BT-Drucksache 14/4953

Stand der Umsetzung der BGS-Reform II

Vom 5. Dezember 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4953
14. Wahlperiode 05. 12. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen),
Meinrad Belle, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Dr. Joseph-Theodor Blank,
Sylvia Bonitz, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Martin Hohmann,
Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Dietmar
Schlee, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Hans-Peter Uhl, Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
und der Fraktion der CDU/CSU

Stand der Umsetzung der BGS-Reform II

Der Bundesgrenzschutz befindet sich zurzeit in der Ausschreibung für den
4. Schritt der personellen Umsetzung der BGS-Reform II. Im Ergebnis des
3. Schrittes bleibt zu bilanzieren, dass im Verwaltungs- und Tarifbereich weit
über 300 Stellen derzeit nicht besetzt sind. Das führt dazu, dass bestimmte Ver-
waltungseinheiten nicht mehr in der Lage sind, umfassend ihre Aufgaben zur
Sicherstellung des Vollzugs zu leisten.

Hinzu kommt, dass dem Bereich des Bundesgrenzschutzes eine Einstellungs-
und eine Stellennachbesetzungssperre auferlegt worden ist. Die Neu- bzw.
Nachbesetzung von Stellen im Tarif- und Verwaltungsbereich steht unter dem
Entscheidungsvorbehalt des Bundesministeriums des Innern. Um die Lücken
in der Aufgabenerfüllung der Verwaltung und des Tarifbereiches zu schlie-
ßen, muss vermehrt auf Polizeivollzugsbeamte zurückgegriffen werden. Dies
hat wiederum Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung im Vollzugsbereich.

Es ist damit zu rechnen, dass ca. 1 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
aufgelösten Dienststellen noch keine Anschlussverwendung im 4. Schritt
finden werden und im Rahmen des 5. Schrittes, gegen ihren Willen, die offe-
nen Stellen an der Ostgrenze bzw. an der West- und Südgrenze besetzen
müssen.

Die BGS-Reform ist bereits mit einem Jahr in ihrer Umsetzung in Verzug
geraten. Die politischen, aber auch tatsächlichen Rahmenbedingungen für die
Aufgabenzuweisungen des BGS haben sich verändert. So rückt das Datum der
möglichen Erweiterung der EU durch den Beitritt von Polen, Tschechien,
Ungarn, Slowenien und Estland immer näher. Versetzungen gegen den Willen
in dieser Größenordnung stellen nicht nur ein personalwirtschaftliches Problem
dar, sondern können auch nachhaltig das Arbeitsklima bei den Dienststellen
schlecht beeinflussen. Gespräche mit verschiedenen Dienststellenleitern erga-
ben, dass diese unsere Befürchtungen teilen. Es wäre fatal, wenn im Rahmen
von Zwangsversetzungen über 1 000 Beamte des BGS an die Ostgrenze ver-
setzt werden, um sie mit Wegfall der Grenze dann wieder ins Binnenland zu
verschicken. Diese Beamten werden dann auch wieder als erstes von erneuten
Versetzungen betroffen, weil sie nur über eine geringe „Sozialpunktezahl“ ver-
fügen.

Drucksache 14/4953 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die Dienstvereinbarung, die zwischen BGS-Hauptpersonalrat und dem Bun-
desministerium des Innern zur personellen Umsetzung der BGS-Reform
abgeschlossen wurde, enthält keinerlei Regularien über das Verfahren des
5. Schrittes. Hierzu muss ein genormtes Verfahren erreicht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welcher zeitliche Rahmen ist für die weitere Umsetzung der BGS-
Reform II vorgesehen?

2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl derjenigen Beschäftig-
ten, die nach dem 4. Schritt der personellen Umsetzung der BGS-Reform II
noch in keine Anschlussverwendung gekommen sind und daher zwangs-
versetzt werden müssen?

3. Wie soll das Verfahren der Abarbeitung des 5. Schrittes (Zwangsversetzun-
gen) erfolgen?

4. Ist im Zusammenhang mit der BGS-Reform II mit betriebsbedingten Kün-
digungen von Tarifbeschäftigten zu rechnen?

5. Inwieweit wurden soziale Ausgleichsmaßnahmen bei Tarifbeschäftigten
zur Anwendung gebracht?

6. Wie will die Bundesregierung die derzeit nicht besetzten Stellen mit geeig-
netem Personal besetzen, um auch die Aufgabenerfüllung im Bereich der
Verwaltung und des Tarifbereiches zu gewährleisten?

7. Wie weit ist der Ausbau der Liegenschaften vorangeschritten und sind in
den Haushalten der kommenden Jahre ausreichend Mittel für den weiteren
Ausbau von Liegenschaften eingestellt?

8. In welcher Form ist der geplante Beitritt der mittel- und osteuropäischen
Staaten (MOE-Staaten) bereits im Konzept der BGS-Reform II mit berück-
sichtigt?

9. Inwieweit hat die Bundesregierung Vorsorge dafür getroffen, dass durch
den weiteren Ausbau der Großflughäfen München und Frankfurt/Main dort
ein erhöhter Personalbedarf zu decken ist?

10. Inwieweit sind diese Aufgaben, die der BGS in Zukunft wahrnehmen
muss, bereits beim Umsetzungskonzept berücksichtigt?

11. Inwieweit sind die Konzepte der Deutschen Bahn AG zur Straffung des
Streckennetzes und zur Regionalisierung des Eisenbahnverkehrs bereits
mit der Aufgabenwahrnehmung des BGS im bahnpolizeilichen Bereich
abgestimmt, und welche möglichen Auswirkungen hat dies auf die Auf-
gabenerfüllung des BGS?

12. Welche personellen und organisatorischen Auswirkungen auf den BGS hat
die Ankündigung des Bundesministers des Innern, Otto Schily, infolge der
Zunahme rechtsextremer Gewalt den BGS verstärkt einzusetzen und die
Befugnisse des BGS nach Abstimmung mit der Innenministerkonferenz zu
erweitern?

Berlin, den 5. Dezember 2000

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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