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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XII ZR 148/10
vom
20. Februar 2013
in der Familiensache
-
2
-
Der XII.
Zivilsenat des [X.] hat am 20. Februar 2013
durch den
Vorsitzenden [X.] Dose
und die [X.] [X.], Schilling, Dr.
Nedden-Boeger und Dr. Botur
beschlossen:
Das Senatsurteil vom heutigen Tage wird wegen eines offensicht-lichen Versehens im Tenor dahin berichtigt, dass das Verkün-dungsdatum der angefochtenen Entscheidung des [X.] statt
"18. September 2010"
richtig
"22. Oktober 2010"
lautet.
Dose
Klinkhammer
Schilling
Nedden-Boeger
Botur
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 21.01.2009 -
11 [X.]/06 -
OLG [X.] in [X.], Entscheidung vom 22.10.2010 -
5 UF 42/09 -
Meta
20.02.2013
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.02.2013, Az. XII ZR 148/10 (REWIS RS 2013, 8026)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 8026
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