Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 07.12.2010
Erlass einer eA, die Abschiebung der Antragstellerin nach Bosnien-Herzegowina einstweilen nicht zu vollziehen - Berücksichtigung familiärer Belange (Pflege des Ehegatten) bei Entscheidung über Erteilung eines Aufenthaltstitels - Überwiegen der gegen eine Abschiebung sprechenden Belange