Aktenzeichen Au 6 K 18.50603

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RCN:
RCNTJ8CU4W45MCRE7H

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VG Augsburg: Urteil vom 24.07.2018

Keine systemischen Mängel in Frankreich - Frankreich bleibt für Asylverfahren zuständig

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Verwaltungsgericht Augsburg: Urteil vom 24.07.2018

Keine Inhaltsangabe verfügbar.

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