BT-Drucksache 14/5284

Zukunft gestalten - Kinder und Jugendliche stärken

Vom 7. Februar 2001


Deutscher Bundestag

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14. Wahlperiode

07. 02. 2001

Große Anfrage

der Abgeordneten Kerstin Griese, Hildegard Wester, Iris Gleicke, Doris Barnett,
Dr. Hans-Peter Bartels, Ingrid Becker-Inglau, Hans-Werner Bertl, Klaus Brandner,
Anni Brandt-Elsweier, Willi Brase, Hans-Günter Bruckmann, Dieter Dzewas,
Sebastian Edathy, Petra Ernstberger, Annette Faße, Hans Forster, Lilo Friedrich
(Mettmann), Arne Fuhrmann, Konrad Gilges, Renate Gradistanac, Dieter
Grasediek, Wolfgang Grotthaus, Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Nina
Hauer, Hubertus Heil, Monika Heubaum, Christel Humme, Ulrich Kelber, Karin
Kortmann, Ernst Küchler, Helga Kühn-Mengel, Dr. Uwe Küster, Ute Kumpf,
Christian Lange (Backnang), Christine Lehder, Robert Leidinger, Christa Lörcher,
Christoph Moosbauer, Franz Müntefering, Andrea Nahles, Dietmar Nietan, Günter
Oesinghaus, Dr. Carola Reimann, Margot von Renesse, René Röspel, Michael
Roth (Heringen), Birgit Roth (Speyer), Siegfried Scheffler, Dagmar Schmidt
(Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld,
Rolf Stöckel, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Lydia Westrich, Hanna Wolf
(München), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Christian Simmert, Marieluise Beck (Bremen), Volker
Beck (Köln), Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin Müller (Köln), Rezzo
Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukunft gestalten – Kinder und Jugendliche stärken

Angesichts der Herausforderungen durch rasche gesellschaftliche, wirtschaft-
liche und politische Wandlungsprozesse ist der Abbau des Reformstaus, der
häufig zu Lasten der nachfolgenden Generation ging, eine vordringliche Auf-
gabe der jetzigen Bundesregierung. Denn: Jugend ist unser wichtigstes Zu-
kunftspotenzial.

Es ist daher eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendpolitik, Zukunftsper-
spektiven zu entwickeln und Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich
alle Kinder und Jugendlichen entfalten können. Das Hineinwachsen in eine of-
fene pluralistische Gesellschaft setzt Chancengleichheit, eine gezielte Integra-
tion, den Abbau von Benachteiligungen, aber auch spezifische Fördermöglich-
keiten für Begabungen voraus. Besondere Bedeutung kommt den Bildungs-
und Ausbildungschancen junger Menschen zu. Der Einstieg von jungen Men-
schen in das Erwerbsleben ist für deren berufliche Entwicklung und Persönlich-
keitsentwicklung von großer Bedeutung. Eine kontinuierliche Jugendpolitik ist
auch die beste Prävention gegen Rechtsextremismus. Eine zukunftsfähige Kin-
der- und Jugendpolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für den Bund
und im hohen Maße für die Länder und Kommunen. Auf Bundesebene ist es
mehr denn je erforderlich, Kinder- und Jugendpolitik im Sinne einer quer-
schnittartigen Zielsetzung in den verschiedenen Politikfeldern zu verankern,
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ohne die Jugendhilfe zu vernachlässigen. Nur durch eine Bündelung und gege-
benenfalls punktuelle Verstärkung der Ressourcen unter gemeinsamen Zielen
können die Interessen von Kindern und Jugendlichen wirkungsvoll vertreten
werden.

Nach zweijähriger Regierungsverantwortung ist es an der Zeit, eine erste
Bilanz zu ziehen und die Zukunftsperspektiven zu diskutieren.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

I. Einstieg in den Beruf – Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

1. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stellenwert der Erstausbildung im
System der beruflichen Bildung und im Hinblick auf den Einstieg junger
Menschen in das Berufsleben?

Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung diesen Start ins-
besondere, um die Situation von

– Jugendlichen mit sozialer Benachteiligung,

– Jugendlichen ausländischer Herkunft,

– Jugendlichen mit Behinderungen

zu verbessern und welche Unterstützung erfolgt dabei aus EU-Mitteln unter
besonderer Berücksichtigung von Jugendlichen in den neuen Bundeslän-
dern?

2. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um ausbildungs-
und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kom-
munen aufeinander abzustimmen?

3. Was unternimmt die Bundesregierung für die beruflichen Perspektiven von
jungen Frauen, insbesondere um jungen Frauen die Berufswahl für alle Be-
rufsbilder zu öffnen und um vermeintlich „frauentypische Berufe“ für junge
Männer attraktiv zu machen?

4. Mit welchen finanzpolitischen Maßnahmen flankiert die Bundesregierung
die Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche und
wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Ergebnisse des Sonderpro-
gramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit?

5. Wie hat sich die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland insgesamt entwickelt
(Arbeitslosenquote, getrennt nach Frauen und Männern, im Vergleich zur
Arbeitslosigkeit insgesamt und im Vergleich zu anderen Altersgruppen) und
wie hat sich dabei die Arbeitslosigkeit der Jugendlichen entwickelt, die län-
ger als 6 Monate arbeitslos sind?

Wie hoch ist die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland im Vergleich zu an-
deren Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

6. Wie hat sich die Jugendarbeitslosigkeit in den neuen Ländern entwickelt?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeits-
marktsituation Jugendlicher in den neuen Ländern ergriffen und wie schätzt
die Bundesregierung die Arbeitsmarktperspektiven von Jugendlichen in
Ostdeutschland vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung
und der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere des Mittelstandes ein?

7. In welchem Umfang hat nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung
des Sonderprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit die Teil-
nehmerzahl an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Jugendliche beein-
flusst, welche Gründe sind dafür verantwortlich und welche Konsequenzen
für das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ergeben sich hieraus?
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8. Welchen besonderen Beitrag hat das „Bündnis für Arbeit“ für die Situation
von Jugendlichen auf dem Ausbildungsmarkt erbracht, besonders hinsicht-
lich des Problems des Übergangs von der Ausbildung zur Beschäftigung
auf dem ersten Arbeitsmarkt?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der staatlichen Förde-
rung von Ausbildungsstellen – besonders in Ballungszentren und in den
neuen Bundesländern – und ihre Auswirkung auf das Duale System?

10. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden,
dass Jugendliche auch in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten über eine
Jugend- und Auszubildendenvertretung oder andere Interessenvertretungen
verfügen und so in Entscheidungsprozesse eingebunden werden?

II. Bildung und Ausbildung

11. Welche Ziele hat die Bundesregierung in den verschiedenen Bildungs- und
Ausbildungssystemen für Kinder und Jugendliche entwickelt und welche
Maßnahmen ergreift sie, um diese zu erreichen?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung Aspekte der sozialen und kulturellen
Chancengleichheit beim Bildungszugang bzw. der Inanspruchnahme der
verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten?

Wie stellt sich dabei die Bildungsbeteiligung der Jugendlichen nach Alter,
Geschlecht und Schichtenzugehörigkeit dar?

13. Hält die Bundesregierung den gegenwärtigen Anteil an Studienanfängern
(gegliedert nach Frauen und Männern) angesichts des sich abzeichnenden
erhöhten Qualifikationsbedarfes durch neue Technologien, Globalisierung
und Internationalisierung für ausreichend?

Welche Anstrengungen werden unternommen, um den Anteil von Frauen
in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern zu erhöhen?

Wie stellt sich dieser Anteil im europäischen Vergleich dar?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beschäftigungschancen von Hoch-
schulabsolventen (gegliedert nach Frauen und Männern) und welche Maß-
nahmen ergreift sie zur Förderung des Berufseinstiegs bzw. der Qualifizie-
rung zum wissenschaftlichen Nachwuchs?

15. Welche bildungspolitischen Ziele und Initiativen setzt die Bundesregie-
rung, um einen Reformprozess im Bildungswesen voranzubringen, in dem
auch neue Lernformen zum Tragen kommen und die Qualität der Lehre
eine größere Rolle spielt?

16. Welche Angebote stehen den Jugendlichen zur Verfügung, um eine umfas-
sende Berufsorientierung zu erhalten und welchen Stellenwert hat dabei
nach Ansicht der Bundesregierung die Lernortkooperation zwischen Schu-
len, Hochschulen und Betrieben über die zukünftige Berufsausbildung?

Sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der Berufsberatung durch die
Arbeitsämter?

17. Welche Anstrengung hat die Bundesregierung unternommen, um zukunfts-
orientierte Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu sichern bzw. neue zu schaf-
fen, welchen Stand hat dabei die Modernisierung der Ausbildungsberufe
und die Ausstattung mit Lehrkräften sowie Lehr- und Lernmitteln in den
Berufsschulen?

18. Wie wird das Interesse der Jugendlichen geweckt bzw. gefördert, um später
eine selbständige Tätigkeit ausüben zu können, Existenzgründungen er-
folgreich durchzuführen und eigene Betriebe gründen zu können?
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19. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung für die europa-
weite und internationale Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und
Praktika?

20. Welche Möglichkeiten zur Unterstützung begabter Kinder und Jugendli-
cher sieht die Bundesregierung und wie beurteilt sie diese Möglichkeiten
der Begabtenförderung für die Zukunft, z. B. im sportlichen, musischen
und naturwissenschaftlichen Bereich?

21. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Perspektiven benachteiligter
Jugendlicher im Bildungsbereich zu fördern?

22. Wie haben sich Inhalte, Konzepte und Schwerpunkte der politischen Bil-
dung in den letzten 10 Jahren verändert, insbesondere im Blick auf die Ent-
wicklung in Ostdeutschland, den Migrationshintergrund von Jugendlichen
und die Möglichkeiten der Neuen Medien?

23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Ausbildung kul-
tureller und sozialer Fähigkeiten (z. B. Musik, Konfliktfähigkeit, Dialog-
fähigkeit, Sprachbeherrschung) zu fördern?

24. Wie hat sich die Förderung der außerschulischen Jugendbildung seit 1998
entwickelt, nach welchen Kriterien wird gefördert und welchen Stellenwert
misst die Bundesregierung der politischen Jugendbildung bei?

25. Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung der Elemen-
tarbereich (0 bis 6 Jahre) und welche Maßnahmen sind zu seiner bildungs-
politischen Stärkung notwendig?

III. Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und
freiwilliges Engagement

26. Welche Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Ju-
gendliche gibt es auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen und
welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um ein größe-
res Maß an aktiver gesellschaftlicher Beteiligung und Verantwortung jun-
ger Menschen zu erreichen?

Gibt es Erkenntnisse über unterschiedliche Präferenzen bei Beteiligungs-
möglichkeiten zwischen Mädchen und Jungen und Erkenntnisse über die
Beteiligung von Jugendlichen je nach sozialer Herkunft, Bildungsgrad und
Migrationshintergrund?

27. Welche Möglichkeiten der Teilnahme an bestehenden freiwilligen Diensten
für junge Menschen sind der Bundesregierung bekannt (gegliedert nach
Bereichen und Teilnehmerzahlen mit Angaben zu Alter und Geschlecht der
Jugendlichen, zu Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie differen-
ziert nach alten und neuen Bundesländern) und wie bewertet sie die beste-
henden Angebote im Vergleich zum Bedarf?

28. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Informationsange-
bot über Freiwilligendienste zu verbessern?

29. Wie beurteilt die Bundesregierung einen Ausbau der Tätigkeitsbereiche von
Freiwilligen, auch im Hinblick auf die Umstrukturierungen im Zivildienst?

Wie bewertet die Bundesregierung eine Verzahnung der inhaltlichen Aus-
gestaltung der Freiwilligendienste mit beruflicher Qualifizierung?

30. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um für das freiwillige
Engagement junger Menschen eine einheitliche rechtliche Grundlage zu
schaffen und wie gedenkt die Bundesregierung die sozialrechtliche Ab-
sicherung von jungen Leuten sicherzustellen, die einen freiwilligen Dienst
im Ausland leisten?
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31. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im „Internationalen Jahr
der Freiwilligen 2001“ für Kinder und Jugendliche?

IV. Neue Technologien und Informationsgesellschaft

32. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die technisch-naturwis-
senschaftliche Ausbildung von Jugendlichen und ist sie der Auffassung,
dass die Bundesrepublik Deutschland für den Weg in die Informationsge-
sellschaft hinreichend vorbereitet ist?

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über den Anteil von Mädchen
und Frauen an Ausbildungsberufen und Studiengängen im Bereich neuer
Informationstechnologien vor und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?

33. Welche weiteren Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Teil-
habe von Kindern und Jugendlichen auf dem Weg in die Informationsge-
sellschaft zu fördern, den Jugendlichen einen Zugang zu neuen Technolo-
gien (Internet) zu ermöglichen und welchen Handlungsbedarf sieht sie
darüber hinaus?

34. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Weiterentwicklung von
Medienkompetenzen für Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Pädago-
gen zu unterstützen?

V. Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes und des Kinder- und
Jugendmedienschutzes

35. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf dem
Gebiet des Jugendschutzes und des Jugendmedienschutzes?

36. Welche Zielsetzungen und Maßnahmenschwerpunkte verfolgt die von der
Bundesregierung angekündigte Neuregelung des Jugendschutzes und Ju-
gendmedienschutzes?

37. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung auf dem Gebiet des Ju-
gendarbeitsschutzes sowie beim Schutz vor Kinderarbeit?

38. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kindesmissbrauch,
Kinderpornographie und Kindersextourismus wirksam zu bekämpfen?

39. Wie geht die Bundesregierung mit den Empfehlungen der Enquete-Kom-
mission „Sog. Sekten und Psychogruppen“ um, insbesondere mit der For-
derung nach verstärkter öffentlicher Aufklärung und Beratung?

Hält sie darüber hinaus jugendspezifische Maßnahmen für notwendig?

VI. Jugend und Gesundheit

40. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Suchtgefahren zu
erkennen und den Drogenkonsum bei Jugendlichen einzuschränken und
welche Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung wurden ergriffen?

41. Welche Maßnahmen zur Aids-Prävention, -Beratung und -Aufklärung für
Jugendliche hat die Bundesregierung ergriffen?

42. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur sexuellen Aufklä-
rung, besonders um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern?

43. Welche Erkenntnisse über den Zusammenhang von Armut und Gesundheit
bei Kindern und Jugendlichen sind der Bundesregierung bekannt und wie
bewertet sie diese?
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44. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem Bewegungs-
mangel von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken?

VII. Rechtsextremismus unter Jugendlichen

45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um extremisti-
schen und fremdenfeindlichen Einstellungen und Gewalt bei Kindern und
Jugendlichen entgegenzutreten und eine Stärkung von Demokratie und To-
leranz in der Gesellschaft zu erreichen?

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung insbesondere präventiven
Maßnahmen bei?

46. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Engagement
Jugendlicher gegen Rechtsextremismus zu stärken?

47. Welche besonderen Maßnahmen hat die Bundesregierung in „Angstzonen“
ergriffen?

Welche Hilfestellungen und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Per-
sonen, die mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen befasst sind?

48. Wie beurteilt die Bundesregierung Erfahrungen mit „akzeptierender“ und
mit „aufsuchender“ Jugendarbeit?

49. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem „Bündnis für Demo-
kratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ sowie mit der
Initiative „Arbeit und Qualifizierung gegen Rassismus und Fremdenfeind-
lichkeit“ und wie sollen diese Ziele in Maßnahmen umgesetzt und finan-
ziert werden?

50. Wie beurteilt die Bundesregierung die vorhandene rechte Jugendkultur
(Musik, Sprache, Fanclubs) und welche Strategien sieht sie, um dem weite-
ren Wachsen dieser Kulturszene entgegenzuwirken?

51. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, neue Technologien
(Internet) zur Aufklärung in der Antirassismusarbeit und interkulturellen
Bildung einzusetzen?

Welche Qualifizierungsmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
hält die Bundesregierung für nötig?

52. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit zur Verbesserung der recht-
lichen Grundlage für die Entschädigung von Gewaltopfern?

53. Welche Maßnahmen zur Beratung und Betreuung (potenzieller) Opfer hat
die Bundesregierung ergriffen bzw. wird die Bundesregierung ergreifen?

VIII. Stärkung der Kinderrechte

54. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu
ergreifen, um die Rechtsstellung von Kindern zu verbessern und sie als
Träger eigener Rechte zu stärken?

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem 10. Kinder- und
Jugendbericht gezogen?

55. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Umsetzung und
Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention gefördert?

Was hat die vom Deutschen Bundestag geforderte Rücknahme der Vorbe-
haltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention ergeben?

56. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Umsetzung einer Kin-
derfreundlichkeitsprüfung bei allen Gesetzesvorhaben?
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57. Welche Strukturen sind nach Auffassung der Bundesregierung für eine
wirkungsvolle Interessenvertretung von Kindern auf Bundesebene sinn-
voll?

58. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Bekämpfung der Armut
von Kindern und Familien mit Kindern ergriffen und welche sind zukünf-
tig vorgesehen?

59. Wie stellt die Bundesregierung sich die weitere Stärkung der Kinderrechte
im Kindschaftsrecht vor?

60. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Ausrichtung von
Schadstoffgrenzwerten auf die körperliche Verträglichkeit bei Kindern und
Jugendlichen und zum Fernhalten von Schadstoffen von Kindern und Ju-
gendlichen?

61. Welche Verbesserungen sind nach Auffassung der Bundesregierung für
einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen
Straßenverkehr notwendig?

IX. Verbesserung der Angebote für Kinder und Jugendliche vor Ort –
soziale Integration

62. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Integration von
jungen Aussiedlerinnen bzw. Aussiedlern und Ausländerinnen bzw. Aus-
ländern zu verbessern?

63. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um Kinder-
und Jugenddelinquenz wirksam zu bekämpfen, Ursachenforschung und die
Prävention zu fördern?

64. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Um-
fang die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihrer gesetzlichen Verpflich-
tung zur Jugendhilfeplanung nachkommen und wie beurteilt die Bundesre-
gierung die Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes insgesamt?

65. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zusammenarbeit
zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, insbesondere
unter dem Gesichtspunkt von mehr Effizienz und Qualität zum Nutzen von
Kindern und Jugendlichen?

66. Wie steht die Bundesregierung zu Bundesratsinitiativen, die darauf zielen,
die bisherige Struktur der Jugendhilfe zur Disposition zu stellen?

67. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Aufbaus der Jugendhil-
festrukturen in den neuen Bundesländern und wie bewertet sie dabei den
Stellenwert der Kinder- und Jugendverbände?

68. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Jugend-
hilfe und Schule und welche Möglichkeiten sieht sie, vor dem Hintergrund
der föderalen Bildungs- und Erziehungspolitik, die Kooperation zwischen
Jugendhilfe und Schule zu verbessern?

69. Wie unterstützt die Bundesregierung die strukturelle Verbesserung und
Vernetzung von Angeboten für Kinder und Jugendliche vor Ort?

70. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand und die Perspektiven des Pro-
gramms „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brenn-
punkten“?

71. Wie schätzt die Bundesregierung den Stand und die Qualität des bedarfsge-
rechten Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ländern ein
und welche Möglichkeiten sieht sie, sich für eine ganztägige Betreuung
und die Betreuung der Schulkinder außerhalb der Schulzeit einzusetzen?
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72. Welche neuen Ziele und Programmschwerpunkte setzt die Bundesregie-
rung im Kinder- und Jugendplan, um neuen gesellschaftlichen Herausfor-
derungen gerecht zu werden?

X. Gender Mainstreaming – Politik für Mädchen und junge Frauen

73. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Gender
Mainstreaming-Ansatz in den jugendpolitischen Programmen und Hand-
lungsfeldern umzusetzen?

74. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dabei der Veränderung
traditioneller Rollenbilder und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
in der Lebensplanung der Jugendlichen bei?

75. Welche geschlechtsspezifischen Angebote werden innerhalb der Kinder-
und Jugendarbeit gefördert und wie bewertet die Bundesregierung die
Ergebnisse?

Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Jungenarbeit?

XI. Internationale Jugendpolitik

76. Wie bewertet die Bundesregierung die Absicht der EU-Kommission, 2001
ein Weißbuch zur europäischen Jugendpolitik vorzulegen und welche Vor-
stellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich einer europäischen Ju-
gendpolitik?

77. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der internationalen
Jugendarbeit (aufgeschlüsselt nach Projekten und Trägern mit Angaben zu
Zahl und Geschlecht der Teilnehmenden) und welche Akzente gedenkt sie
mittel- und langfristig zu setzen, um die jugendpolitische Zusammenarbeit
zu verbessern?

78. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Jugendaustausches inner-
halb von Europa, insbesondere mit Polen, Tschechien und den Ländern des
Ostseeraums angesichts der unumstrittenen Notwendigkeit, die Jugend für
Europa zu begeistern und wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zu-
sammenhang den Bedarf für weitere Jugendprogramme mit ost- und süd-
osteuropäischen Ländern ein?

79. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen mit dem deutsch-israe-
lischen Jugendaustausch?

80. Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung zu einem trinationalen
Jugendaustausch zwischen Israel, Polen und Deutschland vor?

81. Wie bewertet die Bundesregierung die Zugänge zu internationalen Freiwil-
ligendiensten von Jugendlichen und zum internationalen Jugendaustausch
(aufgegliedert nach Geschlecht, Bildungsgrad und Migrationshintergrund)?

Berlin, den 7. Februar 2001

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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