BT-Drucksache 16/1007

Psychosoziale Betreuung nach § 16 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 16. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1007
16. Wahlperiode 16. 03. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst,
Diana Golze, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja
Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Psychosoziale Betreuung nach § 16 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozial-
gesetzbuch

Nach § 16 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) können be-
stimmte Leistungen zur Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in das
Erwerbsleben erbracht werden. Zu dem Leistungskatalog gehört unter anderem
auch die psychosoziale Betreuung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In wie vielen Arbeitsgemeinschaften bzw. optierenden Kommunen werden
psychosoziale Betreuungsleistungen angeboten (Gegenüberstellung gesamte
Anzahl der ARGEn und optierenden Kommunen und Anzahl derjenigen, die
o. g. Betreuungsleistungen anbieten bzw. finanzieren)?

2. Nach welchen Kriterien wird in den Arbeitsgemeinschaften bzw. optierenden
Kommunen entschieden, ob das Angebot einer psychosozialen Betreuung
vorgehalten wird?

3. Sind die Angebote der psychosozialen Betreuung für alle erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen offen oder erfolgen Angebote an ausgewählte Hilfebedürf-
tige?

Wenn die Angebote nur an ausgewählte Hilfebedürftige erfolgen, nach
welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

4. Gibt es eine Teilnahmeverpflichtung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu
den psychosozialen Betreuungsangeboten?

Wenn ja,

a) wird eine Nichtteilnahme sanktioniert?

b) welche Sanktionen werden angewandt?

5. Ist die psychosoziale Betreuung offen für Arbeit suchende Erwerbslose, die
keine Leistungen nach dem SGB II erhalten?
6. Wer sind die Anbieter der psychosozialen Betreuung: Träger der Grundsiche-
rungsleistungen nach dem SGB II oder freie Träger im Auftrag der Arbeits-
gemeinschaften bzw. der optierenden Kommunen?

In welchem Mengenverhältnis stehen die Angebote hinsichtlich der Träger?

7. Wie viele Personen sind insgesamt im Bereich der psychosozialen Betreuung
beschäftigt (Vollzeit und Teilzeit getrennt)?

Drucksache 16/1007 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Welche Qualifikation müssen die in der psychosozialen Betreuung beschäf-
tigten Personen vorweisen?

In welche Lohngruppen sind die Beschäftigten in den psychosozialen Be-
treuungsangeboten eingruppiert?

9. Werden den Beschäftigten in der psychosozialen Betreuung Weiterbildungs-
angebote und Supervisionsangebote unterbreitet?

Wer übernimmt die Kosten dafür?

10. Wie hoch sind die gesamten Kosten (bundesweit) für die psychosoziale Be-
treuung monatlich (Personalkosten, Sachkosten und Weiterbildungskosten
bitte getrennt aufführen)?

11. Welche konkreten Angebote werden im Rahmen der psychosozialen Be-
treuung unterbreitet?

Wird bei diesen Angeboten nach Altersgruppen unterschieden, und wenn ja,
inwiefern?

12. Wird im Rahmen der psychosozialen Betreuung auch eine Beratung ange-
boten (psychosoziale Beratung sowie Beratung zu Fragen des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch und zu den damit in Verbindung stehenden sozia-
len Leistungen bzw. Rechtsansprüchen)?

Berlin, den 16. März 2006

Katja Kipping
Karin Binder
Dr. Martina Bunge
Klaus Ernst
Diana Golze
Kornelia Möller
Elke Reinke
Volker Schneider (Saarbrücken)
Dr. Ilja Seifert
Frank Spieth
Jörn Wunderlich
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.