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Keine systemischen Mängel in Frankreich - Frankreich bleibt für Asylverfahren zuständig
Meta
24.07.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 24.07.2018, Az. Au 6 K 18.50603 (REWIS RS 2018, 5527)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 5527
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Frankreich
Au 6 K 18.50603 (Verwaltungsgericht Augsburg)
Au 6 S 18.50604 (Verwaltungsgericht Augsburg)
Dublin-Verfahren (Slowenien)
Ablehnung des Antrags auf Abschiebungsschutz