BT-Drucksache 16/13002

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/12230, 16/12976- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"

Vom 13. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13002
16. Wahlperiode 13. 05. 2009

Änderungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag,
Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele,
Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/12230, 16/12976 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer
„Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 16/12230 wie folgt zu ändern:

Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird der erste Bindestrich Buchstabe „a)“ und in dem
neuen Buchstaben a werden der Schrägstrich durch das Wort „oder“ er-
setzt und nach den Wörtern „des Deutschen Bundestages“ das Wort
„und“ eingefügt.

bb) Der zweite Bindestrich in Nummer 1 wird Buchstabe „b)“ und in dem
neuen Buchstaben b wird das Wort „und“ gestrichen.

cc) Folgende Nummern 10 und 11 werden angefügt:

10. der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ein Mitglied,

11. der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland ein Mitglied.

Berlin, den 13. Mai 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
Begründung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, den Stif-
tungszweck um die Betreuung des Denkmals für die im Nationalsozialismus
verfolgten Sinti und Roma und des Denkmals für die im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen zu erweitern.

Drucksache 16/13002 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Es ist zu begrüßen, dass die Betreuung der benachbarten Gedenkorte für die
Opfer des Nationalsozialismus unter einem Dach zusammengeführt wird. Diese
Erweiterung des Stiftungszwecks muss auch Konsequenzen für die Gremien-
zusammensetzung der Stiftung haben. Das Kuratorium beschließt über alle
grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Mit
der Erweiterung des Stiftungszwecks müssen daher auch Vertretungen von
Sinti und Roma und der Homosexuellen Sitz und Stimme im Kuratorium erhal-
ten.

Die Doppelbuchstaben aa und bb sind redaktionelle Anpassungen der Ände-
rungsbefehle.

Doppelbuchstabe cc regelt die Erweiterung des Kuratoriums.

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