BT-Drucksache 16/1405

Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich-AG

Vom 9. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1405
16. Wahlperiode 09. 05. 2006

Gesetzentwurf
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender,
Cornelia Behm, Matthias Berninger, Dr. Thea Dückert, Kai Boris Gehring,
Britta Haßelmann, Winfried Hermann, Ute Koczy, Sylvia Kotting-Uhl, Fritz Kuhn,
Markus Kurth, Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn,
Dr. Harald Terpe, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich-AG

A. Problem

Mit dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und dem Überbrückungsgeld
stehen zwei Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung, die die Exis-
tenzgründung aus Arbeitslosigkeit ermöglichen. Die beiden Instrumente sind in
Höhe und Dauer der Förderung unterschiedlich ausgestaltet. Sie ermöglichen
laut dem Zwischenbericht der Hartz-Evaluierung deutlich unterschiedlichen
Personengruppen die Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit. Durch das Aus-
laufen des Existenzgründungszuschusses (Ich-AG) am 1. Juli 2006 fällt eines
der beiden Förderinstrumente ersatzlos weg. Dies hat zur Folge, dass eine
Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit auf breiter Basis in Zukunft nicht mehr
stattfinden kann. Insbesondere für Frauen, die die längere Förderdauer des Exis-
tenzgründungszuschusses nutzten, um Existenzgründung und Familie zu verein-
baren, führt dies zu deutlichen Nachteilen und einer Verschlechterung ihrer Er-
werbschancen. Eine ersatzlose Streichung des Existenzgründungszuschusses ist
auch deshalb nicht sinnvoll, weil die Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit laut
den Ergebnissen des Zwischenberichts der Hartz-Evaluierung als eine der wirk-
samsten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik überhaupt gelten muss.

B. Lösung

Der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) wird bis 31. März 2007 als Pflicht-
leistung der Bundesagentur für Arbeit verlängert. Bis Ende 2006 soll der End-
bericht der Hartz-Evaluierung vorliegen. Mit Hilfe dieser Grundlage wird die

Bundesregierung in die Lage versetzt, über die Zukunft der Existenzgründung
aus Arbeitslosigkeit anhand von sachlichen Kriterien zu entscheiden.

C. Alternativen

Keine

Drucksache 16/1405 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

D. Kosten

Durch die Verlängerung des Instruments des Existenzgründungszuschusses
(Ich-AG) bis zum 31. März 2007 fallen zunächst zusätzliche Kosten von rd.
800 Mio. Euro für die Bundesagentur für Arbeit an. Dem stehen Einsparungen
aus der nachhaltigen Eingliederung der Geförderten in Erwerbsarbeit gegen-
über. Die nachhaltige Eingliederung reduziert die Ausgaben der Bundesagentur
für Arbeit (BA) für Lohnersatzleistungen und Aussteuerungsbetrag in vergleich-
barem Umfang wie zunächst zusätzliche Kosten anfallen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1405

Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich-AG

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung –
(Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594,
595), zuletzt geändert durch … (BGBl. I S. …), wird wie
folgt geändert:

§ 421l Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Vom 1. April 2007 an finden diese Regelungen nur
noch Anwendung, wenn der Anspruch auf Förderung vor
diesem Tag bestanden hat.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 9. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

lich über dem beim Überbrückungsgeld und auch über ihrem
Anteil an den Gründerinnen und Gründern insgesamt.

Entsprechend den Zwischenergebnissen der Hartz-Eva-
luierung spricht für eine Beibehaltung beider Instrumente
außerdem, dass geförderte Existenzgründerinnen und Exis-
tenzgründer häufiger weder arbeitslos noch in arbeitsmarkt-
politischen Maßnahmen sind als die Vergleichsgruppe. Die
Förderung der Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit gehört
also zu den wirksamen Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik.

Zu Artikel 1 (Änderung des SGB III)

Verlängerung der Geltungsdauer des Existenzgründungszu-
schusses (Ich-AG) bis 31. März 2007.

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 4 – Drucksache 16/1405

Begründung

A. Allgemeines

Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Ich-AG wird erreicht,
dass auch in Zukunft die Förderung der Existenzgründung
aus Arbeitslosigkeit auf breiter Basis stattfinden kann. Die
Verlängerung der Geltungsdauer des Existenzgründungszu-
schusses (Ich-AG) bis 31. März 2007 stellt sicher, dass die
Zweigleisigkeit der Förderung so lange fortbesteht, bis der
Endbericht der Hartz-Evaluierung vorliegt und eine Ent-
scheidung über die Zukunft des Existenzgründungszuschus-
ses (Ich-AG) auf sachlicher Grundlage möglich ist.

Bereits aus dem vorliegenden Zwischenbericht der
Hartz-Evaluierung ist ablesbar, dass die Einstellung des
Existenzgründungszuschusses eine vorschnelle und nicht
sachgerechte Entscheidung wäre. Der Kreis derjenigen, die
durch den Existenzgründungszuschuss gefördert werden, ist
deutlich verschieden von denjenigen, die durch Über-
brückungsgeld gefördert werden. Die Einführung des Exis-
tenzgründungszuschusses hat sich nicht nachteilig auf die
Inanspruchnahme des Überbrückungsgelds ausgewirkt. Der
Anteil der Frauen bei den neu gegründeten Ich-AGs lag deut-

Im Jahresdurchschnitt geht die Bundesagentur für Arbeit
von rd. 196 000 Förderfällen für den Existenzgründungszu-
schuss und einem durchschnittlichen, monatlichen Förder-
bedarf von 480 Euro aus. Für das Überbrückungsgeld geht
die Bundesagentur für Arbeit von rd. 89 000 Förderfällen im
Jahresdurchschnitt und einem durchschnittlichen monat-
lichen Förderbedarf von 1 870 Euro aus.

Durch die Verlängerung des Instruments des Existenzgrün-
dungszuschusses (Ich-AG) bis zum 31. März 2007 fallen da-
mit zunächst zusätzliche Kosten von rd. 800 Mio. Euro für
die Bundesagentur für Arbeit an. Dem stehen jedoch Einspa-
rungen aus der nachhaltigen Eingliederung der Geförderten
in Erwerbsarbeit gegenüber. Die nachhaltige Eingliederung
reduziert die Ausgaben der BA für Lohnersatzleistungen und
Aussteuerungsbetrag in mindestens demselben Umfang wie
zunächst zusätzliche Kosten anfallen.

B. Einzelbegründung

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