BT-Drucksache 16/10740

Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Einlagensicherheit bei den Sozialversicherungsträgern sowie auf die private Altersvorsorge

Vom 30. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10740
16. Wahlperiode 30. 10. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Martina Bunge, Roland Claus,
Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Michael Leutert, Elke Reinke,
Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Einlagensicherheit
bei den Sozialversicherungsträgern sowie auf die private Altersvorsorge

Die Bundesregierung kündigte am 5. Oktober 2008 eine staatliche Garantie für
Bankeinlagen von Privatpersonen an: „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern,
dass ihre Einlagen sicher sind“, so die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.
Auch der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, sieht darin ein wich-
tiges Signal zur Beruhigung. Die Regierung wolle Sorge dafür tragen, dass die
Sparer in der Bundesrepublik Deutschland um keinen einzigen Euro ihrer Ein-
lagen fürchten müssten. Allerdings gilt diese politische Zusage nicht für die
Absicherung für Riester- und Rürup-Verträge, der betrieblichen Altersvorsorge
(bAV) und anderen Formen der privaten Altersvorsorge.

Bereits im März 2008 berichtete das Magazin „WirtschaftsWoche“, dass die
globale Finanzmarktkrise auch auf die Pensionsvermögen deutscher Unterneh-
men durchschlage. „Schrumpfende Anleiherenditen und fallende Aktienkurse
werden sich schon bald in den Betriebsrenten widerspiegeln“ (Wirtschafts-
Woche, 10. März 2008 „Warum die Finanzkrise jetzt auch ihre Betriebsrente
gefährdet“ http://www.wiwo.de/finanzen/warum-die-finanzkrise-jetzt-auch-ihre-
betriebsrente-gefaehrdet-268686/). Die rund 2,5 Millionen Ruheständler und
zehn Millionen Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die künftig Ansprüche
auf eine Betriebsrente hätten, müssten sich auf niedrigere Zahlungen einstellen.

Auch EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla ist der Ansicht, dass die Pensions-
fonds in der EU nicht von der Finanzkrise verschont bleiben. „In gewissem
Maß werden sich die Leistungen aus diesen Fonds vermindern.“ Zwar seien die
Pensionsfonds in Europa „recht gut geschützt“, trotzdem biete die Krise mit
Blick auf kapitalfinanzierte Systeme der Altersvorsorge „auch für uns in Eu-
ropa einen Anlass, darüber nachzudenken, ob sich die Rahmengesetze verbes-
sern lassen“ (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 22. September 2008).

Gleichzeitig übertragen immer mehr Unternehmen ihre Pensionsverpflichtun-
gen, etwa aus Direktzusagen, in externe Pensionsfonds. Der Grund sei der Druck

von Ratingagenturen und Investoren, Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz in
einen externen Kapitalstock zu verlagern (vgl. WirtschaftsWoche, ebd.). Damit
wird aber gleichzeitig die Höhe der Betriebsrente zunehmend dem Risiko auf
dem Kapitalmarkt ausgesetzt: Denn die unter SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Jahr 2002 eingeführten Pensionsfonds sind nicht an die maximale
Aktienquote von 35 Prozent gebunden.

Drucksache 16/10740 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die im Altersvermögensgesetz seit 2002 bestehende Möglichkeit, Rückstellun-
gen für die betriebliche Altersvorsorge auch in Pensionsfonds anzulegen, habe
zudem zur Folge, dass in der Regel lediglich die eingezahlten Beiträge garan-
tiert seien (vgl. WirtschaftsWoche vom 10. März 2008). Diese „Null-Prozent-
Rendite“ ist im Altersvermögensgesetz als „Mindestgarantie“ festgelegt. Auf
die Garantie des Kapitalerhalts weist auch die Bundesregierung immer wieder
hin. Allerdings wird dabei die Inflationsentwicklung nicht berücksichtigt.

Der Kapitalerhalt bei den Riester- und Rürup-Produkten ist je nach Anlageart
darüber hinaus unterschiedlich geregelt. Die WirtschaftsWoche kommt deshalb
zu folgendem Fazit: „Der garantierte Kapitalerhalt ist deshalb nur ein löchriges
Auffangnetz“ (WirtschaftsWoche, 14. Oktober 2008 „Riester- und Rürup-Rente
unterschiedlich krisenfest“ http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/riester-
und-ruerup-rente-unterschiedlich-krisenfest-373931/).

In der Antwort auf die Große Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer und der
Fraktion der PDS „Institutionelle Anleger, Pensionsfonds und Rentenreform“,
Bundestagsdrucksache 14/7736, vom 4. Dezember 2001, prognostizierte die
Bundesregierung eine Nominalverzinsung von 6 Prozent bzw. 8 Prozent (Ant-
wort zu Frage 11b und 12), eine Einschätzung, die sich als falsch erwies.

In diesem Zusammenhang ergeben sich aufgrund der anhaltenden und sich
offensichtlich verschärfenden Finanzkrise Fragen zur Anlagensicherheit und
zur Renditeerwartung privater Altersvorsorgeprodukte, insbesondere der bAV,
der Riester- und Rürup-Rente und anderen Formen der privaten Altersvorsorge.

Darüber hinaus wurde am 23. Oktober 2008 bekannt, dass auch Berufsgenos-
senschaften (BG) und mindestens eine Unfallkasse (UVK) im Landesbereich
sowie ein Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung Bund Mittel bei
der unter einem Moratorium stehenden Lehman Brothers Bankhaus AG an-
gelegt haben. Außerdem ergeben sich weitere Fragen aus den Antworten auf
die schriftlichen Fragen der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken)
vom 8. Oktober 2008 bzw. Klaus Ernst vom 9. Oktober 2008.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die internationale Finanzmarkt-
krise auch Auswirkungen auf die private Altersvorsorge, insbesondere auf
die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die Rürup-Rente und auf Riester-
Fondssparpläne haben wird?

Wenn ja, welche Risiken bestehen insbesondere für fondsgestützte private
Altersvorsorgeprodukte?

2. Kann die Bundesergierung die derzeitigen Verluste für Pensionsfonds bei
der bAV sowie bei der Riester-Rente seit Anfang dieses Jahres beziffern,
oder liegen ihr Zahlen vor, die auf Verluste bei den o. g. privaten Altersvor-
sorgeprodukten hinweisen?

Wenn ja, von welcher Größenordnung geht die Bundesregierung bei den je-
weiligen Produkten aus?

3. Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der gravierenden internatio-
nalen Finanzkrise und deren zukünftig zu erwartenden Auswirkungen auf
die kapitalgedeckte Altersvorsorge auch weiterhin an der staatlichen geför-
derten privaten Altersvorsorge festhalten?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche Faktoren haben bei der Bundesregierung zu einem Um-
denken ihrer Subventionspolitik geführt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10740

4. Trifft es zu, dass anders als bei den Riester-Banksparplänen oder den Ries-
ter-Rentenversicherungen bei Riester-Fondssparplänen nur der Erhalt des
eingezahlten Kapitals garantiert wird und damit kein Anspruch auf die der-
zeitige Mindestverzinsung von 2,25 Prozent besteht?

5. Trifft es zu, dass bei der Rürup-Rente dem/der Sparer/Sparerin das einge-
zahlte Kapital nicht garantiert ist und beispielsweise mit einem Rürup-
Fondssparplan keinerlei Absicherung gegen eine weit reichende Finanz-
krise besteht?

6. Wie hoch ist der zur Verfügung stehende Kapitalstock am Ende einer
40- jährigen Einzahlungsdauer, wenn monatliche Beiträge von 100 Euro
(inkl. der Förderprämie) in einen gezilmerten Riester-Banksparplan bzw. in
eine Riester-Rentenversicherung mit Verwaltungsabzügen von 15 Prozent
eingezahlt werden, wenn dieser über die gesamte Laufzeit lediglich mit
dem aktuell gültigen Mindestzins von 2,25 Prozent verzinst wird und eine
Inflationsrate von drei Prozent unterstellt wird?

Wie hoch ist die sich rechnerisch ergebende effektive Rendite auf die tat-
sächlich gezahlten Beträge in diesem Fall?

7. Wie hoch ist der zur Verfügung stehende Kapitalstock am Ende einer
40- jährigen Einzahlungsdauer, wenn monatliche Beiträge von 100 Euro auf
ein Festgeldkonto (ohne Verwaltungsabzüge) mit einer Verzinsung von vier
Prozent eingezahlt werden und eine Inflationsrate von drei Prozent unter-
stellt wird?

8. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Einlagen der Sparerin-
nen und Sparer für private Altersvorsorgeprodukte, insbesondere jener, die
nicht den Kapitalerhalt garantieren, im Zuge der internationalen Finanz-
marktkrise geschützt sind?

9. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die gesetzliche Renten-
versicherung im Gegensatz zu privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge-
produkten aufgrund der Umlagenfinanzierung von der internationalen
Finanzmarktkrise nicht betroffen ist?

10. Hält die Bundesregierung die in der Großen Anfrage auf Bundestagsdruck-
sache 14/7736 in der Antwort zu Frage 11b und 12 prognostizierte An-
nahme einer Nominalrendite von 6 Prozent bzw. 8 Prozent bei der staatlich
geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach wie vor für gerechtfer-
tigt?

Wenn nein, wie hoch ist die derzeitige Renditeerwartung?

11. Wie wird sich die internationale Finanzkrise nach Ansicht der Bundes-
regierung auf die zukünftige Rendite fondsgebundener Anlagenprodukte
für die private Altersvorsorge auswirken?

12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des EU-Sozialkommissars
Vladimir Spidla, dass sich die Leistungen aus Pensionsfonds im Zuge der
Finanzmarktkrise vermindern werden?

13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des EU-Sozialkommissars
Vladimir Spidla, wonach die Rahmengesetze für die auf der Altersvorsorge
basierenden Pensionsfonds zu verbessern seien?

Wenn ja, welche Verbesserungen plant die Bundesregierung?

Wenn nein, warum nicht?

14. Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für Pen-
sionskassen und insbesondere für fondsgebundene Betriebsrenten aufgrund

der internationalen Finanzmarktkrise?

Drucksache 16/10740 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Rendite für die vier Produkttypen der bAV in den Jahren 2001 bis 2007 ent-
wickelt?

16. Wie hoch ist die Monatsrente bei einer Rentenlaufzeit von 20 Jahren, wenn
der Arbeitgeber über 40 Jahre monatliche 100 Euro für die/den Beschäf-
tigte/n bei einer Rendite von fünf Prozent anlegt?

Wie hoch ist die Monatsrente unter den gleichen Voraussetzungen wie
oben, wenn die Rendite lediglich vier Prozent beträgt?

17. Wie viel Pensionskassen haben im Jahr 2007 und im Jahr 2008 den so
genannten Stresstest der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) nicht bestanden?

18. Wie viele Pensionskassen garantieren nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Mindestverzinsung ihrer Produkte von 2,25 Prozent?

19. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, den derzeit gülti-
gen Mindestzins von 2,25 Prozent weiter zu senken, oder ist die Banken-
und Versicherungswirtschaft mit der Forderung einer weiteren Senkung des
Garantiezinses an die Bundesregierung herangetreten?

20. Könnte eine weitere Absenkung des Mindestzinses zu einer finanziellen
Stabilisierung der Banken- und Versicherungswirtschaft aufgrund ihrer
derzeitig angespannten finanziellen Situation im Zuge der internationalen
Finanzkrise beitragen?

21. Liegen der Bundesregierung bereits Informationen über die zu erwartende
Minderung der Überschussbeteiligungen bei der bAV vor?

Wenn ja, welche?

22. Welche Banken, Versicherungen u. a. haben bei der Hypo Real Estate Hol-
ding AG (HRE) und/oder bei der Lehman Brother Bankhaus AG Einlagen,
die dem Zweck der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Produkte
sowie Produkte für die betriebliche Altersvorsorge) dienen, angelegt?

23. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, auf welches Volumen sich der-
zeit die Einlagen für die private Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Pro-
dukte sowie Produkte für die betriebliche Altersvorsorge) bei der HRE
und/oder bei der Lehman Brother Bankhaus AG beziffern?

24. Ist der Bundesergierung bekannt, ob die Zusatzversorgungskasse des Bun-
des und der Länder (VBL), die 24 Zusatzversorgungskassen der Kommu-
nen, kirchlichen Dienste sowie der Sparkasseneinrichtungen Einlagen für
die private Altersvorsorge bei der HRE oder bei der Lehman Brother Bank-
haus AG (Riester- und Rürup-Produkte sowie Produkte für die betriebliche
Altersvorsorge) getätigt haben?

Wenn ja,

a) welche Zusatzversorgungskassen haben Einlagen bei der HRE und/oder
bei der Lehman Brother Bankhaus AG,

b) in welcher Höhe beziffert die Bundesregierung diese Einlagen (bitte
aufgeschlüsselt nach Bund, Ländern, Kommunen, kirchlichen Trägern
sowie Sparkasseneinrichtungen)?

25. Mit welchen finanziellen Ausfällen für die private Altersvorsorge in Form
von Riester- und Rürup-Rentenprodukten und Produkten der bAV rechnet
die Bundesregierung für die VBL, die 24 Zusatzversorgungskassen der
Kommunen, kirchlichen Dienste sowie der Sparkasseneinrichtungen vor

dem Hintergrund der gravierenden internationalen Finanzkrise?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10740

26. Welche Rendite erwirtschafteten Riester-Rentenprodukte und Produkte der
bAV im Rahmen der VBL, die 24 Zusatzversorgungskassen der Kommu-
nen, kirchlichen Dienste sowie der Sparkasseneinrichtungen im Jahr 2007,
und welche Rendite erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2008?

27. Haben die in der schriftlichen Antwort der Bundesregierung für den Mo-
nat Oktober (Bundestagsdrucksache 16/10520) des Abgeordneten Volker
Schneider (Saarbrücken) genannten 15 Berufsgenossenschaften auch Rück-
stellungen in Form von Altlasten, Pensionsrückstellungen etc. nach §§ 171
bis 172c SGB VII oder für den Lastenausgleich nach §§ 176 bis 181 und
§ 184 SGB VII bei der HRE und/oder der Lehman Brother Bankhaus AG
angelegt?

Wenn ja, welche Berufsgenossenschaften, und in welcher Höhe, und nach
welcher Anlagenform (vgl. Antwort auf die schriftlichen Fragen 53 bis 56
vom 8. Oktober des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken))?

28. Welche der bisher vier Berufsgenossenschaften und einer Unfallkasse aus
dem Landesbereich haben Forderungen gegenüber der Lehman Brother
Bankhaus AG (bitte aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Volumen, vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksa-
che 16/10639)?

29. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Berufsgenossenschaf-
ten sowie Unfallkassen des Bundes und der Länder Forderungen gegenüber
der Lehman Brother Bankhaus AG, und wenn ja, in welchem Umfang
(bitte unter Nennung der BG bzw. UVK und aufgeschlüsselt nach dem je-
weiligen Volumen und Anlagenform, vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 16/10639)?

30. Handelt es sich bei den 4,3 Mio. Euro, welche die Berufsgenossenschaften
in Form von Inhaber-Schuldverschreibungen bei der HRE angelegt haben
und die damit nicht der Einlagensicherung unterliegen, um Anlagenzertifi-
kate der Lehman Brother Bankhaus AG, und wenn ja, um welche BG und
UVK handelt es sich (vgl. Antwort auf die schriftliche Frage 54 vom 8. Ok-
tober des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken))?

31. In welcher Höhe und in welcher Anlageform beziffert die Bundesregierung
die Einlagen der Deutschen Rentenversicherung Bund, ihrer Regional-
träger und der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bei
der HRE (vgl. Antwort auf die schriftliche Frage 46 vom 9. Oktober des
Abgeordneten Klaus Ernst)?

32. In welchem Umfang bestehen Forderungen?

33. Trifft es zu, dass bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland aktuell
ein Viertel der eigenen liquiden Mittel aufgrund des Moratoriums bei der
Lehman Brother Bankhaus AG nicht verfügbar sind (vgl. Frankfurter
Rundschau vom 24. Oktober 2008 „bei Lehman schlummert auch rhei-
nisches Rentengeld“)?

Wenn ja,

a) stammen die Einlagen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
aus der Nachhaltigkeitsrücklage nach § 216 ff.?

b) trifft die Aussage des Finanzchefs der deutschen Rentenversicherung
Rheinland zu, dass für die aktuell nicht verfügbaren Mittel, der Renten-
verband geradestehe (vgl. Frankfurter Rundschau, ebd.)?

34. Hat die Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mittel aus
dem Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach dem

§ 366a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auch bei der HRE

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oder einer ihrer Töchter, etwa der DEPFA Bank Public Limited Company
(DEPFA) und/oder der Lehman Brother Bankhaus AG, angelegt?

Wenn ja, in welcher Höhe, Anlagenform und zu welchem Stichtag (Zeit-
punkt der Errichtung des Versorgungsfonds nach § 366a Abs. 3 Satz 2
SGB III, bzw. Anlagedatum)?

35. Falls die Bundesbank für die BA Mittel aus dem Versorgungsfonds nach
§ 366a SGB III bei der HRE oder einer ihrer Töchter etwa der DEPFA,
angelegt hat, welche finanziellen Auswirkungen hätte nach Ansicht der
Bundesregierung die Insolvenz der HRE für den Versorgungsfonds gehabt
(vgl. Antwort auf die schriftliche Frage 46 vom 9. Oktober des Abgeord-
neten Klaus Ernst)?

36. Falls die Bundesbank für die BA Mittel aus dem Versorgungsfonds nach
§ 366a SGB III bei der Lehman Brother Bankhaus AG angelegt hat, sind
diese Einlagen über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes
Deutscher Bank e. V. in voller Höhe geschützt?

37. Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der
Tatsache, dass der Pfandbriefmarkt praktisch zum erliegen gekommen ist
oder aus der Beinah-Insolvenz der HRE, welche eine der beiden Größten
Emittenten am deutschen Pfandbriefmarkt ist, der ein Volumen von 900 Mrd.
Euro aufweist, das Vertrauen in den Pfandbrief und damit eines der wenigen
noch funktionsfähigen Refinanzierungsinstrumente der deutschen Kredit-
wirtschaft untergraben hätte für die überwiegend in Pfandbriefe angelegten
Mittel des Versorgungsfonds der BA nach § 366a SGB III (vgl. Brief des
Bundesbankchefs Axel Weber und des BaFin-Chefs Jochen Sanio an den
Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, vom 29. September 2008,
Finanzausschuss, Drucksache 16(7)0295?

38. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem finanziellen Um-
fang die Bundesbank für die BA Mittel aus dem Versorgungsfonds nach
§ 366a SGB III bei der Lehman Brothers Bankhaus AG angelegt hat?

Wenn ja, in welcher Höhe?

39. Falls die Bundesbank für die BA Mittel aus dem Versorgungsfonds nach
§ 366a SGB III bei der Lehman Brothers Bankhaus AG oder bei der HRE
angelegt hat, ist die Bundesbank den Verpflichtung nach Wahrung der
Anlagengrundsätze und Liquidität nach Abschnitt 2, § 15 des Versorgungs-
rücklagegesetzes (VersRücklG) im vollem Umfang nachgekommen?

Falls nein, welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregie-
rung aus einem möglichem Fehlverhalten der Bundesbank?

40. Mit welchen finanziellen Auswirkungen auf die Leistungen der berufsstän-
dischen Versorgungseinrichtungen aufgrund der internationalen Finanz-
krise ist nach Ansicht der Bundesregierung zu rechnen?

Berlin, den 27. Oktober 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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