Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.10.2000, Az. III ZR 216/00

III. Zivilsenat | REWIS RS 2000, 907

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/00vom12. Oktober 2000in dem [X.] [X.] hat durch den Vorsitzenden [X.]. [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] am 12. [X.]:Der Wert der Beschwer des Beklagten übersteigt 60.000 DM.GründeWie der Beklagte mit seinem Antrag vom 12. September 2000 mit Recht [X.], beträgt seine Beschwer nicht lediglich, wie vom Berufungsgericht festge-setzt, 55.433,98 DM, sondern das Zweifache dieses Betrages (vgl. §§ 322Abs. 2 ZPO; 19 Abs. 3 GKG; [X.], 212; [X.], Beschluß vom 24. [X.] - VII ZR 209/93 - NJW 1994, 1538). Das Berufungsgericht hat mit demangefochtenen Urteil, soweit es zu Lasten des Beklagten entschieden hat,dessen Verurteilung durch das [X.] bestätigt, an die [X.] zu zahlen, wobei es sowohl entgegen dem Bestreiten des [X.] die Aktivlegitimation der Klägerin bezüglich ihres Anspruchs bejaht, alsauch die vorsorgliche Aufrechnung des Beklagten mit einer Gegenforderung inHöhe (weiterer) 70.665 DM als nicht durchgreifend erachtet hat. Es ist also [X.] 3 -soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die Klageforderung wieauch in derselben Höhe über die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegen-forderung ergangen.[X.] [X.]

Meta

III ZR 216/00

12.10.2000

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.10.2000, Az. III ZR 216/00 (REWIS RS 2000, 907)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2000, 907

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.