BT-Drucksache 14/7074

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -14/5679, 14/6898- Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz - DGleiG)

Vom 10. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7074
14. Wahlperiode 10. 10. 2001

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christel Humme, Hildegard Wester, Rainer Arnold, Hermann
Bachmaier, Dr. Hans-Peter Bartels, Anni Brandt-Elsweier, Bernhard Brinkmann
(Hildesheim), Dieter Dzewas, Hans Forster, Arne Fuhrmann, Uwe Göllner, Renate
Gradistanac, Kerstin Griese, Hans-Joachim Hacker, Alfred Hartenbach, Gerd
Höfer, Anette Kramme, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Robert Leidinger,
Christa Lörcher, Winfried Mante, Dirk Manzewski, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Ursula
Mogg, Gerhard Neumann (Gotha), Manfred Opel, Kurt Palis, Albrecht Papenroth,
Georg Pfannenstein, Margot von Renesse, Christel Riemann-Hanewinckel,
Reinhold Robbe, Marlene Rupprecht, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Richard
Schuhmann (Delitzsch), Erika Simm, Rolf Stöckel, Joachim Stünker, Hedi
Wegener, Helmut Wieczorek (Duisburg), Verena Wohlleben, Hanna Wolf
(München), Peter Zumkley, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Angelika Beer, Winfried Hermann, Irmingard Schewe-
Gerigk, Rita Grießhaber, Christian Simmert, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen
und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz – DGleiG)
– Drucksachen 14/5679, 14/6898 –

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Grundgesetz legt in Artikel 3 Abs. 2 die Gleichberechtigung von Frauen
undMännern fest. Über Satz 2 dieses Absatzes ist der Gesetzgeber aufgefordert,
die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Män-
nern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Für
den Bereich des öffentlichen Dienstes wird diesem Handlungsauftrag durch das
neue Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern
(Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz – DGleiG) – Drucksache 14/5679 – nach-
gekommen.
Aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes sind jedoch die Soldatinnen und Sol-
daten der Bundeswehr ausgenommen, da die besondere Situation, die der
Dienst in den Streitkräften mit sich bringt, nicht ohne weiteres durch Regelun-
gen für die zivile Verwaltung abgedeckt werden kann.

Drucksache 14/7074 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
In der Bundeswehr leisten Frauen auf dem Gebiet des Sanitäts- und Militär-
musikdienstes schon seit langem Dienst in der Bundeswehr. Seit Beginn dieses
Jahres werden Frauen auch in allen Laufbahnen der Streitkräfte eingesetzt. Das
Soldatengesetz wurde entsprechend geändert. Damit werden in Zukunft noch
weit mehr Frauen in der Bundeswehr eingesetzt werden. Daher ist die Erarbei-
tung gleichstellungspolitischer Regelungen nunmehr dringend geboten.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
unverzüglich einen Gesetzentwurf für die Durchsetzung der Gleichstellung von
Frauen und Männern in der Bundeswehr zu erarbeiten und dem Deutschen
Bundestag vorzulegen.
Der Gesetzentwurf soll insbesondere verbindliche Maßnahmen zur Gleichstel-
lung von Frauen und Männern in der Bundeswehr sowie zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr für Soldatinnen und
Soldaten enthalten.

Berlin, den 10. Oktober 2001
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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