BT-Drucksache 14/9424

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/9198- Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge

Vom 12. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9424
14. Wahlperiode 12. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/9198 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Internationalen Übereinkommen vom 15. Dezember 1997
zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge

A. Problem
Die Anzahl und das Ausmaß terroristischer Bombenanschläge haben in letzter
Zeit deutlich zugenommen. Sie sind zu einer Bedrohung der zivilisierten Welt
geworden und haben bereits unzähligen Unschuldigen das Leben gekostet.
Eine verstärkte Bekämpfung dieser kriminellen Erscheinungsformen erscheint
daher geboten. Diese kann wirksam nur durch international abgestimmte Maß-
nahmen für den Bereich der Strafverfolgung geschehen.

B. Lösung
Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Internationa-
len Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge. Das
Übereinkommen, welches am 15. Dezember 1997 von der Generalversamm-
lung der Vereinten Nationen angenommen wurde, soll die weltweite strafrecht-
liche Verfolgung von terroristischen Gewaltakten in Form von Bombenanschlä-
gen sicherstellen und damit mögliche Täter von der Begehung derartiger Hand-
lungen abschrecken. Es verpflichtet die Vertragsstaaten
– den enthaltenen deliktischen Tatbestand des terroristischen Bombenan-

schlags unter bestimmten Voraussetzungen als Straftat einzustufen und mit
Strafe zu bedrohen,

– unter bestimmten Voraussetzungen seine Gerichtsbarkeit über diese Straf-
taten zu begründen,

– gegen Täter solcher Straftaten ausnahmslos die Strafverfolgung einzuleiten,
soweit nicht die Auslieferung an einen anderen Staat erfolgt,

– terroristische Bombenanschläge als auslieferungsfähige Delikte anzuerken-
nen.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

Drucksache 14/9424 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9424

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/9198 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 12. Juni 2002

Der Rechtsausschuss
Hermann Bachmaier
Stellvertretender Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Norbert Geis
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

Drucksache 14/9424 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Norbert Geis, Volker Beck (Köln),
Jörg van Essen und Dr. Evelyn Kenzler

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf der
Drucksache 14/9198 in seiner 239. Sitzung am 6. Juni 2002
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Auswärti-
gen Ausschuss, dem Innenausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
für Tourismus überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
103. Sitzung vom 12. Juni 2002 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS bei Abwesenheit der Fraktion der FDP
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
99. Sitzung vom 12. Juni 2002 beraten und einvernehmlich
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Gesetzentwurf in seiner 89. Sitzung am
12. Juni 2002 beraten und einstimmig beschlossen, die An-
nahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in
seiner 90. Sitzung am 12. Juni 2002 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und bei Abwesenheit der Fraktionen der
FDP und PDS beschlossen zu empfehlen, den Gesetzent-
wurf anzunehmen.

III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
132. Sitzung am 12. Juni 2002 beraten. Der Ausschuss be-
grüßte einmütig das Übereinkommen vom 15. Dezember
1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge. Er
beschloss einstimmig, die Annahme des Gesetzentwurfs zu
empfehlen.

Berlin, den 12. Juni 2002
Joachim Stünker
Berichterstatter

Norbert Geis
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

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