Aktenzeichen XII ZR 148/10

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RCN8K3ZB7DNPUKW9WS

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.02.2013

(Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Aufgabe des Arbeitsplatzes wegen vorehelicher Kinderbetreuung sowie Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung als ehebedingter Nachteil) 

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