur Finanzierung der Mittler-
organisationen im Zeitraum von 1998 bis 2000 beigetragen?

131. Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Bedeutung der
noch nicht ratifizierten UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt?

Teilt sie die Auffassung der USA, dass das Abkommen zum Aufbau von
Handelsbarrieren bei Kulturexporten beitrage und auch nicht geeignet
sei, den kulturellen Austausch und die individuelle Freiheit zu fördern?

Drucksache 16/2233 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

XIV. Wissenschaftskooperation, Stipendienprogramme, Weiterbildungsangebote

132. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die Föderalismus-
reform und die vorgesehene Verlagerung der bildungspolitischen Kompe-
tenz auf die Länderebene der so genannte Bologna-Prozess nicht gestört
wird, an dessen Ende 2010 ein einheitlicher europäischer Hochschulrah-
men stehen soll?

133. Welche der derzeitigen zugunsten des Hochschulstandorts Deutschland
und der deutschen Hochschulen und Universitäten im Ausland durch-
geführten Maßnahmen und Programme können in den nächsten Jahren
fortgeführt werden?

Mit welchen Mitteln geschieht dies, und wie hoch sind diese Mittel?

Sind neue Maßnahmen und Programme geplant, und wenn ja, welche?

134. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den DAAD und die
Alexander von Humboldt-Stiftung ebenfalls an dem jährlichen 3-Pro-
zent-Aufwuchs, den auch die anderen Wissenschaftsorganisationen erhal-
ten, teilnehmen zu lassen?

135. Welche weltweiten Studienangebote konnten deutsche Hochschulen im
Rahmen der „Zukunftsinitiative Hochschule“ im Ausland entwickeln?

Welche Studienangebote, außer den immer wieder genannten Beispielen
der „German University in Kairo“ und der Staatlichen Fachhochschule in
Jordanien, gibt es außerdem, und in welchem Entwicklungsstadium be-
finden sich diese?

136. Was geschieht im Rahmen des Wissenschafts- und Hochschulaustauschs,
um den afrikanischen Kontinent anschlussfähig zu machen an die wissen-
schaftliche und technische Entwicklung – abgesehen von der „German
University in Kairo“?

137. In welchen Ländern wird unter der Zielsetzung unserer Stipendienpro-
gramme, „einen Beitrag zur wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Leis-
tungsfähigkeit der Partnerländer und damit zu ihrer Stabilität“ (Bundes-
tagsdrucksache 15/6007, S. 14) zu leisten, besonders intensiv um
Stipendiaten geworben?

138. Wie verteilen sich die Stipendien auf die verschiedenen Weltregionen?

Wie verteilen sich die Stipendien auf Länder gemäß deren Bruttoinlands-
produkts?

139. Welche Rolle spielt bei der Vergabe von Stipendien die „Affinität“ des
Heimatlandes zu Deutschland, sei es, dass enge Kontakte zur DDR oder
zur Bundesrepublik Deutschland bestanden oder dass historische Bezie-
hungen aus der Kolonialzeit bestehen?

140. Wie viele akademische Fach- und Führungskräfte in „entwicklungsrele-
vanten Sektoren“ aus welchen Ländern wurden 2004 mit den rund
25,4 Mio. Euro gefördert (Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen
Kulturpolitik 2004, S. 15), bzw. wie erfolgreich konnten welche Koopera-
tionsländer durch welche Maßnahmen an „globale Wissensnetze“ (ebenda,
S. 15) angebunden werden?

141. In welcher Weise wurden wie viele Personen au s welchen Ländern
im Rahmen der bilateralen staatlichen Entwicklungskooperation mit
2,83 Mio. Euro in der „Hochschulbildung“ gefördert?

Wie viele Sur-Place-Drittlandstipendien wurden 2004 mit den rund

4,3 Mio. Euro (ebenda, S. 15) verteilt nach Studieninhalten, Abschluss-
erfolgen und Regionen finanziert?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/2233

142. Welche Hochschulpartnerschaften sind seit 1997 über den DAAD geför-
dert worden?

Welches sind die Partner in Deutschland und welches die Partner in den
Entwicklungsländern?

Was waren die Inhalte der Partnerschaften, und wie viele waren erfolg-
reich, gemessen an welchen Erfolgskriterien?

143. In welchen Ländern gibt es Alumni-Vereinigungen ehemaliger DAAD-
bzw. Alexander von Humboldt-Stiftung-Stipendiaten, und wie wird der
Kontakt mit diesen gepflegt?

144. Welche Bemühungen gibt es, auch mit Rückkehrern Kontakte zu halten
und zu pflegen, die keine Stipendiaten des DAAD oder der Alexander
von Humboldt-Stiftung waren (z. B. in ihre Heimat zurückgekehrte Exi-
lanten, selbst zahlende Studierende)?

145. Welche Rolle spielt der World University Service bei der Rückkehrerbe-
treuung?

146. Was hat die Bundesregierung unternommen, um das Potential der jungen
Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland studiert haben, für
den Dialog und die Kooperation zwischen ihren Heimatländern und
Deutschland besser zu nutzen, wie dies der Deutsche Bundestag (Bundes-
tagsdrucksache 14/5799) gefordert hat, und was sind die erreichten Re-
sultate?

147. Aus welchen Gründen gibt es ausschließlich ein „Transatlantic Outreach
Program“, durch das sich amerikanische Sozialkundelehrer über das
moderne Deutschland informieren und während einer Deutschlandreise
eigene Eindrücke sammeln können, und warum kein ähnliches Programm
z. B. auch für Großbritannien, wo dort nachweisbar noch immer ein ver-
altetes Deutschlandbild nicht nur in den Schulen, sondern auch in der
Öffentlichkeit vermittelt wird?

148. Wie beurteilt die Bundesregierung das deutsch-türkische Kooperations-
projekt „Intensiv-Sprachkurse für türkische Imame“ mit landeskundlichen
Programmen, das seit 2002 am Goethe-Institut in Ankara stattfindet?

In welcher Form und wo werden Folgemaßnahmen angeboten?

XV. Mediale Außenrepräsentanz

149. In welcher Weise wird nach Auffassung der Bundesregierung die mediale
Außenrepräsentation Deutschlands den heutigen Anforderungen der glo-
balen Medien- und Informationsweltgesellschaft gerecht?

Welche Anstrengungen werden unternommen, um in der weltumspan-
nenden Konkurrenz von Aufmerksamkeit, aber auch der Konkurrenz von
Wertesystemen, Lebensmodellen und politischem Einfluss das Image der
deutschen Politik, der deutschen Kultur und des Wirtschafts- und Wis-
sensstandorts Deutschland positiv anzureichern und zu verstärken?

150. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Revolu-
tion der Informations- und Medientechnologien im Hinblick auf Inhalt
und Form des Kultur- und Wissensaustauschs im Rahmen der Auswärti-
gen Kulturpolitik?

Inwieweit ergibt sich Handlungsbedarf für die Internetpräsenz der deut-
schen Kulturmittler?

Drucksache 16/2233 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Welche konkreten Pläne liegen nach Erkenntnis der Bundesregierung vor,
das Internet als ein wesentliches Instrument der Programmarbeit zu nut-
zen?

151. In welcher Weise tragen die verschiedenen Ressort- und Politikbereiche
der Bundesregierung zur medialen außenkulturellen Präsentation
Deutschlands bei?

In welchen medialen Formen geschieht dies, und in welchem finanziellen
Volumen wird dies jeweils unterstützt?

152. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Kooperation der
Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kulturpolitik in der medialen
Außendarstellung, insbesondere im Bereich der Onlineangebote, um zu
gewährleisten, dass die hierfür zur Verfügung gestellten Mittel effektiv
eingesetzt werden und die medialen Angebote zu einem kohärenten Ge-
samtbild der Außendarstellung Deutschlands beitragen?

153. Wie gewährleistet die Bundesregierung die Koordination der Akteure der
auswärtigen Medienpolitik?

Welches sind die übergreifenden Zielsetzungen, und mit welchen Metho-
den wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt?

In welcher Weise und in welcher Form hat seit dem „Bericht über den
Stand der Entwicklung und Reformmaßnahmen bei der medialen Außen-
repräsentanz“ aus dem Jahr 2002 eine ausführliche und gründliche Sach-
standsdarstellung stattgefunden?

154. Wird die Bundesregierung einen weiteren Bericht zur medialen Außen-
repräsentanz vorlegen?

155. Sind die „Leitlinien einer wirksamen Außenrepräsentanz im 21. Jahrhun-
dert“, wie sie in der Bundestagsdrucksache 14/9502 dargelegt werden,
heute noch gültig?

Wenn ja, wie finden diese Leitlinien ihren konkreten Niederschlag in der
Präsentation des Deutschlandbildes in den verschiedenen Medien?

Wenn nein, was ist das Ergebnis ihrer Revision?

156. Wie und nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung den
Erfolg des Deutschlandportals (www.deutschland.de), das laut „Bericht
über den Stand der Entwicklung und Reformmaßnahmen bei der media-
len Außenrepräsentanz“ zur „Visitenkarte Deutschlands“ werden sollte?

157. Wie wird der konkrete Informationsbedarf der Adressaten im Ausland
ermittelt, um ein wirkungsvolles nutzerorientiertes Angebot von Informa-
tionen im Internet über Deutschland machen zu können?

158. In welcher Form gibt es für Bürgerinnen und Bürger Hinweise, sich im
Ausland zu präsentieren?

Ist der Bundesregierung die sehr gelungene Broschüre „world citi-
zens guide“ mit entsprechenden Ratschlägen bekannt, die von
[email protected] herausgegeben wird?

159. Wie gewährleistet die Redaktion des deutsch-arabisch sprachigen Inter-
netportals www.qantara.de, dass insbesondere kontroverse Themen eine
pluralistische und ausgewogene Darstellung erfahren?

Wie kommen die beiden öffentlich-rechtlich organisierten Sender mit
Auslandsauftrag, Arte und 3sat, ihrer besonderen Rolle in der auswärti-
gen Medienpolitik nach?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/2233

160. In welcher Weise fördert das Auswärtige Amt die europäische Zusam-
menarbeit im Medienbereich der EU, des Europarates und der UNESCO?

161. Wie oft und mit welchen Vertretern finden bilaterale Medienkonsultatio-
nen mit Frankreich, der Schweiz und Polen statt?

Um welche Themen geht es dabei, welche Bedeutung haben diese Kon-
sultationen, und gibt es Überlegungen, diese auch mit anderen Ländern
wie z. B. Großbritannien zu führen?

162. Wie kam die Bundesregierung 2002 zu der Einschätzung, dass für das
deutschsprachige Auslandsfernsehen „German TV“ – nach einer zu-
nächst auf das Verbreitungsgebiet USA beschränkten Pilotphase – eine
„weltweite Verbreitung“ (Bundestagsdrucksache 14/9502) eine realisti-
sche Zieloption sei?

163. Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante verstärkte Zusammen-
arbeit von DW-TV mit den Landesrundfunkanstalten ARD und ZDF, ins-
besondere nach der Einstellung des deutschsprachigen Auslandsfernseh-
programms „German TV“?

Wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund den für die Fortsetzung der
Kooperation in der aktuellen Aufgabenplanung der Deutschen Welle ge-
forderten Mehrzuschuss an Finanzmitteln von 2 Mio. Euro pro Jahr für
die Jahre 2007 bis 2010?

164. Wie beurteilt die Bundesregierung die vorliegende Aufgabenplanung der
Deutschen Welle (Bundestagsdrucksache 16/1000) vor dem Hintergrund
der Präzisierung des Programmauftrags, wie er mit der Novellierung des
Deutsche-Welle-Gesetzes 2005 erfolgt ist?

Hat sich das ebenfalls mit der Gesetzesnovellierung neu implementierte
Konsultationsverfahren von Parlament und Bundesregierung bei der Auf-
gabenplanung seit Inkrafttreten des Deutsche-Welle-Gesetzes bewährt?

165. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der aktuellen Aufgabenplanung
der Deutschen Welle (Bundestagsdrucksache 16/1000) vorgenommene
regionale Schwerpunktkonzentration auf die europäische Zusammenar-
beit, den Arabischen Raum/Iran und auf die Programmpräsenz in Asien
vor dem Hintergrund weltpolitischer Entwicklungen?

Wie beurteilt die Bundesregierung die vorgenommene regionale Schwer-
punktsetzung in Bezug auf die Tatsache, dass der aktuelle Planungsbe-
richt für die Programmpräsenz in Subsahara-Afrika über den bestehenden
Status quo hinaus keine weiteren Programminitiativen für die nächsten
Jahre vorsieht?

Berlin, den 30. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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