BT-Drucksache 16/13182

Auch Verletztenrenten früherer NVA-Angehöriger der DDR anrechnungsfrei auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen

Vom 27. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13182
16. Wahlperiode 27. 05. 2009

Antrag
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun
Bluhm, Roland Claus, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch, Kersten Naumann, Bodo Ramelow, Elke Reinke, Volker
Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Auch Verletztenrenten früherer NVA-Angehöriger der DDR anrechnungsfrei auf die
Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Früheren Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA), die wegen eines
Unfalls oder wegen einer erlittenen Schädigung bei der NVA eine Verletzten-
rente erhalten, wird diese Rente vollständig auf die Grundsicherung für Arbeit-
suchende angerechnet. Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber Dienst-
beschädigten, die ihre Versehrtheit im Dienst der Bundeswehr erfuhren. Deren
Wehrdienstbeschädigtenrenten gelten bis zur Höhe der Grundrente nach dem
Bundesversorgungsgesetz als privilegiertes Einkommen. Dieser Teil wird nicht
angerechnet.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

zügig eine Regelung zu schaffen, die eine Gleichbehandlung von Ost und West
herstellt und sichert, dass die Verletztenrenten früherer NVA-Angehöriger in Be-
zug auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zur Höhe der Grundrente
nach dem Bundesversorgungsgesetz anrechnungsfrei gestellt werden.

Berlin, den 26. Mai 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Begründung

Verletztenrenten, die frühere Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen eines
Unfalls oder einer erlittenen Schädigung bei der NVA erhielten, wurden mit der
Einheit in die Gesetzliche Unfallversicherung (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch –
SGB VII) überführt. Für Dienstbeschädigte, die ihre Versehrtheit im Dienst der
Bundeswehr erfuhren, wird die Beschädigtenrente entsprechend dem Soldaten-
versorgungsgesetz geregelt.

Drucksache 16/13182 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Diese Unterscheidung in Unfall- und Verletztenrente wirkt sich zu Ungunsten
früherer NVA-Angehöriger aus. Das erachtete auch der Petitionsausschuss im
Zusammenhang mit einer Petition zu dieser Problematik und bewertete das in
seiner Beschlussempfehlung „nicht für sachgerecht und verfassungsrechtlich
bedenklich“. Weiter heißt es: „Letztlich handelt es sich bei dieser Schädigung im
Rahmen des Dienstes bei der NVA um einen vergleichbaren Sachverhalt wie bei
einer Wehrdienstbeschädigung im Rahmen des Dienstes bei der Bundeswehr.
Allein die Tatsache, dass diese Ansprüche im Rahmen der Sozialunion in die
Gesetzliche Unfallversicherung überführt wurden, kann eine unterschiedliche
Behandlung bei Anrechnung der Einkommen im Rahmen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende nach Überzeugung des Petitionsausschusses nicht rechtfer-
tigen.“

In seiner Sitzung am 5. Juli 2007 folgte der Deutsche Bundestag dieser Be-
schlussempfehlung des Petitionsausschusses und überwies die Petition der Bun-
desregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material
und gab sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis (vgl. Be-
schlussempfehlung 3 auf Drucksache 16/5914).

Der Gesetzgeber sollte seinen in einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes
(B 14 AS 15/08 R) vom 17. März 2009 angeführten Gestaltungsspielraum zur
einer Änderung im Sinne der Gleichstellung nutzen und die gesetzgeberische
Umsetzung schnellstens in Angriff nehmen.

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