BT-Drucksache 15/5799

zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/34- Opferschutz bei Terrorakten im Ausland verbessern

Vom 20. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5799
15. Wahlperiode 20. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Otto Fricke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/34 –

Opferschutz bei Terrorakten im Ausland verbessern

A. Problem
Nach Auffassung der Antragsteller belegen die Terroranschläge auf jüdische
Synagogen in Djerba, Tunesien und auf Bali, dass auch deutsche Touristen das
Ziel von Anschlägen des internationalen Terrorismus sein können. Es sei daher
die Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland, diesen Opfern entsprechende
Hilfe und Unterstützung zur Seite zu stellen.
Bisher sieht das deutsche Opferentschädigungsgesetz (OEG) einen Anspruch
auf Leistungen nur in solchen Fällen vor, in denen die Gewalttat gegen das Opfer
im Inland geschieht, nicht jedoch bei Schädigungsfällen im Ausland. Die Bun-
desregierung soll daher aufgefordert werden, den Anspruch nach dem OEG
auch auf Deutsche auszudehnen, die im Ausland Opfer terroristischer Straftaten
geworden sind. Ferner solle sie prüfen, ob Opfer von Terroranschlägen durch die
Bundesregierung und insbesondere die deutschen Botschaften bei ihrer An-
spruchsverfolgung im Ausland besser unterstützt werden könnten.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/5799 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/34 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5799

Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Siegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen), Jerzy Montag und Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 15/34 in seiner 41. Sitzung am 11. April 2003 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung dem Auswärtigen
Ausschuss, dem Innenausschuss, dem Finanzausschuss, dem
Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Gesundheit und So-
ziale Sicherung, dem Ausschuss für Tourismus und dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.

II. Stellungnahmen dermitberatenden Ausschüsse
DerAuswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 65. Sit-
zung am 15. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP emp-
fohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Innenausschuss (41. Sitzung) und der Finanzausschuss
(65. Sitzung) haben den Antrag in ihren Sitzungen am
30. Juni 2004 beraten und jeweils mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen,
den Antrag abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 19. Sit-
zung am 7. Mai 2003 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
65. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Abwesen-
heit der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzuleh-
nen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
den Antrag in seiner 111. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 24. Sitzung am 25. Juni 2003
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-

tion der FDP und bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 84. Sitzung
am 15. Juni 2005 abschließend beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktion der CDU/CSU beschlossen, die Ablehnung des
Antrags zu empfehlen.
Die Fraktion der FDP begrüßte den parlamentsweit erziel-
ten Konsens für eine Verbesserung des Opferschutzes. Da
angesichts des anstehenden Endes der Wahlperiode eine
Einigung in den noch offenen Fragen voraussichtlich nicht
mehr möglich sei, bat sie angesichts der fortbestehenden Ge-
fahr von Terroranschlägen gegen Deutsche im Ausland um
Zustimmung zu dem Antrag. Ein Signal noch des 15. Bun-
destages sei in dieser Sache besonders wichtig.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf
den weitergehenden Konsens, der in den Berichterstatter-
gesprächen erreicht worden sei. Es handele sich um zwei
Problemkreise: Deutsche, die imAusland Opfer von terroris-
tischen Straftaten geworden seien und Opfer von Straftaten
im Inland, die aber bisher entgegen der ratio legis vom
Opferentschädigungsgesetz ausgeschlossen seien. Beide As-
pekte sollten bei einer Novellierung berücksichtigt werden.
Einer abschließenden Lösung zum jetzigen Zeitpunkt stün-
den aber die finanziellen Auswirkungen insbesondere auf
die Länder entgegen, die bei den Verhandlungen eingebun-
den werden müssten. Sie unterstütze den Antrag in der
Sache, teile auch die Auffassung, dass in dieser Legislatur-
periode der Themenkomplex nicht mehr abgeschlossen wer-
den könne, lehne den Antrag aber ab, um nicht hinter das Er-
reichte zurückzufallen. Das Thema solle in der nächsten
Wahlperiode wieder aufgegriffen werden.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass die genannten
Fälle – die Opfer der Terroranschläge auf Djerba etc. – be-
reits aus einem Fonds entschädigt würden. Bis zu 80 Prozent
der Kosten seien nach dem Opferentschädigungsgesetz von
den Ländern zu tragen, die daher in die Beratungen durch
eine Umfrage einbezogen worden seien. Bisher lägen nur die
Ergebnisse der A-Länder, jedoch noch nicht die der B-Län-
der vor. Da sie die Ergebnisse dieser Umfrage abwarten
wolle, könne sie dem Antrag derzeit nicht zustimmen.

Berlin, den 15. Juni 2005
Joachim Stünker
Berichterstatter

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

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