Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.07.2010, Az. AnwZ (B) 72/09

Senat für Anwaltssachen | REWIS RS 2010, 4454

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[X.][X.] ([X.]) 72/09 vom 26. Juli 2010 in dem Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hier: Anhörungsrüge nach § 29a [X.] a.F. - 2 - Der [X.]undesgerichtshof, [X.], hat durch den Präsidenten des [X.]undesgerichtshofs Prof. Dr. [X.], die Richterinnen Roggenbuck und [X.] sowie die Rechtsanwältin [X.] und den Rechtsanwalt Dr. [X.] am 26. Juli 2010 beschlossen: Die Rüge des Antragstellers, durch den Senatsbeschluss vom 10. Mai 2010 in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden zu sein, wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten seines Rechtsbehelfs.
Gründe: [X.] Der Antragsteller wendet sich in einem am 28. Juni 2010 beim [X.]undes-gerichtshof eingegangenen Scheiben gegen den ihm am 12. Juni 2010 zuge-stellten Senatsbeschluss vom 10. Mai 2010, durch welchen seine sofortige [X.]e-schwerde gegen den [X.]eschluss des 5. Senats des [X.]ayerischen Anwaltsge-richtshofs vom 19. Februar 2009 zurückgewiesen worden ist. Er macht die [X.] auf rechtliches Gehör geltend und beantragt, das [X.] fortzusetzen und - unter Abänderung des ergangenen Senatsbeschlus-ses - den [X.]escheid der Antragsgegnerin vom 16. September 2008 über den Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufzuheben. 1 - 3 - I[X.] 2 Die nach Maßgabe des § 29a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 [X.] a.F. in Verbin-dung mit § 42 Abs. 6 Satz 2 [X.]RAO a.F., § 215 Abs. 3 [X.]RAO statthafte Anhö-rungsrüge ist - ihre Zulässigkeit unterstellt - jedenfalls unbegründet. Der Senat hat bei seiner Entscheidung nur [X.] verwertet, zu dem der [X.] zuvor gehört worden ist. Auch hat er weder zu berücksichtigendes Vorbringen übergangen noch erforderliche Hinweise unterlassen. Der Umstand, dass der Senat in der beanstandeten Entscheidung der Rechtsauffassung des Antragstellers nicht gefolgt ist, rechtfertigt nicht die Annahme, er habe den [X.] auf rechtliches Gehör verletzt. [X.] Roggenbuck Fetzer
[X.] [X.]
Vorinstanz: [X.], Entscheidung vom 19.02.2009 - [X.]ayAGH I - 39/08 -

Meta

AnwZ (B) 72/09

26.07.2010

Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.07.2010, Az. AnwZ (B) 72/09 (REWIS RS 2010, 4454)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 4454

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