BT-Drucksache 15/2446

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2255- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung

Vom 29. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2446
15. Wahlperiode 29. 01. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2255 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen
über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung

A. Problem
Der Auslieferungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Polen erfolgt bisher auf der Grundlage des Europäischen Ausliefe-
rungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957. Mit dem in Berlin am 17. Juli
2003 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsüber-
einkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung
wird der Auslieferungsverkehr auf eine verbreiterte Grundlage gestellt. Der
Vertrag trifft die erforderlichen ergänzenden Regelungen, um die Ausliefe-
rungsbeziehungen auszuweiten und die Verfahren im umfangreichen Ausliefe-
rungsverkehr zwischen Deutschland und Polen zu beschleunigen. Zudem soll
der Datenschutz im Auslieferungsverkehr geregelt werden

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem die Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des oben bezeichneten
Vertrags geschaffen werden.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/2446 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2255 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 28. Januar 2004

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2446

Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim),
Jerzy Montag und Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/2255 in seiner 86. Sitzung vom 15. Januar 2004 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innenausschuss
überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 28. Sitzung
vom 28. Januar 2004 beraten und einstimmig beschlossen,
die Annahme zu empfehlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen in seiner 39. Sitzung
am 28. Januar 2004 abschließend beraten und einstimmig be-
schlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
DieFraktion derCDU/CSU stellte dar, dass die Schweiz und
Deutschland ein noch nicht ratifiziertes Strafvollstreckungs-
abkommen geschaffen hätten, das es jedoch in Europa leider
nicht gebe. Hiernach lasse die Schweiz deutsche Straftäter
die Strafe nicht in der Schweiz verbüßen. Vielmehr übergebe

man die deutschen Straftäter an die deutschen Behörden zur
Vollstreckung der Strafe in Deutschland. Der Hintergrund sei
darin zu sehen, dass die Schweiz nicht für die Kosten der
Strafvollstreckung der Deutschen aufkommenwolle. Hierbei
handele es sich um eine Überlegung, die es auch in Europa
gebe. Im Jahr 2000 habe es hierzu einAnfrage derCDU/CSU-
Bundestagsfraktion an die Regierung gegeben. Der Antwort
habeman entnehmen können, dass es durchausBestrebungen
gebe, in Europa Strafvollstreckungsabkommen abzuschlie-
ßen. Insgesamt habe man jedoch feststellen können, dass
noch viele Punkte klärungsbedürftig seien. Es stelle sich da-
her die Frage, ob man sich dieses Problems annehmen und
die EU auffordern solle, sich um eine Klärung zu bemühen.
Gerade der Aspekt, dass zehn neueMitgliedstaaten in der EU
aufgenommenwerden, spreche dafür, dass es zumAbschluss
von Strafvollstreckungsabkommen komme.
Die Fraktion der SPD begrüßte diesen Vorschlag und führte
aus, dass man sich um dieses Problem kümmern müsse. Eine
Gelegenheit dieses Thema anzusprechen, ergebe sich im Zu-
sammenhang mit der Diskussion um den europäischen Haft-
befehl, der teilweise ähnliche Regelungen enthalte.

Berlin, den 28. Januar 2004
Joachim Stünker
Berichterstatter

Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

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