BT-Drucksache 15/5857

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker, Christine Lambrecht, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/5674- Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Gisela Piltz, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/4695- DNA-Reihentest auf sichere Rechtsgrundlage stellen

Vom 29. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5857
15. Wahlperiode 29. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zudemGesetzentwurf derAbgeordnetenJoachimStünker,ChristineLambrecht,
Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-
Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/5674 –

Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Gisela Piltz, Rainer Funke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/4695 –

DNA-Reihentests auf sichere Rechtsgrundlage stellen

A. Problem
Das geltende Recht der forensischen DNA-Analyse (§§ 81e bis 81g StPO) hat
sich als effektives Mittel für die Aufklärung von Straftaten erwiesen. Der Ge-
setzentwurf sieht teilweise Änderungen und Ergänzungen der gesetzlichen
Grundlagen vor, um in der Praxis aufgetretenen Problemen zu begegnen. Ferner
soll, wie auch in dem Antrag auf Drucksache 15/4695 gefordert, eine ausdrück-
liche gesetzliche Regelung zur Durchführung von DNA-Reihentests auf der Ba-
sis einer freiwilligen Mitwirkung der betroffenen Personen nach einer vorheri-
gen richterlichen Anordnung geschaffen werden, um verfassungsrechtlichen
Anforderungen zu genügen.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Der vom Rechtsausschuss befürwortete Gesetzentwurf sieht die Streichung des
Richtervorbehalts für die Anordnung molekulargenetischer Spurenuntersu-
chungen vor und stellt klar, dass eine richterliche Anordnung bei Einwilligung
der betroffenen Person in eine DNA-Analyse nicht erforderlich ist. Ferner sol-
len eine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen für die
Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetischer
Untersuchung geschaffen werden und der Anwendungsbereich der DNA-Ana-

Drucksache 15/5857 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

lyse erweitert werden. Schließlich wird in sog. Umwidmungsfällen eine Be-
nachrichtigung des Betroffenen über die Speicherung sowie eine Rechtsbehelfs-
belehrung vorgesehen.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
der FDP
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5857

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/5674 – unverändert anzunehmen,
b) den Antrag – Drucksache 15/4695 – abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2005

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Drucksache 15/5857 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Dr. Jürgen Gehb, Jerzy Montag und
Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat denGesetzentwurf aufDruck-
sache 15/5674 in seiner 182. Sitzung am 17. Juni 2005 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innenausschuss
überwiesen. Den Antrag auf der Drucksache 15/4695 hat
der Deutsche Bundestag in seiner 167. Sitzung am 18. März
2005 beraten und ebenfalls zur federführenden Beratung
dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innenaus-
schuss überwiesen.
II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 66. Sitzung
am 29. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/5674 empfohlen. In der-
selben Sitzung hat der Innenausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 15/4695 empfohlen.
III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen in seiner 85. Sitzung
am 29. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP beschlossen, die An-
nahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP hat der Ausschuss empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 15/4695 abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU begründete ihre Zustimmung
zu dem Gesetzentwurf damit, dass zwar nicht alles Ge-
wünschte erreicht worden sei, die Gesetzesänderung aber auf
jeden Fall zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Rechts-
lage führe.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus,
dass sie aus verfassungsrechtlichen Erwägungen die Gleich-
stellung des herkömmlichen mit dem genetischen Fingerab-
druck ablehne. Der Gesetzentwurf lege zu Recht die Ent-
scheidung über die Anordnung einer Speicherung der
Identitätsmuster in Richterhand. Sie begrüße die Einführung
einer gesetzlichen Grundlage für DNA-Reihentests, deren
Durchführung an strenge Voraussetzungen geknüpft werde
und unter dem Richtervorbehalt stehe. Die unmittelbare Lö-
schung der gewonnenen Daten ohne weitere Verwendung in
anderen Verfahren sei vorgesehen, sobald sie zur Aufklärung
des Verbrechens nicht mehr erforderlich seien. Die Beden-
ken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (Aus-
schussdrucksache 15(6)193) griffen nach eingehender Prü-
fung nicht durch.
Die Fraktion der FDP begrüßte ebenfalls die Einführung
einer rechtlich einwandfreien gesetzlichen Grundlage für die
DNA-Reihentests, die sie bereits in mehreren Anträgen ge-
fordert habe. Obwohl sie auch weitere Aspekte des Gesetz-
entwurfs befürworte, enthalte sie sich der Stimme, da die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem sehr weit
gefasstenWortlaut des Gesetzes nicht voll umgesetzt worden
seien. Dies beziehe sich insbesondere auf die mögliche An-
ordnung der Speicherung der DNA-Identifizierungsmuster
nach der wiederholten Begehung von Bagatelldelikten. Der
Gesetzentwurf trage aber im Übrigen zu einer Stärkung des
Rechtsstaates bei.

Berlin, den 29. Juni 2005
Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.