Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.08.2016, Az. 2 ARs 205/16

2. Strafsenat | REWIS RS 2016, 7245

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2016:020816B2ARS205.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 ARs 205/16
2 AR 126/16

vom
2. August
2016
in der Strafsache
gegen

wegen Betrugs
Az.: [X.] -
464/14 AG Paderborn

-
2
-
Der 2.
Strafsenat des [X.] hat nach Anhörung
des Generalbun-desanwalts am 2.
August 2016 beschlossen:

Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird zu-rückgewiesen.
Gründe:

.

-

K.

W.

pflichten,
seinerseits einen Antrag auf Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit ge-mäß §
13a StPO zu stellen. Der Gegenstand des Verfahrens und der Grund für die Behauptung der örtlichen Unzuständigkeit des Gerichts sind seinen Anga-ben nicht zu entnehmen. Für eine gegebenenfalls auch von Amts wegen zu treffende Entscheidung des [X.] gemäß §
13a StPO ist unter diesen Umständen kein Raum.
Fischer
Appl
Eschelbach
Ott
RiBGH [X.] ist wegen Urlaubs an der Unterschrift gehindert.
Fischer

1

Meta

2 ARs 205/16

02.08.2016

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: ARs

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.08.2016, Az. 2 ARs 205/16 (REWIS RS 2016, 7245)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 7245

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.