BT-Drucksache 14/6481

Modellversuche der Bundesregierung zu Integrationsverträgen mit Spätaussiedlern

Vom 26. Juni 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6481
14. Wahlperiode 26. 06. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen),
Meinrad Belle, Wolfgang Zeitlmann, Eva-Maria Kors, Georg Janovsky, Erika
Reinhardt, Günter Baumann, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Hartmut
Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Peter Götz, Martin Hohmann, Steffen
Kampeter, Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose,
Anita Schäfer, Heinz Schemken, Dietmar Schlee, Thomas Strobl (Heilbronn),
Dr. Hans-Peter Uhl, Peter Weiß (Emmendingen), Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und
der Fraktion der CDU/CSU

Modellversuche der Bundesregierung zu Integrationsverträgen mit
Spätaussiedlern

Die Bundesregierung erprobt seit Beginn diesen Jahres ein neues Integrations-
konzept. In zwei Modellversuchen mit so genannten Eingliederungsverträgen
verpflichten sich Aussiedler zur Teilnahme an Sprachkursen und zur berufli-
chen Qualifikation. Die Zwischenergebnisse der Modellversuche sollen in das
Integrationskonzept der Zuwanderungskommission der Bundesregierung ein-
fließen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kriterien waren für die Bundesregierung bei der Auswahl der an den
Modellprojekten zum Integrationsvertrag beteiligten Kommunen, Instituti-
onen und Sprachschulen maßgebend?

2. Wem obliegt innerhalb der Bundesregierung die Aufsicht über die Modell-
projekte zum Integrationsvertrag?

Wer ist für die Qualitätssicherung dieser Projekte innerhalb der Bundesre-
gierung zuständig?

3. Wo finden sich Kommunen, Arbeits- und Sozialämter bei der Vorbereitung
und Durchführung der Modellprojekte wieder?

Welche Aufgaben übernehmen diese Institutionen dabei im Einzelnen?

4. In welcher Weise sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Modell-
projekte die bisher an der Integration von Aussiedlern und Spätaussiedlern
beteiligten Institutionen, Ämter und Verbände berücksichtigt worden?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bisher an der Integration von Aus-
siedlern und Spätaussiedlern beteiligten Institutionen, Ämter und Verbände
in die Durchführung eines regelmäßigen Integrationsvertrages für Zuwande-
rer zu beteiligen?

Wenn ja, in welcher Weise soll dies geschehen?

Drucksache 14/6481 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

6. In welcher Weise ist die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland mit
ihren vielfältigen Erfahrungen in die Projekte eingebunden bzw. besteht die
Absicht sie einzubinden?

7. Welche Art der Zusammenarbeit soll es nach Ansicht der Bundesregierung
in Zukunft zwischen den Integrationsangeboten von Netzwerken und Inte-
grationsverträgen geben?

Existiert bereits aktuell eine Zusammenarbeit zwischen Netzwerken und
Modellversuchen zum Integrationsvertrag?

Wenn ja, wie ist diese Zusammenarbeit konkret ausgestaltet?

8. Wie hoch sind die für die laufenden Modellprojekte zum Integrationsver-
trag bereitgestellten Finanzmittel bezogen auf das jeweilige Projekt?

Welche Kostenbeteiligung auch durch Einbringung von Sachleistungen ha-
ben die Kommunen zu dem Modellversuch beigesteuert?

9. Welche konkreten Integrationsangebote sind nach Kenntnis der Bundesre-
gierung Bestandteil der Modellversuche zum Integrationsvertrag – aufge-
schlüsselt für das jeweilige Projekt?

10. Wie viele Personen sind im Rahmen dieser Projekte beschäftigt?

Wie viele davon arbeiten ehrenamtlich?

Wie viele wurden neu für diese Projekte eingestellt?

Wurden dabei Aussiedler und Spätaussiedler besonders berücksichtigt?

Wie viele Beschäftigte entfallen auf einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin
an diesen Modellprojekten?

11. Auf welche Dauer sind die bereits laufenden Modellprojekte im Einzelnen
angelegt?

12. Liegen der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse zu den laufenden
Modellprojekten vor?

13. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung noch weiterer Modell-
projekte?

Wenn ja, wann und wo sollen diese Modellprojekte durchgeführt werden?

Plant die Bundesregierung die Übernahme der Finanzierung dieser weite-
ren Modellprojekte?

14. Welche Rechtsqualität haben nach Auffassung der Bundesregierung die im
Rahmen der Modellversuche geschlossenen Integrationsverträge?

15. Wie begründet die Bundesregierung, dass etwa mit einer Sprachschule eine
nichtöffentliche Einrichtung in einem Modellprojekt Vertragspartner des
Spätaussiedlers ist und gleichsam Sanktionen der Zuwendungen nach dem
SGB III verhängt werden können sollen?

16. Welche Kriterien im Einzelnen begründen nach Ansicht der Bundesregie-
rung das Vorliegen einer Verletzung der im Rahmen der Modellprojekte ab-
geschlossenen Integrationsverträge?

17. In welcher Weise können Verstöße gegen die Integrationsverträge nach
Auffassung der Bundesregierung rechtlich wirksam sanktioniert werden?

18. Wer und wie soll nach Ansicht der Bundesregierung über mögliche Sankti-
onen bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten entscheiden?

19. In welcher Form soll diese Entscheidung rechtlich überprüfbar sein?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6481

20. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage für
diese Integrationsverträge zu schaffen?

Wie soll diese Rechtsgrundlage konkret beschaffen sein?

21. Beabsichtigt die Bundesregierung, Richtlinien für einen bundesweit gel-
tenden Integrationsvertrag zu erarbeiten?

Wenn ja, wer soll diese Richtlinien erarbeiten?

In welchem Zeitraum und von wem sollen die Richtlinien jeweils überprüft
und überarbeitet werden?

22. Plant die Bundesregierung künftig die Übernahme der Finanzierung der
von ihr angekündigten Integrationsangebote im Rahmen des Integrations-
vertrages?

Wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln des Bundes sollen die Angebote fi-
nanziert werden?

Wenn nein, wer und in welcher Höhe soll die Finanzierung mittragen?

23. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Modellprojekte zum Integra-
tionsvertrag zurzeit lediglich mit Aussiedlern und Spätaussiedlern abge-
schlossen werden?

24. Handelt es sich bei den Aussiedlern und Spätaussiedlern, die an den Mo-
dellversuchen teilnehmen, um neu hinzugezogene oder schon länger hier
lebende Personen?

25. Wie werden nach Ansicht der Bundesregierung die Modellprojekte bewer-
tet werden können, ohne dass andere Zuwanderer an diesen Modellprojek-
ten teilnehmen?

26. Wie soll nach Meinung der Bundesregierung in Zukunft beim Regelfall des
Integrationsvertrages die Beteiligung anderer Zuwanderer ausgestaltet
sein?

Sollen alle Zuwanderer berechtigt und verpflichtet sein, den Integrations-
vertrag abzuschließen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in
Deutschland und des Aufenthaltsstatus?

Welche Kategorien von Zuwanderern sollen unterschieden werden und wie
sollen sich die Integrationsverträge für die unterschiedlichen Kategorien
von Zuwanderern unterscheiden?

27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedliche
sprachliche Kompetenz der Teilnehmer an den Modellprojekten?

Welche Bedingungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung an die
Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Sprach- und Berufskompe-
tenz der an den Modellprojekten teilnehmenden Spätaussiedler gestellt?

28. Wie soll nach Meinung der Bundesregierung das geplante Gesamtsprach-
förderkonzept mit dem Integrationsvertrag kompatibel sein, zumal die so-
zialpädagogische Begleitung im geplanten Gesamtsprachförderkonzept ge-
kürzt werden soll?

29. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung ein rechtlicher Zusammen-
hang zwischen den Tests zur Erfolgskontrolle im Rahmen des Gesamt-
sprachförderkonzeptes und den Vertragspflichten eines Integrationsvertra-
ges hergestellt werden?

Welche Kriterien sollen dabei maßgebend sein?

Drucksache 14/6481 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Qualifizierung der so ge-
nannten Integrationslotsen?

Welche Vorgaben macht die Bundesregierung in Bezug auf die sprachliche
und berufliche Qualifizierung dieser Personen?

Wer überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben?

31. Wird daran gedacht, gezielt Personen mit Erfahrungen im Umgang mit
Spätaussiedlern, etwa aus der Landsmannschaft der Deutschen aus Russ-
land, einzusetzen und falls nein, warum nicht?

32. Wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung von den Integrationslotsen
der Sprachschulen die so genannte Kompetenzanalyse der Teilnehmer und
Teilnehmerinnen am Integrationsvertrag vorgenommen?

Welche Ergebnisse liegen hierzu bereits vor?

33. Nach welchen Kriterien wird diese Kompetenzanalyse erstellt?

Wie wird dabei die berufliche Ausbildungssituation der Teilnehmer kon-
kret ermittelt?

34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit berufstä-
tige Mütter mit Kindern bei der Teilnahme an den Integrationsangeboten
berücksichtigt werden?

Welche Möglichkeiten der besonderen Förderung dieser Zielgruppe beab-
sichtigt die Bundesregierung zu schaffen?

35. Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer „Stiftung für Integration“?

Wenn ja, welche finanzielle Grundlage soll diese Stiftung haben?

Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung diese Stiftung im
Zusammenhang mit dem Integrationsvertrag spielen?

Berlin, den 26. Juni 2001

Wolfgang Bosbach
Erwin
Marschewski (Recklinghausen)
Meinrad Belle
Wolfgang Zeitlmann
Eva-Maria Kors
Georg Janovsky
Erika Reinhardt
Günter Baumann
Dr. Joseph-Theodor Blank
Sylvia Bonitz
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Norbert Geis
Peter Götz

Martin Hohmann
Steffen Kampeter
Hartmut Koschyk
Beatrix Philipp
Hans-Peter Repnik
Dr. Klaus Rose
Anita Schäfer
Heinz Schemken
Dietmar Schlee
Thomas Strobl (Heilbronn)
Dr. Hans-Peter Uhl
Peter Weiß (Emmendingen)
Hans-Otto Wilhelm (Mainz)

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.