Vertragsärztliche Versorgung - Beschäftigung eines Vertreters oder Entlastungsassistenten während der Erziehung von Kindern unter 18 Jahren - Anspruch auf Vertretung oder Entlastungsassistenz je Kind für 36 Monate - Zurechnung der Zeiträume gemeinsamer Erziehung - keine Übertragbarkeit
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