BT-Drucksache 15/2445

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2254- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

Vom 29. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2445
15. Wahlperiode 29. 01. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2254 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen
über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959
über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

A. Problem
Der Rechtshilfeverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Polen erfolgt auf der Grundlage des Europäischen Übereinkommens
vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen in Verbindung mit dem
Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zu diesem Übereinkommen. Am 17. Juli
2003 wurde in Berlin der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkom-
mens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleich-
terung seiner Anwendung unterzeichnet. Der Vertrag, der die erforderlichen
Regelungen enthält um die Rechtshilfebeziehungen auszuweiten und die Ver-
fahren zu beschleunigen, soll den Rechtshilfeverkehr auf eine breitere Grund-
lage stellen. Hierzu muss der Vertrag nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grund-
gesetzes ratifiziert werden.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem die Voraussetzungen nach Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des oben bezeichneten
Vertrags geschaffen werden.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/2445 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2254 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 28. Januar 2004

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2445

Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Dr. Jürgen Gehb, Jerzy Montag und
Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung auf der Drucksache 15/2254 in seiner 86. Sit-
zung am 15. Januar 2004 in erster Lesung beraten und zur
federführenden Beratung dem Rechtsausschuss und zur
Mitberatung dem Innenausschuss überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 28. Sitzung
am 28. Januar 2004 beraten und einstimmig beschlossen,
die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 39. Sitzung
am 28. Januar 2004 beraten und einstimmig beschlossen,
die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Berlin, den 28. Januar 2004
Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

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