Vom 1. Juli 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13670
16. Wahlperiode 01. 07. 2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk,
Hans-Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9628 –
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl der Bundes-
verfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichter
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält das Verfahren zur Wahl der
Bundesverfassungsrichter für intransparent. Dies hätten gerade Vorgänge in
jüngster Zeit gezeigt. Es bestehe kein Verfahren, das der Öffentlichkeit die Mög-
lichkeit eröffne, sich auf Grund eigener Anschauung eine fundierte Auffassung
zu den Kandidaten zu bilden. Zugleich stehe auch den Kandidaten kein Verfah-
ren zur Verfügung, in dem sie etwaige Bedenken gegen ihre Kandidatur in einer
sachorientierten Befragung ausräumen könnten.
Zur Intransparenz trage bei, dass die beiden großen politischen Lager (CDU/CSU
und SPD) die Benennung der Richter vielfach als ihre gemeinsame (alleinige)
Domäne betrachteten und sich regelmäßig nicht gehalten sähen, mit den kleineren
Parteien einen Konsens über die beste Besetzung des Gerichts zu erzielen.
Weiterhin sei nur schwer erträglich, dass das Verfassungsgericht immer noch
weit von einer geschlechtergerechten Besetzung entfernt sei. Unter den
acht Richtern des Ersten Senates sei nur eine Frau; im Zweiten Senat seien nur
zwei Frauen vertreten.
Schließlich sei es – jenseits der Frage, ob dies verfassungsgemäß sei – nicht mehr
hinnehmbar, dass der Bundestag nicht – wie im Grundgesetz vorgesehen – die
Wahl der von ihm zu bestimmenden Verfassungsrichter selbst vornehme, son-
dern diese ihm zugewiesene Funktion an ein Gremium delegiert habe.
Zu diesem Zweck sollen die entsprechenden Vorschriften des Bundesverfas-
sungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) geändert werden.
B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
Drucksache 16/13670 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13670
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9628 abzulehnen.
Berlin, den 1. Juli 2009
Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter
Joachim Stünker
Berichterstatter
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter
Ausschüsse
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/9628 in seiner 55. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 16/9628 in seiner 93. Sitzung
am 1. Juli 2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. beschlossen zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf abzulehnen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
141. Sitzung am 13. Mai 2009 beraten und beschlossen, hier-
zu eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die in seiner
145. Sitzung am 15. Juni 2009 stattgefunden hat. An dieser
Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:
Hinsichtlich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 145. Sitzung des Rechtsausschusses vom 15. Juni
2009 mit den anliegenden Stellungnahmen der Sachverstän-
digen verwiesen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
148. Sitzung am 1. Juli 2009 abschließend beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE. be-
schlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Deutschen Richterbundes,
Hamburg
Prof. Dr. Heike Krieger Richterin des Verfassungs-
gerichtshofes des Landes
Berlin, Freie Universität
Berlin, Professur für Öffent-
liches Recht und Völker-
recht
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Meyer Humboldt-Universität zu
Berlin, Juristische Fakultät
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter
Schneider
Geschäftsführender Direktor
des Deutschen Instituts für
Föderalismusforschung
e. V., Hannover.
Berlin, den 1. Juli 2009
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter
Joachim Stünker
Berichterstatter
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter
Drucksache 16/13670 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen),
Joachim Stünker, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic
und Jerzy Montag
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/9628 in seiner 173. Sitzung am 27. Juni 2008 bera-
ten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung sowie an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung und an den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden
Prof. Dr. Christian Calliess,
LL.M.
Freie Universität Berlin,
Lehrstuhl für Öffentliches
Recht und Europarecht
Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter
Grimm, LL. M. (Harvard)
Humboldt-Universität zu
Berlin, Juristische Fakultät
Prof. Dr. Dr. h.c. mult.
Winfried Hassemer
Rechtsanwalt, Frankfurt am
Main
Elisabeth Kreth Richterin am Finanzgericht,
Mitglied des Präsidiums des