Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.05.2008, Az. 1 StR 153/08

1. Strafsenat | REWIS RS 2008, 3813

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[X.] vom 27. Mai 2008 in dem Sicherungsverfahren gegen - 2 - Der 1. Strafsenat des [X.] hat am 27. Mai 2008 beschlossen: Sämtliche Anträge des Beschuldigten werden zurückgewiesen. Gründe: Das [X.] hatte den Beschuldigten gemäß § 63 StGB untergebracht. Auf seine Revision hatte der [X.] durch Beschluss vom 3. April 2008 dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. In den Gründen dieses [X.], auf die Bezug genommen wird, ist im Einzelnen dargelegt, warum die beantragte abschließende Zurückweisung des Unterbringungsantrags der Staatsanwaltschaft durch den [X.] nicht in Betracht kommt, ebenso wenig wie eine Aufhebung des [X.] durch den [X.]. [X.], so legt ein Vertreter des Beschuldigten mit Schriftsatz vom 22. April 2008 dar, hätten [X.] des [X.]s [X.] verletzt, sie hätten sich strafbar gemacht und seien befangen. Sei es im Wege der Nachholung des wegen dieser Entscheidung zugleich verletzten rechtlichen Gehörs, sei es sonst im Wege der Gegenvorstellung sei der Beschluss des Se-nats aufzuheben, soweit er den Beschuldigten belaste, und dieser sei sofort auf freien Fuß zu setzen. 1 Soweit in diesem Schreiben eine Strafanzeige gegen die beteiligten Rich-ter des [X.]s liegt, hat der [X.] diese weitergeleitet. Soweit der [X.] über die Anträge des Vertreters des Beschuldigten zu befinden hat, kann keiner dieser Anträge unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben. Die Gründe hierfür hat der [X.] in seinem Schreiben vom 5. Mai 2008 im Einzelnen zutreffend dargelegt. Seinen Ausführungen ist 2 - 3 - auch unter Berücksichtigung der Erwiderung des Vertreters des Beschuldigten vom 10. Mai 2008 und seinem Schreiben vom 24. Mai 2008 nichts hinzuzufü-gen. [X.]Wahl Boetticher Elf [X.]

Meta

1 StR 153/08

27.05.2008

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.05.2008, Az. 1 StR 153/08 (REWIS RS 2008, 3813)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 3813

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