Vom 25. März 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12461
16. Wahlperiode 25. 03. 2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12063 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Internationalen
Familienrechtsverfahrensgesetzes
A. Problem
Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das
anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz
von Kindern (Haager Kinderschutzübereinkommen) hat das Ziel, den grenz-
überschreitenden Schutz von Kindern zu verbessern. Das Übereinkommen fällt
zum Teil in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft.
Deutschland hat das Übereinkommen gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten
der Europäischen Gemeinschaft am 1. April 2003 gezeichnet. Am 5. Juni 2008
hat der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigt, das Übereinkommen im Interesse
der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren (ABl. L 151 vom 11. 6. 2008,
S. 36). Die Ratifikation soll nach Möglichkeit bis zum 5. Juni 2010 erfolgen.
Zur Umsetzung in das deutsche Rechtssystem bedürfen die Bestimmungen des
Übereinkommens ergänzender nationaler Vorschriften.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf soll die völkerrechtlichen Regelungen des Haager Kinder-
schutzübereinkommens ins Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz um-
setzen.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 16/12461 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12063 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 25. März 2009
Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender
Ute Granold
Berichterstatterin
Christine Lambrecht
Berichterstatterin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12461
Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Christine Lambrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12063 in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009
beraten und an den Rechtsausschuss zur federführenden
Beratung sowie an den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 83. Sitzung am 25. März 2009 be-
raten und empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetz-
entwurfs.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 132. Sitzung
am 25. März 2009 beraten und einstimmig die unveränderte
Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Berlin, den 25. März 2009
Ute Granold
Berichterstatterin
Christine Lambrecht
Berichterstatterin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter