BT-Drucksache 15/2868

Fortführung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Vom 30. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2868
15. Wahlperiode 30. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Peter Weiß
(Emmendingen), Jochen Borchert, Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas
Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Günter
Baumann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Manfred Carstens
(Emstek), Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Jochen-Konrad Fromme,
Hans-Joachim Fuchtel, Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard
Grindel, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Bernhard Kaster, Volker Kauder,
Kristina Köhler (Wiesbaden), Norbert Königshofen, Dr. Michael Luther, Dorothee
Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix
Philipp, Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Dr. Ole Schröder, Antje Tillmann,
Ingo Wellenreuther, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Fortführung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

In Reaktion auf die Ereignisse vom 11. September 2001 ist ein Sofortprogramm
zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingeleitet worden, um die in-
nere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu stärken. Dabei
sollten polizeiliche, nachrichtendienstliche, diplomatisch-präventive, humanitä-
re, wirtschaftliche und militärische Elemente sinnvoll miteinander kombiniert
werden. Im Rahmen einer langfristig angelegten, Ressortgrenzen überschrei-
tenden Gesamtstrategie sollten damit insbesondere folgende Ziele erreicht wer-
den:
l Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der Bundeswehr aufgrund der neuen

Herausforderungen,
l Stärkung der Erkenntnisfähigkeit der Nachrichtendienste,
l Verbesserung der inneren Sicherheit insbesondere durch Verstärkung des

Bundesgrenzschutzes, des Katastrophenschutzes, der Sicherheitskontrollen
auf Flughäfen und der Sicherung von Auslandsvertretungen,

l Sicherung der zivilen Infrastruktur,
l Verstärkung der Ermittlungstätigkeiten beim Generalbundesanwalt und

beim Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straf-
taten gegen die innere und äußere Sicherheit,

l Unterbrechung der Finanzströme für terroristische Organisationen durch
verbesserte Bekämpfung der Geldwäsche,

l Verstärkung der Grenzaufsicht und der Kontrolle des Waren- und Personen-
verkehrs,

l Stärkung von krisenvorbeugenden und stabilisierenden Maßnahmen in Kri-
sengebieten.

Drucksache 15/2868 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung wurden
im Bundeshaushalt 2002 bei Kapitel 6002 Titel 971 03 Ausgaben in Höhe von
1 472,7 Mio. Euro veranschlagt, die letztendlich wie folgt auf die Einzelpläne
verteilt worden sind:
Epl. 04 (BND): 25,6 Mio. Euro; Epl. 05: 145,3 Mio. Euro; Epl. 06: 251,8 Mio.
Euro; Epl. 07: 8,0 Mio. Euro; Epl. 08: 16,8 Mio. Euro; Epl. 09: 5,0 Mio. Euro;
Epl. 10: 8,5 Mio. Euro; Epl. 14: 846,9 Mio. Euro; Epl. 15: 12,0 Mio. Euro;
Epl. 16: 0,4 Mio. Euro; Epl. 23: 152,3 Mio. Euro.
Von diesen Mitteln sollten nach Beschlüssen des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 30. Januar und 20. März 2002 u. a. 80 Mio. Euro
für den „Stabilitätspakt Afghanistan“ (Epl. 05: 30 Mio. Euro; Epl. 23: 50 Mio.
Euro), 8,5 Mio. Euro zur Finanzierung des deutschen Beitrags für den bei der
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)
gebildeten Fonds zur Hungerbekämpfung, 5 Mio. Euro für ein Dringlich-
keitsprojekt im Bereich der kerntechnischen Sicherheitsforschung und 2,45
Mio. Euro für die Unterstützung zentralasiatischer Mitglieder der Europäischen
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die von der Afghanistan-Krise be-
troffen waren, eingesetzt werden. Die zusätzlichen Mittel beim Bundesministe-
rium der Verteidigung waren für Mehrausgaben im Zusammenhang mit den
Auslandseinsätzen der Bundeswehr vorgesehen. Mit dem Bundeshaushalt 2003
wurden die Mittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbe-
kämpfung nicht mehr gesondert im Einzelplan 60 ausgewiesen, sondern auf die
betroffenen Einzelpläne verteilt. Eine Zusammenfassung dieser Mittel ist im
Bundeshaushalt seitdem nicht mehr enthalten. Ein Bericht über die zweckent-
sprechende Verwendung der Antiterrormittel durch die Ressorts ist dem Haus-
haltsausschuss letztmalig am 20. Februar 2003 vorgelegt worden. Insbesondere
die kürzlich in Madrid verübten terroristischen Anschläge auf die Zivilbevölke-
rung haben abermals verdeutlicht, dass die Gefährdung durch terroristische An-
griffe nicht nur weiterhin besteht, sondern sogar weiter zunimmt. Im Hinblick
darauf ist es wichtig zu erfahren, inwieweit die mit dem Sofortprogramm zur
Bekämpfung des internationalen Terrorismus angestrebten Ziele inzwischen er-
reicht, die dafür in den Bundeshaushalt eingestellten Mittel verstetigt sowie
zweckentsprechend verwendet worden sind.
Zur Finanzierung der im Bundeshaushalt veranschlagten Antiterrormittel
haben die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem „Gesetz
zur Finanzierung der Terrorbekämpfung“ Erhöhungen der Tabak- und der Ver-
sicherungssteuer ab 1. Januar 2002 beschlossen. Laut Bundestagsdrucksache
14/7332 sollten dadurch Steuermehreinnahmen in Höhe von 1 500 Mio. Euro
im Jahr 2002, 1 625 Mio. Euro im Jahr 2003, 2 060 Mio. Euro im Jahr 2004
und 2 125 Mio. Euro im Jahr 2005 erzielt werden. Die Mehrausgaben statt-
dessen durch Umschichtungen im Bundeshaushalt auszugleichen, wurde in der
Begründung zu dem Steuererhöhungsgesetz ausdrücklich abgelehnt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat die Bundesregierung ihre Ankündigung umgesetzt, dass die einge-

leiteten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung Teil einer langfristigen
Gesamtstrategie sind?
Welche konzeptionellen Festlegungen gibt es?

2. In welcher Weise werden die Maßnahmen der einzelnen Bundesressorts auf-
einander abgestimmt und koordiniert?

3. Welche Maßnahmen zur Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland wurden im Rahmen der Bekämpfung des inter-
nationalen Terrorismus seit dem 11. September 2001 im Einzelnen eingelei-
tet?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2868

4. Welche Ziele wurden mit den einzelnen Maßnahmen jeweils konkret ver-
folgt?

5. Inwieweit wurden die angestrebten Ziele erreicht?
In welchen Bereichen besteht weiterhin Verbesserungsbedarf?

6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die ergriffenen Maßnahmen
einen ausreichenden Schutz der Bundesrepublik Deutschland vor terroris-
tischen Angriffen gewährleisten?

7. Inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland trotz der ergriffenen Maß-
nahmen einer Gefährdung durch terroristische Angriffe ausgesetzt?

8. Wurden die 2001 und 2002 eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Terrorismusbekämpfung auch im Jahr 2003 fortgeführt?
Inwieweit ist eine Fortführung dieser Maßnahmen in diesem Jahr und in
den Folgejahren geplant?

9. Welche Maßnahmen haben welche Ressorts aus den im Haushaltsjahr 2002
jeweils zugewiesenen Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Terro-
rismusbekämpfung (Kapitel 60 02 Titel 971 03) im Einzelnen finanziert?
In welcher Höhe sind bei den jeweiligen Ressorts Minder-/Mehrausgaben
in Bezug auf die zugewiesenen Antiterrormittel entstanden und warum?

10. Inwieweit sind im Falle von Minderausgaben die nicht verbrauchten Haus-
haltsmittel ins Haushaltsjahr 2003 übertragen worden?
Für welche Zwecke wurden ggf. übertragene Ausgaben im Haushaltsjahr
2003 eingesetzt?

11. Wurden die zusätzlichen Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung des Ter-
rorismus in den jeweiligen Einzelplänen des Bundeshaushalts 2003 bei
einem einheitlichen Titel veranschlagt?
Und wenn ja, bei welchem, wenn nein, wie wird die Verstetigung der Anti-
terrormittel im Bundeshaushalt und ihre zweckentsprechende Verwendung
gewährleistet?

12. In welcher Höhe waren Ausgaben für Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Terrorismusbekämpfung im Bundeshaushalt 2003 insgesamt und pro
Einzelplan veranschlagt?

13. Aus welchen einzelnen Titeln sind welche Maßnahmen in welcher Höhe im
Haushaltsjahr 2003 tatsächlich finanziert worden?
In welcher Höhe sind bei den jeweiligen Ressorts Minder-/Mehrausgaben
in Bezug auf die veranschlagten Antiterrormittel entstanden und warum?

14. Inwieweit sind im Falle von Minderausgaben die nicht verbrauchten Haus-
haltsmittel ins Haushaltsjahr 2004 übertragen worden?
Für welche Zwecke werden die ggf. übertragenen Ausgaben im Haushalts-
jahr 2004 eingesetzt?

15. In welcher Höhe sind Ausgaben für Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Terrorismusbekämpfung im Bundeshaushalt 2004 sowie in den einzel-
nen Finanzplanjahren bis 2007 jeweils insgesamt und pro Einzelplan ver-
anschlagt?

16. Aus welchen einzelnen Titeln sollen welche Maßnahmen in welcher Höhe
finanziert werden?

17. Wie viele neue Planstellen/Stellen – aufgeteilt auf Besoldungs-/Vergü-
tungsgruppen – sind im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung des in-
ternationalen Terrorismus seit 2002 im Bundeshaushalt insgesamt, pro
Jahr, pro Einzelplan und bezogen auf die einzelnen Maßnahmen ausge-
bracht worden?

Drucksache 15/2868 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
18. Wie viele dieser Planstellen/Stellen sind mit kw-Vermerken versehen?
Wann sollen diese Planstellen/Stellen danach wieder wegfallen?

19. Sind Planstellen/Stellen für Maßnahmen zur Bekämpfung des internationa-
len Terrorismus im Bundeshaushalt umgeschichtet worden?
Und wenn ja, welche Planstellen/Stellen – aufgeteilt auf Besoldungs-/
Vergütungsgruppen – sind dies?

20. Wie viele Planstellen/Stellen wurden jeweils 2002 und 2003 insgesamt und
pro Einzelplan für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung
des internationalen Terrorismus eingesetzt?
Wie viele Planstellen/Stellen sind 2004 dafür vorgesehen?

21. Wie viele Planstellen/Stellen plant die Bundesregierung in den Folgejahren
für Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus einzuset-
zen?

22. Haben sich die bei der Verabschiedung des „Gesetzes zur Finanzierung der
Terrorbekämpfung“ prognostizierten Steuermehreinnahmen in den Jahren
2002 und 2003 realisieren lassen?
Wie hoch waren die tatsächlichen Mehreinnahmen durch die Erhöhung von
Tabaksteuer und Versicherungssteuer in den Jahren 2002 und 2003?

23. Mit welchen Steuermehreinnahmen aufgrund der Erhöhung der Tabaksteu-
er und der Versicherungssteuer durch das „Gesetz zur Finanzierung der
Terrorbekämpfung“ rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2004 und
2005?

24. In welchen Ländern werden welche Maßnahmen mit welchem Haushalts-
volumen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen
Terrorismus durchgeführt?
Sind seit 2002 weitere Länder hinzugekommen, wenn ja, welche?

Berlin, den 30. März 2004
Dietrich Austermann
Steffen Kampeter
Peter Weiß (Emmendingen)
Jochen Borchert
Wolfgang Bosbach
Hartmut Koschyk
Thomas Strobl (Heilbronn)
Wolfgang Zeitlmann
Ilse Aigner
Norbert Barthle
Günter Baumann
Clemens Binninger
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Manfred Carstens (Emstek)
Albrecht Feibel
Herbert Frankenhauser
Jochen-Konrad Fromme
Hans-Joachim Fuchtel
Norbert Geis
Roland Gewalt

Ralf Göbel
Reinhard Grindel
Susanne Jaffke
Bartholomäus Kalb
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Norbert Königshofen
Dr. Michael Luther
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Stephan Mayer (Altötting)
Beatrix Philipp
Kurt J. Rossmanith
Georg Schirmbeck
Dr. Ole Schröder
Antje Tillmann
Ingo Wellenreuther
Klaus-Peter Willsch
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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