BT-Drucksache 14/7100

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/6857- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts

Vom 10. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7100
14. Wahlperiode 10. 10. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/6857 –

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts

A. Problem
Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG vom 25. Mai 1999 ist nach ih-
rem Artikel 11 Abs. 1 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 in deutsches
Recht umzusetzen. Sie sieht namentlich vor, dass Verbraucher bei Kaufverträ-
gen neben Wandelung und Minderung auch Ansprüche auf Nachbesserung
oder Ersatzlieferung haben und dass diese Ansprüche in zwei Jahren (statt bis-
her in sechs Monaten) verjähren. Die Zahlungsverzugsrichtlinie 2000/35/EG
vom 29. Juni 2000 sieht vor, dass der Verzugszins sieben Prozentpunkte über
dem Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank
am ersten Bankgeschäftstag eines jeden Kalenderhalbjahres beträgt. Umzuset-
zen sind auch Artikel 10, 11 und 18 der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG
vom 8. Juni 2000, die bei Verträgen, die auf elektronischemWeg abgeschlossen
werden, vorvertragliche Informationspflichten und die Ausdehnung der Mög-
lichkeiten für eine Unterlassungsklage zum Schutz der Verbraucherinteressen
vorsehen.
Das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf den Gebieten des Ver-
jährungsrechts, des allgemeinen Leistungsstörungsrechts sowie des Kauf- und
Werkvertragsrechts in seinen Grundzügen auf dem Stand des Inkrafttretens des
Bürgerlichen Gesetzbuchs stehen geblieben. In dessen nunmehr über einhun-
dertjährigen Geschichte sind zahlreiche und zum Teil gravierende Mängel zu-
tage getreten. Nach umfangreichen Vorarbeiten, die im Jahre 1978 begonnen
hatten, legte Ende 1991 der damalige Bundesminister der Justiz, Dr. Klaus Kin-
kel, den Abschlussbericht der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten
Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts vor und verband dies mit der
Hoffnung, dass es in absehbarer Zeit zu einem Gesetzentwurf kommen werde.
Die Modernisierung des Schuldrechts ist zum jetzigen Zeitpunkt geboten, da
die vorgenannten Richtlinien zu Änderungen der ohnehin reformbedürftigen
Teile des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwingen und eine isolierte Richtlinienum-
setzung die strukturellen Mängel des geltenden Schuldrechts in unvertretbarem
Maße verschärfen würde. Hierbei soll auch der zunehmenden Auslagerung
wichtiger Rechtsmaterien aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der damit ein-
hergehenden Rechtszersplitterung entgegengewirkt und die schuldrechtlichen
Verbraucherschutzgesetze in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert werden.

Drucksache 14/7100 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung
Umsetzung der Richtlinien durch eine Modernisierung des Schuldrechts auf
der Grundlage der Vorschläge der Schuldrechtskommission bei gleichzeitiger
Integration der schuldrechtlichen Verbraucherschutzgesetze und des AGB-
Gesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch. Hierzu liegt die Beschlussempfehlung
und der Bericht des Rechtsausschussses zum gleichlautenden Gesetzentwurf
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor (Drucksache
14/7052). Der vorliegende Regierungsentwurf ist daher für erledigt zu erklä-
ren.
Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7100

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/6857 – für erledigt zu erklären.

Berlin, den 10. Oktober 2001

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Hermann Bachmaier
Berichterstatter

Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Alfred Hartenbach
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Norbert Geis
Berichterstatter

Bernd Wilz
Berichterstatter

Dr. Wolfgang Freiherr
von Stetten
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Christina Schenk
Berichterstatterin

Drucksache 14/7100 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Hans-Joachim Hacker, Alfred
Hartenbach, Dirk Manzewski, Norbert Geis, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten,
Bernd Wilz, Volker Beck (Köln), Jörg van Essen und Christina Schenk

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 14/6857 in seiner 190. Sitzung am 27. September
2001 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an die
Ausschüsse für Wirtschaft und Technologie, für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, für Arbeit und
Sozialordnung und für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage in seiner 64. Sitzung am 10. Oktober 2001 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat mit Blick auf seine Stellungnahme
vom 25. September 2001 zum gleichlautenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 14/6040 auf die Abgabe einer weite-
ren Stellungnahme verzichtet.

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat die Vor-
lage in seiner 101. Sitzung am 10. Oktober 2001 durch die
Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/6040 in
der Fassung der von den Koalitionsfraktionen vorgelegten
Änderungsanträge in seiner 99. Sitzung am 25. September
2001 für erledigt erklärt.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die Vorlage in seiner 66. Sitzung am 10. Oktober 2001
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der
Mitglieder der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen,
dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzent-
wurfs vorzuschlagen.

III. Beratung und Beratungsergebnis
im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat in seiner 98. Sitzung am 10. Ok-
tober 2001 einvernehmlich beschlossen zu empfehlen, den
Gesetzentwurf für erledigt zu erklären. Dieser Beschluss
erfolgte im Hinblick auf die Beschlussempfehlung und den
Bericht vom 25. September 2001 auf Drucksache 14/7052
zum gleichlautenden Gesetzentwurf der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Berlin, den 10. Oktober 2001
Hermann Bachmaier
Berichterstatter

Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Alfred Hartenbach
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Norbert Geis
Berichterstatter

Bernd Wilz
Berichterstatter

Dr. Wolfgang Freiherr
von Stetten
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Christina Schenk
Berichterstatterin

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