BT-Drucksache 16/13535

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Karl Addicks, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/11170- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (§ 160a StPO)

Vom 22. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13535
16. Wahlperiode 22. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dr. Karl Addicks, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 16/11170 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (§ 160a StPO)

A. Problem

§ 160a der Strafprozessordnung (StPO) enthält eine Schutzvorschrift vor staat-
lichen Überwachungsmaßnahmen für Berufsgeheimnisträger, die sich auf ein
Zeugnisverweigerungsrecht nach den §§ 53, 53a StPO berufen können. Für
Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete gilt gemäß § 160a Absatz 1 StPO
ein umfassendes Erhebungs- und Verwertungsverbot für alle Ermittlungsmaß-
nahmen. Für Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten und andere Berufsgeheimnis-
träger wird das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 160a Absatz 2 StPO im
Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall gewährt. Insbesonde-
re die Differenzierung zwischen Strafverteidigern und Rechtsanwälten ist sach-
lichen Kriterien nicht zugänglich. Die Gewährung eines unterschiedlichen
Schutzes verkennt das Berufsbild eines Anwalts. Die Relativierung eines Zeug-
nisverweigerungsrechts aufgrund einer Verhältnismäßigkeitsprüfung verkennt
auch das verfassungsrechtlich garantierte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt
und Patient sowie die demokratische Kontrollfunktion der freien und unabhän-
gigen Medien.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs, der vorsieht, ein einheitliches und umfassendes

Erhebungs- und Verwertungsverbot für Rechtsanwälte zu schaffen und alle in
§ 53 Absatz 1 Nummer 3 StPO genannten Berufsgeheimnisträger sowie Mitar-
beiter von Presse und Rundfunk (§ 53 Absatz 1 Nummer 5 StPO) in den Schutz-
bereich des § 160a Absatz 1 StPO einzubeziehen.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/13535 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13535

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11170 abzulehnen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Joachim Stünker
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Berlin, den 17. Juni 2009

Siegfried Kauder (Villing
Berichterstatter

eusser-Schnarrenberger
rin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/11170 in seiner 101. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschusst für Kultur und Medien hat die Vorlage
auf Drucksache 16/11170 in seiner 81. Sitzung am
17. Juni 2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen,
den Gesetzentwurf abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/11170 in seiner 146. Sitzung am 17. Juni 2009 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Gesetzent-
wurf abzulehnen.

en-Schwenningen) Joachim Stünker
Berichterstatter

Sabine Leuth
Berichterstatte

Jerzy Montag
Berichterstatter
Drucksache 16/13535 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen),
Joachim Stünker, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic und
Jerzy Montag

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/11170 in seiner 199. Sitzung am 21. Januar 2009 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie an den Innenausschuss und den Ausschuss für Kultur
und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

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