BT-Drucksache 16/13670

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/9628- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl der Bundesverfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichter

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13670
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk,
Hans-Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9628 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl der Bundes-
verfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichter

A. Problem

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält das Verfahren zur Wahl der
Bundesverfassungsrichter für intransparent. Dies hätten gerade Vorgänge in
jüngster Zeit gezeigt. Es bestehe kein Verfahren, das der Öffentlichkeit die Mög-
lichkeit eröffne, sich auf Grund eigener Anschauung eine fundierte Auffassung
zu den Kandidaten zu bilden. Zugleich stehe auch den Kandidaten kein Verfah-
ren zur Verfügung, in dem sie etwaige Bedenken gegen ihre Kandidatur in einer
sachorientierten Befragung ausräumen könnten.

Zur Intransparenz trage bei, dass die beiden großen politischen Lager (CDU/CSU
und SPD) die Benennung der Richter vielfach als ihre gemeinsame (alleinige)
Domäne betrachteten und sich regelmäßig nicht gehalten sähen, mit den kleineren
Parteien einen Konsens über die beste Besetzung des Gerichts zu erzielen.

Weiterhin sei nur schwer erträglich, dass das Verfassungsgericht immer noch
weit von einer geschlechtergerechten Besetzung entfernt sei. Unter den
acht Richtern des Ersten Senates sei nur eine Frau; im Zweiten Senat seien nur
zwei Frauen vertreten.

Schließlich sei es – jenseits der Frage, ob dies verfassungsgemäß sei – nicht mehr
hinnehmbar, dass der Bundestag nicht – wie im Grundgesetz vorgesehen – die
Wahl der von ihm zu bestimmenden Verfassungsrichter selbst vornehme, son-
dern diese ihm zugewiesene Funktion an ein Gremium delegiert habe.

Zu diesem Zweck sollen die entsprechenden Vorschriften des Bundesverfas-

sungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) geändert werden.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.

Drucksache 16/13670 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13670

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9628 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Joachim Stünker
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Ausschüsse

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/9628 in seiner 55. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 16/9628 in seiner 93. Sitzung
am 1. Juli 2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. beschlossen zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
141. Sitzung am 13. Mai 2009 beraten und beschlossen, hier-
zu eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die in seiner
145. Sitzung am 15. Juni 2009 stattgefunden hat. An dieser
Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Hinsichtlich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 145. Sitzung des Rechtsausschusses vom 15. Juni
2009 mit den anliegenden Stellungnahmen der Sachverstän-
digen verwiesen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
148. Sitzung am 1. Juli 2009 abschließend beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE. be-
schlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Deutschen Richterbundes,
Hamburg

Prof. Dr. Heike Krieger Richterin des Verfassungs-
gerichtshofes des Landes
Berlin, Freie Universität
Berlin, Professur für Öffent-
liches Recht und Völker-
recht

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Meyer Humboldt-Universität zu
Berlin, Juristische Fakultät

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter
Schneider

Geschäftsführender Direktor
des Deutschen Instituts für
Föderalismusforschung
e. V., Hannover.

Berlin, den 1. Juli 2009

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Joachim Stünker
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter
Drucksache 16/13670 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen),
Joachim Stünker, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic
und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/9628 in seiner 173. Sitzung am 27. Juni 2008 bera-
ten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung sowie an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung und an den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden

Prof. Dr. Christian Calliess,
LL.M.

Freie Universität Berlin,
Lehrstuhl für Öffentliches
Recht und Europarecht

Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter
Grimm, LL. M. (Harvard)

Humboldt-Universität zu
Berlin, Juristische Fakultät

Prof. Dr. Dr. h.c. mult.
Winfried Hassemer

Rechtsanwalt, Frankfurt am
Main

Elisabeth Kreth Richterin am Finanzgericht,
Mitglied des Präsidiums des

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