BT-Drucksache 16/11012

Zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20. Juli 2005 zu Kindererziehungszeiten und Auffüllbeträgen bei der Rente von ostdeutschen Frauen

Vom 20. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11012
16. Wahlperiode 20. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Diana Golze, Katja Kipping,
Katrin Kunert, Michael Leutert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken),
Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

Zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20. Juli 2005 zu Kindererziehungszeiten
und Auffüllbeträgen bei der Rente von ostdeutschen Frauen

Das Bundessozialgericht hat am 20. Juli 2005 (Az.: B 13 RJ 17/04 R) entschie-
den, dass die sich aus der Höherbewertung der Kindererziehungszeiten zum
1. Juli 2000 ergebende Rentenerhöhung nicht auf den abzuschmelzenden Auf-
füllbetrag bei der Rente von ostdeutschen Frauen angerechnet werden darf. Da-
mit erklärte es die bisherige Praxis der Rentenversicherungsträger in dieser Sa-
che für unzulässig. Die Rentenversicherungsträger berechnen inzwischen auf
Antrag der Berechtigten die Renten neu. Eine Nachzahlung erfolgt nach § 44
des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) für vier Jahre ab Beginn des
Jahres der Antragstellung. Betroffene fühlen sich unzureichend über das Urteil
des Bundessozialgerichts sowie zur Möglichkeit und Notwendigkeit einer An-
tragstellung informiert. Viele haben erst durch eine Presseveröffentlichung im
Frühjahr dieses Jahres davon erfahren. Dadurch sehen sie ihre Einnahmen, die
aus der Höherbewertung der Kindererziehungszeiten resultieren, geschmälert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele von dem Urteil Betroffene gibt es insgesamt?

2. Wie viele Betroffene haben bisher einen Antrag an den zuständigen Renten-
versicherungsträger gestellt?

3. Wie viele Anträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger führten bis
1. November 2008 zu einer Neuberechnung?

4. Wie viele Anträge wurden bis 1. November 2008 abgelehnt?

5. Gegen wie viele Ablehnungsbescheide wurde Widerspruch von den Betrof-
fenen eingelegt?

6. Wie viele Widerspruchsverfahren wurden zugunsten der Betroffenen ent-

schieden?

7. Wie viele Verfahren aufgrund von Ablehnungsbescheiden sind derzeit bei
Sozialgerichten anhängig?

8. Wie hoch fielen die durchschnittlichen Nachzahlbeträge bei

a) einem Kind,

Drucksache 16/11012 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
b) zwei Kindern,

c) drei Kindern,

d) vier Kindern aus?

9. Wie viel Anträge wurden in den jeweiligen Jahren 2005, 2006, 2007 und
im Jahr 2008 gestellt?

10. Aufgrund welcher Information hätten die Betroffenen nach Meinung der
Bundesregierung die Möglichkeit gehabt, auf das Urteil des Bundessozial-
gerichts vom 20. Juli 2005 zu reagieren und einen Antrag zu stellen?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Informationspolitik zum Urteil des
Bundessozialgerichts vor dem Hintergrund der §§ 13, 14 und 16 des Ersten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB I)?

12. Warum ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) kein Hinweis auf die Problematik und auf die Möglichkeit einer
Antragstellung zu finden?

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass dies bei den zuständigen Renten-
versicherungsträgern ebenfalls nicht der Fall ist?

13. Was gedenkt die Bundesregierung für die Information der Betroffenen zu
tun?

14. Welche Überlegungen gibt es angesichts der unter Frage 12 skizzierten In-
formationspolitik zur Nachzahlungsregelung?

Berlin, den 14. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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