BT-Drucksache 15/3066

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/2820, 15/3064- Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation (Berufsausbildungssicherungsgesetz - BerASichG)

Vom 5. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3066
15. Wahlperiode 05. 05. 2004

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Willi Brase, Nicolette Kressl, Jörg Tauss, Sabine Bätzing,
Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel (Starnberg), Sören Bartol, Uwe Beckmeyer,
Ute Berg, Hans-Werner Bertl, Gerd Friedrich Bollmann, Ulla Burchardt,
Marga Elser, Dieter Grasedieck, Kerstin Griese, Christel Humme, Ulrich Kasparick,
Horst Kubatschka, Ernst Küchler, Ute Kumpf, Gesine Multhaupt, Dr. Carola
Reimann, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Siegfried Scheffler, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Heinz Schmitt (Landau),
Carsten Schneider, Swen Schulz (Spandau), Dr. Angelica Schwall-Düren, Andrea
Wicklein, BrigitteWimmer (Karlsruhe), FranzMüntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Dr. Thea Dückert, Jutta Dümpe-Krüger,
Markus Kurth, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn,
Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 15/2820, 15/3064 –

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Förderung des
Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen
Generation (Berufsausbildungssicherungsgesetz – BerASichG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Innovationskraft der
Gesellschaft hängen in einem hohen Maß von der hohen Qualität der Ausbil-
dung der Bevölkerung ab. Dabei übernehmen vorschulische Erziehung, schuli-
sche, hochschulische und berufliche Aus- und Weiterbildung je spezifische
Aufgaben, die einander ergänzen.
Der dualen Berufsausbildung kommt dabei insbesondere für die Sicherung des
Fachkräftenachwuchses eine herausragende Bedeutung zu. Fast zwei Drittel
der Jugendlichen eines Altersjahrgangs nehmen eine duale Ausbildung auf. Die
Verantwortung für die betriebliche Ausbildung liegt dabei, wie das Bundesver-
fassungsgericht im Jahr 1980 unterstrichen hat, bei der Wirtschaft selbst.

Drucksache 15/3066 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Es ist weder mit Blick auf die Berufs- und Lebenschancen junger Menschen
noch mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hin-
nehmbar, dass die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze in den letzten Jah-
ren dramatisch abgenommen hat. Zugleich haben sich die Aufwendungen der
öffentlichen Hand für die duale Ausbildung kontinuierlich erhöht. Jeder neunte
Ausbildungsplatz wird mittlerweile voll aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Neben diesem Prozess der schleichenden Verstaatlichung steht das duale Aus-
bildungssystem zugleich vor weiteren Herausforderungen, die sich aus dem
Prozess der Globalisierung und Europäisierung, dem wachsenden Qualifika-
tionsbedarf sowie strukturellen Veränderungen in der Unternehmenslandschaft
und am Arbeitsmarkt ergeben.
Um den Fachkräftenachwuchs zu sichern und die Berufsausbildungschancen
der jungen Generation zu verbessern, bedarf es deshalb sowohl einer Reform
der Struktur der beruflichen Bildung als auch ihrer Finanzierung, um das duale
System konjunkturunabhängiger zu machen und seine Qualität kontinuierlich
zu verbessern.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die von der Bundesregierung in Angriff ge-
nommenen Reformen zur Modernisierung des Berufsbildungssystems. Die auf
den Weg gebrachte Reform des Berufsbildungsgesetzes wird die Veränderun-
gen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Qualifikationswegen ebenso aufnehmen
wie die veränderte demografische Struktur und die wachsende Europäisierung
und Globalisierung der Arbeitsmärkte.
Der neu geschaffene Berufsausbildungssicherungsfonds gewährleistet, dass im
Falle eines gravierenden Mangels an Ausbildungsplätzen die Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber zur Finanzierung der betrieblichen Ausbildung durch eine
Umlage herangezogen werden.
Um die Krise am Ausbildungsmarkt nachhaltig zu beseitigen, ist es darüber
hinaus geboten, weitere finanzielle und fachliche Ressourcen zu mobilisieren,
um eine Verbesserung des Ausbildungsangebots und die Sicherung und Steige-
rung der Qualität der Ausbildung zu fördern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
einen Vorschlag auszuarbeiten, wie eine Stiftung zur Förderung der beruflichen
Bildung rechtlich gestaltet werden kann. Dabei soll sie sich an folgenden Eck-
punkten orientieren:
– Die Stiftung soll Ansprechpartner für berufliche Erstausbildung und lebens-

begleitendes Lernen sein. Durch die Stiftung soll die Bereitstellung zusätz-
licher Ausbildungsplätze ermöglicht und besonders innovative Ansätze
betrieblicher Ausbildung gefördert werden.

– Die Stiftung soll das Dach sein für gesellschaftliches Engagement im Be-
reich der beruflichen Bildung. Hauptaufgaben der Stiftung sollen sein: die
Einwerbung freiwilliger Beiträge in der Gesellschaft und die öffentliche
Werbung für betriebliche Bildung. Die Stiftung soll darüber hinaus in
Zusammenarbeit mit Experten und Institutionen aus dem Bereich der beruf-
lichen Bildung innovative Ausbildungsgänge oder -abschnitte anregen, för-
dern und evaluieren, sowie eine Begleitforschung organisieren, die die
Modernisierung der gesamten beruflichen Bildung in Deutschland unter-
stützt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3066

– Das Stiftungsvermögen wird durch Zustiftungen geschaffen. Dazu wirbt die
Stiftung freiwillige Beiträge aus Spenden ein. Die Stiftung kann auch Spen-
den verbrauchen, die sie direkt zur Erfüllung des Stiftungsgesetzes erhält.

– Die Stiftungsorganisation soll sicherstellen, dass die Eigenständigkeit der
Stiftung gewährleistet ist und die Tarifpartner in einem Beirat federführend
gemeinsam mit den Bildungsträgern die Stiftungsgeschäfte in diesem Sinne
führen.

Berlin, den 5. Mai 2004
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

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