Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 16.01.2003, Az. 2 BvR 716/01

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Ausschluss des erziehungsberechtigten Vaters aus jugendgerichtlicher Verhandlung gegen den Sohn (§ 51 Abs. 2 JGG)


Meta

2 BvR 716/01

16.01.2003

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 16.01.2003, Az. 2 BvR 716/01 (REWIS RS 2003, 4869)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 4869 BVerfGE 107, 104-133 REWIS RS 2003, 4869

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