BT-Drucksache 16/10480

Regelung für Lebens- und Rentenversicherungen in Reichsmark, die teilungsbedingt im Osten Deutschlands nicht in Anspruch genommen werden konnten

Vom 7. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10480
16. Wahlperiode 07. 10. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch,
Heidrun Bluhm, Roland Claus, Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Michael Leutert,
Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Regelung für Lebens- und Rentenversicherungen in Reichsmark,
die teilungsbedingt im Osten Deutschlands nicht in Anspruch genommen
werden konnten

In der Bundesrepublik Deutschland (vornehmlich in den neuen Bundesländern)
gibt es Menschen, die im Besitz von Lebens- und Rentenversicherungen sind,
die in Reichsmark abgeschlossen wurden und teilungsbedingt nicht in An-
spruch genommen werden konnten. Bis heute hält dieser Zustand an. Im Eini-
gungsvertrag wird in diesem Zusammenhang von „einer besonderen oder all-
gemeinen Abschlussgesetzgebung über die Regelung von Kriegsfolgen und
Umstellungsansprüchen“ gesprochen (Anlage I, Kapitel III, D II, Sachgebiet D
– Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsvertragsrecht).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, um wie viele Personen und um wie viele
Verträge welcher Art es sich handelt?

2. Um welche Beträge geht es dabei (bitte nach Möglichkeit kleinsten und
größten Betrag sowie den Durchschnitt angeben – jeweils für die seinerzeit
vertraglich vereinbarte Summe und für heute zu erwartende Auszahlungs-
ansprüche)?

3. Warum wurde der in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Umgang
mit dieser Problematik (entsprechend dem Gesetz zur Regelung von An-
sprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen vom 5. August 1955 in der
Fassung vom 9. September 1964) nach 1990 nicht auf Betroffene der neuen
Bundesländer angewandt?

4. Soll die im Einigungsvertrag angesprochene besondere oder allgemeine Ab-
schlussgesetzgebung erfolgen?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Betroffe-
nen (zumeist betagte Menschen) ihre Ansprüche erfolgreich geltend ma-
chen können?

Berlin, den 30. September 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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