Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 17.09.2014
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren Drittstaat mangels hinreichender Substantiierung von Grundrechtsverstößen, jedoch ausdrücklicher Hinweis auf Kontrollpflichten der zuständigen Behörde im Rahmen der Abschiebung einer ausländischen Familie mit neugeborenem Kind