Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.06.2007, Az. IX ZB 153/06

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 3146

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[X.][X.]/06 vom 29. Juni 2007 in dem Insolvenzverfahren - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.], [X.] Ganter und [X.], die Richterin [X.] und [X.] [X.] am 29. Juni 2007 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 29. März 2007 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin geändert, dass das Zitat unter [X.]) heißen muss: [X.] 2004, 662, 664. Dr. [X.] [X.] [X.] [X.] Dr. [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 16.09.2005 - [X.][X.], Entscheidung vom [X.]/06 -

Meta

IX ZB 153/06

29.06.2007

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.06.2007, Az. IX ZB 153/06 (REWIS RS 2007, 3146)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 3146

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