BT-Drucksache 16/12462

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12462- Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

Vom 25. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12462
16. Wahlperiode 25. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12068 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996
über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht,
die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

A. Problem

Die zunehmende Mobilität der Menschen über Staatsgrenzen hinweg führt zu
einer steigenden Zahl von Kindern in Deutschland mit ausländischen Eltern-
teilen. Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit
und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und
in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel-IIa-Verordnung, ABl. L 338 vom
23. 12. 2003, S. 1) gilt nicht im Verhältnis zu Dänemark und zu Staaten außer-
halb der Europäischen Gemeinschaft und enthält keine Vorschriften zum an-
wendbaren Recht. Das in Deutschland geltende Haager Übereinkommen vom
5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende
Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Haager Minderjähri-
genschutzübereinkommen, BGBl. 1971 II S. 217) hat nur eine begrenzte Zahl
von Vertragsstaaten. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft stre-
ben daher die Ratifikation des Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996
über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstre-
ckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und
der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kinderschutzübereinkom-
men) an. Deutschland hat das Übereinkommen gemeinsam mit anderen Mit-
gliedstaaten am 1. April 2003 unterzeichnet. Am 5. Juni 2008 hat der Rat be-
schlossen, dass die Mitgliedstaaten (außer Dänemark) das Übereinkommen im
Interesse der Europäischen Gemeinschaft möglichst bis zum 5. Juni 2010 ratifi-
zieren (ABl. L 151 vom 11. 6. 2008, S. 36).

Drucksache 16/12462 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Das mit dem Gesetzentwurf vorgelegte Vertragsgesetz soll nach Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes die Voraussetzungen zur Ratifikation des
Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland schaffen.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12462

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12068 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. März 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Ute Granold
Berichterstatterin

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Drucksache 16/12462 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Christine Lambrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12068 in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009
beraten und an den Rechtsausschuss zur federführenden
Beratung sowie an den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 83. Sitzung am 25. März 2009 be-
raten und empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetz-
entwurfs.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlage in seiner 82. Sitzung am 25. März
2009 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme des
Gesetzentwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 132. Sitzung
am 25. März 2009 beraten und einstimmig die unveränderte
Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Berlin, den 25. März 2009

Ute Granold
Berichterstatterin

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

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