BT-Drucksache 15/4862

Maritimen Standort Deutschland stärken - Innovationskraft nutzen

Vom 16. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4862
15. Wahlperiode 16. 02. 2005

Antrag
der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Reinhold Robbe, Gerd Andres, Dr. Hans-Peter
Bartels, SörenBartol, BernhardBrinkmann (Hildesheim),Hans-GünterBruckmann,
Dr. Michael Bürsch, Edelgard Bulmahn, Dr. Peter Danckert, Sebastian Edathy,
Karin Evers-Meyer, Annette Faße, Rainer Fornahl, Monika Griefahn, Gabriele
Groneberg, Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Hubertus Heil, Petra Heß,
Monika Heubaum, Gabriele Hiller-Ohm, Iris Hoffmann (Wismar), Johannes Kahrs,
Hans-Ulrich Klose, Rolf Kramer, Ernst Kranz, Volker Kröning, Gabriele Lösekrug-
Möller, Götz-Peter Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Dirk Manzewski, Lothar Mark,
Caren Marks, Ulrike Mehl, Angelika Mertens, Gesine Multhaupt, Volker Neumann
(Bramsche), Holger Ortel, Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Karin Rehbock-
Zureich, Dr. Carola Reimann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Ortwin Runde, Thomas
Sauer, Siegfried Scheffler, Horst Schild, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Olaf Scholz,
Gerhard Schröder, Brigitte Schulte (Hameln), Dr. Martin Schwanholz, Dr. Cornelie
Sonntag-Wolgast, Wolfgang Spanier, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Joachim
Stünker, Franz Thönnes, Hans-Jürgen Uhl, Jörg Vogelsänger, Hedi Wegener,
Petra Weis, Reinhard Weis (Stendal), Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Margrit Wetzel,
Dr. Wolfgang Wodarg, Heidi Wright, Franz Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Rainder Steenblock, Michaele Hustedt, Albert Schmidt
(Ingolstadt), Volker Beck (Köln), Franziska Eichstädt-Bohlig, Hans-Josef Fell,
Peter Hettlich, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Maritimen Standort Deutschland stärken – Innovationskraft nutzen

Der Bundestag wolle beschließen:

Maritimer Standort
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die maritime Wirtschaft in Deutschland ist ein High-Tech-orientierter Wirt-
schaftszweig mit erheblicher Innovationskraft. Sie hat großen Einfluss auf die
Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland und auf Erhalt und Schaffung
einer hohen Zahl an Arbeitsplätzen. Rund 95 Prozent des interkontinentalenWa-
renaustausches werden über See abgewickelt.
Damit ist die maritime Wirtschaft nicht nur für die Wirtschafts-, sondern auch
für die Verkehrspolitik von großer Bedeutung: Im Güterverkehr ist bis 2015 von
einer Steigerung um über 60 Prozent auszugehen. DemWasserweg wird als Ver-
kehrsträger eine zentrale Rolle bei der Bewältigung dieses erwarteten Zu-

Drucksache 15/4862 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

wachses imGüterverkehr zukommen. Die Seeschifffahrt als die Treibriemen des
Außenhandels und die Seehäfen als Schnittstelle im Warenumschlag zwischen
Land- und Seeverkehr werden davon besonders profitieren.
Damit die Wertschöpfungsketten in der maritimen Wirtschaft wettbewerbsfähig
an den Standort Deutschland gebunden bleiben, wird es aus verkehrspolitischer
Sicht u. a. darauf ankommen, dass
l die Leistungsfähigkeit der deutschen Häfen erhalten bleibt und entsprechend

den zukünftigen Herausforderungen gesteigert werden kann;
l der Gütertransport auch zukünftig effizient über eine insgesamt verlässliche

und optimierte Transportkette geführt wird;
l die High-Tech-orientierte maritime Wirtschaft auch zukünftig erfolgreiches

maritimes „Know-how“ generiert.
Die Stärkung des maritimen Standorts sowie die damit verbundene Sicherung
von Beschäftigung, Wertschöpfung und Ausbildung sind unverzichtbare Aufga-
ben der deutschen maritimen Politik.
Der Deutsche Bundestag stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die gestiege-
nen Ausbildungszahlen allerdings immer noch nicht ausreichen, um die für die
deutsche maritimeWirtschaft notwendigen nautisch-qualifizierten Arbeitsplätze
an Land und auf See zu besetzen.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt und bekräftigt
l die Zielsetzung der Bundesregierung, den maritimen Standort Deutschland

zu sichern und zu stärken, um für die kommenden Herausforderungen gut
gewappnet zu sein;

l die Aktivitäten des von der Bundesregierung eingesetzten Maritimen Koor-
dinators und die im Maritimen Bündnis verabredeten Maßnahmen zur Zu-
kunftssicherung der Unternehmen in der gesamten Branche und der damit
verbundenen Arbeitsplätze.

Schifffahrt
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Tonnagesteuer, Lohnsteuereinbehalt, Ausbildungsplatzförderung, neue Schiffs-
besetzungsordnung und Schiffssicherheitsanpassung haben bereits positiveWir-
kungen für den Schifffahrtsstandort gezeigt.
Insbesondere die Tonnagesteuer hat die Standortbedingungen an der Küste ver-
bessert. Zahlreiche deutsche Reedereien sind an den heimischen Standort zu-
rückgekehrt und auch ausländische Reedereiunternehmen haben ihre Bereede-
rungsaktivitäten nach Deutschland verlagert. Investitionen, Beschäftigung und
die Vernetzung der Wertschöpfungsketten des maritimen Clusters konnten ge-
steigert werden. Deutsche Reeder disponieren vom deutschen Standort aus zur-
zeit rd. 2 580 Handelsschiffe mit rd. 41 Mio. BRZ modernster Tonnage. Mari-
time Dienstleister wie Schiffsmakler und Schiffsfinanzierer haben Deutschland
zu einem weltweit führenden Marktplatz für diese Branche gemacht.
Die Bundesregierung kann auf wesentliche Aktivposten in ihrer Schifffahrts-
politik verweisen. Das Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in
der Seeschifffahrt befindet sich auf einem guten Weg. Voraussetzung für seine
Weiterführung ist jedoch die Umsetzung der auf der 3. Nationalen Maritimen
Konferenz in Lübeck getroffenen Absprachen durch alle Bündnispartner.
Jahrelange Defizite in der Ausbildung haben hier zu einemMangel an Leitungs-
personal aber auch an Schiffsmechanikern geführt. Insbesondere die Schließung

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4862

von Fachschulen und Hochschulen (z. B. Hamburg und Grünendeich) trugen
zum Abbau schulischer Kapazitäten bei.
Orientiert an einem Bedarf von 600 Berufsanfängern pro Jahr müssen Bund,
Länder, Reedereien und Gewerkschaften zusätzlich ein realistisches Konzept für
mehr Ausbildung entwickeln. Dabei sollten auch neue Wege nicht ausgeschlos-
sen werden: Für bereits vorqualifizierte Metall- und Elektrofacharbeiter sowie
nautisches und technisches Personal der Bundesmarine könnte die Möglichkeit
einer zusätzlichen Qualifikation geschaffen werden, um den kurzfristigen mari-
timen Personalbedarf zu decken.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
l dass mit den Absprachen auf der 3. Nationalen Maritimen Konferenz in Lü-

beck im Rahmen des „Maritimen Bündnisses für Ausbildung und Beschäfti-
gung in der Seeschifffahrt“ ein politischer Meilenstein und eine solide
Grundlage für die Sicherung des maritimenKnow-hows am deutschen Stand-
ort geschaffen werden konnte;

l dass die Bundesregierung ihre weitreichenden Zusagen hinsichtlich der Sen-
kung der Lohnnebenkosten, der Ausbildungsförderung, der Sozialversiche-
rung, der Schiffsbesetzungsverordnung bereits komplett umgesetzt hat;

l dass die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, die Zahl
der im internationalen Verkehr fahrenden deutschen Handelsschiffe (deut-
sche Flagge) von rund 300 (Ende 2003) mittelfristig wieder auf 400 bis 500
zu erhöhen;

l dass durch die eingeleiteten Maßnahmen das maritime Know-how an Bord
und an Land damit für den deutschen Standort gesichert wird und positive
Perspektiven für den Seemannsberuf geschaffen werden;

l dass die Bündnispartner auf der 4. Nationalen Maritimen Konferenz angebo-
ten haben, das Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschiff-
fahrt auch über das Jahr 2005 hinaus weiter zu führen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
l die mit den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seever-

kehr vom Januar 2004 gegebenen Fördermöglichkeiten zur Stärkung der
deutschen Handelsflotte zu prüfen;

l die beschlossenen strukturellen Anpassungen im steuerlichen Bereich beizu-
behalten,

l die Auswirkungen der Tonnagesteuer zu dokumentieren;
l die Ausbildung des seemännischen Nachwuchses weiterhin zu unterstützen;
l die Möglichkeit der Ausbildung auch auf ausgeflaggten Schiffen im Rahmen

der Schiffsbesetzungsverordnung fortzusetzen;
l Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten auch in der deutschen See-

schifffahrt zu prüfen;
l zu einem späteren Zeitpunkt dieMöglichkeiten der Anhebung der derzeitigen

Lohnsteuerermäßigung zu prüfen;
l bei Rückflaggung von mindestens 100 Schiffen (im Saldo) in 2005, im Haus-

halt 2006 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung durch Umschichtung die
bisherigen Finanzhilfen des Bundes fortzuschreiben;

l im Einvernehmen mit dem Verband Deutscher Reeder (VDR) und ver.di die
befristeten Ausnahmeregelungen der Schiffsbesetzungsverordnung fortzu-
führen;

Drucksache 15/4862 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

l das Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt mit dem
Schwerpunkt Ausbildung fortzuführen;

l die Vorteile der Rückflaggung öffentlichkeitswirksam darzustellen.

Häfen
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die deutschen Seehäfen sind „Jobmaschinen“ der deutschen Verkehrswirtschaft.
Rund 300 000 Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt damit verbunden. Die wirt-
schaftliche Entwicklung in den deutschen Seehäfen verläuft positiv; sie legen
beim Umschlag weiterhin deutlich zu. Die deutschen Seehäfen konnten in der
Nordrange in den vergangenen Jahren insbesondere im Containerbereich deut-
liche Marktanteile hinzugewinnen. Die großen deutschen Seehäfen verzeichne-
ten im Jahr 2004 ein Umschlagsplus von rund 8 Prozent. Für 2005 wird ebenfalls
mit deutlichen Zuwachsraten gerechnet.
Die Seehäfen haben als logistische Dienstleistungszentren sowie Industriestand-
orte große regional- und volkswirtschaftliche Bedeutung. Sie dienen nicht nur
als Drehscheibe bei der Abwicklung des deutschen Außenhandels, sondern er-
bringen zugleich eine Vielzahl an Dienstleistungen.
Die Bundesregierung ist mit ihrer Politik für die Stärkung der deutschen Seehä-
fen auf dem richtigen Weg. Der gezielte und koordinierte Ausbau der land- und
seeseitigen Zufahrten der Seehäfen ist in diesem Zusammenhang ein zentraler
Bestandteil der Verkehrspolitik der Bundesregierung. Trotz der insgesamt posi-
tiven Entwicklung ist allerdings zu beachten, dass sich die deutschen Seehäfen
derzeit in einem harten Wettbewerb mit den Seehäfen anderer EU-Mitgliedstaa-
ten befinden. Dies beruht auch auf der unterschiedlichen Umsetzung ordnungs-
politischer Rahmenbedingungen innerhalb der Gemeinschaft.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
l dass die Bundesregierung bereits 1999 mit den Küstenländern die „Gemein-

same Plattform zur deutschen Seehafenpolitik“ erarbeitet und diese 2001
durch einen Katalog mit konkreten hafenpolitischen Projekten ergänzt hat;

l dass die Bundesregierung mit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 einen ent-
scheidenden Schritt zur Stärkung der Seehäfen gemacht hat und den Ausbau
der see- und landseitigen Zufahrten zu den Häfen als einen ihrer Investitions-
schwerpunkte sieht;

l dass die Bundesregierung die Bundesländer bei der Steigerung der Standort-
qualität und der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen unterstützt
und zusammen mit den Bundesländern und der Wirtschaft, zeitgemäße Ant-
worten auf einen sich verschärfenden Wettbewerb erarbeitet;

l dass die Bundesregierung zur Stärkung der internationalen Wettbewerbs-
fähigkeit der deutschen Nordseehäfen ihre Bemühungen um eine leistungs-
fähige und anforderungsgerechte Infrastruktur der Seehafenstandorte ver-
stärkt sowie ihre Strategie für die see- und landseitige Anbindung der Häfen
fortentwickelt und auf der Grundlage der „Gemeinsamen Plattform des Bun-
des und der Küstenländer zur deutschen Seehafenpolitik“ mit den Ländern
abstimmt (Seehafenkonzeption);

l dass nach dem Kabinettbeschluss vom 15. September 2004 die beiden
Vorhaben der Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Unter- und
Außenelbe für das weitere Planungsverfahren mit einem besonderen natur-
schutzfachlichen Planungsauftrag versehen und bei einem mit dem Bundes-
umweltministerium positiv festgestellten Ergebnis den im Bundesverkehrs-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4862

wegeplan (BVWP) 2003 enthaltenen Bundeswasserstraßenvorhaben gleich-
gestellt werden;

l dass im weiteren Verfahren die von den Ländern vorgebrachten Anforderun-
gen, insbesondere die ökologischen Belange und die Deichsicherheit beson-
ders berücksichtigt werden.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
l die 15 küstenländer-übergreifenden Verkehrsinfrastrukturprojekte des

BVWP 2003 auf der Grundlage der Seehafenkonzeption entsprechend ihrer
jeweiligen Baureife, Umweltverträglichkeit und der nachgewiesenen Finan-
zierbarkeit zeitnah und prioritär voranzubringen;

l die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen voranzu-
bringen und die bestehenden Harmonisierungsdefizite abzubauen;

l dabei u. a. zu prüfen, ob der bei erfolgreicher Rückflaggung durch deutsche
Reeder entstehende zusätzliche fiskalische Spielraum zur Absenkung der
Mineralölbesteuerung beim Hafenumschlag genutzt werden kann;

l durch geeignete Maßnahmen die Basis für wettbewerbsfähige Trassenpreise
im Seehafenhinterlandverkehr zu schaffen;

l sich innerhalb der EU für faire und transparente Wettbewerbsbedingungen
für die deutschen Seehäfen einzusetzen. Dies gilt insbesondere für staatliche
Beihilfen, die innerhalb der gesamten EU schrittweise abgebaut werden müs-
sen, um die eigenen Anstrengungen der Seehäfen zur Erhöhung ihrer Wirt-
schaftlichkeit zu forcieren.

Verlagerung von Güterverkehren auf den Wasserweg
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Nach wie vor gibt es eine Reihe u. a. von organisatorischen Hemmnissen, die die
Verlader und Spediteure davon abhalten, Gütertransporte auf den Wasserweg zu
verlagern. Dabei kann die „nasse“ Transportkette und deren Dienstleister durch
die Organisation von Haus zu Haus-Verkehren mit einer hohen Transportqualität
aufwarten. Der Abbau dieser Hemmnisse und die Schaffung von mehr Transpa-
renz durch Information und Beratung sind deshalb wichtige verkehrspolitische
Ziele, um die Verlagerung von Gütern auf das Schiff zu erreichen.
Das Konzept „from road to sea/waterway“ bietet für die stärkere Nutzung des
Wasserwegs einen effizienten, kostengünstigen und umweltfreundlichen An-
satzpunkt. Der Transport erfolgt staufrei und zeichnet sich zudem durch hohe
Kapazitätsreserven aus. Der Vorteil liegt in den geringeren Kosten, den planba-
ren Transitzeiten, der höheren Sicherheit des Transports sowie in der höheren
Umweltverträglichkeit.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
l dass die Bundesregierung die Entlastung des Straßenverkehrs durch Short

Sea Shipping zu einem wichtigen verkehrspolitischen Ziel der Bundesregie-
rung erklärt hat;

l die Einrichtung des Short Sea Promotion Centre (SPC) als „Public-Private-
Partnership“-Projekt (PPP) – getragen vom Bund, den Küstenländern und
Nordrhein-Westfalen sowie Firmen und Verbänden der maritimenWirtschaft
und der Binnenschifffahrt;

l dass das SPC durch Beratung, Information und Werbung die Verlagerung auf
die Küsten- und Binnenschifffahrt fördert und Hemmnisse bei der Nutzung
des Wasserweges abbaut;

Drucksache 15/4862 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

l dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
(BMVBW) die Förderung des SPC zunächst bis einschließlich 2007 auf der
bisherigen PPP-Basis verlängert hat.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
l Projekte zur Entlastung der Straße zugunsten des Wasserweges (Kurzstre-

ckenseeverkehr und Binnenschifffahrt), innovative Umschlagstechnik und
Transportkettenlogistik zu fördern;

l die Arbeit des SPC weiter zu unterstützen;
l auf die Küstenländer zuzugehen – insbesondere mit Blick auf den durch die

EU-Osterweiterung und den damit einhergehenden Verkehrszuwachs wach-
senden Bedarf an Beratung und Information bezüglich der Alternativen per
Küsten- und Binnenschiff;

l den Abbau von Hemmnissen (insbesondere zur Vereinfachung der Zollab-
wicklung) weiter voranzutreiben, um zu einer stärkeren Nutzung des Kurz-
streckenseeverkehrs zu kommen;

l das Konzept von „Motorways of the Sea“ weiterzuentwickeln.

Schiffbau
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag sieht sich angesichts der Entwicklung der deutschen
Schiffbauindustrie in seiner Überzeugung bestätigt, dass dieser gesamtwirt-
schaftlich wichtige Industriebereich in der Lage ist, auch unter schwierigsten
Marktbedingungen im weltweiten Wettbewerb zu bestehen. Im Jahre 2003 ha-
ben die Werften Aufträge im Wert von 3,6 Mrd. Euro hereingenommen und in
2004 wurden Anschlussaufträge in Höhe von 3,4 Mrd. Euro (geschätzt) akqui-
riert. Damit werden Auslastung und Beschäftigung auf den Werften bis 2006
und darüber hinaus gesichert. Die Werften sind erfolgreich dabei, ihre Auslas-
tung und damit Arbeitsplätze für knapp 20 000 Beschäftigte für die nächsten
zwei bis drei Jahre zu sichern. Ein wesentlicher Grund für diesen Erfolg sind die
in den letzten Jahren erreichten Kostensenkungen, nicht zuletzt aber die Pro-
duktqualität, Termintreue und Flexibilität der deutschen Schiffbauindustrie.
Einen wichtigen Beitrag leistete auch die Forschung und Entwicklung in der
Schiffstechnologie und zur Optimierung der Produktionstechnik.
I. Der Deutsche Bundestag anerkennt,
dass die Bundesregierung dem Schiffbau – auf den ein an Innovation und Spit-
zentechnologie orientiertes Land wie Deutschland nicht verzichten kann – die in
dieser Situation notwendigen Unterstützungen und industriepolitischen Flankie-
rungen gegeben hat. Wichtige Ergebnisse dieser erfolgreichen Schiffbaupolitik
der Bundesregierung sind:
l Es wurde das mit anderen EU-Mitgliedstaaten abgestimmte und gegenüber

der EU-Kommission mit Nachdruck verfolgte Ziel erreicht, die als handel-
politische Maßnahme der Europäischen Union gegen die Dumpingpraktiken
der koreanischen Schiffbauindustrie eingereichte WTO-Klage durch befris-
tete Abwehrmaßnahmen zu ergänzen („Doppelstrategie“). Die zulässigen
Beihilfen bis zu 6 Prozent des Auftragswertes für Containerschiffe, Chemi-
kalien- und Produktentanker sowie Erdgastanker (LNG-Tanker) erlauben es
den deutschen Werften, in diesen besonders betroffenen Segmenten Auf-
träge gegen die unlautere koreanische Konkurrenz zu akquirieren und si-
chern Auslastung und Beschäftigung bis in das Jahr 2007.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/4862

l Es wurden die Genehmigungen der EU-Kommission für
– das deutsche Schiffbau-Landesbürgschaftssystem sowie
– die Einführung des Festzinssystems CIRR (Commercial Interest Refe-

rence Rate) als weitere Finanzierungsalternative
erreicht. Damit hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Bewah-
rung der Attraktivität des Schiffsfinanzierungsstandortes Deutschland sowie
Planungs- und Finanzierungssicherheit für die deutschenWerften geschaffen.

l Die vier ostdeutschen Werften in Wismar, Rostock-Warnemünde, Stralsund
und Wolgast sind seit April 2004 frei von Produktionsbegrenzungen.
Damit ist das intensiv verfolgte Ziel erreicht worden, die von der Euro-
päischen Union bis Ende 2005 festgesetzten Begrenzungen vorzeitig zu
lockern, nachdem schon 2001 mit der EU-Kommission die Flexibilisierung
dieser Grenzen vereinbart werden konnte.
Jetzt eröffnen sich den Werften ausreichend große betriebswirtschaftliche
Spielräume und bessere Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung.

l Die Förderung der Forschung und Entwicklung des Programms „Schifffahrt
und Meerestechnik für das 21. Jahrhundert“ hat die F&E-Kompetenz und das
Technologieniveau des Schiffbaus wesentlich gesteigert. RoRo-Fähren und
Doppelhüllentanker und die im Rahmen der regionalen Forschungsinitiative
InnoRegio entwickelten Container-Feeder bis 2500 TEU sind dabei beson-
ders erfolgreiche Beispiele.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
dass die Bundesregierung den Fokus ihrer Schiffbaupolitik auf neue Herausfor-
derungen ausrichtet:
l Mit dem Ziel, den von allen maritimen Akteuren für dringend notwendig er-

achteten strukturellen Verbesserungen in der Schiffbauindustrie einen deut-
lichen Impuls zu geben, ist die Studie „Erhöhung der Wettbewerbfähigkeit
des deutschen Schiffbaus – Analyse der Leistungsfähigkeit sowie möglicher
Optimierungs- und Kooperationspotenziale“ in Auftrag gegeben worden.
Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass die deutsche Schiffbauindustrie – un-
geachtet ihrer technologischen Führungsposition auf dem Weltmarkt – auch
weiterhin und verstärkt Investitionen vornehmen muss, um ihre Wettbe-
werbsfähigkeit zu sichern.

l Technologische Exzellenz, hohe Sicherheit, Energieeffizienz der entwickel-
ten Produkte sowie höhere Produktivität und Kostensenkungen sind die künf-
tigen Herausforderungen der neuen Förderphase 2005 bis 2009 des For-
schungsprogramms „Schifffahrt und Meerestechnik für das 21. Jahrhundert“.

l Der zunehmenden Abhängigkeit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Schiffswerften von ihrer Fähigkeit zu marktorientierter Innovation wird mit
dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) auf den
Weg gebrachten neuen Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wett-
bewerbsfähige Arbeitsplätze“ Rechnung getragen.

l Mit dem Ziel, auf den Werften Kostenentlastungen möglich zu machen und
zugleich Qualifikations- und Beschäftigungspotentiale durch verbesserte
Nutzung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zu erhalten, hat die Bundes-
regierung ein entsprechendes zielorientiertes Zusammenwirken der verant-
wortlichen Tarifparteien auf Gewerkschafts- und Unternehmerseite („Task
Force Werften“) angeregt und begleitet.

Drucksache 15/4862 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

l Die Abwehrstrategie der EU gegen die Subventionierung und die Dumping-
preispolitik der koreanischen Werften fortzusetzen. Die Bundesregierung hat
die Europäischen Kommission im Verlauf des WTO-Streitbeilegungsverfah-
rens EU/Korea unterstützt und die Verhandlungen der Europäischen Kom-
mission über ein neues OECD-Schiffbauübereinkommen zur schnellstmög-
lichen Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem Schiffbauwelt-
markt aktiv begleitet.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
l die Erreichung effektiver Strukturen der deutschen Schiffbauindustrie weiter

nach Kräften zu fördern;
für die Unterstützung dieses vor allem von den Unternehmen selber zu leis-
tenden Prozesses sind von der Bundesregierung alle Instrumente, wie z. B.
Förderprogramme, und gezielt zu schaffende politische Rahmenbedingun-
gen, insbesondere im Ergebnis der Studie „Erhöhung der Wettbewerbfähig-
keit des deutschen Schiffbaus – Analyse der Leistungsfähigkeit sowie mög-
licher Optimierungs- und Kooperationspotenziale“, zu nutzen;

l die Förderung der Forschung und Entwicklung in der Schiffstechnologie in
den Schwerpunktbereichen „Komplexe und hoch spezialisierte Schiffe“ und
bei der Optimierung der Produktionstechnik zur Steigerung der Produktivität
und zur Kostensenkung konsequent fortzusetzen;

l mittels eines integrativen Ansatzes die Effektivität der Förderung von For-
schung und Entwicklung und Innovation weiter zu verbessern und alle ad-
ministrativen Voraussetzungen zu schaffen;

l ausgehend von der Forschungsförderung „Schiffbau und Meerestechnik für
das 21. Jahrhundert“ und dem neuen Förderprogramm „Innovativer Schiff-
bau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ ist eine Exzellenzstrategie zu
entwickeln, die konsequent, beginnend bei Forschung und Entwicklung bis
hin zur anwendungsreifen Innovation, auf marktfähige neue Produkte zielt,
mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schiffbauindustrie nach-
haltig gestärkt wird;

l im Sinne des Klimaschutzes und der Ressourcensicherheit die Forschung und
Entwicklung von Schiffantrieben auf Basis erneuerbarer Energien voranzu-
treiben;

l die in der Verantwortung der Sozialpartner zu vereinbarenden Projekte und
Vorhaben, mit denen Kostenentlastungen und die Erhaltung von Qualifika-
tions- und Beschäftigungspotentialen durch verbesserte Nutzung arbeits-
marktpolitischer Instrumente erreicht werden sollen („Task Force Werften“),
durch die Schaffung der erforderlichen politischen Rahmenbedingungen
(Möglichkeit der zielorientierten Nutzung arbeitsmarktpolitischer Regelun-
gen) zu flankieren;

l das WTO-Streitbeilegungsverfahren EU/Korea abzuschließen und die Kon-
sequenzen aus dem Urteil zu ziehen. Parallel hierzu müssen die Verhandlun-
gen der Europäischen Kommission über ein neues OECD-Schiffbauüberein-
kommen erfolgreich fortgesetzt werden und damit schnellstmöglich ein fairer
internationaler Wettbewerbsrahmen geschaffen werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/4862

Meerestechnik
I. Der Deutsche Bundestag hat zur Kenntnis genommen,
dass die deutsche meerestechnische Industrie mit einem Umsatz von rund
3,5 Mrd. Euro und einem Marktanteil von 3 Prozent nicht in dem Umfang am
Weltmarkt vertreten ist, der dem Technologie- und Wirtschaftspotential der
deutschen Industrie entspricht. Auf dem Weltmarkt für Meerestechnik gibt es
hohe Wachstumspotentiale, an denen die deutsche meerestechnische Industrie
teilhaben und ein überproportionales Wachstum erreichen könnte.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt
l die auf der 3. Nationalen Maritimen Konferenz in Lübeck initiierte „Strate-

gische Allianz für die Meerestechnik“ unter Beteiligung des Bundes, der
Küstenländer, der betroffenen Wirtschaftsverbände und der meerestechni-
schen Wissenschaft;

l die Initiativen zur Bündelung und Vernetzung von Potentialen und Kompe-
tenzen in der Meerestechnik und Meeresforschung für mehr Wachstum und
Beschäftigung;

l die Fortsetzung der Förderung der Forschung und Entwicklung für zukunfts-
fähige Technologiebereiche der Meerestechnik;

l das Angebot der Bundesregierung, die von der Tsunami-Katastrophe betrof-
fene Region mit neuester Technologie aus deutscher Wissenschaft beim Auf-
bau eines Frühwarnsystems zu unterstützen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
den von der meerestechnischen Industrie eingeleiteten Vernetzungsprozess der
„Strategische Allianz für die Meerestechnik“ weiterhin zu flankieren:
Die Forschung und Entwicklung sollte sich konsequent an Ihrem Beitrag zur
wirtschaftlichen Verwertung und internationaler Vermarktbarkeit orientieren,
um die Erschließung internationaler Märkte zu verbessern. Die Förderung von
Forschung und Entwicklung soll sich auf wirtschaftlich zukunftsfähige Techno-
logiebereiche wie z. B. die Meeresenergien, die Tiefwassertechnik, die Leit- und
Sicherheitstechnik und die Polartechnik erstrecken.

Offshore-Windenergietechnologie
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Offshore-Windenergietechnologie ist ein junger High-Tech-orientierter
Wirtschaftszweig der maritimen Wirtschaft in Deutschland mit erheblicher In-
novationskraft und großen Beschäftigungspotentialen. Europaweit können mit
den Offshore-Windparks dauerhaft mehrere zehntausend Arbeitsplätze an der
Küste im Bereich Anlagenbau, Wartung, Schiffbau und Häfen geschaffen und
gesichert werden. Es geht allein in Deutschland um ein Investitionsvolumen von
45 bis 50 Mrd. Euro und um die Realisierung einer wirtschaftspolitischen
Vision, die eines der größten Konjunktur- und Innovationsprogramme für die
deutschen Küstenländer bedeutet.
Deutschland ist weltweit der mit Abstand größte Markt und Anbieter für die
Nutzung derWindenergie. „Renewables made in Germany“ haben das Potential,
angesichts des weltweiten drastisch steigenden Energiebedarfs, in den nächsten
Jahren auf denWeltmärkten eine herausragende Rolle zu spielen. Der Exportan-
teil der in Deutschland hergestellten Komponenten für Windkraftanlagen liegt
bei fast 60 Prozent. Mit den weltweit einzigen Anlagen der 5MW Klasse haben
sich gleich drei deutsche Anlagenhersteller am Markt gut platziert. Die Markt-

Drucksache 15/4862 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

führerschaft im Bereich Windkraftanlagen muss genutzt werden, um auch im
Bereich der Offshore-Windtechnologie eine Spitzenposition in der Welt einzu-
nehmen. Andere Länder wie z. B. Großbritannien, Spanien, Dänemark sind da-
bei Planungen zu entwickeln und erste Offshore-Windparks zu bauen. In
Deutschland müssten jetzt die Kräfte für einen Innovationssprung gebündelt
werden.
Nach wie vor gibt es eine Reihe von Hemmnissen für die Verwirklichung der
ersten Offshore-Windparks. In Deutschland sind die Anforderungen zur Ver-
wirklichung der Offshore-Windparks im Hinblick auf den küstennahen Natur-
schutz besonders anspruchsvoll. Die im internationalen Vergleich großen Tiefen
und weiten Entfernungen zur Küste bedingen besondere Anforderungen an Pla-
nung, Technik und Finanzierung. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung
der Windkraftanlagentechnik, die unter Starkwind Dauerbetrieb garantieren
muss, die Entwicklung neuer Gründungsmethoden, die nationale, teilweise so-
gar europäische Bündelung der Anschlusstrassen und der Netzanbindung. Vor
dem Hintergrund dieses ausgeprägt hohen Innovationsanteils ist die Realisie-
rung einer Projektfinanzierung trotz der Aussicht auf Vergütung nach EEG nicht
selbstverständlich. Im Bereich der Kreditinstitute scheinen hier erhebliche
Schwierigkeiten zu bestehen. Die Innovationsschwelle muss in den ersten Pilot-
projekten noch überwunden werden.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
l dass mit der Novellierung der Gesetzes zum Vorrang der erneuerbaren Ener-

gien die notwendigen wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Betrieb von
Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ge-
schaffen wurden;

l dass die Bundesregierung die Natura2000-Gebiete in der deutschen AWZ
identifiziert und schon an die EU gemeldet hat und die Ausweisung der
besonderen Eignungsgebiete für Offshore-Windenergieanlagen zurzeit um-
setzt;

l dass in der deutschen AWZ der Bund inzwischen sieben Offshore-Windparks
genehmigt hat;

l dass die Bundesregierung auf der 4. NationalenMaritimen Konferenz in Bre-
men die Grundlage für die notwendige Vernetzung zwischen der Nutzung der
Windenergie auf See und der maritimen Wirtschaft gelegt hat.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
den sich entwickelnden Prozess weiterhin zu begleiten und zu verstärken. Mit
dem Ziel,
l dass in enger Abstimmungmit den Ländern kurzfristig Testfelder mit der not-

wendigen Infrastruktur bereitgestellt werden, auf denen alle Anlagenbauer
Erfahrung mit der Technik auf hoher See sammeln können;

l zur Erleichterung der Finanzierung von ersten Offshore-Pilotprojekten unter
Berücksichtigung der dafür üblichen Kriterien im Einzelfall auch die Vergabe
staatlicher Bürgschaften zu prüfen, um das Innovationsrisiko wirtschaftlich
beherrschbar zu machen, und auch die Küstenländer aufzufordern, sich an
der Absicherung der Projekte zu beteiligen;

l durch intensive Moderation und politische Begleitung der Genehmigungs-
verfahren zur Verfahrensbeschleunigung bei den Genehmigungen von Off-
shore-Windparks durch Harmonisierung der Genehmigungsverfahren in
enger Zusammenarbeit mit den Ländern zu gelangen;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/4862

l die Förderung der Forschung und Entwicklung für diesen zukunftsfähigen
Technologiebereich der Meerestechnik umfassend zu verstärken;

l die Diskussion mit den Naturschutz-, den Tourismus- und Fischereiverbän-
den sowie der Schifffahrt weiter zu intensivieren, um zeitnahe Lösungen für
die Konflikte zu finden;

l bis zur nächsten Maritimen Konferenz, in deren Rahmen die Offshore-Wind-
energie ein eigenständiges Thema bleiben sollte, einen Fortschrittsbericht
vorzulegen.

Berlin, den 16. Februar 2005
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

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