BT-Drucksache 14/4358

Psychogruppen mit hohem Gefährdungspotenzial - Tätigkeiten, Auswirkungen, Gegenmaßnahmen

Vom 10. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4358

14. Wahlperiode

10. 10. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl, Aribert Wolf, Klaus Holetschek,
Maria Eichhorn, Hartmut Koschyk, Erwin Marschewski (Recklinghausen),
Meinrad Belle, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Dr. Joseph-Theodor Blank,
Sylvia Bonitz, Hartmut Büttner (Schönebeck), Wolfgang Dehnel, Renate Diemers,
Thomas Dörflinger, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Ingrid Fischbach,
Norbert Geis, Martin Hohmann, Walter Link (Diepholz), Beatrix Philipp,
Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Dietmar Schlee, Thomas Strobl (Heilbronn),
Gerald Weiß (Groß-Gerau), Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und der Fraktion
der CDU/CSU

Psychogruppen mit hohem Gefährdungspotenzial – Tätigkeiten, Auswirkungen,
Gegenmaßnahmen

Unter den Psychogruppen mit hohem Gefährdungspotenzial ist insbesondere
die „Church of Scientology e.V.“ (Scientology-Organisation, kurz: SO) zu
nennen.

Laut Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 22. März 1995 besteht bei der SO eine
gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht. Die Scientology-Organisation, die als
extremistische Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet wird (Ver-
fassungsschutzbericht, hrsg. vom BMI, Pressefassung, S. 221 ff.), strebt auch
nach Auffassung der Bundesregierung „die Weltherrschaft an“ (SO-Broschüre
des BMFSFJ, 6. Auflage, November 1998: 17).

Im Endbericht der Enquete-Kommission „So genannte Sekten und Psycho-
gruppen“ (Bundestagsdrucksache 13/10950) wird sie als Organisation mit
hohem Gefährdungspotenzial beschrieben, die organisationstypische Straftaten
begeht. Die Innenministerkonferenz vom 6. Mai 1994 bezeichnete die SO als
Organisation, „die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft Ele-
mente der Wirtschaftskriminalität und des Psychoterrors gegenüber ihren Mit-
gliedern mit wirtschaftlichen Betätigungen und sektiererischen Einschlägen
vereint“.

Dennoch wird die SO durch das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) wie eine harmlose Meditationsgruppe behandelt.
Dem aber steht das Motto des SO-Gründers entgegen: „Erobern Sie, egal wie,
die Schlüsselpositionen, … als Personalchef einer Firma, als Sekretärin des
Direktors, als Berater der Gewerkschaft – irgendeine Schlüsselposition …“.
Drucksache

14/

4358

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum liegt die Federführung beim Thema SO innerhalb der Bundesregie-
rung beim BMFSFJ und nicht beim Bundesministerium des Innern (BMI)?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der „Französischen Regierungs-
behörde zur Bekämpfung der Sekten“ in ihrem aktuellen Bericht an den
französischen Premierminister (siehe Meldungen der Süddeutschen Zeitung
vom 8. und 9. Februar 2000), wonach die SO (zitiert aus dem französischen
Bericht):

– die Menschenrechte und das gesellschaftliche Gleichgewicht bedroht,

– eine Organisation mit totalitärer Struktur ist,

– die Würde des Menschen missachtet und eine Beeinträchtigung der öf-
fentlichen Ordnung darstellt,

– zu solchen Gruppen zu rechnen ist, die fortgesetzt und mit gewissem Er-
folg versucht, demokratische Institutionen und offizielle internationale
und private Organisationen zu infiltrieren,

– und dabei andauernd Gesetze des Landes, in dem sie aktiv wird, miss-
achtet, unter anderem dadurch, dass die Kunden der SO betrogen und
genötigt werden?

3. Ist die Bundesregierung bereit, aufgrund der Beurteilung der SO durch die
französische Regierung eine gemeinsame französisch-deutsche Initiative auf
EU-Ebene zu ergreifen mit dem Ziel, ein gemeinsames und koordiniertes
Handeln der europäischen Mitgliedstaaten gegen die sich aus der SO erge-
benden Gefährdungen zu bewirken?

4. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anerkennung der
SO als eine Kirchen gleichgestellte „Glaubensgemeinschaft“ in Schweden?

5. Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass nach ge-
heimdienstlichen Akivitäten gegen einzelne Mitglieder der amerikanischen
Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) abrupt eine steuerrechtliche
Anerkennung der SO durch die IRS am 8. Oktober 1993 zustande kam,
nachdem die IRS über 25 Jahre lang zuvor (auch vor Gericht mit Erfolg)
feststellen ließ, dass die SO keine Religionsgemeinschaft, sondern ein ge-
werbliches Unternehmen sei, dem keine Steuerbefreiungen zugesprochen
werden dürfe (vgl. The New York Times vom 3. März 1997) und welche
Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die steuerliche Behand-
lung der SO in Deutschland?

6. Trifft es zu, dass die US-Regierung, ohne Einschaltung der üblichen diplo-
matischen Wege versucht hat, Einfluss zu Gunsten der SO in Deutschland
zu nehmen (vgl. Hamburger Morgenpost vom 12. Februar 2000), und wie
reagiert die Bundesregierung darauf?

7. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die
USA Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Verfassung unseres
Landes (u. a. die sog. Schutzklausel) unter dem Gesichtspunkt von nicht-
tarifären Handelshemmnissen („discriminatory policy“) kritisieren (The
Trade Representative’s Annual Report 1999, issued from the Executive Of-
fice of the President, Title VII Report, in accordance to President’s Execu-
tive Order 13116, signed on 31. 3. 1999, to identify „in [foreign] govern-
ment procurement, a significant pattern or practice of discrimination against
U. S. products or services which results in identifiable harm to U. S. busi-
nesses“)?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

4358

8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Besonderen unternom-
men, um gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
ihre Beurteilung der von der SO ausgehenden Gefährdung für die freiheit-
lich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland darzu-
legen und gegenüber der amerikanischen Regierung um Verständnis für
das aus dieser Haltung sich ergebende Handeln zu werben?

9. Ist die Bundesregierung bereit, die Erforschung von totalitären Methoden
im Bereich gewerblicher Lebensbewältigungshilfen und von totalitären
Lern-, Management- und Organisationstechniken im Hinblick auf die Ge-
fahren, die sie für eine offene, demokratische Gesellschaft langfristig dar-
stellen, zu initiieren?

10. Hält die Bundesregierung die Errichtung einer zentralen Stelle („Sciento-
logy-Beauftragter“) zur Koordination der Erforschung und Eindämmung
des gesamten Scientology-Systems, seiner Führungsstrukturen, organisato-
rischen Verzweigungen und den von ihnen ausgehenden Aktivitäten auf
deutschem Boden für sinnvoll?

11. Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass sich die SO unzu-
lässige Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen, seriösen Anbietern auf
dem Therapie-, Weiterbildungs-, (Franchise-) Organisationstechnik- und
Managementtrainingssektor verschafft (vgl. Bundesarbeitsgerichtsurteil
vom 22. März 1995), und welche gewerbe-, handels- und vereinsrecht-
lichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das Führen der Be-
zeichnung „Kirche“ durch und für die SO zu verhindern?

12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die SO aufgrund ihrer
Strukturen und Ziele systematisch gegen das Arbeitsrecht, gegen den Kin-
derschutz (darunter gegen die Schulpflicht), gegen Gesetze zur Bekämp-
fung von Steuerhinterziehung (Umgehung der Konzernrechnungslegung)
und Betrug (gegenüber Kunden und Mitarbeitern) und gegen das Heilprak-
tikergesetz verstößt, und ist sie bereit, strafrechtlich relevantes Verhalten
im Hinblick auf ein mögliches vereinsrechtliches Verbot im gesamten Bun-
desgebiet zu dokumentieren?

Welche Schritte gedenkt sie zu unternehmen, um zu verhindern, dass
unsere verfassungsgemäße Ordnung untergraben wird?

13. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus Gesetzesverstößen
gegen u. a. das Heilpraktikergesetz, gegen das Sozialversicherungsrecht
(z. B. keine Sozialversicherungsabgaben bei Überstundenarbeit von haupt-
amtlichen Mitarbeitern, die diese Überstundenleistung auf Anweisung der
SO als „ehrenamtliche Tätigkeit“ ausweisen müssen) und gegen das Verbot
der Nötigung (Berichte über Anstiftung von SO-Anhängern durch die SO
zum Terror gegen Aussteiger und Kritiker der SO)?

14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, das angesichts der organisati-
onstypischen Delikte der SO Vollzugsdefizite bei den staatlichen Behörden
bestehen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

15. Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass Mitglieder der
OSA („Office of Special Affairs“; SO-Geheimdienst) und SeaOrg (parami-
litärische Kaderorganisation für Sonderaufgaben) in Schikane-, Zerset-
zungs- und Psychofoltermethoden („fair game-policy“/sog. Freiwild-Dok-
trin; „harassment-techniques“) geschult werden, und welche Folgerungen
zieht sie daraus für die Behandlung der SO in Deutschland?
Drucksache

14/

4358

– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

16. Sieht die Bundesregierung einen Anfangsverdacht auf strafrechtlich rele-
vantes Verhalten von Mitgliedern der SO gegeben, um ein vereinsrecht-
liches Ermittlungsverfahren gegen die SO zur Prüfung des Verbots dieser
Organisation einzuleiten, insbesondere, wenn die jüngsten Strafurteile aus
Frankreich und Kanada gegen die SO berücksichtigt werden?

17. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ein vereinsrechtliches Ermitt-
lungsverfahren gegen die SO deutlich verbesserte Ermittlungsmöglich-
keiten gegen die SO ergebe?

18. Gedenkt die Bundesregierung der Empfehlung der Enquete-Kommission
zu folgen und Religionsgemeinschaften in den Regelungsumfang des
Vereinsgesetzes mit einzubeziehen und damit verbesserte Verbotsmöglich-
keiten von Gesetze systematisch verletzenden Sekten, Psychogruppen und
„Religions“gemeinschaften zu eröffnen?

19. Wie möchte die Bundesregierung die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
an von „Scientology“ direkt kontrollierte Firmen und solche Firmen, die
die von „Scientology“ entwickelten Betriebsführungstechniken und/oder
von Scientology-Trainern vermarkteten totalitären Personaltrainingsmetho-
den benutzen, verhindern?

20. Zieht die Bundesregierung eine Verschärfung der so genannten Schutz-
klausel gegen die SO bei Auftragsvergaben in Erwägung?

21. Befürchtet die Bundesregierung bei einer weiteren Anwendung der beste-
henden Schutzklausel Repressalien seitens amerikanischer juristischer oder
natürlicher Personen im Hinblick darauf, dass die SO behauptet, es handele
sich bei der Schutzklausel um einen so genannten Sektenfilter und nicht um
den Schutz vor totalitären und menschenverachtenden Organisations- und
Konditionierungstechniken gegenüber den eigenen Mitarbeitern und Kun-
den?

22. Bis wann möchte die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Schutz-
klausel einführen?

23. Wie gedenkt die Bundesregierung aus datenschutzrechtlichen Gründen,
und um Schaden von der deutschen Wirtschaft abzuwenden, darauf hinzu-
wirken, dass nur solche sicherheitsrelevanten Software-Produkte auf dem
deutschen Markt vertrieben werden dürfen, die eine geheimdienstliche
bzw. illegale Ausforschung der Kunden nicht schon im Programm ein-
schließen (so genannte „Trojanische Pferde“)?

24. Zieht die Bundesregierung insbesondere in Erwägung, langfristig nur
solche Programme staatlicherseits zu verwenden, deren Quellcodes offen
gelegt sind?

25. Ist die Bundesregierung hinsichtlich des so genannten Diskeeper-Defrag-
mentierungsprogramms eines hochrangigen Scientologen der Ansicht, dass
nur dann eine Verwendung dieses Software-Programms zulässig sein
sollte, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) den Quellcode des Programms einsieht und die Möglichkeit erhält,
auch Folgeversionen des Programms zu überprüfen (vgl. die Computer-
Fachzeitschrift c’t Nr. 25/1999, S. 58)?

26. Wie viele Wirtschaftsunternehmen kontrollierten die SO und ihre Unter-
organisationen in der Bundesrepublik Deutschland direkt durch Kapital-
beteiligung und Verträge und indirekt durch Führungspersonal, die der SO
oder ihren Unterorganisationen angehören?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –

Drucksache

14/

4358

27. Stimmt insbesondere die vom Informationsdienst der Bayerischen Wirt-
schaft (ibw-Report vom 18. Mai 2000) genannte Zahl von 300 von der SO
in Deutschland kontrollierten Firmen, und wenn ja, welche Unternehmen
sind dies?

28. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine
Unterwanderung der deutschen Wirtschaft durch Mitglieder der SO zu ver-
hindern, insbesondere durch eine branchenübergreifende Kartellbildung?

29. Plant die Bundesregierung, die personelle Ausstattung des Sektenreferats
beim Bundesverwaltungsamt zu erhöhen?

Berlin, den 10. Oktober 2000

Dr. Hans-Peter Uhl
Aribert Wolf
Klaus Holetschek
Maria Eichhorn
Hartmut Koschyk
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Meinrad Belle
Wolfgang Zeitlmann
Günter Baumann
Dr. Joseph-Theodor Blank
Sylvia Bonitz
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Wolfgang Dehnel
Renate Diemers
Thomas Dörflinger
Anke Eymer (Lübeck)
Ilse Falk
Ingrid Fischbach
Norbert Geis
Martin Hohmann
Walter Link (Diepholz)
Beatrix Philipp
Hans-Peter Repnik
Dr. Klaus Rose
Dietmar Schlee
Thomas Strobl (Heilbronn)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.